Abmahnung bekommen

sapto91

Cadet 4th Year
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Nov. 2012
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Hey,
heute war der Tag meiner ersten Abmahnung gekommen.
Ja, ich weiß schon war dämlich, aber darum gehts grade nicht.
Mich macht folgendes stutzig:
Es geht um einen Torrent, der 3 Dateien behinhaltet, die je ca. 140MB groß sind.
Diese Dateien sind Playlists, d.h. sind halt mehrere Songs in einer Datei undso..
Darin will diese Firma nun einen speziellen Song entdeckt haben und zwar bei einer Downloadzeit von nur 40sec.
Hab schonmal bisschen gelesen, wie man nun damit verfährt.

Ich seh ja ein, dass das bisschen fail war, dennoch machen mich eben diese 40sec. stutzig, wo ich mich doch frage: Können die mir jetz echt nachweisen, dass ich genau dieses Lied verbreitet habe?

Grüße
sapto
 
In welcher Form hast du denn die "Abmahnung" bekommen?
Vielleicht ist's nur Fake...?!
 
Hättest du für deine Musik bezahlt wie andere Leute auch, hättest du jetzt nicht solche Probleme. Jetzt noch mit juristischen Winkelzügen weiterkommen zu wollen (die nicht fkt. werden) halte ich für fehl am Platz.
 
Ziemlich dicker Stapel Papier inlusive Gerichtsbeschluss, dass mein Provider meine Adresse rausgeben darf.

€: @VP: Jetzt komm mir mal nicht mit sowas, kann ich nu wirklich nicht gebrauchen
 
sapto...ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber wer in der heutigen Zeit noch irgendwelche Musikfiles, Spiele oder Filme per Torrent oder eMule zu ziehen, ist nicht nur dämlich, sondern sollte seinen PC verkaufen und sich einen Taschenrechner holen.

Torrent, eMule und Konsorten sind Filesharing Programme. Sprich in dem Moment, wo du sie ziehst, verteilst du sie auch automatisch auch. Und dein PC hat auch eine Hausnummer im Internet, die sogenannte IP Adresse!

Wenn die Abmahung speziell an dich gerichtet ist (oder dem Inhaber der Leitung), sollte man sie ernst nehmen. Ist sie allgemein gehalten, nach dem Motto: Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame...sprich OHNE direkte Namensanrede, sollte man es zumindest nicht aus den Augen verlieren.

Die Industrie ist doch nicht blöde. Die lassen Leute für sich arbeiten, die dann auch die gleichen Pakete saugen. Aber deren Tools sind dann so modifiziert, so daß sie auch deine IP usw. aufzeichen.

>Edit< Gerichtsbeschluss? Rausgabe? Tja...dann haste die dicke Arschkarte. Neben der Strafe wirste wohl auch Erklärungen von wegen Unterlassung unterschreiben müssen. Eventuell je nach Nachweislage wird da auch vielleicht mal was mit Stichproben deines Rechners auf dich zu kommen!
 
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Also wenn du es wirklich runtergeladen (und natürlich dabei auch hochgeladen 'Torrent') hast, gibt es nicht mehr viele Möglichkeiten ... Je nach höhe der Abmahnung solltest du mit einem Anwalt reden, der kann dir eventuell noch helfen! Viel Glück! :)
 
erklär mir bitte mal "und zwar bei einer Downloadzeit von nur 40sec" n bisschen genauer.

Hast du das "Paket" geladen oder nicht?
Wobei es ja weniger darum geht, daß du es runtergeladen hast, sondern, daß du "aktiv" bei der Verbreitung einer Datei mitgewirkt hast, die Daten enthält, von denen du nicht der Rechteinhaber bist.

BTW: Wieviel wollen die denn haben?

Ansonsten Standardprozedere: Ab zum Anwalt und modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wenn du nicht der einzige Bewohner bist, dann den Tel.Anschluss/DSL Anschluss auf einen anderen Bewohner übertragen (isn Tipp von nem Bekannten, der ist Anwalt). Sollte dann wieder was sein (egal, ob du was dafür kannst oder nicht), hast du zumindest nicht gegen die Unterlassungserklärung verstossen.

atari2k
 
Um herauszufinden ob die Rechtsanwaltkanzlei, die dieses Schreiben verfasst haben, wirklich gibt, gehst zur Polizei. Die können dir sagen obs echt is oder nicht.
 
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also, als allererstes gilt:
1. die beiligende unterlassungserklärung UNBEDINGT NICHT unterschreiben und NICHT abschicken, diese unterlassungserklärung ist so formuliert, das diese ein schuldeingeständnis darstellt, somit hängst du am pranger !!!
2. locker bleiben und erstmal gemütlich nen kaffee trinken oder auch was andres!
3. da diese "verbrecher" einen rechtlichen anspruch auf unterlassung haben, eine modifizierete UE verfassen!
4. hol dir auf netzwelt.de die nötigen infos, dort gibt es viele, die dir da besser weiter helfen können!
5. das ganze wird im normalfall, also wie in 99,9999% der fälle glimpflich ablaufen und du wirst mit einer strafe in höhe von 5-6€ davon kommen - die kosten für die modifizierte UE zum abschicken via einschreiben mit rückschein!


ich hab dieses zeug auch schon erfolgreich hinter mir, wurde damals von einer bekannten und großen anwaltskanzlei aus hamburg abgemahnt (die so ihr geld verdienen wollen, anstatt dafür ehrlicher arbeit nach zu gehn) wegen angeblichen file-sharing, war damals aber einer der erstfälle, als diese masche so gesehn erfunden wurde!

ich hab damals eben nur diese angesprochenen 5-6 euro für das brief weg schicken bezahlt, danach heisst es geduldig warten, bis das ganze verjährt (nach ablauf des jahres 3jahre wartezeit) in dieser zeit werden ab und an nochmal so genannte bettel-briefe eintrudeln, diese dann einfach ignorieren und abheften und weiter die 3 jahre abwarten :)
 
Verteilen darf man nicht, aber ich glaub man macht sich erst strafbar wenn man eine ganze geschützte Datei komplett verteilt/hochlädt. Und das halt eich bei 40sek für Unwahrscheinlich.
Kann sein dass ich da auch nicht mehr auf dem Laufenden bin^^
 
Wieso legt man bei einer Abmahnung den Gerichtsbeschluss für die Herausgabe der IP Adresse dazu? Ist doch unwichtig, eher das Ergebnis vom Provider. Naja ruf halt beim entsprechenden Gericht an mit der Vorgangsnummer und frag nach. Ein Gerichtsbeschluss würde ich nicht fälschen ;)

BTW ist eine IP Adresse keine Hausnummer. VPN, Proxy usw?
 
Wishezz...ich weiß nicht, ob das korrekt ist. Wäre ja wie: Frau Richterin, ich habe den Kassierer nur 40 Sekunden mit dem Sturmgewehr bedroht und die Sturmmaske hatte ich in der Bank nur 50 Sekunden auf...
 
sapto91 schrieb:
€: @VP: Jetzt komm mir mal nicht mit sowas, kann ich nu wirklich nicht gebrauchen

Vielleicht doch. Deine Frage (und obige Antwort) klingt nicht nach "Ich hab scheiß gebaut", sondern eher nach "Beim nächsten Mal werde ich mich geschickter anstellen. Ändern werde ich nichts, aber helft mir jetzt gefälligst aus der Scheiße".

Gerade jetzt sollte man solche Fragen stellen, auch wenn's unbequem ist.
 
Bei mir war mal so n fall, wo ich ne Abmahnung bekam und 800€ zahlen sollte. Das Lustige am Ende war, dass die Firma und die Kanzlei schon vor längerer Zeit selber Abgemahnt worden sind, weil die Form des Schreibens nicht Rechtskräftig war.
 
geh zu nem anwalt, der "preis" ist meistens verhandelbar und die unterlassungserklärungen die dabei sind niemals so unterschreiben wie sie da stehen sondern vom anwalt was anderes formulieren lassen

edit: nein man muss nicht die ganze datei hochladen um was strafbares zu tun

edit2: nicht den brief ignorieren oder absichtlich die genannten fristen verstreichen lassen, kann sein dass das bei vielen geklappt hat aber wenns das nicht tut verlangen sie im nächsten brief wesentlich mehr geld
 
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@Ltcrusher: nicht alles was hinkt ist ein Vergleich ;)

Aber ich meine mich zu erinnern das VERTEILEN von geschütztem Eigentum ist strafbar.... und runterladen ist kein vergleich. Und ein Bruchteil ist nicht das komplette Eigentum.
Aber wer weiß wie lange das so her ist. Kann sein dass sich was änderte
 
@melfice1337
die anwaltskosten kann er sich sparen! diese modifizierten UE´s (UE=UnterlassungsErklärung), sind so formuliert, das dies kein schuldeingeständnis ist!
 
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