Verbraucherschutz: Meta muss bei Abo-Diensten für Facebook und Instagram nachbessern

Andreas Frischholz
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Verbraucherschutz: Meta muss bei Abo-Diensten für Facebook und Instagram nachbessern
Bild: Webster2703 | CC0 1.0

Meta muss bei den Bestellbuttons für die Abo-Versionen von Facebook und Instagram nachbessern, die Beschriftungen entsprechen derzeit nicht dem deutschen Recht. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW.

Bei den Abo-Varianten von Facebook und Instagram handelt es sich um werbefreie Bezahlversionen, die Meta in der EU anbietet, um DSGVO-Vorgaben einzuhalten. Nutzer haben so eine Alternative zum Werbe-Tracking. Erhältlich ist das Abonnement für 9,99 Euro pro Monat über das Web und für 12,99 Euro über die Android- und iOS-App.

Bestellbutton ist nicht eindeutig

Die Verbraucherschützer werfen Meta nun mehrere Rechtsverstöße vor. Das erste Verfahren betrifft die Bestellbuttons. Solche Schaltflächen zum Bestellen kostenpflichtiger Waren oder Dienstleistungen müssen grundsätzlich eindeutig beschriftet sein. Worte wie „Zahlungspflichtig bestellen“ sind erforderlich, deutlich muss zudem sein, dass Nutzer mit dem Klick einen Vertrag abschließen.

Metas „Abonnieren“ und „weiter zur Zahlung“ reichen laut der Verbraucherzentrale NRW nicht aus. Bestätigt wurde das nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 UKl- 4/23, rechtskräftig), das laut den Verbraucherschützern eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Meta muss also tätig werden.

Ein fehlerhafter Bestellbutton kann dazu führen, dass damit abgeschlossene Abos nicht wirksam sind. Über eine Abhilfeklage könnte Meta außerdem gerichtlich dazu verpflichtet werden, bereits unrechtmäßig eingezogene Abogebühren zu erstatten. Ob man eine entsprechende Klage einreicht, prüft die Verbraucherzentrale NRW derzeit.

Einwilligung ins Werbe-Tracking weiterhin umkämpft

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Einwilligung in die Datennutzung zu Werbezwecken, die Nutzer eingehen, wenn sie nicht bezahlen wollen. Diese soll ebenfalls nicht wirksam sein. Die Verbraucherschützer haben Meta daher wegen DSGVO-Verstößen abgemahnt. In diesem Fall dauert das außergerichtliche Verfahren aber noch an.

Meta kämpft also weiterhin damit, die Einwilligung für die personalisierte Werbung so auszugestalten, dass diese rechtskonform ist. Der Streit läuft seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018. Zunächst argumentierte der Konzern, Werbung wäre Teil des Angebots, später berief man sich auf ein „berechtigtes Interesse“ – beides war nicht legitim, allein 2023 musste Meta deswegen ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro zahlen.

Die Bezahlversion ohne Werbung ist nun die Reaktion auf diese Verfahren, da Nutzer so eine Alternative zum Werbe-Tracking erhalten.