Abgebrochene Ausbildung verschweigen

Danke für die antworten.
Dass ihr es nicht verschweigen würdet interessiert mich gar nicht und danach habe ich auch nicht gefragt.
Mich interessiert nur ob der arbeitgeber eine abgebrochene ausbildung irgendwo erfragen kann und wobei wir schonmal dabei sind: kann der arbeitgeber auch arbeitsverhältnise überprüfen ? Weil ich würde gerne 2 monate längert gearbeitet haben im lebenslauf. Dass er beim arbeitgeber direkt nachfragen kann ist mir klar aber kann er das auch sonst wo einsehen ?
Mir wäre sehr geholfen wenn das jemand mit sicherheit beantworten kann.
Danke im voraus.
 
Wie gesagt, es gibt Bewerbungsverfahren, wo man jede Tätigkeit anhand von Verträgen und Kündigungen usw. belegen muss.
 
Er er kann es bei Dir erfragen wenn er über die Lücke stolpert und Dich fragt was Du in der Zeit gemacht hast. Lügst Du dann, gilt wieder was ich in meinem letzten Post geschrieben habe. Wie sowas dann durch Zufall rauskommt, kann man vorher nie wissen, aber wenn es in der gleichen Gegend ist und Du in die gleiche Berufsschule gehen wirst, sind ja genug Berührungspunkte vorhanden und vielleicht sie mal eineir Fotos auf Deinem Facebook Account oder jemand von der alten Ausbildunsstelle kommt vorbei, wechselt womöglich zum künftigen Arbeitgeber..........
 
Und bei der IHK sind auch Leute organisiert die von der Industrie oder dem Handwerk kommen, in dem Du zukünftig arbeiten möchtest, usw... kommt also nicht so gut wenn der künftige Chef mit dem alten Chef jeden dritten Dienstag die Sitzungen gemeinsam besuchen und über die neuen Mitarbeiter reden.
 
Eine nach 2 Monaten abgevrochene Ausbildung kann man so oder so sehen. Aber zu behaupten, man habe bei einer Firma 2 Momate länger gearbeitet, dass ist definitiv eine Lüge. DAFÜR würde ich dich dann endgültig rausschmeissen.
 
@mally eigentlich nicht. solche Sachen stehen unter Datenschutz. 2 Monate interessieren außerdem eh keinen.
Wie gesagt, es gibt Bewerbungsverfahren, wo man jede Tätigkeit anhand von Verträgen und Kündigungen usw. belegen muss.
das würd ich ja gerne mal sehn .... ich zeig also meinem eventuell zukünftigen Arbeitgeber meine verträge von vor 20 jahren - die ich natürlich aufgehoben hab.
sowas hab ich noch nie gehört oder gelesen...
 
werkam schrieb:
Und bei der IHK sind auch Leute organisiert die von der Industrie oder dem Handwerk kommen, in dem Du zukünftig arbeiten möchtest, usw... kommt also nicht so gut wenn der künftige Chef mit dem alten Chef jeden dritten Dienstag die Sitzungen gemeinsam besuchen und über die neuen Mitarbeiter reden.


Hast du dir das ausgedacht ? Bist du dir wirklich sicher, dass das so rauskommen kann ? Die abgebrochene ausbildung war eine kaufmännische, die ich jetzt anfangen will ist eine technische.
 
2 Monate ist doch wurscht, ein Kollege hat auch 2 Monate nach seiner abgeschlossenen Ausbildung gebraucht bis er nen neuen Job gefunden hat. Sag einfach, dass du in der Zeit auf Jobsuche warst und fertig, Thema erledigt.

Schreibs im Lebenslauf am besten schön ausgeschmückt mit "berufliche Neuorientierung" hin. Klingt besser als "Arbeitslos" :D
 
Stevo86 schrieb:
Es gibt auch Bewerbungsverfahren, wo man einen lückenlosen Lebenslauf mit Nachweisen über jede Tätigkeit braucht, da wäre es schlecht mit Verschweigen.

So ein Unsinn. Die Zeiten, in denen jeder einen lückenlosen Werdegang vom Abschluss der Mittleren Reife bis zur Rente hat (weil meist von der Ausbildung bis zu eben jener im gleichen Betrieb) sind schon lange vorbei. Heute ist es ganz normal, dass beispielsweise vor oder nach dem Studium eine Auszeit genommen wird, um zu reisen oder sich einfach selbst zu finden. Genauso wenig schafft heute jeder sofort im Anschluss an das Studium direkt den Berufseinstieg. Daher sind selbst Lücken von bis zu einem Jahr heute kein Problem mehr, wenn man eine zufriedenstellende Erklärung hat.

Um die Frage des TE zu beantworten: Es ist kein Problem, eine Station im Lebenslauf wegzulassen, da man sich damit praktisch immer selbst schadet (jede Erfahrung kann auch ein Vorteil sein, wenn man sie gut begründet). Deine vorherige Anstellung allerdings um zwei Monate zu verlängern ist allerdings eine Lüge und kann zur fristlosen Entlassung führen, auch noch Jahre später. Die Gefahr ob das jemals herauskommt, musst du selbst einschätzen. Es kann z.B. passieren, dass dein neuer AG nachträglich noch die Arbeitszeugnisse aus deiner Vergangenheit sehen möchte. Spätestens dort steht dann die Dauer deines Arbeitsverhältnisses drin.
 
Mally schrieb:
Danke für die antworten.
Dass ihr es nicht verschweigen würdet interessiert mich gar nicht und danach habe ich auch nicht gefragt.
Mich interessiert nur ob der arbeitgeber eine abgebrochene ausbildung irgendwo erfragen kann und wobei wir schonmal dabei sind: kann der arbeitgeber auch arbeitsverhältnise überprüfen ? Weil ich würde gerne 2 monate längert gearbeitet haben im lebenslauf. Dass er beim arbeitgeber direkt nachfragen kann ist mir klar aber kann er das auch sonst wo einsehen ?
Mir wäre sehr geholfen wenn das jemand mit sicherheit beantworten kann.

Danke im voraus.

Jedem neuen Arbeitgeber ist es gestattet, Bewerber zu überprüfen. Dazu gehört auch, ehemalige Arbeitgeber anzurufen und sich zu erkundigen, wie zufrieden dieser war und ob gemachte Angaben zu dem Arbeitsverhältnis korrekt. Bezüglich der Zufriedenheit muss sich der ehemalige Arbeitgeber natürlich nicht äußern, auf die Frage, ob es korrekt ist, wie lange du da gearbeitet hast, darf er wiederum nicht lügen. Ergo kann zumindest das sehr zügig auffallen und es wird dem neuen Arbeitgeber sicher nicht schmecken, wenn im Lebenslauf etwas beschönigt ist/nicht der Wahrheit entspricht. Das kann unter Umständen ein vor Gericht haltbarer Kündigungsgrund sein, das der Arbeitgeber kein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu dir aufbauen kann. ob der neue Arbeitgeber ehemalige Arbeitgeber in deinem Fall anruft, dass kann dir aber keiner beantworten

Darüber hinaus gibt es keine Datenbanken dahingehend.
 
Gut zu wissen, weil ich habe mir bisher kein einziges arbeitszeugnis ausstellen lassen.
Der grund, warum ich die abgebrochene ausbildung weglassen will ist, dass ich der meinung bin schlechtere chancen auf die stelle zu haben.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Jedem neuen Arbeitgeber ist es gestattet, Bewerber zu überprüfen. Dazu gehört auch, ehemalige Arbeitgeber anzurufen und sich zu erkundigen, wie zufrieden dieser war und ob gemachte Angaben zu dem Arbeitsverhältnis korrekt. Bezüglich der Zufriedenheit muss sich der ehemalige Arbeitgeber natürlich nicht äußern, auf die Frage, ob es korrekt ist, wie lange du da gearbeitet hast, darf er wiederum nicht lügen. Ergo kann zumindest das sehr zügig auffallen und es wird dem neuen Arbeitgeber sicher nicht schmecken, wenn im Lebenslauf etwas beschönigt ist/nicht der Wahrheit entspricht. Das kann unter Umständen ein vor Gericht haltbarer Kündigungsgrund sein, das der Arbeitgeber kein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu dir aufbauen kann. ob der neue Arbeitgeber ehemalige Arbeitgeber in deinem Fall anruft, dass kann dir aber keiner beantworten

Darüber hinaus gibt es keine Datenbanken dahingehend.

Na dann kann ich ja auch überall anrufen und mich erkundigen wie lange wer wo arbeitet und dann noch fragen wie die leute sich anstellen. Kann ich irgendwie nicht glauben.
 
Glaubs halt nicht, wird aber von Personalern gemacht. Nennt sich Hintergrundrecherche. Und warum sollte das verboten sein? Du spionierst ja nicht irgendwem hinterher sondern hast ein begründetes Interesse. Schließlich hast du ihm die Daten gegeben, er verifiziert sie ja ausschließlich und fragt nicht, ob irgendwer irgendwo mal gearbeitet hat sondern du von exakt dann bis dann wie es in deinem Lebenslauf steht.
 
Naja 2 Monate sind kein Problem. Weder wenn man die weglässt aber auch nicht wenn man die angibt. Im ersteren Fall musst du dir überlegen wie du die verschwinden lässt damit es nicht auffällt. Das HR jetzt eine große Suche anfängt ist eher nicht zu erwarten. Du willst ja nicht Chef von dem Laden werden oder was ähnlich wichtges.
Du kannst aber die 2 Monate auch angeben da wird dir keiner einen Strick draus drehen. Du hast was begonnen und hast gemerkt das ist nichts und die Konsequenzen gezogen. Das passiert und ging ja auch recht schnell. Eine Absage wird sich mit Sicherheit nicht daraus begründen.
 
Mustis schrieb:
Glaubs halt nicht, wird aber von Personalern gemacht. Nennt sich Hintergrundrecherche. Und warum sollte das verboten sein? Du spionierst ja nicht irgendwem hinterher sondern hast ein begründetes Interesse. Schließlich hast du ihm die Daten gegeben, er verifiziert sie ja ausschließlich und fragt nicht, ob irgendwer irgendwo mal gearbeitet hat sondern du von exakt dann bis dann wie es in deinem Lebenslauf steht.

Es wird gemacht, ja (allerdings deutlich weniger als allgemein angenommen). Es stimmt allerdings nicht, dass dies vollkommen unbedenklich ist, denn es verletzt durchaus die Persönlichkeitsrechte - insbesondere dann, wenn mehr Daten abgefragt werden, als nur die Betriebszugehörigkeit, also beispielsweise die Leistung des Mitarbeiters. Wer garantiert dafür, dass die Person am Telefon auskunftsberechtigt ist? Wer garantiert, dass sie die Wahrheit erzählt? Für den Bewerbungsvorgang stellt man dem Unternehmen Unterlagen (Arbeitszeugnisse, usw.) zur Verfügung. Sollten diese nicht ausreichen, muss grundsätzlich vorher die Erlaubnis eingeholt werden, diese Angaben bei entsprechenden Referenzen zu überprüfen. Das Problem ist, dass dies keiner kontrollieren kann.

Ich persönlich habe in letzter Zeit allerdings auch schon vermehrt von Unternehmen gehört, die explizit darauf hinweisen, die Persönlichkeitsrechte ihrer ehemaligen Mitarbeiter schützen zu wollen und keine Auskünfte über diese geben.
 
Das schrieb ich aber auch explizit, dass es bezüglich der Leistung keinerlei Auskunftsrecht gibt. Der Personaler tut aber nichts verbotenes, wenn er Auskunft von einer nicht berechtigten Person erhält, ist das der ihr Problem. Und im Lebenslauf gemachte Angaben zu verifizieren beeinträchtigt in keiner weise das Persönlichkeitsrecht. Die Daten hat der Bewerber schließlich bereits mitgeteilt.
 
Siemens-Nixdorf schrieb:
2 Monate ist doch wurscht, ein Kollege hat auch 2 Monate nach seiner abgeschlossenen Ausbildung gebraucht bis er nen neuen Job gefunden hat. Sag einfach, dass du in der Zeit auf Jobsuche warst und fertig, Thema erledigt.

Schreibs im Lebenslauf am besten schön ausgeschmückt mit "berufliche Neuorientierung" hin. Klingt besser als "Arbeitslos" :D

Sehr gute Idee! Lügen schadet nur..
 
Mustis schrieb:
Das schrieb ich aber auch explizit, dass es bezüglich der Leistung keinerlei Auskunftsrecht gibt. Der Personaler tut aber nichts verbotenes, wenn er Auskunft von einer nicht berechtigten Person erhält, ist das der ihr Problem. Und im Lebenslauf gemachte Angaben zu verifizieren beeinträchtigt in keiner weise das Persönlichkeitsrecht. Die Daten hat der Bewerber schließlich bereits mitgeteilt.

Die Verifikation findet über die mitgesandten Unterlagen (Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnis) statt, denn auch bzgl. der Dauer von Arbeitsverhältnissen muss die angerufene Person nicht zwingend die Wahrheit sagen. Es zählt letztlich nur was schriftlich vorliegt.

Und selbstverständlich verletzt es das Persönlichkeitsrecht, wenn der Bewerber beispielsweise durch eine falsche Auskunft (gewollt oder ungewollt) den Job nicht bekommt. Nur nachweisen kann er es eben nicht. Und deshalb gehört es meiner Meinung nach grundsätzlich verboten. Viele seriöse Unternehmen haben das, wie erwähnt, auch bereits schon so in ihren Guidlines in der Personalabteilung umgesetzt - zum Glück.
 
Nun ja, er hat aber kein Arbeitszeugnis beigelegt...

Und verboten wird es sicher nicht, zumindest nicht, was die reinen Daten angeht. Es wären Betrug Tür und Tor geöffnet. Die Einführung einer Pflicht, dass es nur schriftlich mitgeteilt werden darf, damit nicht eben mal schnell was falsches am Telefon gesagt wird mag sinnvoll sein, dennoch wird mit Sicherheit nicht das Recht des Arbeitgebers dahingehend eingeschränkt, dass er dem Bewerber blind glauben muss, was dieser vorlegt. Man sieht ja hier wegen welchen Nichtigkeiten bereits gelogen wird.
 
Wobei ich mich diesbezüglich gerade frage, ob es zu jeder Zeit rechtens ist ohne den Bewerber zu informieren? Was wäre denn in dem Fall, dass man während man sich in einem Arbeitsverhältnis befindet auf verschiedene Stellen bewirbt und irgendeine dieser Stellen würde bei dem noch aktuellen Arbeitgeber nachfragen? Normalerweise weiss der jetzige Arbeitgeber ja überhaupt nicht ob man sich anderweitig umsieht usw.
Es geht den ja auch absolut nichts an. Wenn so etwas dadurch rauskommt, würde das ja unter Umständen Konsequenzen haben.

@Topic
Bei 2 Monaten ist es keine große Sachen dort ewas anderes reinzuschreiben. Dennoch würde ich immer dazu raten bei der Wahrheit zu bleiben und solche Sachen einfach vernünftig zu argumentieren. Jeder Arbeitgeber, der das dann nicht nachvollziehen kann oder solche Lücken trotz guten Gründen nicht akzeptieren kann, ist sowiweso auf Dauer nicht gut für einen selber.
 
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