Zahlungserinnerung -> Bearbeitungsgebühren und Return Refund Gebühren

Marker100

Lieutenant
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Feb. 2010
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Guten Abend,

ich habe mir ein Handyticket für öffentlichen Nahverkehr bestellt. Leider hatte ich vorher vergessen meine aktuellen Kontodaten (Kontowechsel) einzugeben. :(

Jetzt habe ich eine Zahlungserinnerung (keine Mahnung) per E-Mail erhalten.

Ich soll jetzt den

eigentlichen Betrag 13€

plus Return_Refund 1,90€

plus 0,02€ Logpay -> Über den Laden läuft die Zahlung

plus 6,25€ Bearbeitungsgebühr

bezahlen.

Macht also zusammen 21,17€.

Die Return_Refund Gebühr 1,90€ (da Lastschrift fehlgeschlagen) + 0,02€ Logpay (keine Ahnung für was) sehe ich ja ein. Aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,25 finde ich schon sehr hoch.

Ich habe mal im Internet geschaut, da wird meist was von 2-3 € für Mahngebühren geschrieben.

Was meint Ihr, lohnt es sich dagegen vorzugehen.

Gruß Marker
 
Du willst wegen vllt 3-4€ zuviel Gebühr ernsthaft dagegen vorgehen? Lohnen tut sich das bestimmt nicht rein vom Geld her gesehen und der Zeit, aber wenn Du deine Freizeit für sone Kleinigkeit opfern möchtest, deine Sache. Ich persönlich würde wegen 3-4€ keinen Aufstand machen, da mir persönlich meine Zeit dafür zu kostbar ist.
 
Sehe ich ja auch so, aber die machen das evtl. bei 1000 Personen so, was vielleicht nicht rechtens ist und 900 Personen zahlen einfach so.

Man muss sich ja nicht "verarschen lassen".

Wenn die Gebühren rechtens sind, zahle ich natürlich.

Gruß Marker
 
Das wäre mir nicht mal die Mühe eines threads wert. Geschweige denn den Aufwand um dagegen anzugehen. Wenn es dir um deine Prinzipien geht, du viel Langeweile und Zeit hast, geh dagegen an. Viel Erfolg
 
Ich verstehe euch schon, aber man muss ja nicht alles so hinnehmen nur weil es gefordert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die Mahngebühr auf 3€ kürzen und in einer Email den Hintergrund erklären am besten mit Link auf eine entsprechende Erklärung im Netz. Sollte klappen...
 
Danke
 
Wie soll eine Mahngebühr gekürzt werden die nicht erhoben wird?
Es geht ja um eine Bearbeitungsgebühr.
 
Manchmal sollte man sich die AGB's anschauen bzw. die FAQ. Bei LogPay steht:
Zudem fallen für jede vom Kunden verschuldete Zahlungsstörung zusätzliche Gebühren an. Dies entnehmen Sie bitte den AGB Ihres Verkehrsunternehmens.

Wende dich bezüglich der Gebühren daher an das betreffenden Verkehrsunternehmen.
 
Ja, und was interessieren die AGB? Die Kosten, die bei derartigen Rückbuchungen entstehen dürfen, sind durch die Rechtsprechung gedeckelt.

Und nach wie vor gilt: Rechtsprechung > meine Oma > nix > AGB von $seltsamem_Unternehmen.
 
Idon, es geht nicht um die 1,90 für die Rückbuchung, es geht um die Bearbeitungsgebühr! Die Verkehrsunternehmen haben ja auch eine bestimmten Aufwand um solche Fälle zu bearbeiten und lassen sich dem vom Verursacher, also hier dem TE, erstatten. Ob die 6,25€ angemessen sind oder nicht, lässt sich also nicht anhand der Rechtsprechung über Gebühren von Rückbuchungen bei Banken klären, aber rechne mal aus wie viele Minuten Arbeitszeit eines Sachbearbeiters dies entspricht und überlegen ob dies bzgl. des Aufwandes hinkommen kann.
 
Irrelevant. Die Personalkosten dürfen laut BGH z.B. nicht in die Berechnung einfließen, das ist auch ständiger Grundsatz im vertraglichen Schadensersatzrecht.

So ist das dann auch übrigens an anderer Stelle: Muss ich mit einer inkompetenten Versicherung streiten erhalten wir auch nur 25€ Pauschale und nicht 350€ die Stunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
6,25 € finde ich demnach als Bearbeitungsgebühr alles andere als zu hoch.
Immerhin entsteht hier ein nicht unerheblicher Extraaufwand, weil ein Kunde nicht gezahlt hat.
Und dieser Mehraufwand ist eben auch unabhängig von der Höhe des Betrages, denn er fällt in einem solchen Fall immer einheitlich an.
 
ICh finds angesichts der Tatsache schon fragwürdig da der Fehler eindeutig vom TE ausgeht. Nun bekommt er Bearbeitungsgebühren im normalen Rahmen und will dagegen vorgehen.

Kein Wunder das im Dienstleistungsbereich alles so teuer ist. Derlei Quark, der in der Bearbeitung das zigfache an Kosten verursacht, muss alles querfinanziert werden. Leute querfinanzieren, die nicht mal willens sind ihre eigenen Fehler zu bezahlen...
 
Die 6,25 Euro Bearbeitungsgebühr klingen nicht angemessen in meinen Ohren. Und was hilft zunächst am Meisten anstatt in einem Forum einen Thread zu eröffnen? Sprechen, und zwar mit den Verursachern der Email. Höflich aber bestimmt mitteilen, dass die Bearbeitungsgebühren mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung zu hoch erscheint. Häufig ergibt sich hier schon, dass man bei Bezahlen der ausstehenden Rechnung von der Bearbeitungsgebühr abgesehen wird.

Was aber wenn sich die andere Seite nicht erweichen lässt? Zulässigkeit der Bearbeitungsgebühren in Abrede stellen - Antwort abwarten - [2 Jahre Vorspulen] - Vor Gericht sehen, welche Meinung der Richter vertritt, der dir - mit Blick auf Gerichtskosten, Zeitaufwand und Bearbeitungskosten - den Vogel zeigt.

Ist es das wert, für einen Fehler, den du begangen hast?
 
Es ist eben zu verführerisch für die "Geschädigten", sich auch noch an "Schuld" zu bereichern. Dem kommen die "Schuldtragenden" auch tatsächlich entgegen mit all ihren Schuldgefühlen, die individuell wie auch und vor allem kollektiv transportiert werden und die sie dazu verpflichten, mehr als nur Wiedergutmachung zu leisten.

PS: Den Gerichtsprozess um die paar Euro würde denn ggf der Fordernde beginnen müssen - warum meinst du nicht, dass man ihm den Vogel zeigen würde, @Noxiel? Es wird viel zu oft übersehen: zum Prozess gehören immer zwei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Richter zeigt nicht ihm den Vogel, sondern dem der wegen 6,50€ ne Klage einreicht.
Dazu wird es aber nicht kommen.

Wenn ich eine Mahnung erhalte, so überweise ich den geforderten Betrag ohne Mahnkosten möglichst zeitnah.
Bisher hat da noch keine Firma die paar Euro nachgefordert.

Kurz & knapp via Smartphone
 
@Droitteur
Nun, weil mir persönlich allein die Aussicht sich für zwei Jahre vor Gericht zu streiten und damit einen Amtsrichter über Gebühr für 6,25 Euro von wichtigen Fälle abzuhalten, lächerlich erscheint. Diese Einschätzung muss der TE natürlich nicht teilen.

Würde ich die Forderung als unberechtigt ansehen, also nicht nur die Bearbeitungsgebühren sähe die Sache anders aus. Aber wenn ich einen Fehler begehe und er sich innerhalb fünf Minuten bereinigen ließe, dann würde ich in diesem Preisrahmen die Kröte mit den Bearbeitungsgebühren schlucken und fertig. Denn für meine Prinzipien einzustehen, gibt es bessere Gelegenheiten als diese..... meiner Meinung nach.

Edit:
Oder so verfahren wie WhiteShark. Da ich mich bisher noch nie in der Lage befunden habe, abgemahnt worden zu sein, kann ich hier also nur mutmaßen.
 
Ich würde es wohl schlicht nicht als besonders anstrengend empfinden, zwei Jahre vor Gericht zu "kämpfen" - das klingt in meinen Augen wirklich dramatischer als es ist^^ Aber ganz klar ist es, dass vielen das Stress bedeuten würde, vor allem solange sie es nur vom Hörensagen kennen. Und wenn du deine Prinzipien anders setzt sieht es ebenfalls wieder anders aus.

Für das Gericht wäre solch ein Fall wahrscheinlich auch ein Gewinn. Die Lage ist äußerst einfach und der Richter hat entweder diese oder jene Rechtsauffassung, die er seiner Lösung zugrundelegt. Das kann er vom Stuhl entscheiden - wenn das jeder so durchsetzen würde, würde es eine Menge dieser Standardfälle geben, die verhältnismäßig schnell zu einem guten Preis (den Gerichtskosten) abgehandelt werden können. Und nicht zuletzt wird es, wie @WhiteShark schon sagte, wohl nicht wirklich so weit kommen.

Edit: Ich habe doch nichts anderes vorgeschlagen als WhiteShark? Dass man den unstreitigen Betrag zahlt, ist ja wohl selbstverständlich^^
 
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Ah ja.. ein einziger Termin vor Gericht und sei er nur 5 Minuten lang, wären mir keine 6,50€ (eigentlich weniger, den ein Teil der 6,50 sind ja definitiv angemessen) wert. Und ich habe unfreiwilliger Weise Erfahrung mit Gerichtsverhandlungen...

Und ich denke Noxiel hat durchaus recht. Ein Richter wird nicht unbedingt erfreut sein, sich mit solch einer Lappalie beschäftigen zu müssen. Bei 6,50 kann man jetzt nicht unbedingt von Abzocke sprechen. Bei kleinen Beträgen sind die Bearbeitungskosten prozentual eben recht hoch
 
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