1&1 Sonderkündigungsrecht?

Eine Frage hätte ich noch:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihren 1&1 Umzugsauftrag. Sie möchten wissen, wie es mit Ihrem DSL-Vertrag weitergeht. Gerne informieren wir Sie ausführlich.

Wir bedauern sehr, dass an Ihrem neuen Wohnort aus technischen Gründen keine DSL-Freischaltung möglich ist. Daher bieten wir Ihnen an, Ihren Vertrag vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten - ab dem Tag Ihrer Umzugsmitteilung am 23.07.2013 - zu beenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie uns Ihren Umzug telefonisch oder schriftlich mitgeteilt haben. Wir verkürzen für Sie in diesem Fall die Vertragslaufzeit und berechnen Ihnen im Gegenzug 3 monatliche Grundgebühren vom 23.07.2013 bis zum 23.010.2013. Bereits bezahlte Grundgebühren für diesen Zeitraum werden wir natürlich berücksichtigen.

Sie sind mit unserem Angebot einverstanden? Dann schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen - wahlweise mit dem Betreff "Angebot angenommen/Kundennummer" oder "Angebot abgelehnt/Kundennummer":

- eine schriftliche Zustimmung zum heutigen 1&1 Angebot
- eine Ummeldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes

Unsere Kontaktadresse:

1&1 Telecom GmbH
Umzugsberatung
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Fax: 02602 96-41 11

Wichtig: Den DSL-Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort schalten wir ab, wenn wir alle Unterlagen erhalten haben.

Haben Sie unser Angebot angenommen, werden wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abbuchen. Bitte beachten Sie: Ihren Vertrag berechnen wir weiterhin, bis wir Ihre Unterlagen vollständig erhalten haben. Sollten Sie zu viele Grundgebühren bezahlt haben, erstatten wir Ihnen die Beträge natürlich wieder."

Ich ziehe erst zum 01.10 um...Dann kann ich natürlich auch erst ummelden! Kann ich jetzt so lange warten und dann alles zurück schicken? Sprich ich komme trotzdem zum 23.10 aus dem vertrag raus? So habe ich es zumidnest verstanden :)
 
Ruf lieber da nochmals an bevor die dir den Anschluss übermorgen abschalten. Klingt so als ob Ende im Gelände ist wenn deine Unterlagen beim Sachbearbeiter von 1u1 sind und bearbeitet worden sind :-) Ansonsten wurde sich hier sehr ungenau ausgedrückt :-)
 
Ich weiß nicht, ob das Gesetz so auszulegen ist, dass die First erst ab Wohnsitzwechsel laufen wird ("wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt"), oder ob er seinen Wohnsitzwechsel schon vorher bekannt machen kann und sonderkündigen kann. Dein Anbieter geht in seiner Antwort davon aus, dass du schon zum 23.7. umgemeldet bist, daher das Angebot mit der Kündigung zum 23.10. Ich glaube nicht, dass sein Angebot auch für den Fall gilt, dass du erst am 01.10. umziehst. Implizit ist sein Angebot an jenen Ummeldungstermin gebunden.

Im Zweifel schickst du denen dann eben, sobald du hast, die Ummeldebestätigung und siehst ja dann, ob es zum 23.10. klappt oder du eben noch bis einschließlich Dezember zahlen musst.

@ Tidus2007: "Wichtig: Den DSL-Anschluss an Ihrem bisherigen Wohnort schalten wir ab, wenn wir alle Unterlagen erhalten haben." Bevor die Ummeldebestätigung da ist, schalten die nichts ab - genauer kann man sich nicht ausdrücken bzgl. der Abschaltung.
 
Zuletzt bearbeitet:
bladi schrieb:
Im Zweifel schickst du denen dann eben, sobald du hast, die Ummeldebestätigung und siehst ja dann, ob es zum 23.10. klappt oder du eben noch bis einschließlich Dezember zahlen musst.

Das möchte ich ja gerade vermeiden, dass ich 3 Monate doppelt zahlen muss :)
 
Bisher ging ich davon aus das die Anbieter sich auf den Tag der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt + 3 Monate beziehen. In deinem Fall hieße das 1.10.2013 + 3 Monate, also 1.1.2014.
 
Torrac schrieb:
Das möchte ich ja gerade vermeiden, dass ich 3 Monate doppelt zahlen muss :)

Deswegen sollst du ja jetzt nicht darauf besonders aufmerksam machen, dass du erst am 01.10. umziehst. Weil nach meinem Verständnis dein Anbieter im Recht wäre, dir bis zum 01.01.14 zu berechnen. Du schickst denen also am 01.10. die gewünschten Unterlagen zu und hoffst, dass das für die okay ist. Wenn es für ihn nicht okay ist, kannst du offenbar* nichts machen und zahlst 3 Monate doppelt. Das ist der "Preis" dieser Sonderkündigung.

*unter der Annahme, dass das Gesetz so auszulegen ist
 
In diesem Fall geht die Frist erst ab Auszugsdatum. Also zahlst Du noch bis Anfang 2014. Aber auch da gilt, setze Dich mit 1und1 in Verbindung. Und warum hast Du in der bisherigen Kommunikation den tatsächlichen Auszugstermin nicht erwähnt?

Wenn die drei Monate beginnen, dann wird auch die Leitung abgeschaltet. Damit sie für den neuen Mieter der Wohnung auch wieder zur Verfügung steht.
 
Ich habe momentan zwei Wohnungen...Der Umzug ist fließend. Die jetzige Wohnung sit zum 01.09 gekündigt. Was ich natürlich machen könnte, ist mich schonmal auf die neue Wohnung umzumelden!
 
Wenn die alte Wohnung zum 1.9. gekündigt ist kannst du dich doch am 2.9. ummelden und die Meldebescheinigung bei 1&1 einreichen.
 
Wenn er die neue schon hat, kann er sich sofort ummelden und nicht erst im September..
 
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