schniposa2019
Ensign
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marakuhja schrieb:Völliger Unsinn, was auch darunter steht. Das Manipulieren des Zählers selbst ist strafbar. Das ist hier auch nicht der Fall.
So ich hab nochmal bei meinem Netzanbieter geschaut:
Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Fall der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
Punkt 8 in den FAQ des Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH