_killy_ schrieb:Falsche Angaben im Lebenslauf können sogar zur fristlosen Kündigung führen - und der Arbeitgeber ist hierzu sogar berechtigt. Gab dazu schon einige Gerichtsurteile.
wie kommen denn hier welche bloß immer wieder auf "dokumentenfälschung"? hier will nicht jemand fälschlicherweise vorgeben, in stanford studiert zu haben, sondern 2 monate im lebenslauf auslassen. ich seh dabei garkein problem. wenn's dir unangenehm ist einfach weglassen und für den unwahrscheinlichen fall das jemand nachfragt eine passende erklärung parat haben (ausbildung hat mich aus grund xyz nicht angesprochen).