Megaupload-Kunden müssen für ihre Daten zahlen

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem Kim Dotcom verhaftet und sein Sharehosting-Dienst „Megaupload“ vom Netz genommen wurde, haben mehrere Nutzer ihre teils legalen Daten verloren. Dies ist auch bei Kyle Goodwin geschehen, der die US-Behörden mit Hilfe der Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) auf die Freigabe seiner Daten verklagte.

Der Sportberichterstatter Kyle Goodwin hat Megaupload als legalen Speicherplatz für seine Videos genutzt. Nach einem Festplattendefekt und der Abschaltung des Sharehosting-Dienstes von Kim Dotcom hatte er keinen weiteren Zugriff auf seine Daten. Obwohl es das US-Gesetz Dritten erlaubt, ihre Ansprüche auf beschlagnahmten Besitz geltend zu machen, sehen die Behörden diesen speziellen Fall anders. Die Daten wurden nach Angaben der US-Behörden in keinster Weise beschlagnahmt, sondern lediglich kopiert und sind noch auf den Servern des Megaupload-Hoster Carpathia vorhanden.

Somit stellt der Zugriff auf die Daten kein Problem dar, jedoch würde das Auffinden und Weiterleiten der Dateien hohe Kosten verursachen, die Kyle Goodwin selber tragen müsste. Eine Möglichkeit bliebe dem Nutzer nach Ansicht der US-Behörden noch: Er kann die Betreiber von Megaupload oder den Hoster Carpathia aufgrund von Verstößen der Geschäftsbedingungen verklagen.