lufkin
Admiral
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linkser schrieb:Wobei mich das mal rein rechtlich interessieren würde. Kann ich Medikamente einfach soverweigern, auch wenn sie gleichbedeutend mit einer Verlängerung meiner Arbeits/Schulunfähigkeit sind?
Ja kannst du.
Eine medizinische Zwangsbehandlung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig (Zwangsimpfung bei Seuchengefahr, Blutproben zur Feststellung einer Straftat etc.), in allen anderen stellt sie eine Körperverletzung dar und verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art.2, Abs.2 Grundgesetz).
Solange der Patient einwilligungsfähig ist, also sich der Vor und Nachteile einer Behandlung bewusst ist und auch geistig in der Lage ist selbstständig zu entscheiden (keine Demenz oder psychische Störung etc.) ist eine Zwangsbehandlung ausgeschlossen.
Ist dies nicht der Fall kann ein Bevollmächtigter die Einwilligung oder eben auch Verweigerung aussprechen. Bei gefährlichen Maßnahmen muss zusätzlich die Genehmigung eines Gerichts eingeholt werden (ich denk aber nicht das die Verabreichung von Schmerzmitteln schon dazu zählt).
@TE: Da du aber, davon geh ich jetzt mal aus, geistig gesund bist und mit 16 auch alt genug sein dürftest und wichtige, deine körperlich Unversehrtheit betreffende, Fragen selbst zu entscheiden, kann dich niemand zwingen gegen deinen Willen Medikamente einzunehmen.
Erst recht nicht so problematische wie Schmerzmittel wenn abzusehen ist, dass durch die chronische Erkrankung eine längere Einnahme erfolgen würde.
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