Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
In einem gestern verkündeten Urteil wurde der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Der als „Abmahnanwalt“ bekannt gewordene von Gravenreuth hatte vor dem Berliner Landgericht Berufung gegen ein vor einem Jahr verhängtes Urteil eingereicht. Damals wurde er zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Nun, es ist nur ein kleiner Triumph für die kleinen, aber es ist ein guter.
Aber schon klar, das CB speziell bei diesem Thema die Comments etwas härter moderiert als sonst. Könnte schließlich zu ungewollten Kosten führen. Für mich insoweit verständlich, wenn hier 80% der Comments fliegen (inkl. meinem).
War es nicht so, dass Anwälte und Ärzte durch eine Kammer ihres Berufsstandes aus ihrem Berufsstand ausgeschlossen werden können? Das wäre für Gravenreuth eine noch größere Schmach als die paar Monate Haft - und durchaus gerechtfertigt, wenn man sieht, welch schlechtes Beispiel er für seinen Berufsstand abgibt.
Solche Machenschaften sind in meinen Augen "Rechtsmissbrauch". Diesen Rechtsverdrehern sollte man einfach gänzlich die Lizenz entziehen. Wenn ein Domainbetreiber schon zur Zahlung von Gerichtskosten wegen einer Bestätigungsmail gezwungen werden kann, zeigt das nur wie unfertig die Gesetze in dieser Hinsicht sind. Wer nur darauf aus ist sich diesen Zustand zu Nutze zu machen, gehört aus dem Verkehr gezogen. Solche Leute braucht kein Mensch.
Das in einer Anwaltskanzlei chaos herrscht ist nicht normal und für mich als aussenstehenden ein Grund diese Kanzlei zumeiden. Dafür das der Herr Urkundenfälschung in 60Fällen unteranderem begangen haben soll und die Strafe dafür mir einer anderen zusammen gefasst auf 14 Monate sich summiert hat finde ich für zuwenig. Soweit ich mich erinnere besteht für Urkundenfälschung alleine schon eine Freiheitsstrafe von 24Monaten, und bei einem Wiederholungs/Serientäter sollte die Strafe doch deutlich höher ausfallen zumal der Herr ja die Gesetzte kennen müss!!!!!!!!
Is ja sein Job
Auch die letzten beiden Urteile wurden ursprünglich einzeln vergeben – ausgesprochen wurden Haftstrafen mit einer Länge von sechs beziehungsweise sieben Monaten – und später zusammengefasst. Das Berliner Landgericht setzte damit die neuerliche Freiheitsstrafe auf eine Länge von 14 Monaten fest. Rein mathematisch lassen sich die jeweiligen Zusammenlegungen nicht begründen.
Och der arme Günni
Wurde aber auch Zeit das gegen SOLCHE Betrüger härter vorgegangen wird.
Und wie MaV3RiX schon sagt....am besten sollte ihnen die Lizenz entzogen werden.
Das Berliner Landgericht setzte damit die neuerliche Freiheitsstrafe auf eine Länge von 14 Monaten fest. Rein mathematisch lassen sich die jeweiligen Zusammenlegungen nicht begründen.
Doch sicherlich. Die Gesamtstrafe besteht regelmäßig aus dem Mittelwert der höchsten Einzelstrafe und der Summe aller addierten Einzelstrafen (11+6=17, 17+11=28, 28:2=14). Ist die übliche Bildung einer Gesamtstrafe.
Es ist ein Anfang. Da gehört allgemein härter gegen vorgegangen. Diese ganze Abmahnmaschinerie muss irgendwo ein Ende haben. Zumindest da wo es nur um die eigene Bereicherung geht und gegen Menschen vorgegangen wird, die eigentlich niemandem geschadet haben.
Ne also mal wirklich anschließende Sicherheitsverwahrung gibts nur bei Mord und zwar nur wenn die Gefahr besteht, dass der Täter die Tat wiederholt oder sich jemand an irgendwem Rächen will!! Oder Lebenslange Haftstrafe bei Betrug dann sollte es auch bei zu schnell fahren in Zukunft einen Monat Gefängnis anstatt Führerscheinentzug geben.
zum Thema: Finde ich absolut Richtig
@MaV3RiX und andere die sich das fragen: Jeder Anwalt bekommt einen Lizenz Entzug nach mehr als 6 Monaten Haft, also ist dieser Mann ruiniert. Er kann jetzt entweder umschulen in die Reinigungsbranche oder allerhöchstens für eine andere Kanzlei Gutachten anfertigen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ihn eine andere Kanzlei anstellt. -> Putzkraft
Bei Strafzusammenzug muß nicht zwingend die mathematsiche Plus Rechnung angewendet werden. 14 Monate ohne Bewärung ist aber für einen Anwalt schon eine schöne Strafe, kann er ja mal seinen Zellengenossen von berichten, die werden gerührt sein
PS: Ein Fall für Hartz4 oder ein Kandidat für einen 1 Euro Job
viel zu wenig für gvg.
andere hätten für weniger mehr bekommen.
zudem sollte man dem die anwaltszulassung entziehen.
der war schon in den 90er jahren kein unbeschriebenes blatt und hat sich damals schon
eine goldene nase mit abmahnungen verdient (tanja briefe).
zudem seine machenschaften alles andere als legal waren .
für mich ein lächerliches urteil, zudem er wiederholungstäter ist
Wenigstens überhaupt mal ein Urteil - allerdings hilft es recht wenig wenn man (in einzelfällen) mal die Folgen bekämpft und sich kein bisschen um die Ursache (unser verkorkstes Rechtssystem) kümmert.
Schön zu sehen, dass sich unser Staat gegen solche Machenschaften zur Wehr setzt. Persönlich betrachte ich das beanstandete Vorgehen als Rechtsterrorismus aus Habgier.
Kann man dieser Person eigentlich nicht zusätzlich die Lizenz entziehen?
Also boah ey, ich checks nicht?
Er bestellt nen NEWS-Letter und bekommt freundlicher weise ne Bestätigung für die Anmeldung und mahnt das dann erfolgreich ab?!
Und die von der TAZ haben das mit sich machen lassen!? Ich denke die hatten Angst und haben einfach vorher eingelenkt. Ich hab dafür einfach keine Erklärung und bekomme auf sowas den totalen HASS.
Hoffentlich fährt er ordentlich ein, mit Sicherheitsverwahrung, weil er stellt schon ne Bedrohung für die Menschheit dar. Mir fehlen echt die Worte...
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(Überflüssige ? und ! entfernt. Bitte Regeln beachten.)
Der soll ruhig ´ne Weile einsitzen.
Ich hab null Mitleid mit dem Typ. Dass diese Abmahnanwälte überhaupt noch eine Grundlage für ihre Handlungen haben, ist schon schlimm genug!