Das kommt davon wenn CB sich selbst als Quelle zitiert... , die wichtigsten Fakten stehen nicht drin. Bei heise steht es detailierter. (
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26214/1.html )
Die TAZ hat die ersten ~630 € nur bezahlt da Herr G. die Domain eben nicht pfänden kann, die TAZ hat sofort Einspruch dagegen eingelegt. Sie haben also nur bezahlt um die Domain zu behalten und dann ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen!
Und den Streitwert hat er auf 10.000 angesetzt und als es dann schlecht für ihn aussah wollte er von 10.000 nichts mehr wissen.
Desweiteren hat er sich selbst ein Bein gestellt. Dann behauptete er noch, dass er diese Zahlung nie erhalten hätte und ein Fax das ebenfalls auf die Zahlung hinwies ebenfalls nicht. Dumm nur, dass dieses Fax bei der Durchsuchung bei ihm gefunden wurde.
Desweiteren argumentierte er noch, dass er den Marktwert der Domain taz.de nicht gekannt haben wollte, als die Richterin ihn aber Frage, gab er aber zu den hohen Marktwert der Domain zu kennen.
Also noch kann er ja Einspruch einlegen... .Die maximale 100 € Abmahnregel ist auch in Kraft, dann wollen wir mal hoffen, dass es in Zukunft allgemein weniger schwarze Schafe unter den Anwälten gibt.
(Und mehr fähige nicht überarbeitete an der Sache interessierten Richter und Richterinnen!)