1&1 Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Nice.

Lieutenant
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Hallo,
eine gute Freundin zieht bald um. Ich helfe ihr bei Verträge Kündigen. Leider klappt es bei 1&1 ist so ganz rund wie ich das gedacht habe.:freak:

Sie hat schriftlich den Vertrag gekündigt, nach ein paar Tagen kam dann eine Mail mit der Kündigungsbestätigung .
Die neue Wohnung kann 1&1 die Leistung nicht liefern weil das Dorf Maximum DSL Light her gibt.

Ist da 1&1 im Recht ?!
 

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Kurz: Ja. Du musst sie beauftragen erst, wenn sie dann nicht liefern können wie vorher, hat sie ein 3-monatiges Kündigungsrecht.
Und ansonsten mal bitte suchen hier, die Frage kam schon öfters.
 
Soweit ich weiß ist das völlig korrekt.

1&1 und Deine Freundin haben einen Vertrag. Dieser hat eine LAufzeit und eine vereinbarte Leistung.
Deine Freundin zieht nun um und verhindert damit, dass 1&1 den Vertrag erfüllt, die Schuld liegt nicht bei 1&1.

Warum genau sollte einn Sonderkündigungsrecht bestehen?
 
Warum genau sollte einn Sonderkündigungsrecht bestehen?

Tut es in der Tat doch, WENN 1&1 am neuen Standort nicht versorgen kann. Nach 3 Monaten endet dann der Vertrag, auch wenn man ihn in diesen 3 Monaten nicht nutzen kann. Man kann sich ja leider nicht immer aussuchen, wo man eine Wohnung findet.

Da 1&1 hier wohl am neuen Standort versorgen kann, endet der Vertrag fristgerecht und läuft noch bis 2018.
 
1&1 ist da NICHT im Recht. Ja zwar können sie DSL anbieten, aber da vorher ein 50k Vertrag vorhanden war und mit DSL Light vllt 1k oder so ankommen hat sie ein Sonderkündigungsrecht weil 1&1 die Vertragsleistung nicht erfüllen kann. Wenns jetzt nur VDSL 25 wäre da oder meinetwegen noch 16er DSL würd man denen das wohl durchgehen lassen können, mit DSL Light sicherlich nicht

https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

allerdings mit 3 Monaten Frist vorher

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher sollen sie das wissen, er hats ja nicht beantragt sondern nur gekündigt, weil ER glaubt, dass sie es nicht anbieten können. (So liest es sich jedenfalls, das die gar nichts von der neuen Adresse wissen)
Das ist ein essenzieller Fehler und er liegt damit total daneben - er vermutet es nur.
 
Kann aus eigener Erfahrung berichten, dass es klappt.
Ich bin 2014 in ein Gebiet umgezogen, wo mir bereits beim Verfügbarkeitscheck angezeigt wurde, dass 1&1 nicht mit 50 MBit verfügbar ist.
Darauf habe ich mich in meiner Kündigung bezogen.
Der Vertrag wurde dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt.
 
Ich denke auch es wäre das Beste 1&1 konkret darzulegen, dass die vereinbarte Geschwindigkeit am neuen Wohnort laut ihres eigenen Vefügbarkeitscheck nicht verfügbar ist.
 
Der korrekte Weg ist es bei 1und1 einen Umzug nach TKG (explizit darauf hinweisen) zu beauftragen.
Wenn 1und1 dann am neuen Standort die gleiche Leistung nicht liefern kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.
 
Wenn aber im Vorhinein bewiesen werden kann, dass die Leistung am neuen Wohnsitz nicht gebracht werden kann lässt sich 1&1 vielleicht darauf ein schon im Vorfeld zu kündigen. Sie wissen aktuell ja unter Umständen gar nicht wo der Vertragspartner hinziehen will.
 
Das ist aber dann Kulanz von Seiten 1und1.
Der vom Gesetzesgeber vorgesehene Weg ist der von mir genannte.
 
Das sehe ich nicht so; nach § 46 Abs. 8 S. 3 ist man zur Kündigung berechtigt, wenn "die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten [wird][...]".
("Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt")

Kann man also beweisen, dass die Leistung dort nicht angeboten wird, ist man zur Kündigung berechtigt. Beweisen könnte man es durch eine (anonyme) Anfrage an 1&1 wie hoch die verfügbare Geschwindigkeit ist oder auch an die Telekom als Netzbetreiber. D. h. natürlich nicht, das 1&1 das so akzeptiert und im Zweifel ein Anwalt hinzugezogen werden muss.
 
Den Aufwand würde ich mir gar nicht machen. Einfach den Umzug beauftragen und dann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Es kostet doch nichts.
 
Doch, natürlich kostet es etwas. 1&1 darf und wird dafür Kosten berechnen in maximal der Höhe die ein neuer Anschluss auch einmalig kosten würde. Das sind rund 60 €.

Das Geld könnte man sich so eben sparen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Korrektur)
In der Regel läuft es so ab dass du den Umzug meldest, dann prüft der Provider was machbar ist. Wenn jetzt nicht die selbe Leistung realisierbar ist, besteht das Sonderkündigungsrecht der Umzug findet also nicht statt.
 
So läuft es vielleicht in der Theorie; in der Praxis kann ich aus Erfahrung sagen, dass die es unter Umständen drauf ankommen lassen. Ein Bekannter von mir hatte den gleichen Fall, nur das er eben nach dem Umzug statt 16 Mbit/s nur 1 Mbit/s hatte.
Im Endeffekt hat er aber nicht gekündigt, da er so den neuen Unitymedia-Vertrag (der mehr kostet als der von 1&1) für die restliche Laufzeit kostenlos bekommt (außer den Kabelanschluss, den hatte er aber eh).
 
Leli196...

Was daran liegt, dass 1und1 nur noch 16000er als kleinsten Tarif anbietet und hier ist eben alles drin von 1024 - 16000. Tarifinfo lesen und die AGBs. Ansonsten hat BraindotExe absolut recht. Einfach Umzug beauftragen, dann wird 1und1 schreiben "technisch nicht möglich bla bla bla" und dann ist der Käse gegessen. In der Regel ohne die 3 Monate...

Sie hat einen 50er Tarif, der am neuen Standort nicht geschaltet werden kann, somit hat sie die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen mit einer 3 Monatigen Frist. Tatsächlich spielt ein Umzug keine Rolle, wohl aber die schlatbare Geschwindigkeit. Da sie einen Vertrag hat mit einer 50000er Flat. Bekommt sie am neuen Wohnort eine Geschwindigkeit von mehr als 25000 hat sie KEIN Kündigungsrecht, sprich mindestens 50% der gebuchten Geschwindigkeit muss ankommen. Sind es weniger lässt 1und1 sie, wie gesagt, nach 3 Monaten raus, in der Regel, so kenne ich es, auch sofort.

Ich kann nur den Tipp geben, entweder im Kundenforum von 1und1 den Support mit dem Anliegen zu kontaktieren oder eben telefonisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Juristisch gesehen ist es mit den "50 %" nicht so einfach, da es ja nur 'bis zu' 50 Mbit/s sind. Und ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man auch dann nicht. Man kann allenfalls eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) geltend machen.

In welchen Stufen 1&1 seine Internetgeschwindigkeiten einteilt spielt aber aus juristischer Sicht wahrlich keine Rolle. Nur weil 1&1 im 16-Mbit/s-Tarif alles zusammenfasst was deutlich darunter liegt, auch 1 Mbit/s, so wäre es ein Leichtes eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gerichtlich durchzusetzen.

Und wenn du mir schon vorschlägst, die AGB zu lesen, dann zitiere ich daraus gerne mal eine Klausel, die auch in diesem Fall Anwendung finden kann:
1&1 AGB schrieb:
3. Umzug – ohne Anbieterwechsel
3.2. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kauf-
männisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich
ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare)
Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann 1&1 gegenüber dem
Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das
am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der
neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da die-
ses vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem
Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Kunde aber begründet
darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt
unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte
vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und
der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3
TKG). 1&1 wird den Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist
und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen
hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass
einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie
insbesondere Schadensersatz, zustehen.

Was nun ein "technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt" ist, das ist doch lediglich Auslegungssache.
 
Fakt ist, das 1und1 Geschwindigkeitskorridore hat.
1064-16000
17000-25000
27000-54000
54000-100000

Daher wird die Freundin aus dem Vertrag definitiv rauskommen. Ich habe mittlerweile rund 100 Verträge gewechselt, gekündigt, verlängert und neu abgeschlossen für Kunden. Ich weiß wovon ich rede. 1und1 ist d sehr kulant. Sollte an dem neuen Wohnort durch einen anderen Anbieter mehr Speed möglich sein, sehe ich da kein Problem.
 
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