DerOlf
Admiral
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 9.240
Naja, wie man ne EAN Nummer auswertet, kann man recht easy "googeln", und das MHD hat nebenbei auch noch eine nicht ganz unwichtige Schutzfunktion für den Einzelhandel.
Der ist nämlich rechtlich belangbar, wenn er Verdorbenes verkauft hat. Also wird die Ware aussortiert, während sie GANZ sicher noch zum Verzehr geeignet ist. Und dabei orientiert sich der Einzelhandel am MHD. Schnäppchenjäger WISSEN, das vieles auch nach MHD noch einige zeit haltbar ist .. die suchen dann gezielt nach den STänden mit "MHD abgelaufen", denn mit Hinweis darf das auch dann noch verkauft werden.
Stell Dir mal vor, die alte hätte sich nicht nur beschwert, sondern euch gleich angezeigt
Egal welche Chance eine solche Klage hätte, die Ware rechtzeitig auszusortieren macht weniger Arbeit (und kostet dem Unternehmen weniger Geld ... du bist schließlich billiger als nen Rechtsanwalt ... und eh vor Ort).
Das tatsächliche Haltbarkeitsdatum schwankt natürlich stark. Je nach lagerung, Transport (Kühlkette bei tiefkühlkost z.B. ) etc., also kann auch der Mitarbeiter nicht wissen, welche Ware noch gut genießbar ist (Am Herstellungsdatum ist es jedenfalls nicht ablesbar).
In englischsprachigen ländern steht da übrigens nicht "Mindesthaltbarkeitsdatum" sondern "best before" ... ich find das insgesamt etwas ehrlicher, denn im Grunde trifft es besser, was dieses Datum markiert.
Ich würde Oettinger (die Pisse) glaube ich sofort erkennen, egal was drauf steht
es gibt mMn kein übleres Pils.
Das Malzbier von denen geht ...
Der ist nämlich rechtlich belangbar, wenn er Verdorbenes verkauft hat. Also wird die Ware aussortiert, während sie GANZ sicher noch zum Verzehr geeignet ist. Und dabei orientiert sich der Einzelhandel am MHD. Schnäppchenjäger WISSEN, das vieles auch nach MHD noch einige zeit haltbar ist .. die suchen dann gezielt nach den STänden mit "MHD abgelaufen", denn mit Hinweis darf das auch dann noch verkauft werden.
Stell Dir mal vor, die alte hätte sich nicht nur beschwert, sondern euch gleich angezeigt
Egal welche Chance eine solche Klage hätte, die Ware rechtzeitig auszusortieren macht weniger Arbeit (und kostet dem Unternehmen weniger Geld ... du bist schließlich billiger als nen Rechtsanwalt ... und eh vor Ort).
Das tatsächliche Haltbarkeitsdatum schwankt natürlich stark. Je nach lagerung, Transport (Kühlkette bei tiefkühlkost z.B. ) etc., also kann auch der Mitarbeiter nicht wissen, welche Ware noch gut genießbar ist (Am Herstellungsdatum ist es jedenfalls nicht ablesbar).
In englischsprachigen ländern steht da übrigens nicht "Mindesthaltbarkeitsdatum" sondern "best before" ... ich find das insgesamt etwas ehrlicher, denn im Grunde trifft es besser, was dieses Datum markiert.
Ich würde Oettinger (die Pisse) glaube ich sofort erkennen, egal was drauf steht
es gibt mMn kein übleres Pils.
Das Malzbier von denen geht ...
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