Ablehnung Gewährleistung; Bitte um Einschätzung

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MarkusMaier schrieb:
Durch was alles kann so ein Schaden entstehen?
Eigentlich nur durch einen Sturz und der muss so heftig sein, dass man ihn eindeutig erkennen kann
also eine Ecke vom Gehäuse muss leicht beschädigt bzw. eingedrückt sein und wenn es ein Unfall war
dann ist es tatsächlich ein Fall für die Hausratversicherung. Wenn nicht versichert dann halt Pech gehabt.
 
Ich könnte mir auch vorstellen, dass durch eine Belastung des Displays so ein Schaden entsteht.

Wenn z.B. der Laptop am Boden liegt und man drauf steigt.
Dann biegt es dir das Display durch und es entsteht so ein Schaden.

Meiner Meinung nach sieht es eben sehr nach einem mechanischen Schaden aus und da wird es dann wohl schon schwierig werden, den nach einem Monat noch im Rahmen der Sachmängelhaftung geregelt zu kriegen.

Dass die Windows Installation noch nicht abgeschlossen ist, mag da schon helfen.
Evlt. reicht es auch aus, dem Händler rechtlich zu drohen.

Mal abwarten.
Wäre interessant, wie so etwas ein Gericht beurteilen würde.
 
Klar ist es ärgerlich und wird bestimmt auch so einige Fälle von Betrug geben. Aber eben nicht pauschal unterstellen. Der Händler kann ja gerne erstmal auf eigene Kosten prüfen ob Fremdeinwirkung vorliegt und muss dann eben klagen. Oder er verbucht es als Verlust oder. Aber als Verbraucher würde ich hier auch auf Reparatur etc. pochen.
 
Kann doch natürlich ein Herstellungsfehler sein. Beispielsweise Luftblasen oder Einschlüsse im Panel, die dann als Sollbruchstelle fungieren.

Wenn ansonsten keine Fallspuren oder ähnliches vorliegen,ist der TE doch auf der sicheren Seite und der Händler wäre schön blöd die Sache eskalieren zu lassen. Und selbst wenn Fallspuren vorhanden sind, muss der Händler ja erst einmal beweisen dass der Laptop erst nach dem Auspacken beschädigt worden ist. Viel Glück dabei:D
 
MarkusMaier schrieb:
Ich könnte mir auch vorstellen, dass durch eine Belastung des Displays so ein Schaden entsteht.

Wenn z.B. der Laptop am Boden liegt und man drauf steigt.
Dann biegt es dir das Display durch und es entsteht so ein Schaden.
Stimmt, durch zu viel Druck könnte es auch passieren also auf der Couch unter Decke oder Kissen
und dann versehentlich drauf setzen. Das würde auch ohne von Außen sichtbaren Schaden gehen.
 
Und das müsste der Hersteller beweisen. Have fun and good luck
 
Ich kann mir schon vorstellen dass eine solche Beschädigung durch verschiedenste äußere Einflüsse zustande kommen könnte, und wenn ich den Laptop als Hocker, Sitzkisten, Boomerang oder Axt verwendet hätte, wäre ich auch der letzte der sich anschließend über ein defektes Produkt beschwert und meinen Fehler von anderen kostenlos beseitigt haben will.
Das ist hier aber auch nicht der Fall, und die gesetzlichen Regelungen sind hier recht eindeutig und ich hoffe daher, dass ich bald etwas positives berichten kann.

Grüße Mjrage
 
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Wenn man die Meinungen hier so liest bin ich richtig froh, dass wir in Deutschland keine Strafprozesse mit Geschworenen führen. Auf was für Ideen die dann alle dabei kämen...
 
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Ein kurzes Update:
Der Händler lehnt meine Gewährleistungsansprüche zurück und verweist darauf, dass sie den Laptop an den Hersteller senden müssen um den Schaden prüfen zu lassen, ich solle hierzu im Vorfeld eine Kostenübernahme zusagen.

Langsam bin ich richtig genervt, hatte mich sehr darauf gefreut den Laptop in Betrieb zu nehmen, mal wieder ein bisschen zu zocken und zu konstruieren...

Grüße Mjrage
 

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Das wäre für mich der Punkt wo ich das spätesten an die Rechtsschutz übergeben hätte. Ein Anwalt erklärt denen schon wie das ganze funktioniert.
 
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Ich finde die Reaktion vollkommen verständlich vom Händler.

Du kannst nicht erwarten, dass bei einem mechanischem, deutlich sichtbarem Schaden, der erst 1 Monat nach Erhalt des Gerätes reklamiert wird, der Händler diesen übernimmt.

Folgendes gilt dann:

Zudem ist die gesetzliche Vermutung auch dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel der Kaufsache vorliegt, der auch einem fachlich nicht besonders versierten Käufer bei der Übergabe hätte auffallen müssen – etwa aufgrund sichtbarer äußerer Abnutzungen der Kaufsache, vor allem bei fabrikneuen Waren

Meiner Meinung nach also richtig, was der Händler hier sagt.
Sonst wäre das ja ein Freifahrtsschein für alle Schäden, die man dem Gerät innerhalb 12 Monaten selber zufügt.
 
Ist mir bekannt.

Aber was hat das damit zu tun, dass unser TE erst 1 Monat nach Übergabe der Ware den Schaden reklamiert?
 
Für dich gibt es nur Dead on Arrival oder es fluppt bis zum Ende der Garantie hervorragend? Und wenn es in der Zeit defekt geht, liegt die Schuld automatisch beim Kunden?

Selbst geänderte Rahmenbedingungen können dafür sorgen das ein Defekt erst Sichtbar ist, eine Lötstelle die erst Probleme macht wenn der Kübel heiß wird etc.

Ich würde es auch meiner Rechtsschutz abtreten und die machen lassen. Das wäre mir langsam echt zu blöd.
 
Der User MarkusMaier versteht es nicht das mal Sachen auch eine Weile ungeöffnet liegen bleiben (siehe aktuell Weihnachten, bei mir liegen einige Geschenke schon bereit und werden bekanntlich erst am 24.12. "getestet").

Nun unterstellen wir nicht einfach Schindluder, auch wenn man das nie ausschließen kann.

Der TE sollte es jetzt über die Verbraucherzentrale oder Anwalt weiter verfolgen.
 
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MarkusMaier schrieb:
Folgendes gilt dann:
Das ist völlig irrelevant wenn der Laptop erst am 12.11, also 1 Monat nach Erhalt geprüft und der Mangel dabei festgestellt wurde. Im BTC gibt es für den privaten Endkunden keine VErpflichtung, die erhaltene Ware umgehend zu prüfen. Der Defekt muss erst nach Bekanntwerden gemeldet werden. Das ist hier passiert. Der ganze von dir z itierte Passus ist damit hier nicht anzuwenden, weil du dabei ausblendest, dass der TE den Mangel erst 1 Monate nach Erhalt überhaupt mitbekommen hat. Übergabe =/= Erhalt.

Zum Thema: hier unbedingt einen Anwalt bzw. Rehctschutz hinzu ziehen. Das Verhalten des Händlers ist nicht korrekt und hier wird versucht dem Kunden von seinen Gewährleistungsnaspürchen abzubringen.

Wenn der Händler zweifel an der Darstellung des Kunden hat, kann er das gern prüfen lassen. Auf seine Kosten. Und nicht anders.
 
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Verkäufer und Hersteller verwenden hier als Druckmittel, der Schaden könne auch vom Käufer verursacht worden sein, aber weder Verkäufer noch Hersteller werden hier glaubhaft belegen können, dass der Schaden nicht schon bei ihnen entstanden ist.

Genau daraus bleibt nur eine Schlussfolgerung, entweder neues Gerät oder es wird repariert, aber da müssen sich Verkäufer und Hersteller einig werden. Deshalb würde ich, dass ganze dem Rechtsschutz übergeben, dann hat sich das schnell.
 
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