3090 FE defekt. Reparatur nicht möglich nun winzige Rückerstattung

https://www.nvidia.com/en-us/support/warranty/

Da sagen sie klar "repair or replace".

Edit : oder deutsch: https://www.nvidia.com/de-de/support/warranty/

FÜR WIE LANGE?
Für drei (3) Jahre ab dem Kaufdatum Ihres neuen Gewährleistungsprodukts( die „Gewährleistungsfrist“).

WAS TUT NVIDIA FÜR SIE?
NVIDIA setzt Ihr defektes Gewährleistungsprodukt instand oder ersetzt es, wenn eine Reparatur nicht durchführbar ist. Ersatzteile und/oder ‑produkte können neue oder instand gesetzte Teile oder Produkte enthalten. Eine Gewährleistung dafür wird nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist gewährt.
 
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https://www.computerbase.de/2016-09...itt_auch_garantie_ab_produktionsdatum_gibt_es

HerstellerZeitraumOptional verlängerbarAbwicklung
Nvidia3 JahreHersteller sowie Dienstleister

Interessant auch, was diese Bestimmungen letztlich wert sind, wenn NBB sich durchaus zurücklehnen darf mit dem lässigen Hinweis "Der Servicepartner des Herstellers hat, da eine Reparatur nicht möglich war und weder dieser, noch wir einen Austausch vornehmen konnten, eine Gutschrift mit Nutzwertabzug erstellt.". Kurzum, man könnte ja jeden Garantiefall so abwicklen à la geht nicht, hier nimm 'nen Lolli oder bleib' drauf sitzen.
 
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Also bei meiner defekten Vega56 habe ich damals von MF nach fast 2 Jahren den kompletten Kaufpreis bekommen. Also 350€ würde ich niemals akzeptieren.
 
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Was ist eigentlich so schwer zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzliche Verpflichtung des Händlers) zu unterscheiden?
Ebenso, was sie beinhalten. Das ist doch gar nicht so komplex.

Gewährleistung: Der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass es dir ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt übergibt. Tritt innerhalb der ersten 12 (früher 6) Monate ein Mangel/Defekt auf, müsste der Händler dir nachweisen, dass dieser nicht auf einen bereits bei Übergabe bestehenden Mangel zurückzuführen ist.
Nach 12 Monaten kehrt sich das um. Dann trägt der Kunde die "Beweislast", nachzuweisen, dass dem so ist und der Mangel/Defekt nicht irgendwie anders - z.B. schlicht durch "Abnutzung" entstanden ist.

Garantie: Das ist eine rein freiwillige Leistung und die genauen Bedingungen und was dir der Hersteller anbietet, liegt in seinem Ermessen. Er ist allerdings an seine eigenen Bedingungen gebunden und kann sie nicht nachträglich ändern.

So. Du als Kunde bist verpflichtet klar zu kommunizieren, was dein Anliegen ist. Jeder Händler wird vermutlich versuchen, die ganze Abwicklung auf die Garantie abzuschieben. Egal ob innerhalb der ersten 12 Monate oder danach. Gewährleistungsabwicklung kostet Geld.

Scheinbar kann NV, warum auch immer, einen Lüfter nicht reparieren und hat auch keine passende Karte im Inventar. Also gibt es Zeitwert. Das ist btw. absolut üblich, dass man eben nicht die volle Summe wiederbekommt, sondern maximal einen Zeitwert...

Wie gehst du nun vor? Mir wäre das Geld auch zu wenig. 200-300 Euro sollten da schon drin sein. Ehrlich gesagt hätte ich das Ding wegen eines ratternden Lüfter vermutlich aber auch nie eingeschickt...

Ich würde also eher darauf gehen, dass sie dir die Karte zurückschicken. Das steht dir zu. Und dann mach halt Ghettomod, Wasserkühlung oder whatever drauf. Im Zweifel gibt es die Lüfter bestimmt über irgendwelche China Stores.

@Luftgucker Steht dir aber halt rein rechtlich nicht zu. Keine Ahnung, wie MF das später dann abgewickelt hat. Würde fast vermuten, die haben das Geld halt auch komplett wieder reinholen können.
 
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Es ist halt besonders skurril, da NBB der einzige legitime Verkäufer der FE's in Deutschland war (und ist?).
Für NBB ist es also kein Nischenprodukt.
Und ein defekter Lüfter ist ja nun nichts seltenes, natürlich geht jeder davon aus, dass NBB oder in letzter Konsequenz Nvidia davon welche auf Lager hat.
Dann noch mit so einer frechen Abschlagssumme anzukommen, setzt dem halt die Krone auf.
 
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NBB macht gar nichts, außer den Zwischenmittler. Für Ada Lovelace, also die 4000er, ist das auf ProShop für Deutschland übergegangen. Die 4000 FE bekommt man nur bei denen.

NBB schickt die Karte weiter an NV bzw. deren Servicepartner. Die schauen, was sie machen können und geben NBB eine entsprechende Rückmeldung, welche NBB dann nur dem Kunden weitergibt.

@ruthi91 Wenn man jetzt mal vorgeht wie eine Versicherung: Die zahlt dir ja auch nur einen Zeitwert. Dazu wird geschaut, was entweder das zu ersetzende Produkt heute kostet - oder eben ein ähnlich leistungsstarkes Produkt. Das wäre wohl die 4070 Ti aktuell. Da sind wir bei 800 Euro roundabout.
Von diesen 800 Euro - nicht von den gezahlten 1.600 Euro(!) - wird dann die Wertminderung abgerechnet.

Das ist dann der Zeitwert. Man kann da bei Versicherungen immer noch versuchen etwas zu feilschen. Muss aber auch echt gute Argumente haben. Vor dem Hintergrund klingen die 360 Euro dann gar nicht mehr sooo frech.

Wenn man dann berücksichtigt, dass men die 3090 gebraucht für um die 600-700 Euro bekommt, werden die 360 noch realistischer. Mehr würdest bspw. von einer Haftpflichtversicherung, wenn dein Bekannter dir ausversehen Wasser über den PC kippt und die GPU ins Jenseits befördert, auch nicht bekommen.
 
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Man kann ja mal nachfragen bzw. einfach mal versuchen, etwas zu feilschen.
Bei 700 Euro werden sie sicherlich ablehnen und wieder auf Ihren ersten Vorschlag verweisen. Besser wäre eine realistische Summe anzubieten wie z. B. 500 Euro. Vielleicht gehen sie darauf ein.

Wie @kachiri schon geschrieben hat, gehen die vom Gebrauchtpreis aus und ziehen davon noch etwas ab.

Ansonsten viel Spaß beim Klagen.
 
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Man könnte sich ja einfach mal erklären lassen, wie die die Nutzungsentschädigung berechnet haben. Vielleicht parallel dazu auf nvidias Garantie hinweisen.
 
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@Naesh
Würde die Sache sofort einem Anwalt geben.
Der lacht sich über NBB tot. Innerhalb der Gewährleistung holt der Dir nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen Dein Geld komplett zurück (Rücktritt vom Kaufvertrag)
 
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@till69 Ein Anwalt kann auch nicht zaubern. Eine Nutzungsentschädigung ist selbst wenn man es über die Gewährleistung abwickelt absolut normal und gerichtlich anerkannt.
Inwiefern da ggfs. der ursprüngliche Kaufpreis als Bezugswert angesetzt wird, wäre reine Spekulation.

Da ist dann relevant, welchen Zeitraum ich als "übliche Nutzungsdauer" ansetzen kann. 3-5 Jahre halte ich für realistisch. Entsprechend wird der Abzug dann auch hier ordentlich nach 1,5 Jahren...

Zumal du halt schon wieder mit Gewährleistung um die Ecke kommst. Das NBB den Schaden bestätigt hat, ändert nichts an der Beweislastumkehr. Der Schaden muss nicht bereits bei Übergabe bestanden haben und nochmal: Das musst DU als Käufer nachweisen.
 
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kachiri schrieb:
@till69 Ein Anwalt kann auch nicht zaubern. Eine Nutzungsentschädigung ist selbst wenn man es über die Gewährleistung abwickelt absolut normal und gerichtlich anerkannt.
Inwiefern da ggfs. der ursprüngliche Kaufpreis als Bezugswert angesetzt wird, wäre reine Spekulation.

Das ist doch keine Spekulation. Rücktritt vom Kaufvertrag, der Kaufpreis abzgl. der Nutzungsentschädigung ist zu erstatten, da gibt es keinen Interpretationsspielraum, keine Orientierung an aktuellen Preisen oder sonst was. Den Spielraum gibt es nur bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung, daher würde ich da zunächst verlangen, dass diese Berechnung offen gelegt wird und NBB direkt darauf hinweisen, dass ich alternativ die Rücksendung der Karte fordern werde. Die Antwort von NBB lässt erwarten, dass das nicht möglich ist, dann wäre die Sache noch lustiger.

kachiri schrieb:
Wenn ich jetzt mal ansetze, über welchen Zeitraum ich Hardware bei der Steuer abschreibe (i.d.R. über 3 Jahre), dann sieht das nach 2,5 Jahren sicher nicht mehr so feierlich aus ;)

Es waren lt. Eingangspost 1,5 Jahre, daher halte ich maximal 50% Nutzungsentschädigung für möglich, wenngleich es immer noch sehr kundenunfreundlich wäre.
 
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Eine 4090 als Ersatz. Natürlich. Das höchste der Gefühle wird eine 4070 Ti sein ;)
 
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Du wirst für eine Karte, die heute einen Zeitwert von sagen wir mal großzügig 500-600 Euro hat, keine 1600 Euro karte bekommen
 
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habe mich grade an Nvidia gewendet. Man sagt ich soll die Karte zurück holen und dann an Nvidia schicken. Da wird man sich drum kümmern. Danke euch allen vielmals.
 
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Hab vor mehr als 15 Jahren ein ähnliches Fall beim MM gehabt.
Ein Laptop war in den ersten 7-8 Monate 3 mal bei der Reparatur.
Beim 3. mal kam er nicht mehr zurück. MM hat mir ein Gutschein im Wert von 400 Euro angeboten.
Auf Nachfrage wo mein Laptop jetzt ist, kam als Antwort: den gibt es nicht mehr!
Der Kaufpreis war über 1100 Euro.
Am nächsten Tag ging ich sofort zum Rechtsanwalt. Bezahlt habe ich als Student 10 Euro, somit war es etwas einfacher.
Weniger Tage später bekam meine Mutter 800 Euro für das Laptop erstattet, sogar im anderen Markt.
Der Anwalt selbst hat noch gar nichts unternommen, aber wohl etwas abgeschreckt.
 
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Also hat es NBB über die Gewährleistung abgewickelt und wollte sich die Taschen vollmachen :)
 
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kachiri schrieb:
Du wirst für eine Karte, die heute einen Zeitwert von sagen wir mal großzügig 500-600 Euro hat, keine 1600 Euro karte bekommen
Abwarten, wenn Nvidia es nicht "regelt" (und alles unterhalb 24GB würde ich nicht akzeptieren), einfach einem Anwalt überlassen
Naesh schrieb:
und dann an Nvidia schicken
Bitte berichten, wie es ausgeht ;)
 
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Entweder

1.) Sie reparieren den Lüfter
2.) Er bekommt eine 4070 Ti

My bet ist 1) ;)

Er wird auch von NV kein kostenloses 80% Upgrade bekommen.

Kannst ja sicher einen guten Anwalt empfehlen, der zaubern kann :)
 
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