3090 FE defekt. Reparatur nicht möglich nun winzige Rückerstattung

Zaubern ist da gar nicht das Problem, eher einen guten finden, der bei dem Streitwert tätig wird…

Anyway, der TE geht ja jetzt über nVidia direkt. Mal abwarten was rauskommt.
 
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Madcat69 schrieb:
Zaubern ist da gar nicht das Problem, eher einen guten finden, der bei dem Streitwert tätig wird…
Och. Letztens einen Versicherungsfall mitbekommen, da lag der Streitwert bei 150 Euro. Alltagsschaden am Auto. Easy mit Smart Repair auszubessern. Der Geschädigte ist halt, anstatt mit den (bekannten) Verursachern zu sprechen, zu seiner Rechtsschutz(!). Die hat ihm dazu geraten, einen Anwalt einzuschalten. Würde ja eh die Haftpflicht des Verursachers zahlen. Der hat dann noch einen Gutachter eingeschaltet und am Ende lag die Summe, um die es ging, beim 10-fachen :)

Quasi Methoden wie bei zwielichtigen Werkstätten, die sobald sie das Wort "Versicherung" hören, plötzlich Schäden finden, die kanntest du vorher gar nicht :D

Fakt bleibt halt weiterhin: Grundsätzlich wäre ein Wertabzug durchaus rechtens. Über die Höhe des Wertabzugs kann man sich hier sicher auch streiten. Auch von was abgezogen wird. Also ob vom ursprünglichen Kaufpreis oder vom aktuellen Straßenpreis. Wie gesagt: Versicherungen greifen auf den "Wiederbeschaffungswert" zum Schadenszeitpunkt zurück.
Bei einer Abwicklung über die Gewährleistung kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der ursprüngliche Kaufpreis letztlich relevant ist.
Und ein "Wertabzug" kann dir halt schon bei einem neuen Laptop passieren, wenn der Händler es darauf ankommen lässt:
https://www.ihk.de/halle/recht/wirs...tzlich zeitbezogen zu berechnen,III ZR 169/20).

Sogar "recht aktuell" vom BGH :)

Ist aber aktuell, da NV übernimmt, kein Thema. Und wie gesagt. Ich gehe davon aus, dass er den Lüfter repariert bekommt - oder halt eine 4070 Ti. Und ehrlich. Wenn er eine 4070 Ti angeboten bekommt, soll er glücklich sein.
 
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Geil. Wie einige Leute hier meinen bei ner 1600€ Grafikkarte mit 3 Jahren Garantie nach 1,5 Jahren einfach selbstständig den Lüfter zu tauschen. Und dann geht dir nach 2 Jahren die gpu kaputt und man schickt das Ding ein und da wird dann gemerkt, dass an der Karte schon was gemacht wurde 😅.
 
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Einige Hersteller lassen es auch zu.
Ich kann ein Beispiel nennen.
Vor Jahren habe ich einen gebrauchten PC gekauft.
Dort war eine Zotac GTX 1060 drin. Wie alt wusste ich nicht. Nach kurze Zeit hat ein Lüfter angefangen zu rattern. Das war kurz vor Weihnachten.
Ich habe dann direkt bei Zotac angerufen und gefragt, wo man einen Ersatzlüfter bekommt.
Er hat mich nach dem Seriennummer der Karte gefragt und mir gleich gesagt, dass sie mir nach der Inventur einen Lüfter schicken. Ich brauche nur den Versand bezahlen.
Und zwar war das so, ich habe selbst bei der Post eine Versandmarke gekauft, meine Empfangadresse und die Adresse von Zotac eingegebenen und denen den Link mit der Versandmarke geschickt.
Anfang Januar hab ich das Päckchen mit einer Plastikabdeckung und 2 Lüfter bekommen.

Dafür dass es einer gebrauchte Karte ohne Garantie und Gewährleistung war, war das einfach Spitze von Zotac!
 
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Man muss solch negativen Erfahrungen einfach teilen und damit auch Druck aufbauen.

Es ist einfach dreist, was sich heutzutage erlaubt wird und wie man sieht, wird ja selbst bei diesem Extremfall (billigst Bauteil defekt bei sehr teurer gpu) nicht darauf verzichtet den Kunden … ja doch … abzuzocken.

Ihr könnt auch gern mal in den aktuellen Thread zur Sapphire Garantie im HWL Forum schauen.
 
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@Casillas stimme dir voll zu. Was auch interessant ist, dass hier wirklich viele bereit sind so ein Verhalten vollkommen zu akzeptieren. Und auch noch für den Händler Argumentieren.
 
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Ich halte es auch nicht für sonderlich klug, den Händler vor Ablauf der Gewährleistung aus dem Spiel zu nehmen (Einschicken an NVidia). Der lacht sich ins Fäustchen.
 
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kachiri schrieb:
Was ist eigentlich so schwer zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzliche Verpflichtung des Händlers) zu unterscheiden?
Ebenso, was sie beinhalten. Das ist doch gar nicht so komplex.

Gewährleistung: Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass es dir ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt übergibt. Tritt innerhalb der ersten 12 (früher 6) Monate ein Mangel/Defekt auf, müsste der Händler dir nachweisen, dass dieser nicht auf einen bereits bei Übergabe bestehenden Mangel zurückzuführen ist.
Nach 12 Monaten kehrt sich das um. Dann trägt der Kunde die "Beweislast", nachzuweisen, dass dem so ist und der Mangel/Defekt nicht irgendwie anders - z.B. schlicht durch "Abnutzung" entstanden ist.
Beweislast, dass der Mangel nicht durch eventuell Abnutzung entstanden ist, liegt beim Kunden.
 
Der TE hat doch die Nachricht von NBB hier gepostet. „Sie hatten den Artikel zur Garantieabwicklung eingeschickt…“. Gewährleistung ist hier völlig raus, meiner Meinung nach.

Aber ansonsten erkläre es uns gerne
 
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@Casillas
Was NBB wie macht, kann dem TE völlig egal sein. Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren einräumen.

Ein Lüfter, der die 24 Monate nicht schafft, ist zweifelsfrei ein Mangel, den die Karte schon beim Kauf hatte.
 
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"Treten Sie vom Vertrag zurück, geben Sie den Kaufgegenstand zurück. Der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis erstatten. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren. Allerdings kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn Sie das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß nutzen konnten.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung wird linear bemessen. Sie richtet sich nach dem Kaufpreis und der zu erwartenden Nutzungsdauer des Produkts. Ein Computer, der 1.000 Euro gekostet hat, wird üblicherweise mindestens fünf Jahre genutzt. Auf jedes Jahr, in dem Sie den Computer genutzt haben, entfällt so ein Anteil von 200 Euro. Geben Sie den PC sechs Monate nach dem Kauf wegen eines Mangels zurück, bekommt der Händler also eine Nutzungsentschädigung von 100 Euro. Die darf er vom Kaufpreis, den er erstatten muss, abziehen."
 
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Anaxagoras schrieb:
Also. Soviele Halbwahrheiten und gefährliches Halbwissen wie hier verbreitet wird, uff.
Garantie ist nur sechs Monate. Danach Beweislastumkehr. Wenn Reparatur nicht möglich besteht die Möglichkeit der Wandlung. Aber eben nur innerhalb der sechs Monate.

Ich würde fragen, ob ich die Karte zurück bekomme UND die 350€ um die Funktionsfähigkeit selbst herzustellen. Wenn nicht, Karte trotzdem zurück.
Und du gehst vorne weg.
 
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Mein Gott, ich hab mich doch schon entschuldigt, gleich darunter.
Im Gegensatz zu Anderen stehe ich aber dazu, wenn ich Halbmist schreibe.

@maxi_rodriges
Offenbar ein Zitat, aber woher?
 
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till69 schrieb:
@Casillas
Was NBB wie macht, kann dem TE völlig egal sein. Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren einräumen.

Ein Lüfter, der die 24 Monate nicht schafft, ist zweifelsfrei ein Mangel, den die Karte schon beim Kauf hatte.
Ja. Das hilft dem TE aber nicht. Wie NBB die Sache auslegt, kann dem TE eben nicht egal sein. Weil die haben die Karte und das Geld, was er damals bezahlt hat.

Nochmal. Es geht ja nicht darum den Mangel festzustellen, wie du es hier wieder argumentierst. Es geht darum, was NBB als Kompensation anbietet. Und da du so auf der Gesetzeslage rumreitest. Du wirst keinen Händler finden (mal von Kulanz abgesehen), der dir nach 12 Monaten (Beweislastumkehr) bei einem auftretenden Mangel bestätigt, dass dieser schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
 
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Lasst es lieber. Es weißt keiner irgendwas genau, nur Vermutungen, falsche Behauptungen etc..

Außerdem hat doch NBB den Fehler anerkannt nur konnten sie die Karte angeblich nicht reparieren.
 
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Ich hoffe, der TE bekommt seine 3090 von NBB zurück.
Ist nicht das erste Mal, dass nach beschlossener "Ersatzzahlung" die Hardware 'angeblich" schon recycelt ist. Das habe ich selbst vor Jahren beim örtlichen Händler erlebt.
(Distri hätte angeblich Hardware schon entsorgt- ich hätte die Zahlung zu akzeptieren)
Sowas bekommt man auch von bekannten "Läden" zu lesen (im Luxx als auch hier).
OCZ NT für teuer Geld nach etwas über 12 Monaten teildefekt zwecks RMA abgegeben. Nach ewigkeit Meldung nicht zu reparieren. Knappe 40 von 180€ Ersatz.
Ich stinksauer.
Paar Wochen Später OCZ SSD tot. Selber Laden...
Parallel ich mich im dt. OCZ Forum angemeldet und Rant Jammer Topic eröffnet. War alles Blödsinn und gelogen (!)
Kam wie es kommen musste: Ich sollte als Ersatz einer OCZ SSD eine Samsung bekommen. Ich habe die an mein verschollenes OCZ NT erinnert.....
Ich nein, ich würde gerne mein Eigentum mitnehmen, weil der OCZ Support gerne das mit mit abwickeln würde
(und auch das NT) und mir nicht bekannt wäre, dass OCZ mit Samsung zusammenarbeiten würde....;)
Nachdem denen klar war, dass ich weder meine Quittung aus meiner Hand gebe (lol...wollten nochmal Blick darauf werfen^^) und ich spätestens gegen Feierabend auch mal die Polizei rufen würde, damit ich mein Eigentum wiederbekommen würde, hatte man mir eine doppelt große neue OCZ mitgegeben.
 
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Casillas schrieb:
Du wirst keinen Händler finden (mal von Kulanz abgesehen), der dir nach 12 Monaten (Beweislastumkehr) bei einem auftretenden Mangel bestätigt, dass dieser schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war
Das ist auch nicht nötig, Lüfter innerhalb Gewährleistung defekt -> Mangel
Ich wäre schon beim aufgrund des lächerlichen Angebots von NBB beim Anwalt.
Wünsche dem TE viel Glück.
 
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