Naesh
Commodore
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 4.786
Hey Leute, ich bin grad aus allen Wolken gefallen und ich brauche mal einen ratschlag.
Meine 3090FE ist vor 6 Wochen mit einem ratternden Lüfter aufgefallen. Da diese jedoch grade mal 1,5 Jahre alt ist wurde sie natürlich zu NBB eingeschickt. Heute bekomme ich eine Mail von NBB.
"Sie hatten Ihre Artikel zur Garantieabwicklung über uns eingesendet.
Der Servicepartner des Herstellers hat, da eine Reparatur nicht möglich war und weder dieser, noch wir einen Austausch vornehmen konnten, eine Gutschrift mit Nutzwertabzug erstellt.
Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt, in Ihrem Fall direkt durch den Hersteller im Rahmen der Einsendung zur Nachbesserung, so sind gem. § 346 BGB sämtliche empfangene Leistungen sowie gezogene Nutzen wieder herauszugeben. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie den Artikel nutzen konnten, wird dieser Nutzungsvorteil in Abzug gebracht.
Der Erstattungsbetrag für Ihren Artikel beläuft sich auf ......"
Bis hier hin noch okay .... Aber jetzt kommts. Die Karte hat 1600€ gekostet und NBB will mir nun 350€ zurücküberweisen xD.
Ehm richtig gelesen ... 350€ .. nicht von den 1600€ die 350€ abgezogen oder so.
Habt ihr einen tip wie ich mich nun verhalten soll? Jetzt könnte ich natürlich sagen "Schick zurück", aber dann hat die Karte ja immernoch einen defekten Lüfter und das nach knapp 1,5 Jahren. Ich bin grade echt mega angenervt und dabei dann auch ratlos.
Was würdet ihr in der Situation tun?
Meine 3090FE ist vor 6 Wochen mit einem ratternden Lüfter aufgefallen. Da diese jedoch grade mal 1,5 Jahre alt ist wurde sie natürlich zu NBB eingeschickt. Heute bekomme ich eine Mail von NBB.
"Sie hatten Ihre Artikel zur Garantieabwicklung über uns eingesendet.
Der Servicepartner des Herstellers hat, da eine Reparatur nicht möglich war und weder dieser, noch wir einen Austausch vornehmen konnten, eine Gutschrift mit Nutzwertabzug erstellt.
Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt, in Ihrem Fall direkt durch den Hersteller im Rahmen der Einsendung zur Nachbesserung, so sind gem. § 346 BGB sämtliche empfangene Leistungen sowie gezogene Nutzen wieder herauszugeben. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie den Artikel nutzen konnten, wird dieser Nutzungsvorteil in Abzug gebracht.
Der Erstattungsbetrag für Ihren Artikel beläuft sich auf ......"
Bis hier hin noch okay .... Aber jetzt kommts. Die Karte hat 1600€ gekostet und NBB will mir nun 350€ zurücküberweisen xD.
Ehm richtig gelesen ... 350€ .. nicht von den 1600€ die 350€ abgezogen oder so.
Habt ihr einen tip wie ich mich nun verhalten soll? Jetzt könnte ich natürlich sagen "Schick zurück", aber dann hat die Karte ja immernoch einen defekten Lüfter und das nach knapp 1,5 Jahren. Ich bin grade echt mega angenervt und dabei dann auch ratlos.
Was würdet ihr in der Situation tun?