3090 FE defekt. Reparatur nicht möglich nun winzige Rückerstattung

die ist schon weg oder du wirst ne voll defekte karte zurück bekommen

das ein service partner den lüfter nicht getauscht bekommt das kann ich mir kaum vorstellen da ist was anderes
 
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Das ist eine bodenlose Frechheit und meine 3090 FE (auch von NBB) wird dann die erste und letzte FE bleiben die ich gekauft habe. Nicht reperabeler Lüfterdefekt und Abnutzungsgebühr, was ist Nvidia nur für eine Drecksfirma. Danke fürs teilen.
 
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Nekkepenn schrieb:
Nicht reperabeler Lüfterdefekt und Abnutzungsgebühr, was ist das nur für eine Drecksfirma
Was ist mir dir nicht in Ordnung? Der Hersteller bietet das an und nicht NBB.
 
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NBB ist doch exklusiv Partner von Nvidia in Deutschland. Oder irre ich mich da?
So ganz raus sind die bei dem Thema sicherlich nicht.
 
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Der Servicepartner des Herstellers sagt nicht reparabel. Die Nutzungsgebühr mag der Hersteller dann im im Binnenverhältnis NBB so aufdrücken, dass NBB das aber an den Kunden weitergibt ist ja kein Zwang sondern eine Entscheidung.
Mittlerweile machen es wohl viele Händler so, dass sie eine Nutzungsentschädigung berechnen. Aber das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Nutzungsentschädigung ist hier IMHO völlig daneben.
 
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Slayn schrieb:
Was ist mir dir nicht in Ordnung? Der Hersteller bietet das an und nicht NBB.
Ich meine den Hersteller ! NVIDIA hat ein Unternehmen beauftragt das so abzuwickeln, nach 1,5Jahren Karte nicht reparierbar wegen Lüfterdefekt ?
 
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Also. Soviele Halbwahrheiten und gefährliches Halbwissen wie hier verbreitet wird, uff.
Garantie ist nur sechs Monate. Danach Beweislastumkehr. Wenn Reparatur nicht möglich besteht die Möglichkeit der Wandlung. Aber eben nur innerhalb der sechs Monate.

Ich würde fragen, ob ich die Karte zurück bekomme UND die 350€ um die Funktionsfähigkeit selbst herzustellen. Wenn nicht, Karte trotzdem zurück.
 
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Mit Klage drohen würde ich nicht. Was wäre, wenn die darauf nicht reagieren? Würdest du es dann wirklich durchziehen?
Und 350 Euro sind zwar etwas wenig, aber man darf nicht 1600 Euro als Neupreis verwenden. Dafür gibt es mittlerweile eine 4090. Ich würde eher 800 Euro als Neupreis heran ziehen.

ToDo:
Also einfach zurück schicken lassen und selbst reparieren bzw. Lüftermod bzw. Wasserkühlung verbauen.
Theoretisch kannst du die Karte auch selbst verkaufen. Ob du dann mehr als 350 Euro bekommst, kann ich dir nicht sagen.
 
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Nvidia gibt 3 Jahre Garantie für die FE an und kann dann nach 1,5 Jahren nur Geld anbieten?
Sorry, da kann man sich die 3 Jahre auch gleich sparen.
Ein Lüfter ist so ziemlich da Einfachste, was man an einer Grafikkarte reparieren kann.

Abgesehen davon steht es Nvidia ja frei, eine gleichwertige Karte als Ersatz zu schicken oder zumindest anzubieten.

Spricht nicht gerade für Nvidia.

Cunhell
 
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Also aus meiner sicht ist das Verboten, bin aber kein Anwalt. Mir wäre es eine Klage Wert.
 
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Anaxagoras schrieb:
Also. Soviele Halbwahrheiten und gefährliches Halbwissen wie hier verbreitet wird, uff.

Ja, stimmt ...

Anaxagoras schrieb:
Garantie ist nur sechs Monate. Danach Beweislastumkehr. Wenn Reparatur nicht möglich besteht die Möglichkeit der Wandlung. Aber eben nur innerhalb der sechs Monate.

Du redest von der Sachmängelhaftung, nicht der Garantie. Seit 01.01.2022 beträgt der Zeitraum bevor die Beweislastumkehr greift 12 Monate, vorher waren es 6. NBB hat den Mangel hier aber mind. konkludent , wenn nicht ausdrücklich, anerkannt, insofern ist das gar kein Thema.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, natürlich hat er sich dabei an die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Garantiebedingungen zu halten.

Edit: Wandlung gibts auch nicht mehr! Das ist jetzt der Rücktritt vom Kaufvertrag.
 
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Lass Dir das Ding zurück schicken und dann gleich nochmal als Garantiefall anmelden.
Kann einem doch keiner erzählen das die einen lausigen Lüfter nicht tauschen konnten.
 
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wahli schrieb:
Mit Klage drohen würde ich nicht. Was wäre, wenn die darauf nicht reagieren? Würdest du es dann wirklich durchziehen?
Und 350 Euro sind zwar etwas wenig, aber man darf nicht 1600 Euro als Neupreis verwenden. Dafür gibt es mittlerweile eine 4090. Ich würde eher 800 Euro als Neupreis heran ziehen.

Natürlich wird der Verkaufspreis von 1600 € berücksichtigt, was denn auch sonst ...
Legt man eine übliche Abschreibungsdauer von 3 Jahren zu Grunde (unbesehen der Möglichkeit, dass man steuerlich mittlerweile Hardware auch schneller abschreiben könnte), dann käme man nach 1,5 Jahren auf eine Nutzungsentschädigung von 800 €. Wäre IMHO immer noch viel, würde mich bei dem Händler nichts mehr kaufen lassen, aber rechtlich sicherlich weniger angreifbar.
 
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Ist natürlich die Frage ob man da rechtlich gegen vorgeht, extrem viel mehr wird es vermutlich auch nicht, das sind dann vlt 500-600 Euro. Und dafür hat man dann den Stress und viel Zeit vergeudet.
Ich würde sie auch versuchen zurück bekommen und dann halt selber Hand anlegen. Ärgerlich ist das aber bei so ner überteuerten Karte. Man erwartet da mehr.
 
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Madcat69 schrieb:
Ja, stimmt ...



Du redest von der Sachmängelhaftung, nicht der Garantie. Seit 01.01.2022 beträgt der Zeitraum bevor die Beweislastumkehr greift 12 Monate, vorher waren es 6. NBB hat den Mangel hier aber mind. konkludent , wenn nicht ausdrücklich, anerkannt, insofern ist das gar kein Thema.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, natürlich hat er sich dabei an die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Garantiebedingungen zu halten.

Edit: Wandlung gibts auch nicht mehr! Das ist jetzt der Rücktritt vom Kaufvertrag.

Shit. Danke. Mein BGB-Schein ist schon ein Weilchen her.
 
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Ist der Nutzwertabzug beim Rücktritt vom Kaufvertrag nicht Verhandlungssache? Also die 350€ ablehnen und 1350€ anbieten.
 
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Naesh schrieb:
"Sie hatten Ihre Artikel zur Garantieabwicklung über uns eingesendet.

Der Servicepartner des Herstellers hat, da eine Reparatur nicht möglich war und weder dieser, noch wir einen Austausch vornehmen konnten, eine Gutschrift mit Nutzwertabzug erstellt.

Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt, in Ihrem Fall direkt durch den Hersteller im Rahmen der Einsendung zur Nachbesserung, so sind gem. § 346 BGB sämtliche empfangene Leistungen sowie gezogene Nutzen wieder herauszugeben. Ist dies nicht möglich, wird ein Wertabzug vorgenommen. Da Sie den Artikel nutzen konnten, wird dieser Nutzungsvorteil in Abzug gebracht.

Der Erstattungsbetrag für Ihren Artikel beläuft sich auf ......"

Schreib doch noch bitte "NBB", Notebooksbilliger oder so in den Thread-Titel, vielleicht überlegt sich deren RMA zukünftig, wie sie kleine Defekte abwickeln.

Was mich stutzig macht: Kannst du die Karte ohne Probleme zurückerhalten? Im Schreiben steht: "... eine Gutschrift mit Nutzwertabzug erstellt ... - Wird ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchgeführt, in Ihrem Fall direkt durch den Hersteller im Rahmen der Einsendung zur Nachbesserung" - Also, ist der Hersteller zurückgetreten und hat die Karte konfisziert (setze fort: du erhältst 350 Ocken, man baut einen Lüfter ein, Lappen drüber und als B-Ware neu verhökern)? :D Boar, ich hoffe, das ist so nicht zu verstehen.

Klingt so, als wäre die Rücksendung schon der Erfolg, dann Reparatur in Eigenregie und mit der Genugtuung leben, dass du diese bizarre Praxis kundgetan hast, Danke. Mag sein, NBB hat keine Pflicht zur Nachbesserung in Form von 1:1-Ersatz oder höherer Kompensation, aber es ist ja eben auch kein Kulanzfall und für dich bzw. aus Kundensicht extrem ärgerlich. Nicht jeder hat den Nerv und die Zeit, herumzuklempnern, auch kostet eine neue GPU dieser Klasse jenseits 1.3k, da fange ich doch nicht an, nach anderthalb Jahren mit dem Support zu diskutieren, zumal, was ist denn bei einer nicht ganz so leichten Reparatur oder Defekt, wenn ein Spannungswandler nach 13 Monaten einen an der Murmel hat, spontan lauteres coil whine oder so...

Verständlich, dein Ärger, gutes Gelingen!
 
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Anaxagoras schrieb:
Also. Soviele Halbwahrheiten und gefährliches Halbwissen wie hier verbreitet wird, uff.
Garantie ist nur sechs Monate. Danach Beweislastumkehr. Wenn Reparatur nicht möglich besteht die Möglichkeit der Wandlung. Aber eben nur innerhalb der sechs Monate.
Lol du behauptest hier was von Halbwarheiten und Kennst nicht mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung... Sorry, aber du schreibst unfug.

Gewährleistung: Gesetzlicher Anspruch gegenüber des Verkäufers
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers

In den ersten 12 (früher 6) Monaten liegt bei der Gewährleistung die Nachweispflicht, dass der Fehler NICHT bereits bei Auslieferung vorlag beim Händler, danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.

Bei Garantie gelten die Bestimmungen, die der Hersteller angibt. Er muss sich nur selbst auch daran halten.
 
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Interessant wäre ja wie die Garantiebedingungen sind bei NVIDIA.
 
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