News Abmahnanwalt erneut zu Haftstrafe verurteilt

Ja, so kann es gehen wenn man den Bogen überspannt.
Nicht immer ist viel Feind viel Ehr.

Ich trauere jedenfalls dem Herrn Dörr nicht eine Sekunde hinterher, wenn er in den Kahn wandert!
 
Bitte bedenken das die taz Kläger war. Von uns könnte sich keiner so wehren wie die taz.

Vielleicht gibt es ja einen Ehrenkodex für Rechtsanwälte und Co. Wahrscheinlich wird man ihn abmahnen :D . Obwohl ich denke: Eher lernen Schweine fliegen (Ironie).
 
Tja nun ist der Freiherr nicht mehr ganz so frei...

Ok.. genug der schlechten Witze, aber Rechtsterrorismus ist auch Terrorismus auf seine ganz eigene Art und solche Leute gehören an die Leine gelegt...
 
Wenn der Typ so *piep* war, gegen die TAZ vorzugehen, statt bei Privatpersonen zu wildern... Leider sind die meisten Betrüger à la von Gravenreuth klug genug, sich nicht an die großen Fische zu wagen...
 
das schlimme ist ja das viele einfach folgeleisten was ein anwalt "befiehlt" weil man denkt ach der ist anwalt der wird schon recht haben...
aber endlich geht es so einen mal an den kragen :)
 
Hätte das eigentlich keine Auswirkungen gehabt wenn er z.B. einen auf "unzurechnungsfähig" macht ? Ich denke mal, rein vom psychologischen Standpunkt, dass sein Verhalten hoch pathologisch ist.
 
Günter Freiherr von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, einen Revisionsantrag einzureichen.

Das Mühlenrad der Justiz dreht sich weiter ..... wieviel mal darf man denn Berufung und Revision beantragen ? Bis man durch Altersschwäche Haftverschohnung erwirken kann ;) ?
 
Warum ist er nun genau gegen die taz vorgegangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
naja irgendwie schön zu sehen, das unsere blinde Justizia auch mal den richtigen trifft,
allerdings sollte man dieses Urteil nicht überbewerten ... er ist ja nicht verurteilt worden weil er übermässig abgemahnt hat, sondern wegen ner wiederrechtlichen Pfändung ... und wenn nen kleiner Fisch wegen wiederholten Urkundenfäschungen drann kommt kriegt er auch mehr als unser Freiherr ... aber he wer hat den behauptet das das Leben fair sei ... :freak:
 
noway schrieb:
Warum hat er die taz nun genau verklagt?

"jemand" hat ihn beim TAZ-Newsletter angemeldet. Gemäß (legalem) Double-Opt-In Verfahren hat er dann eine Mail mit Bestätigungslink bekommen, den er als Spam gewertet und entsprechend abgemahnt hat. Die TAZ musste ihm also was zahlen, hat es auch getan er hat den Geldeingang nicht "bemerkt" und hat dann erstmal die Domain der TAZ gepfändet und wollte sie versteigern.
Das fand die TAZ dann garnicht lustig und hat den guten Mann dann verklagt :schaf:
 
Kann ein Anwalt eine fremde Domain einfach so pfänden? Braucht es dazu nicht ein Gerichtsbeschluss oder sowas?
 
Er war ja der Meinung, zumindest seiner Aussage nach, das die TAZ die Abmahnung nicht bezahlt hat. Dadurch hat er sich dann einen verwertbaren Titel erwirken wollen um die Pfändung zu vollziehen. Das hat die TAZ mit gekriegt und ist berechtigterweise auf die Barrikaden gegangen.

Ich hoffe den verknasten sie endgültig, als Tanja kann er dann von mir aus Blockflöte spielen, wenn er sich sträubt auch altfranzösisch. Was ich nicht verstehe ist das so jemand nach Prozessen und Verurteilungen wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung von Mandantengeldern überhaupt noch eine Zulassung als Rechtsanwalt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des direkten Vorposter entfernt)
Ich kann mich noch an ihn aus Interviews in der ASM (Aktueller Software Markt)erinnern und schon damals war er DAS Hassobjekt schlechthin. Gut, damals als junger Spund eher aus anderen Gründen, als heute. Ab rückwirkend war er 1990 bei uns Teens genauso beliebt, wie...ach, lassen wir das, sonst ruft hier noch jemand nen heiligen Krieg aus.
 
Tja Günni sieht so als würden sie ihre Strafe doch noch bekommen. Hoffentlich errinern sie sich im Gefängniss daran was wir ihnen damals Prophezeit haben.

Schöne grüße aus dem Gulli.

An alle andern, endlich hats ihn erwischt. Solche betrüger müssen bestraft werden.
 
Was für ne Logik hat der denn eigentlich? :freak:
"in meiner Kanzlei war so ein Chaos, da hab ich das gar nicht bemerkt"

:rolleyes:
 
Das kommt davon wenn CB sich selbst als Quelle zitiert... , die wichtigsten Fakten stehen nicht drin. Bei heise steht es detailierter. ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26214/1.html )

Die TAZ hat die ersten ~630 € nur bezahlt da Herr G. die Domain eben nicht pfänden kann, die TAZ hat sofort Einspruch dagegen eingelegt. Sie haben also nur bezahlt um die Domain zu behalten und dann ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen!

Und den Streitwert hat er auf 10.000 angesetzt und als es dann schlecht für ihn aussah wollte er von 10.000 nichts mehr wissen. :rolleyes: Desweiteren hat er sich selbst ein Bein gestellt. Dann behauptete er noch, dass er diese Zahlung nie erhalten hätte und ein Fax das ebenfalls auf die Zahlung hinwies ebenfalls nicht. Dumm nur, dass dieses Fax bei der Durchsuchung bei ihm gefunden wurde.

Desweiteren argumentierte er noch, dass er den Marktwert der Domain taz.de nicht gekannt haben wollte, als die Richterin ihn aber Frage, gab er aber zu den hohen Marktwert der Domain zu kennen.

Also noch kann er ja Einspruch einlegen... .Die maximale 100 € Abmahnregel ist auch in Kraft, dann wollen wir mal hoffen, dass es in Zukunft allgemein weniger schwarze Schafe unter den Anwälten gibt.
(Und mehr fähige nicht überarbeitete an der Sache interessierten Richter und Richterinnen!)
 
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