YouTube Videos vorladen lassen

@coasterblog & @pcblizzard
Das sind beides subjektive Betrachtungen von euch.
So wie der OP und ich unsere subjektiven Betrachtungen schildern.
Dazu gibt es aber auch objetkive Kritieren zur üblichen und erwartbaren Beschaffenheit von Produkten und dergleichen.
Trotzdem können unser beider subjektive Meinungen perfekt nebeneinander bestehen.
Wenn man dies dann aber als 1st World Problems, Gast-Dasein etc. abkanzelt wird das verunmöglicht.

Wenn ihr mit dem Service zufrieden seid, freut es mich das aufrichtig für euch.
Ihr glaubt gar nicht wie nervig es sein kann bzw. wie häufig solche Dinge auftreten, wenn man eine gewisse Sensitivität dafür hat ;-)
 
Philhcks98 schrieb:
Ja, es ist nur eine Sekunde. Wenn ich aber in ein 60 Minuten Video 30 mal skippe, geht mir ne halbe Minute verloren.
Puh, bei dem Verhalten lade es dir wirklich runter. Das sehe ich schon als sehr außergewöhnlich an. Auf jeden Fall wird es dich dann nicht mehr stören.

jtr00 schrieb:
Das sind beides subjektive Betrachtungen von euch.
Nein, die Beschreibung eines Angebotes (in dem Fall YT) ist nicht subjektiv.
Wenn du dir die Welt machen willst wie sir dir gefällt sind wir bei Frau Lindgren ;) Ich hoffe due weißt dass es ein humoristischer Seitenhieb ist und nicht mehr.
 
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Easy, ich kann mit in der Sache harten Diskussionen und taktvollen Seitenhieben sehr gut klarkommen. Sofern das Gegenüber dies auch tut.

Aber: Wo genau steht auf der Produktseite von YouTube Premium die Zeit für das Nachladen des Videos beim Sprung in der Timeline konkret beschrieben? Ich finde jedenfalls nirgends Angaben hierzu.
 
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Kerine Beshreibung also auch kein Leistungsabgebot. Ich selber habe das jetzt nicht nachgeguckt. Aber man kann sich nur auf das beziehen was schriftlich vereinbart ist. Steht es da und z.B. der TE hättte das Abo dazu hat er das Recht darauf. Wird das nicht erwähnt ist es kein Teil des Angebotes und er müsste damit leben.
 
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Finde es klasse, dass du das eingestehst.
Aber damit ist es doch deine subjektive Auslegung, was für dich erwartbar ist oder nicht.

Im Schuldrecht gibt es z.B. objektive Kriterien, dass Konstruktionen so zu wählen sind, wie sie von einem aufmerksamen Ingenieur gewählt worden wären. Zur üblichen Beschaffenheit gehören hierbei Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschliesslich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit. Die Sache muss damit dem „Stand der Technik“ entsprechen. Der Stand der Technik ist dabei nach gültigen Industrienormen zu bestimmen (DIN/ISO usw.).
Somit gibt es Anforderungen abseits dem, was der Anbieter aufführt oder eben nicht.

Ich fände es spannend, was zu erwartbaren Merkmalen der üblichen Beschaffenheit bei VOD-Angeboten zählt.
 
Ja und? Sollte doch ausreichen.

Ansonsten ja, denke über einen anderen / eigenen Video Service nach, der die Features bietet, die du erwartest aber nie beworben wurden.
 
Ich glaube das sind 2 paar Schuhe. DIN und YT als Anbieter für Videostreams sind wohl nicht direkt zusammn zu führen.
Erwartung und gebotene Leistung sind nunmal nicht immer vereinbar. Darum gibt es soviel schriftliches heute. Wenn du mehr erwartest als angeboten wird musst du wechseln. Und leider hat YT da noch viel Oberwasser und wie YT sich den Nutzern gegenüber verhält ist ja schon öfter klar geworden.

Philhcks98 schrieb:
Downloads gehen nur bis 1080p
Es wird evtl. freie Anbieter geben die 4k können; weiß ich gerade nicht weil: ich nutze den einmal bezahlten 4k VideoDownloader.
 
@Philhcks98 Wie erwähnt: Empfehle jDownloader dafür. Damit kannst du das Maximum runterladen, in dem das Video verfügbar ist.
 
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Philhcks98 schrieb:
YouTube Downloads gehen nur bis 1080p.

Also ich kann jede Auflösung herunter laden, die Youtube bereit stellt.

4k.jpg
 
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