Marcel55 schrieb:
Einem Bekannten wurden vor ein paar Monaten auch 80€ für einen uralten Receiver in Rechnung gestellt, der nicht zurückgeschickt wurde. Das Ding ist vielleicht noch 5€ wert. Kann man da dank des Urteils jetzt noch gegen vorgehen?
Sieht schlecht aus, wenn er nicht innerhalb von acht Wochen gegen die Rechnung bzw. dem Betrag der abgebucht wurde widerspruch eingelegt hat.
Eventuell noch möglich, wenn Vodafone keine Rechnung ausgestellt hat, sondern einfach abgebucht hat, das machen sie nämlich gerne, wenn man mit der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat nicht direkt mit entzogen hat.
Richtige Entscheidung, Vodafone verlangt bis zu 299 Euro für ein TV-Center mit einer 320GB Festplatte. Dieser Preis ist ein absoluter Mondpreis, das Gerät kostet im Einkauf wahrscheinlich nicht mehr als 60 Euro, ein höhrere Schaden kann Vodafone üerhaupt nicht entstanden sein. Man hat 14-Tage Zeit die Geräte nach Vertragsende zurück zu schicken, darauf wird im Kleingedruckten auf der Kündigungsbestätigung hingewiesen. Verpasst man diese Frist, bucht Vodafone einfach die "Überlassungsgebühr" ab. Problematisch ist hier, das man Geräte nicht vor Vertragsende zurück schicken kann, die kommen dann einfach zurück oder wurden teils in der Vergangenheit auch einfach vereschrottet bzw. sind "verschwunden" Arvato, den Dienstleister, den Vodafone dafür angestellt hat, Dokumentiert(e) nicht richtig.
Auch kommen Geräte zurück, wenn man keine Kündigungsbestätigung bzw. Vertragsnummer / sogenannten Retourenschein mit schickt, was eigentlich ein Unding ist, man könnte Geräte auch anhand der MAC etc. prüfen.
Vodafone ist der einzige Anbieter, der sich mit dieser uneriösen Masche eine goldene Nase verdient, es gibt nicht einen einzigen der großen Privatkundenanbieter, die einfach zwei Wochen nach Vertragsende eineitig Abzockbeträge für teils Uralte Hardware einzieht, so kann es auch mal sein, das fürs TV-Center ~400 Euro eingezogen werden, weil der Vertrag 6 Jahre alt ist und dort noch die alten AGB galten, unfassbar!
Sobald das Geld ein mal eingezogen ist, besteht zudem so gut wie keine Möglichkeit mehr, die Geräte nachträglich zurück zu geben, außer man hat einen langen Atem und kämpft sich mit Widersprüchen per Telefon, Mail und postalisch bis ins Beschwerdemanagement, aber selbst das muss nicht erfolgreich sein.