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News Neuer „God-Mode“-ähnlicher Bug in Diablo 3 – Heute: Der Barbar

00Muetze schrieb:
In meiner Wohnung hab ich auch Hausrecht, trotzdem kann ich kiffen und koksen nicht legalisieren, weil es gegen geltendes Recht verstösst.....

Bleib doch bitte beim Thema und versuch nicht mit lächerlichen Vergleichen was zu erklären.... Aber bleiben wir bei deinem Bsp.

Also Du hast das Hausrecht wenn jetzt jemand kommt und will bei dir kiffen und koksen was würdest du mit Ihm machen? Ich nehme mal an raus schmeißen oder? Genau das ist was Blizzard macht jemand verstöst gegen die Regeln und werden bestraft ganz einfach.

Also du siehst Blizzard darf mit Ihren Server machen was sie wollen. Wenn sie wollen könnten sie sogar alle Server abschalten und der Verbraucher könnte nichts dran ändern.
 
Cool Master schrieb:
Bleib doch bitte beim Thema und versuch nicht mit lächerlichen Vergleichen was zu erklären.... Aber bleiben wir bei deinem Bsp.

Also Du hast das Hausrecht wenn jetzt jemand kommt und will bei dir kiffen und koksen was würdest du mit Ihm machen? Ich nehme mal an raus schmeißen oder? .....

Natürlich würde ich ihn rausschmeissen.

um beim Beispiel zu bleiben:

Angenommen mir macht kiffen und kosken nichts aus. Also dreht sich mein Gast einen Joint und raucht ihn am Balkon. Der Nachbar von oben sieht das und ruft die Polizei. Die kommen tatsächlich. Da wird meinem Gast die Ausrede "Aber das ist seine Wohnung und er hat das Hausrecht und es mir erlaubt" nichts helfen, da er gegen geltendes Recht verstößt.

Hausrecht hebt geltendes Recht nicht auf.

Also kann Blizz mit ihrem Hausregeln (AGB`s) brausen gehen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen (bewusste Möglichkeitsform).

Aber wie vorhin erwähnt: Hintertürchen => Prozessweg => Tür zu!/oder eben nicht.

Wie das schöne Sprichwort lautet: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Fehlt also nurmehr einer der Zeit und Geld genug hat um wegen einem 60€ Account so einen Zinober zu starten.
Solange sich der nicht findet, wird Blizz auch ihre Hausregeln durchsetzen.

BF3 Beispiel: Kombination aus einer Waffe mit Darts machte diese praktisch zu einem Onehit Wonder, wie soll der User entscheiden ob EA das bewusst so patchte oder sich einfach in den Stats beim Patchen vertan hat?

Solange sich Blizz in Schweigen hüllt bzw. den Bug/Exploit negiert, kann man nicht gegen AGB`s verstoßen, die einem Bug-using und exploiten verbieten, da es einen solchen (lt. Blizz) ja gar nicht gibt.

Also muss es gewollt sein oder?

Ist es unberechtigt alle Möglichkeiten zu nutzen die einem das Spiel bietet oder nicht? Wenn das Spiel die Möglichkeit bietet mit dem Barb so durch zu holzen, warum sollte ich nicht?


Wenn Blizz zugibt "Das ist ein Bug/Exploit" dann können sie mMn auch bannen, da man sich bewusst über ihre AGB`s hinwegsetzt.

Blizzard hat ja erst nach den Hotfixes offiziell bestätigt, dass es sich um einen Exploit handelte.

Richtig wäre gewesen, die Bugs/Exploits, als sie bei Blizz bekannt wurden, offiziell zu bestätigen, an dem Hotfix zu arbeiten und im Zeitraum zwischen Bekanntmachung und Hotfix dann jeden der exploitet zu bestrafen.

Vor der offiziellen Bekanntmachung jemanden wegen den Exploits zu strafen ist ja fast als, würde ein Autofahrer bei einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung (heute das Verkehrsschild 30 km/h aufgestellt) bestraft, weil er 3 Tage vorher, als das Schild noch nicht stand, 50 gefahren ist.

Womit wir wieder bei den AGB`S sind, wenn Blizzard jemanden sperrt, weil er ihrer Meinung nach exploitet hat (siehe offizielle Bekanntmachung) kann man als Kunde nur hoffen, dass der Account doch wieder freigegeben wird. Allerdings muss man dafür viel Zeit mit dem Kundensupport verbringen, dementsprechend argumentieren und GANZ WICHTIG ja freundlich bleiben.
(Hatten das beim WoW Account meiner Verlobten, die nach 3 Jahre Pause wieder einsteigen wollte und der angeblich wegen Goldverkauf gesperrt war, sie hatte aber einfach nicht mehr weitergespielt und Gold hatte sie sowieso nie.)

EDIT:
Ich bin der Meinung, dass Blizz sich mit ihren AGB`S teilweise in einer Grauzone bewegen.

Wenn man sich vor Augen hält, dass man als zahlender Kunde eine Leistung kauft aber die AGB`s dem Kunden teilweise 0 Rechte zugestehen, sollte es zu einem Ausfall der Leistung kommen (ich rede nicht von nötigen Wartungsarbeiten/Schäden an Serverfarmen die nicht in der Hand von Blizzard liegen), um Ersatz für entgangene Leistungen, die man ja bezahlt hat, zu fordern (unberechtigter Bann z.B), kann das nicht astrein sein.


Andererseits akzeptiere ich das, spiele nach den Regeln von Blizz und habe damit keinen Stress ingame.

Es läuft eben auf das berühmte "was wäre wenn" Spielchen raus und solange niemand klagt wissen wir auch nicht "was" rausgekommen "wäre" "wenn" jemand klagt.

(Könnte man fast mit Schrödinger und seinem Katzen Experiment vergleichen)
 
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