zählt das unter das fernabsatzgesetz

juansohn

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Hallo,
Ivh habe einen bestimmten artikel in einem örtlichen laden gesehen aber nicht gekauft und im nachhinein hab ich es bereut, aber der laden bietet mir an den artikel zu schicken und ich muss per vorkasse bezahlen, hab ich das dass 14tägige rückgaberecht?
 
Denke das sollte dir weiterhelfen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

Grundsätzlich kommt es auf das Kommunikatinsmittel (Telefon etc.) an. Es gibt aber auch ein paar ausgenommene Waren wie z.B. Lebensmittel o.Ä.
Bin zwar kein Jurist, aber laut Gesetzestext sollte das Gesetz greifen.
 
Wenn du den Artikel telefonisch bestellst und dieser geliefert wird, dann fällt das mMn unter Fernabsatz.

Hattest du den Artikel im Laden schon in der Hand und konntest diesen Begutachten (wofür ja eigentlich die 14 Tage da sind), sieht das schon wieder was anders aus.

Interessant wäre ob der Laden allgemein Liefert, oder für dich eine Ausnahme macht.
 
§ 312 I BGB: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Lieferung von Waren - ja
Unternehmer und Verbraucher - ja
ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - ja (Telefonat, im Geschäft eindeutig kein Vertragsschluss)
für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystem - fraglich. Unternehmer muss die Voraussetzungen für einen regelmäßigen Verkauf im Fernabsatz haben. Nur gelegentliches oder zufälliges Verkaufen im Fernabsatz daher nicht ausreichend. Bei dir hört es sich eher nicht nach einem solchen System an (wobei deine Angaben nicht wirklich genau sind), daher würde ich sagen: Kein Widerrufsrecht.
 
Auf Grund der ungenauen Angaben des TE könnte es auch ein Fall des § 311 BGB sein.
Ergebnis wäre aber das gleiche - Kein Widerrufsrecht
 
hallo,
ich denke das ist unabhängig davon...Der Laden hat auch einen online shop aber es läuft nicht über den online shop da nicht jeder Artikel im ladenbestand auch im online shop verkauft wird...Aber man könnte auch dort anrufen und nach einem artikel fragen und sich diesen auch schicken lassen, dass machen Sie generell so, da wurde keine Ausnahme für mich gemacht.
 
Benzer schrieb:
Hattest du den Artikel im Laden schon in der Hand und konntest diesen Begutachten (wofür ja eigentlich die 14 Tage da sind), sieht das schon wieder was anders aus.

Stimmt nicht. Beispiel du schaust dir bei Media Markt vor Ort einen TV an und lässt dich sogar beraten. Zuhause entscheidest du dich zum Kauf und bestellst Online oder sogar bei dem Käufer der dich beraten hat telefonisch, du hast ein Anspruch auf das Widerrufsrecht.

Benzer schrieb:
Interessant wäre ob der Laden allgemein Liefert, oder für dich eine Ausnahme macht.

Das tut nichts zur Sache. Wichtig sind nur die von Canni genannten Vorraussetzungen.
 
Tyranidis schrieb:
Auf Grund der ungenauen Angaben des TE könnte es auch ein Fall des § 311 BGB sein.
Ergebnis wäre aber das gleiche - Kein Widerrufsrecht

Was sollte 311 mit der Frage zu tun haben?
 
Was soll denn diese dämliche Aussage, die Frage ist doch längst hinreichend beantwortet!
 
wo ist die bitte hinreichend beantwortet oben sagte man noch es ist nicht sicher weil die informationen fehlen
 
juansohn schrieb:
hallo,
ich denke das ist unabhängig davon...Der Laden hat auch einen online shop aber es läuft nicht über den online shop da nicht jeder Artikel im ladenbestand auch im online shop verkauft wird...Aber man könnte auch dort anrufen und nach einem artikel fragen und sich diesen auch schicken lassen, dass machen Sie generell so, da wurde keine Ausnahme für mich gemacht.

Wenn das Unternehmen auch einen Online Shop betreibt ist von einem organisierten Vertriebssystem auszugehen. Unabhängig davon, ob der Artikel jetzt online zur Verfügung steht ist damit meiner Meinung nach auch bei einer telefonischen Bestellung ein Fernabsatzgeschäft anzunehmen. Damit steht dir ein Widerrufsrecht zu.

Aber warum machst du es dir nicht ganz einfach: Ruf einfach im Geschäft an und frage nach.
 
Hab ne mail geschrieben, mir bringt ein anruf reingarnix weil ich mich nicht auf das wort eines mitarbeiters verlassen kann, am schluss heißt ja das stimmt nicht und ich bin der depp, deswegen hätte ich sowas gerne schriftl...
 
Du hast hier eine klare Antwort erhalten. Wenn du mit dieser unzufrieden bist oder aber diese nicht verstehen kannst, musst du dir einen Anwalt suchen, der dir das alles so einfach wie möglich auch wenn nötig mit Bildern erklärt.
 
Xyn schrieb:
Stimmt nicht. Beispiel du schaust dir bei Media Markt vor Ort einen TV an und lässt dich sogar beraten. Zuhause entscheidest du dich zum Kauf und bestellst Online oder sogar bei dem Käufer der dich beraten hat telefonisch, du hast ein Anspruch auf das Widerrufsrecht.
Schlechtes Beispiel... Mediamarkt Ladengeschäfte sind einzelne, unabhängige Firmen (Ich meine GmbH's). Genauso wie der Onlineshop von denen wieder unabhängig ist. Die einzelnen Geschäfte haben keinen Onlinevertrieb.

Online: Media Markt E-Business GmbH
Lokal: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld (Beispiel)

Xyn schrieb:
Das tut nichts zur Sache. Wichtig sind nur die von Canni genannten Vorraussetzungen.

Canni2k hat das angesprochen worauf ich hinaus wollte - das organisierte Vertriebssystem für den Fernabsatz - das hat dein Beispiel - der lokale Mediamarkt - nicht.
Wenn du etwas telefonisch in deinem MM bestellst, und liefern lässt (falls die das überhaupt machen) hast du keine 14 Tage Rückgaberecht Aufgrund von Fernabsatz - sondern nur die Kulanz von MM.
 
Zum ersten Zitat: Damit war immer noch der selbe MM gemeint (lokal und telefonisch = selber MM). Und wenn dieser liefern würde, dann hätte Kunde ein Widerrufsrecht. Ob er es dann tatsächlich macht weiss ich nicht ist aber ein Beispiel. Und in dem Beispiel liefert der stationäre MM den TV. Habe kein Wort vom Onlinehandel benutzt. Also hat der Kunde trotz vorheriger Beratung ein Widerrufsrecht.

Zum zweiten Zitat: Wo bitte steht im Gesetz das es auf das organisierte Vertriebssystem ankommt? Es ist nur wichtig wie das Geschäft zustande kommt.
 
Xyn schrieb:
[...]Zum zweiten Zitat: Wo bitte steht im Gesetz das es auf das organisierte Vertriebssystem ankommt? Es ist nur wichtig wie das Geschäft zustande kommt.
§ 312b
Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.[...]

Bitte!
 
1.
Xyn schrieb:
Zum ersten Zitat: Damit war immer noch der selbe MM gemeint (lokal und telefonisch = selber MM). Und wenn dieser liefern würde, dann hätte Kunde ein Widerrufsrecht.
Das habe ich schon verstanden und das stimmt nicht. Eben weil der von Canni2k fett gemachte Absatz nicht erfüllt ist. Beim lokalen Mediamarkt kannst du nicht Online einkaufen oder Telefonisch bestellen.

2.
Xyn schrieb:
Habe kein Wort vom Onlinehandel benutzt. Also hat der Kunde trotz vorheriger Beratung ein Widerrufsrecht.
-->
Xyn schrieb:
Stimmt nicht. Beispiel du schaust dir bei Media Markt vor Ort einen TV an und lässt dich sogar beraten. Zuhause entscheidest du dich zum Kauf und bestellst Online oder sogar bei dem Käufer der dich beraten hat telefonisch, du hast ein Anspruch auf das Widerrufsrecht.
Du schaust im Mediamarkt [Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH] und bestellst online [Media Markt E-Business GmbH].

Wie auch immer... wenn der Shop einen Vertriebsweg anbietet der §312b entspricht, ist es auch bei Besichtigung im Ladengeschäft ein Fernabsatzgeschäft wenn du danach per Telefon oder Onlineshop bestellst.
 
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