Zwei Urteile des EuGH zum Datenschutz

DKK007

Lt. Commander
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Es gab heute zwei Urteile des EuGH zum Datenschutz, die auf Fällen aus Österreich beruhen.

Zum einen wurde bei einer Klage gegen Meta/Facebook entschieden, dass der Konzern nicht beliebig und dauerhaft einmal gesammelte Daten für personenbezogene Werbung verwenden darf. Dies gilt insbesondere bei sensiblen Daten wie der sexuellen Orientierung.
Geklagt hatte Maximilian Schrems.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=51180

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/c-446/21-eugh-zu-personalisierter-werbung-maximilian-schrems


Im zweiten Urteil fordert der EuGH, dass der Zugriff auf sichergestellte Smartphones von einem Gericht o.ä. genehmigt werden muss.
Schon der Versuch das Gerät zu entsperren wurde als Grundrechtseingriff eingestuft.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...yzugriff-nicht-nur-bei-schwerer-kriminalitaet

@Andy
Sicher auch einen oder zwei getrennte Artikel hier wert.
 
Zuletzt bearbeitet: (LTO Artikel zum ersten Urteil ergänzt.)
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