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Ramu91
Gast
du wirst nicht zur schule gezwungen, es kann aber eine amtsärztliche untersuchung angeordnet werden.
solltest du auf der schule bleiben musst du auf jeden fall das jahr widerholen - 8 wochen fehlzeit wegen krankheit sind glaube ich das maximum und ab da ist das sitzenbleiben pflicht (soweit ich mich recht an die schönen gesetze erinnere die bei den zeugnissen beiliegt - kann aber auch sein dass das in deinem bundesland anders ist als in meinem, da bildung ländersache ist).
solltest du auf der schule bleiben musst du auf jeden fall das jahr widerholen - 8 wochen fehlzeit wegen krankheit sind glaube ich das maximum und ab da ist das sitzenbleiben pflicht (soweit ich mich recht an die schönen gesetze erinnere die bei den zeugnissen beiliegt - kann aber auch sein dass das in deinem bundesland anders ist als in meinem, da bildung ländersache ist).