Es ist aber nunmal Teil des Berufes, Forderungen einzutreiben. Das kann man nicht extra berechnen. Wenn man in seinem Privatleben umgekehrt Forderungenabwehren muss, ist das gleichfalls nicht ersatzfähig. Und schaut man sich einen kleinen Kaufmann an, macht es diesem keinen nennenswerten Mehraufwand, eine Mahnung zu versenden. Dass man in der Massenabfertigung Mahnkosten aufgrund der Masse als eigenen Posten sehen kann, darf man nicht als Grund für die Ersatzfähigkeit heranziehen - immerhin stehen die Vorteile der Massenabfertigung nämlich weit im Vordergrund. Und es ist nicht Aufgabe der Massenabgefertigten, die Abfertiger noch weiter zu unterstützen.
Ich halte es nicht für ein stichhaltiges Argument, das Gericht nicht belasten zu wollen - damit kann mich ja jeder übers Ohr hauen.. Es ist eben Aufgabe der Gerichte, unsere Streitigkeiten zu lösen, weil es uns umgekehrt verboten wurde, sie selbst zu lösen (keine Selbstjustiz). Es ist, wie gesagt, in solch einem Standardfall auch nun wirklich kein Aufwand; warum sollte sich das Gericht da aufregen? Und warum nicht vielmehr über den anderen, der erstens zu viel fordert und zweitens der Klagende ist?
Nachsatz:
Foren-Möchtegern-Hobby-Jurist Gatun hat das Wort..
Ich halte es nicht für ein stichhaltiges Argument, das Gericht nicht belasten zu wollen - damit kann mich ja jeder übers Ohr hauen.. Es ist eben Aufgabe der Gerichte, unsere Streitigkeiten zu lösen, weil es uns umgekehrt verboten wurde, sie selbst zu lösen (keine Selbstjustiz). Es ist, wie gesagt, in solch einem Standardfall auch nun wirklich kein Aufwand; warum sollte sich das Gericht da aufregen? Und warum nicht vielmehr über den anderen, der erstens zu viel fordert und zweitens der Klagende ist?
Nachsatz:
Foren-Möchtegern-Hobby-Jurist Gatun hat das Wort..
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