1&1 Sonderkündigungsrecht?

Torrac

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Hallo Community

Ich habe ein kleines Problem mit meinem 1&1 Vertrag...

Im Moment habe ich eine 50.000er DSL Flat in meiner ejtzigen Wohnung. Jetzt werde ich aber in kurzer Zeit umziehne (ein paar Straßen weiter). Nach Anruf bei 1&1 wurde mir bestätigt, dass an meinem neuen Wohnort kein 50.000er DSL verfügbar ist.
Jetzt habe ich als Auswahl zwei 6000er Flats und eine 16.000er Flat, die jedoch genauso viel Kosten wie meine jetzige 50.000er, da die Leitung vor Ort wohl nich 1&1 gehören und diese von einem Fremdanbieter gemietet werden müssen oder so ähnlich...
Wenn ich einen dieser Flats wählen würde, müsste ich aber wieder einen Vertrag über 24 Monate abschließen (habe jetzt noch 1 Jahr).

Meiner Meinung nach liegt der Fall doch so:
Ich habe einen vertrag mit 1&1 und diesen können sie dann an meinem neuen Wohnort nicht mehr erfüllen. Reicht das für ein fristloses (wegen mir auch 1-3 Monate) Sonderkündigungsrecht?
Der nette Mitarbeiter am telefon meinte natürlich "Nein!" aber da ist ja klar, dass die mich nicht eifnach so gehen lassen wollen. habe in den AGB's noch nicht dazu gefunden. Vielleicht wisst ihr ja Rat...

Vielen Dank schonmal
 
Hi,

hast du bei Google Hausverbot? Erstes Ergebnis:

Seit Mai ist damit Schluss, das neue Telekommunikationsgesetz regelt Umzüge deutlich verbraucherfreundlicher. Kann der Provider seine Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, muss der Kunde dafür auch nicht bezahlen, sondern darf vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag aussteigen. Entscheidend ist, dass der Vertrag genau so weiter erfüllt werden muss, wie bisher. Das betrifft vor allem die Übertragungsrate. Kann der Anbieter beispielsweise in der neuen Wohnung nur DSL 2000 bereitstellen statt wie bisher DSL 16.000, berechtigt das zur Kündigung. Nimmt man den alten Vertrag mit, darf sich die Laufzeit dadurch nicht verlängern.

Quelle

Zweites Ergebnis:

Grundsätzlich gilt für das Thema DSL Kündigung beim DSL Umzug: Steht ein Wechsel des Wohnorts an, zieht der DSL Anschluss mit um. Nach Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 gilt jedoch: Kann der Provider am neuen Wohnort kein entsprechendes Komplettpaket schalten, greift das DSL Sonderkündigungsrecht. Sollte also der Check der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ ausfallen, kann der bisherige Vertrag ohne Sonderzahlungen gekündigt werden.

Aber auch wenn der DSL Anbieter in der Lage ist, am neuen Wohnort einen Internetanschluss bereitzustellen, kann eine Sonderkündigung gerechtfertigt sein. Dies ist der Fall, wenn der neue Anschluss nicht die gleiche Leistung erbringt, wie der bisher genutzte, z.B. wenn statt 16 Mbit/s nur noch 6 Mbit/ an Bandbreite zur Verfügung stehen.

Quelle

VG,
Mad
 
Und zu welchem Provider willst Du dann am neuen Wohnort gehen? DSL Provider werden Dir wohl alle nicht mehr liefern können. Einzige Alternative wäre dann das Kabelnetz.

Und Kabelanbieter übernehmen durchaus die Kosten aus einem DSL Vetrag. Bis zu einem Jahr. Mal nach fragen.

Ansonsten, Sonderkündigungsrecht nur dann, wenn gar nicht geliefert werden kann. Und dann, auch nicht per se. Man hat eben einen Vertrag unterschrieben. Und Du hast Dich für 24 Monate Bindung entschieden. Hättest ja auch einen monatlich kündbaren bei 1und1 abschließen können.
 
Ich hatte die gleiche Situation. Auch bei 1&1. Bin auch vor kurzem umgezogen (11/2012) und am neuen Standort gab es kein VDSL50, da lagen nur maximal 5Mbit an. (aber 100Mbit Kabel :D )

Somit konnte ich problemlos den Vertrag kündigen. Ich musste allerdings noch 3 Monatsmieten zahlen, glaub ich. Da der Vertrag aber noch weit über ein Jahr lief, war das das kleinste Übel :)
 
Hi,

Torrac schrieb:
Ich habe einen vertrag mit 1&1 und diesen können sie dann an meinem neuen Wohnort nicht mehr erfüllen.

genau die können nicht mehr erfüllen weil DU umziehst, dass ist leider dein Problem. Wenn 1und1 hart bleibt ist das leider persönliches Pech und auch Rechtens.

Mir war bis eben dieser Link aber nicht bekannt: http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php das dürfte die Lage dramatisch ändern zu deinen Gunsten.

Anders wäre es wohl bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, dann darfst du dich an deinen ehemaligen Vermieter wenden, bei einem Prozess bin ich sicher muss er die Kosten dann trage.

Aus welchem Grund ziehst du um?


Gruß X23
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

@BlubbsDE

Ansonsten, Sonderkündigungsrecht nur dann, wenn gar nicht geliefert werden kann. Und dann, auch nicht per se. Man hat eben einen Vertrag unterschrieben.

Die Aussage ist schlicht falsch!

@X23^Piracy

Siehe oben! Macht doch bitte keine Aussagen wenn ihr mit der Materie nicht vertraut seid!

VG,
Mad
 
Ich sehe das so. Was kann 1&1 dafür das du umziehst. Und wenn dort nicht die Leitung anliegt die du vorher hattest ist es nicht die Schuld von 1&1.
 
Happywolf - mache Dich mal über die aktuelle rechtliche Lage schlau. Seit 2012 gilt nämlich neues Recht und danach gibt es bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht mit bestimmten Bedingungen. Und genau die werden hier ja wohl offensichtlich erfüllt. Muss der TE eben drei Monate weiter zahlen, ist aber raus aus dem Vertrag.
 
Hi,

@Happywolf

Lies dir bitte die aktuellen Gesetze, Quellen und Urteile durch, die es gibt. Deine "Meinung" oder "wie du das siehst" tut in einem solchen Fall nichts zur Sache, es zählt einzig das geltende Recht.

VG,
Mad
 
Happywolf schrieb:
Ich sehe das so. Was kann 1&1 dafür das du umziehst. Und wenn dort nicht die Leitung anliegt die du vorher hattest ist es nicht die Schuld von 1&1.

Es geht nicht darum, wer die Schuld am Umzug oder am Nichtvorhandensein eines Anschlusses am neuen Wohnort hat. Der Gesetzgeber räumt Privatkunden ein Sonderkündigungsrecht ein, falls der Anbieter nicht mindestens die bisher erbrachte Leistung am neuen Wohnort bereitstellen kann. Ob du das nun anders siehst oder nicht - es ändert nichts an der Tatsache, dass dies so ist.
 
@Madman1209

Die Neuregelung ist bekannt, ja. Aber das kann dennoch bis zu einem Gericht gehen. Wenn die Frage besteht, 50000 zuvor, am neuen Wohnort nur 16000. Und was denn entschieden wird, lässt sich auch mit der Neuregelung des TKGs nicht hervor sehen. Gerade auch, weil 1und1 schon seit jeher auch monatlich kündbare Verträge anbietet.
 
Danke für die schnelle Antworten...

Ich benötige kein 50.000er DSL mehr (das war von meinem Mitbewohner gewünscht). Es geht mir nur darum, dass ich mich nich zwingen lassen will den Vertrag zu verlängern und 30Euro für 16k DSL zu zahlen
 
Madman1209 schrieb:
@X23^Piracy

Siehe oben! Macht doch bitte keine Aussagen wenn ihr mit der Materie nicht vertraut seid!

Das tue ich normalerweise auch nicht, ich kannte die Information schlicht noch nicht.


Gruß X23
 
Hi,

@BlubbsDE

Ändert auch nichts an der Tatsache, dass ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Da 1&1 die Angebote kennt wird es nicht vor Gericht enden. Wenn doch zahlen Sie am Ende die kosten. Und ob sie auch andere Verträge, auch monatlich kündigbare anbieten, tut hier ebenso nichts zur Sache.

@X23^Piracy

Dann erst informieren und erst dann Dinge behaupten.

VG,
Mad
 
BlubbsDE schrieb:
@Madman1209

Die Neuregelung ist bekannt, ja. Aber das kann dennoch bis zu einem Gericht gehen. Wenn die Frage besteht, 50000 zuvor, am neuen Wohnort nur 16000. Und was denn entschieden wird, lässt sich auch mit der Neuregelung des TKGs nicht hervor sehen. Gerade auch, weil 1und1 schon seit jeher auch monatlich kündbare Verträge anbietet.

Auch für dich nochmal:

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Die entscheidenden Stellen bzgl. der Bandbreite (vertraglich geschuldete Leistung) habe ich hervorgehoben. Daran gibt es nichts zu rütteln, das ist wasserdicht und wurde ja gerade in Bezug auf die Rechtsprechung des BGH zum alten Gesetz hinzugefügt. Darüber kann sich auch der BGH nicht hinwegsetzen. Was dann vor Gericht entschieden wird, lässt sich gerade durch die Neuregelung sehr gut hervorsehen. ;)
 
So...gerade angerufen und auf die Gesetzesänderung hingewiesen...Sofort wurde die Stimmung der Frau am telefon schlechter aber sie hat mir die kündigungsunterlagen jetzt mit 3 monatiger kündigungsfrist zugeschickt! Kann jetzt den provider wechseln und spare bei gleicher bandbreite ganze 15 Euro im Monat über 2 jahre!!! Ich liebe euch! Dankeschön. Kann somit also zu
 
@ Torrac: schreibe deinem Anbieter schriftlich (nicht elektronisch), dass du von deinem Sonderkündigungsrecht nach § 46 Abs. 8 TKG gebrauch machst, da der Anbieter dir die vertraglich geschuldete Leistung nicht am neuen Wohnort erbringt (ob Können oder Wollen ist vollkommen egal). Setzte ihm eine Frist von 2 Wochen, um die Kündigung zu bestätigen.

Edit: Glückwunsch, dass dein Anbieter ein Einsehen hat.

Mein Appell an Unwissende oder solche mit Halbwissen: bitte in Zukunft nicht drauf losschreiben, das sorgt bei den Fragenden für Verwirrung.
 
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