Ablehnung Gewährleistung; Bitte um Einschätzung

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FrankenDoM schrieb:
Ich hab noch nie davon gehört, dass eine Hausrat solche Schäden abdeckt.

Zitat Verbraucherzentrale:
Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren).

Als ob eine Verbraucherzentrale Ahnung von Versicherungen hat. :freak:
Da sitzen doch nur Leute, die es in der freien Wirtschaft nicht schaffen würden.

Was man braucht, ist eine Hausrat mit Allgefahrendeckung.
Wer nicht weiß, was das ist, hier zwei Beispiele:

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/allgefahrendeckung/
https://www.generali.de/privatkunden/fahrzeug-zuhause/hausratversicherung#hausrat-optimal-xxl-19068
 
Die Hausrat spielt hier überhaupt keine Rolle. Das ist ein Gewährleistungsfall. Für die Schadensregulierung ist ausschließlich der Händler verantwortlich.
 
@MarkusMaier
Aber dafür kostet diese Versicherung auch knapp 100 Euro mehr im Monat bei der Allianz z.B. und würde in dem Fall gar nicht zahlen, wenn es tatsächlich ein Verarbeitungsfehler vom Hersteller ist.
 
MarkusMaier schrieb:
Da sitzen doch nur Leute, die es in der freien Wirtschaft nicht schaffen würden.
Steile These 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
 
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Pummeluff schrieb:
Die Hausrat spielt hier überhaupt keine Rolle. Das ist ein Gewährleistungsfall. Für die Schadensregulierung ist ausschließlich der Händler verantwortlich.

Wenn man den richtigen Tarif hat, dann ist das der bequemste Weg.

Schaden der Hausrat bezahlen lassen.
Die entscheiden dann selber, ob sie den Händler in Regress nehmen wollen.

Ich brauche mich so nicht mit dem rumärgern

Mein Mehrbeitrag für diesen Bausrein kostet übrigens 15,- € im Monat.
Das ist es mir auf alle Fälle wert.
 
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MarkusMaier schrieb:
Mein Mehrbeitrag für diesen Bausrein kostet übrigens 15,- € im Monat.
Das ist es mir auf alle Fälle wert.
Wie du dein Geld aus dem Fenster wirfst, bleibt dir überlassen.

Auch die Allgefahrendeckung hat Bedingungen. Nimmt man die von der Allianz steht dort unter "Welche Schäden sind bei der Allgefahrendeckung ausgeschlossen?"
  • Schäden durch mangelhafte Beschaffenheit, beispielsweise wenn ein versicherter Stuhl durch einen Konstruktionsfehler von Anfang an fehlerhaft war
Wenn das, was der TE im Startpost an Fotos beigefügt hat, keine mangelhafte Beschaffenheit ist, dann weiß ich auch nicht. Da kannste deine Versicherung also knicken.
 
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Das ist keine mangelhafte Beschaffenheit.
Das Display ist durch eine mechanische Krafteinwirkung von außen gebrochen.

Das ist ein ganz typischer versicherter Schaden.

Es kommt jetzt natürlich darauf an, wann der Schaden passiert ist.
Ist der Schaden schon vor Besitzüberabge entstanden, so ist es natürlich kein versicherter Schaden.
Ist er in seinem Besitz passiert, dann natürlich schon.

Und es ist in meinen Augen sogar die einzige Möglichkeit, wie man den Schaden bezahlt bekommt.

Problem ist einfach, dass er den Schaden erst 1 Monat nach erhalt des Paketes erhalten hat.
Wäre der Schaden schon bei Übergabe vorhanden gewesen, so hätte er viel eher reklamieren müssen.
 
@MarkusMaier Nein.

Wann man seine Pakete aufmacht und die Waren darin ansieht hat keinen Einfluss auf etwaige Rechte bezüglich der Sachmangelhaftung. Wie kommst du darauf?
Es ist bald Weihnachten, da gibt es sicherlich viele Glückliche die ein Geschenk erhalten werden, welches schon lange verpackt im Kasten liegt. Darunter sind auch Laptops und Tablets. Auch die werden erst unterm Christbaum geöffnet werden, obwohl vllt zum Black Friday im Oktober gekauft. Das ist jetzt nicht unnormales ein Paket nicht sofort zu öffnen oder die Ware darin nicht sofort zu prüfen.
 
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Das heißt, mir bricht in den ersten 12 Monaten das Display, weil mit z.B. der Laptop runter fällt, so muss immer der Verkäufer dafür haften? ;)
 
MarkusMaier schrieb:
weil mit z.B. der Laptop runter fällt,
Ein Schaden der ja wohl von außen erkennbar ist. Das Displaygehäuse beim TE hat aber keinen solchen.
 
MarkusMaier schrieb:
Das Display ist durch eine mechanische Krafteinwirkung von außen gebrochen.
Woran kann man das erkennen?

Ich kann, zumindest auf den Fotos, nichts dergleichen erkennen, das auf eine äußerliche Einwirkung schließen lässt.

CU
redjack
 
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Hallo zusammen,
Erstmal vielen Dank euch allen für die rege Beteiligung an der Diskussion.
Ich habe heute mit der Rechtsschutz gesprochen und eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen.
Mir wurde geraten mit Verweis auf geltende Verbraucherrechte, auf §437 und auf die beim Händler liegende Beweisführungspflicht die Nachbesserung (sprich Reparatur) des Laptops anzumahnen, mit Frist von zwei Wochen. Darüber hinaus den Hinweis auf Beschreibung des Rechtsweges beizufügen, sollte die Frist verstreichen.
Dies habe ich dem Händler per Mail mitgeteilt und schicke morgen ein entsprechendes Einwurfeinschreiben los.

Bin mal gespannt was dabei herauskommt.

Viele Grüße
Mjrage
 
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Auf jeden Fall sinnvoller als hier weiter ins Blaue zu spekulieren 😂✌️
 
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redjack1000 schrieb:
Woran kann man das erkennen?

Ich kann, zumindest auf den Fotos, nichts dergleichen erkennen, das auf eine äußerliche Einwirkung schließen lässt.

CU
redjack

Was ist deine Vermutung, wie der Schaden dann entstanden ist?
 
Deine Wortspielchen kannst Du dir sparen.

Ich vermute gar nichts, wie ich schon in meinem Beitrag geschrieben. Beantworte einfach meine Frage, oder möchtest Du einfach nur Stimmung machen?

CU
redjack
 
Absolut nicht.

Ich möchte nur wissen, wie man Unterscheiden kann, ob der Schaden schon bei Übergabe vorhanden sein musste, oder ob er nicht dem Kunden selber innerhalb des ersten Jahres passiert ist?
 
@MarkusMeier

Ich wiederhole gerne noch mal deine Feststellung

MarkusMaier schrieb:
Das Display ist durch eine mechanische Krafteinwirkung von außen gebrochen.

Jetzt komm mal auf den Punkt und erkläre wo man diese Krafteinwirkung erkennen kann. Anders wäre es, wenn Du schreiben würdet......vermutlich ist das Display durch......... Da das "vermutlich" fehlt...... ich warte auf Fakten.


CU
redjack
 
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