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Abgebrochene Ausbildung verschweigen
- Ersteller Mally
- Erstellt am
Ich weiss, dass man ehrlich sein sollte. Ich will die stelle aber unbedingt haben und will meine chancen einfach erhöhen.
Mich interessiert eigentlich nur ob der arbeitgeber irgendwie die möglichkeit hat zu erfragen bei der ihk oder der berufsschule, welche die gleiche wäre wie die bei der abgebrochenen ausbildung, ob ich schon mal eine ausbildung angefangen habe.
Haben die das recht auf auskunft oder müssen schule und ihk bei sowas schweigen ?
Mich interessiert eigentlich nur ob der arbeitgeber irgendwie die möglichkeit hat zu erfragen bei der ihk oder der berufsschule, welche die gleiche wäre wie die bei der abgebrochenen ausbildung, ob ich schon mal eine ausbildung angefangen habe.
Haben die das recht auf auskunft oder müssen schule und ihk bei sowas schweigen ?
Sieht er das denn nicht sobald er fragt was du in jener Zeit gemacht hast? Lücken im Lebenslauf fallen normalerweise sofort auf und man sollte dann auch eine gute Erklärung dafür haben.
Solltest du den Abbruch gut begründen können, wird es dir wohl nicht negativ ausgelegt werden. Auf Faulheit sollte es allerdings nicht hinauslaufen
Solltest du den Abbruch gut begründen können, wird es dir wohl nicht negativ ausgelegt werden. Auf Faulheit sollte es allerdings nicht hinauslaufen

Und was schreibst du hin für diese Zeit? Ich weiß nicht ob, "ich hab da nichts gemacht" besser kommt als "ich hab dieses Gebiet versucht, aber es hat mir nicht gelegen etc.". Wobei natürlich die Frage ist, inwiefern sich die Ausbilungen unterscheiden um das sagen zu können.
Wobei ich natürlich nichtmal weiß von welchem Zeitraum wir hier sprechen. 2 Monate oder 1 Jahr ist natürlich ein Unterschied
Wobei ich natürlich nichtmal weiß von welchem Zeitraum wir hier sprechen. 2 Monate oder 1 Jahr ist natürlich ein Unterschied

supersotir
Banned
- Registriert
- Juli 2014
- Beiträge
- 370
wie wärs mal mit Groß- und Kleinschreibung? Auch dafür zu faul?
normalerweise prüfen die nicht alle Einzelheiten.
gab ja schon Hochstapler-Ärzte die sind erst nach Jahren aufgeflogen
normalerweise prüfen die nicht alle Einzelheiten.
gab ja schon Hochstapler-Ärzte die sind erst nach Jahren aufgeflogen
Wieso auch und wieso faul ? Darum geht es hier nicht. Gross und kleinschreibung ist hier nicht so wichtig. Dein vergleich mit hochstapler-ärzten passt hier nicht. Wie ist es zu verstehen : die prüfen nicht alle einzelheiten. Können die das prüfen ? Weisst du das sicher ?
Sowas fliegt so gut wie nie auf wenn man schlau ist, also genau das gegenteil von dem was du schreibst. Das ist keine pflichtangabe und daher auch kein kündigungsgrund. Falsch was du schreibst und die frage konntest du auch nicht beantwortet hier nochmal: kann der arbeitgeber irgendwo einsehen, ob man schonmal eine ausbildung abgebrochen hat ? (ist die ihk oder irgend eine andere stelle dazu verpflichtet diese info raus zugeben ?)
- Registriert
- Mai 2009
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- 3.691
Steht in der Regel im Zeugnis des alten Arbeitgebers nicht von wann bis wann man dort tätig war? Wenn ja, müsstest du den alten Arbeitgeber auch verschweigen und die Lücke wird nur noch größer. Zumal solche Dinge immer nur durch einen doofen Zufall rauskommen. Innerhalb einer Branche kennen sich die Leute besser als man denkt und da wird auch über Azubis etc gesprochen. Ich rate dir zur Wahrheit.
Lipovitan schrieb:Steht in der Regel im Zeugnis des alten Arbeitgebers nicht von wann bis wann man dort tätig war?
Naja, eine Lücke von 2 Monaten kann man durchaus als normal ansehen bis man etwas neues passendes findet, das ist jetzt nicht zu ungewöhnlich. Wenn die größer wäre, wäre ich wie ich geschrieben habe bei dir.
Das muss ja gar nicht zwingend negativ ausgelegt werden.
Es kommt am Ende darauf an, wie gut man es begründen kann.
Und vor Allem natürlich auf die Frage, ob man selber nen Rückzieher (mit gutem Grund!) gemacht hat, oder eventuell gefeuert wurde.
Es kommt am Ende darauf an, wie gut man es begründen kann.
Und vor Allem natürlich auf die Frage, ob man selber nen Rückzieher (mit gutem Grund!) gemacht hat, oder eventuell gefeuert wurde.
diRAM
Großinquisitor a.D.
- Registriert
- Nov. 2007
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- 5.756
Mally schrieb:Sowas fliegt so gut wie nie auf wenn man schlau ist, also genau das gegenteil von dem was du schreibst. Das ist keine pflichtangabe und daher auch kein kündigungsgrund. Falsch was du schreibst und die frage konntest du auch nicht beantwortet hier nochmal: kann der arbeitgeber irgendwo einsehen, ob man schonmal eine ausbildung abgebrochen hat ?
Wenn Du es besser weißt, dir sogar Deine eigene Frage selbst beantwortest und offenkundig keinen Widerspruch akzeptierst, dann mach es doch einfach. Leb dann aber bitte auch mit den möglichen (negativen) Konsequenzen.
crashbandicot
Captain
- Registriert
- Dez. 2013
- Beiträge
- 3.161
diRAM schrieb:dann mach es doch einfach.
Er wollte sich hier nur seinen Segen holen. Hat aber nicht geklappt.
Ich würds nicht verschweigen, aber mir eine gute Begründung zurechtlegen. Umso besser wenn dieser Grund auch die Auswahl für die neue Ausbildung bestärkt (so in der Art 'während ich da morgens so meine Brötchen backte, merkte ich das mir Fleisch viel mehr als Teig liegt').