Hallo zusammen,
Nach dem Kauf eines Laptops bei einem größeren Versanddienstleister für Elektronik muss ich mich mit dem Händler wegen eines Displaybruchs herumschlagen und möchte euch bitten eine kurze Einschätzung zu geben, ob dies eurer Meinung nach unter Gewährleistung fällt oder nicht.
Die Historie kurz dargestellt:
Ich habe dann beim Händler online den Hinweis erhalten, Schäden besser direkt über den Hersteller anzuzeigen, was ich auch am selben Tag noch getan habe (Samstag).
16.11.2022: Rückmeldung des Herstellers (Lenovo), dass eine Abwicklung über diesen nicht möglich ist da die Anzeige des Mangels nach der zweiwöchigen Frist geschah, man könne hier nichts tun. Auch auf den Hinweis dass der Rechner nachweislich nie in Betrieb war (Windows Installation nicht abgeschlossen) war kein Einlenken. Ich möge mich an den Händler wenden.
Händler telefonisch kontaktiert (zu dem Zeitpunkt auf Dienstreise daher Mail schwierig): Bitte service Fall per Mail schildern.
Erstellung Support-Fall beim Händler: 19.11.2022
Rücksendeetikett bereitgestellt am 21.11.2022, Versand an Händler via Hermes am 24.11.2022.
Bestätigung dass Rücksendung eingegangen am 02.12.2022.
06.12.2022: Ablehnung Gewährleistungsanstrag, da von Fremdeinwirkung ausgegangen wird, welche zu einem Displaybruch führte.
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Gemäß Gewährleistung und Beweielast müsste der Händler doch eigentlich nachweisen, dass eine solche Fremdeinwirkung stattgefunden hat. Äußerlich ist am Laptop nichts zu sehen, entsprechende Bilder füge ich an.
2. Die Bilder die der Servicemitarbeiter mir zur Verfügung gestellt hat zeigen ein leicht unterschiedliches Schadensbild. Kann es sein dass das Display während der Untersuchung erst vollends kaputt gegangen ist und der Displaybruch erst beim Händler eingetreten ist? Die Bilder zeigen den Zustand vor Absenden das Laptops, das PDF enthält die Bilder des Servicemitarbeiter.
3. Wäre dies ggf ein Fall für die Rechtsschutz Versicherung?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, ich hab eigentlich keine große Lust auf Stress mit dem Händler oder Hersteller, aber bei nem neuen Laptop für 800€ will ich auch nicht einfach hinnehmen dass ich hier eine Reparatur ggf selber zahlen soll, obwohl ich den Laptop nicht kaputt gemacht habe. Was ich mir natürlich zu Schulden habe kommen lassen ist, dass ich nicht direkt bei Erhalt des Laptops eine Funktionsprüfung vorgenommen habe, das war dumm...
Vielen Dank euch für eure Hilfe,
Mjrage
Nach dem Kauf eines Laptops bei einem größeren Versanddienstleister für Elektronik muss ich mich mit dem Händler wegen eines Displaybruchs herumschlagen und möchte euch bitten eine kurze Einschätzung zu geben, ob dies eurer Meinung nach unter Gewährleistung fällt oder nicht.
Die Historie kurz dargestellt:
- Bestellung des Laptops am 12.10.2022
- Lieferung 13.10.2022, Paket äußerlich unversehrt
- erste Inbetriebnahme: 12.11.2022
Ich habe dann beim Händler online den Hinweis erhalten, Schäden besser direkt über den Hersteller anzuzeigen, was ich auch am selben Tag noch getan habe (Samstag).
16.11.2022: Rückmeldung des Herstellers (Lenovo), dass eine Abwicklung über diesen nicht möglich ist da die Anzeige des Mangels nach der zweiwöchigen Frist geschah, man könne hier nichts tun. Auch auf den Hinweis dass der Rechner nachweislich nie in Betrieb war (Windows Installation nicht abgeschlossen) war kein Einlenken. Ich möge mich an den Händler wenden.
Händler telefonisch kontaktiert (zu dem Zeitpunkt auf Dienstreise daher Mail schwierig): Bitte service Fall per Mail schildern.
Erstellung Support-Fall beim Händler: 19.11.2022
Rücksendeetikett bereitgestellt am 21.11.2022, Versand an Händler via Hermes am 24.11.2022.
Bestätigung dass Rücksendung eingegangen am 02.12.2022.
06.12.2022: Ablehnung Gewährleistungsanstrag, da von Fremdeinwirkung ausgegangen wird, welche zu einem Displaybruch führte.
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Gemäß Gewährleistung und Beweielast müsste der Händler doch eigentlich nachweisen, dass eine solche Fremdeinwirkung stattgefunden hat. Äußerlich ist am Laptop nichts zu sehen, entsprechende Bilder füge ich an.
2. Die Bilder die der Servicemitarbeiter mir zur Verfügung gestellt hat zeigen ein leicht unterschiedliches Schadensbild. Kann es sein dass das Display während der Untersuchung erst vollends kaputt gegangen ist und der Displaybruch erst beim Händler eingetreten ist? Die Bilder zeigen den Zustand vor Absenden das Laptops, das PDF enthält die Bilder des Servicemitarbeiter.
3. Wäre dies ggf ein Fall für die Rechtsschutz Versicherung?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, ich hab eigentlich keine große Lust auf Stress mit dem Händler oder Hersteller, aber bei nem neuen Laptop für 800€ will ich auch nicht einfach hinnehmen dass ich hier eine Reparatur ggf selber zahlen soll, obwohl ich den Laptop nicht kaputt gemacht habe. Was ich mir natürlich zu Schulden habe kommen lassen ist, dass ich nicht direkt bei Erhalt des Laptops eine Funktionsprüfung vorgenommen habe, das war dumm...
Vielen Dank euch für eure Hilfe,
Mjrage