News Xing-Mitglieder für fehlendes Impressum abgemahnt

Benj schrieb:

Ist doch gut! Dann hält die App die Ordnungsbeamten im Büro fest, weil sie eine überfüllte Mailbox abarbeiten müssen, nachdem jeder jeden angeschwärzt hat. :D

Ansonsten halte ich die App für hirnrissig. Es zeigt ja jetzt schon jeder jeden an, nur weil das Auto 2 cm über der Parkplatz-Kennzeichung hinaus ist.

btt:

Auf den Ausgang der xing-Auseinandersetzung bin ich gespannt. Wäre schade, wenn ich mein xing-Account aufgeben müsste. Lässt sich da doch ganz gut Geld verdienen.
 
Es wird Zeit, dass das Abmahnrecht überarbeitet wird, in keinem anderen Land der Welt gibt es die Möglichkeit, mit Massenabmahnungen Geld zu scheffeln. Das geht nur in Deutschland, und hier ist der Anteil an Juristen in der Politik besonders hoch. Na so ein "Zufall".
 
Madman1209 schrieb:
Wo ist das Problem, wenn ein gewerblicher Nutzer sein Impressum angibt - was also bitte ist an der Aussage wahr? Von "jedem Bürger" kann hier absolut gar keine Rede sein! Ich muss gar nichts irgendwo angeben, wenn ich nur privater Nutzer bin, man muss sich nur einmal die verlinkten Beiträge der Anwälte durchlesen.

Ist sonst irgendeine Privatperson abgemahnt worden? Irgendwer? Hand hoch bitte!

Anscheinend ist stumpfes Stammtischparolen rumposaunen und uninformiert "Stimmung machen" einfacher als Lesen - sehr traurig.
Es ist einfach nur herrlich, wie manch einer rumstänkern und beleidigen kann.
Ich gebe Dir mal einen Tipp, über den Tellerrand schauen.
Tellerrand.1 : Du mußt immer mehr Angaben machen, wer weiß wann private Profile nicht mehr ausgenommen sind? (ist zugegebenerweise spekulativ)
Tellerrand.2 : Verlinkst Du u.U. auf Seiten mit Werbung, könnten Dir Einnahmen unterstellt werden. Und schon wäre es keine private Sache mehr.

Und allgemein: Lies noch mal genau den Artikel. Es wurde private Profile abgemahnt. Wo Du eine Trennlinie ziehst um andere private Profile von diesen hier zu unterscheiden, ist reine Willkür.
 
Hi,

auf den Anfang deines Posts gehe ich nicht ein, wer sich durch Fakten auf den Schlips getreten fühlt und da "rumstänkern" oder eine Beleidigung drin sieht dem kann ich nicht helfen. Zum Rest:

Du mußt immer mehr Angaben machen, wer weiß wann private Profile nicht mehr ausgenommen sind?

Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, solange sind private Profile ausgenommen, ganz einfach. Ich muss doch nicht präventiv schon irgendwelche Dinge tun, nur weil es in Zukunft mal ein Gesetz geben könnte!?

Verlinkst Du u.U. auf Seiten mit Werbung, könnten Dir Einnahmen unterstellt werden. Und schon wäre es keine private Sache mehr.

Und wieso muss ich bei XING oder irgendwo sonst auf andere Seiten verlinken? Zwingt mich doch niemand dazu...

Das Einblenden von Werbung auf deiner Seite ist im Übrigen auch nicht das gleiche wie das Verlinken auf eine andere Seite, die Werbung anzeigt, aber das ist ein anderes Thema.

Und allgemein: Lies noch mal genau den Artikel. Es wurde private Profile abgemahnt. Wo Du eine Trennlinie ziehst um andere private Profile von diesen hier zu unterscheiden, ist reine Willkür.

Dann lies bitte auch die Stellungnahmen der betroffenen Anwälte mal durch. Es wird ein Gewerbetreiben unterstellt, daher das "fehlende Impressum". Solange du bei einem sozialen Netzwerk oder sonstwo im Netz als "Du, Person" und nicht "Du, Dienstleister" oder "Du, Personal" auftrittst besteht absolut kein Grund, ein Impressum haben zu müssen.

Und mal anders betrachtet und provokant formuliert: nur weil ein Anwalt sagt, er nutze das Profil privat heißt das noch lange nicht, dass dem auch so ist. Nutzt du es wirklich ausschließlich privat gibt es sicher keine Diskussion und die Abmahnung verpufft.

VG,
Mad
 
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xuserx schrieb:
Auf den Ausgang der xing-Auseinandersetzung bin ich gespannt. Wäre schade, wenn ich mein xing-Account aufgeben müsste. Lässt sich da doch ganz gut Geld verdienen.
Du musst deinen Account nicht aufgeben. Du musst dich lediglich an das Telemediengesetz halten, so wie alle anderen auch.

Du verdienst über Xing Geld? Ja? Dann ist dein Profil nicht privat und fällt unter das TMG. So einfahc ist das. Du kannst, in diesem Sinne, Xing auch durch Twitter, Facebook, einen fremd-gehosteten Blog (wordpress.com/Blogspot) oder eine eigene Homepage ersetzen. Wenn es nciht privat ist, ist es gewerblich. Ist es gewerblich, fällt es unter das TMG und benötigt ein Impressum.
 
Bei Facebook nun etwas ähnliches.. Impressum unter dem Punkt "Info" reicht nicht mehr. Das Impressum muss bei gewerblichen FB Seiten unter dem Punkt "Kontakt" oder "Impressum" zu finden sein..
 
@Daaron

Ich nutze xing aber als Angestellter im Auftrag meines aktuellen Arbeitgebers zu Recherchezwecken. Wenn mittels xing eine Geschäftsbeziehung zustande kommt, dann nur über meinen Arbeitgeber und nicht über mich als Vertragspartner. Daher glaube ich kaum, dass man mir da eine Gewerbeabsicht unterstellen kann. Nach meinem Verstädnis bin ich von der Impressumspflicht befreit.
 
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Taigabaer schrieb:
Im Prinzip könnt man hier auch jeden User abmahnen der ein "Hier könnte Ihre Werbung stehen"-Spruch in der Signatur hat oder dort auf seine Webseite verlinkt wo auch nur ein einzelnes Werbebanner vorhanden ist. ;)


Das ist doch der Witz, dauernd werden Leute abgemahnt, wenn auch nur entfernt irgendwas mit einer Firmentätigkeit zu tun hat. Nur hat das mit der eigentlichen Idee hinter dem Gesetz nichts mehr zu tun, da jeder kleine Pups sofort als Wettbewerbsverzerrung und Vorteilnahme gedeutet wird.

Es gab ja sogar schonmal ne Klage wegen nem fehlenden Impressum auf einer "diese Website ist wegen Wartungsarbeiten vorübergehend geschlossen"-Seite, weil in den Augen der Abmahner sogar eine nicht vorhandene Website ohne Impressum der Konkurrenz Schaden zufügt. :roll:
Das wurde aber zum Glück abgewiesen.
 
..Heisenberg.. schrieb:
Bei Facebook nun etwas ähnliches.. Impressum unter dem Punkt "Info" reicht nicht mehr. Das Impressum muss bei gewerblichen FB Seiten unter dem Punkt "Kontakt" oder "Impressum" zu finden sein..
Das ist weder neu noch was besonderes. Zulässige Link-Namen für das Impressum sind, wie du schon sagtest, "Kontakt", "Impressum" und, wenn ich mich recht erinnere, noch "Über uns". Weder Facebook noch Google+ oder Twitter bieten deutschen Usern hier eine wirklich rechtssichere Möglichkeit. Bei FB kann man etwas basteln....

Zum Glück gibts noch die Möglichkeit, das Impressum der eigenen Homepage zu verlinken und dort sinngemäß reinzuschreiben "Dieses Impressum gilt auch für facebook.com/HierFirmenPage,..."

@xuserx
Das solltest du im Zweifel mit einem Anwalt für Internetrecht erörtern. Du nutzt das Profil gewerblich, auch wenn es eben nicht DEIN Gewerbe ist. Die Webseite einer Firma betreut der Chef auch nicht selbst, sondern einer seiner Untergebenen. Du repräsentierst die Firma bei Xing -> meiner Meinung nach unterliegst du der Impressumspflicht.
 
Daaron schrieb:
Zulässige Link-Namen für das Impressum sind, wie du schon sagtest, "Kontakt", "Impressum" und, wenn ich mich recht erinnere, noch "Über uns". Weder Facebook noch Google+ oder Twitter bieten deutschen Usern hier eine wirklich rechtssichere Möglichkeit.


Bei G+ gibts doch "über uns" und irgendwo mein ich auch gelesen zu haben, dass das dort vollkommen in Ordnung ist. Nur "Info" wie bei FB halt nicht. Typisch Deutschland eben.
 
Was besseres als das konnte doch garnicht passieren. Jetzt wo sich die Anwälte streiten rückt man einer sinnvolleren Lösung für das Impressum etwas näher, die Rechtsunsicherheit wird dadurch am Ende sicher verbessert.

Bitte mehr solche Trollversuche unter dem Motto "von Anwälten für Anwälte"! :lol:
 
Die Krähen zerhacken sich gegenseitig - ist schon irgendwie niedlich, auch wenn ich denke, dass das sicherlich nur eine Aufwärmrunde ist.
Da wird schonmal intern abgeklopft, was man dann gemeinsam nach aussen tragen kann (so wie ich das sehe, werden sich Anwälte untereinander IMMER aussergerichtlich einigen, einfach weil das für alle Beteiligten definitiv die günstigere Variante ist). Einen Präzendenzfall wird das also mMn nicht geben, denn das Gericht wird diese Fälle nicht verhandeln.

Meine Privat-Homepage hatte natürlich ein Impressum (bis sie offline ging, weil es bei dem Anbieter eben nun keinen kostenlosen Webspace mehr gibt).

Warum? Ich hatte einige meiner Hausarbeiten dort hochgeladen (anfangs mehr zu testzwecken, umgang mit html und ftp, später weil ich es einfach nett fand, diese Texte Online zu wissen, und sich dadurch auch mal selbst zitieren zu können).

Nach dem ersten Anruf einer Werbeagentur, die sich erkundigt hat, ob sie eine Aussage aus meinen Arbeiten verwenden darf (ich musste ihnen leider sagen, dass die Rechte dafür nicht bei mir lägen - die hatten scheinbar die Quellenangabe nicht gesehen oder es einfach nicht als "ACHTUNG Zitat" erkannt), habe ich ein komplettes Impressum hinzugefügt (statt nur meine Handy-Nummer, die reicht zumindest für Anwälte NICHT aus, da muss ein Festnetzanschluss stehen).

Der Grund: wenn jemand mich zitiert (das darf man auch ungefragt, solange man die Quelle angibt), und ich dann aufgrund dieses Zitates zu irgendeiner noch so begrenzten Bekanntheit gelange, könnte das von jemandem mit zuviel Phantasie als gewerbliche Nutzung interpretiert werden. Egal wie die Chancen dann stehen (sie stehen schlecht), auf DEN Stress hatte ich einfach keine Lust, und ein Impressum war eben der Weg, dem zu entgehen (das hätte in dem Fall dann nur für ein bisschen Stress mit dem Hoster geführt, weil der in seinen AGB's eben die kommerzielle Nutzung des kostenlosen Webspace verboten hat).

Eine reine Sicherungsmaßnahme, zu der mir meine Mutter (ehem. Rechtsanwältin) geraten hat, nachdem das TMG zu öffentlicher Diskussion und ersten Abmahnungen geführt hatte.

Für mich war das damals kein Problem, denn der oben geschilderte Fall ist ja doch recht unwahrscheinlich. Aber er ist eben nicht UNmöglich -> daher gabs auf der HP dann eben ein Impressum - auch wenn sie eine rein private Site war. Das interessiert zumindest den Abmahn-Abschaum des Juristenpacks offensichtlich nur wenig, die versuchen es trotzdem, wenn sie auch nur den Hauch einer Chance wittern.

Frage: "Was sind 100 Anwälte in Betonschuhen auf dem Grund des Genfer Sees?"
Antwort (von einem Anwalt): "Keine Ahnung - ein guter Anfang vielleicht?".
 
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Madman1209 schrieb:
auf den Anfang deines Posts gehe ich nicht ein, wer sich durch Fakten auf den Schlips getreten fühlt und da "rumstänkern" oder eine Beleidigung drin sieht dem kann ich nicht helfen. Zum Rest:

Seit wann ist das ein Fakt:

"Anscheinend ist stumpfes Stammtischparolen rumposaunen und uninformiert "Stimmung machen" einfacher als Lesen - sehr traurig."

Madman1209 schrieb:
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, solange sind private Profile ausgenommen, ganz einfach. Ich muss doch nicht präventiv schon irgendwelche Dinge tun, nur weil es in Zukunft mal ein Gesetz geben könnte!?
Das nicht, es geht aber immer mehr in diese Richtung, warum also erst dann etwas tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Madman1209 schrieb:
Und wieso muss ich bei XING oder irgendwo sonst auf andere Seiten verlinken? Zwingt mich doch niemand dazu...

Das Einblenden von Werbung auf deiner Seite ist im Übrigen auch nicht das gleiche wie das Verlinken auf eine andere Seite, die Werbung anzeigt, aber das ist ein anderes Thema.

Damit hast Du mein Argument nicht verstanden. Wenn Du hier in Deiner Signatur auf Deine HP verlinkst, dort Werbung geschaltet ist, dann kann Dir unter Umständen Dein hier als privat eingestelltes Profil abgemahnt werden, weil Du mit diesem Profil Werbung für etwas machst, was Du durch Deine Werbung kommerziell betreibst. Das ist der erste Schritt.

Madman1209 schrieb:
Dann lies bitte auch die Stellungnahmen der betroffenen Anwälte mal durch. Es wird ein Gewerbetreiben unterstellt, daher das "fehlende Impressum". Solange du bei einem sozialen Netzwerk oder sonstwo im Netz als "Du, Person" und nicht "Du, Dienstleister" oder "Du, Personal" auftrittst besteht absolut kein Grund, ein Impressum haben zu müssen.
Das verdeutlicht, daß Du es nicht verstanden hast. Wenn Dein privates Profil als Person auf Deine HP verlinkst, wo Du als Dienstleister auftritts, besteht u.U. der Grund. Ich halte das für bescheuert, aber es scheint in diese Richtung zu gehen.
 
Hi,

Seit wann ist das ein Fakt:

"Anscheinend ist stumpfes Stammtischparolen rumposaunen und uninformiert "Stimmung machen" einfacher als Lesen - sehr traurig."

Es ist ein Fakt, dass das traurig ist. Wer sich davon angesprochen fühlt kann ja mal darüber nachdenken, persönlich angegriffen oder beleidigt habe ich niemanden!

Das nicht, es geht aber immer mehr in diese Richtung, warum also erst dann etwas tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Ganz banale Gegenfrage: wieso sollte ich vorher schon alles mögliche machen, ohne dass ich das gesetzlich muss?

Damit hast Du mein Argument nicht verstanden. Wenn Du hier in Deiner Signatur...

Das verdeutlicht, daß Du es nicht verstanden hast...

Ich verstehe es sehr gut, du hast scheinbar einfach nur ein Problem mit meiner Rechtsauffassung. Verlinke doch einfach nicht auf deine Page, wenn du dort Gewerbe treibst und fertig - muss man doch nicht unbedingt, wenn man nur privat auftritt!

VG,
Mad
 
Ratten beißen Ratten :evillol:
 
Forum-Fraggle schrieb:
Das nicht, es geht aber immer mehr in diese Richtung, warum also erst dann etwas tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Das ist doch Mumpitz. Willst du jetzt noch eine Verordnung erlassen, die das korrekte Duck&Cover im Falle eines Angriffs durch Außerirdische regelt?
Es besteht keine rechtliche Grundlage für eine Impressumspflicht bei PRIVAT-Seiten. Daran wird sich auch, über kurz oder lang, nichts ändern. Warum sollte es? Eine solche Änderung würde dem Sinn des TMG zuwider laufen. Lies doch einfach mal die Gesetze und deren Begründung.

Mr.Seymour Buds schrieb:
Ratten beißen Ratten :evillol:
Auch du hast es nicht begriffen...
Ja, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass hier ein Anwalt andere Anwälte abmahnt. ABER: Was soll er anderes machen? WENN die anderen Anwählte gegen das TMG verstoßen HÄTTEN (was sie, bei privaten Profilen, nicht haben), dann hat er das Recht abzumahnen.
Andererseits kanne in Anwalt nicht mal eben einen Schuhmacher abmahnen. Warum nicht? Weil es keinen Wettbewerb zwischen Anwalt und Schuhmacher als Grundlage für die Abmahnung gibt. Ein Schuhmacher könnte einen Anwalt BEAUFTRAGEN, einen anderen Schuhmacher wegen Verstoßes gegen das TMG abzumahnen.


Und noch etwas für alle diejenigen, die immer ankommen mit Sprüchen wie "typisch Deutsch", "Neuland",...
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:149:0022:0022:DE:PDF <- man achte auf die Domain.
 
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Ist ja schon und gut, dass die Impressungspflicht nur für Gewerbliche profile etc gilt, nur was leider nicht genau niedergeschrieben steht ist, ab wann ist es nicht mehr nur Privat ?
 
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