@insanic
ne strafe wird er nicht bezahlen! das ganze wird niemals vor gericht landen! vor gericht landen nur die, die auch im gewerblichen stil damit handeln und da kommt man nicht so ohne weiteres raus! wegen ner datei oder paar liedern klagt dich keiner an! sogenannte screenshots oder "zum test" von einem gesicherte downloads sind vor gericht nicht zulässig, da sie einem besitzer oder besser gesagt einem der zur verfügung stellt nicht nachweislich zugeordnet werden können! somit wird es niemals soweit kommen!
einfach bezahlen und der abmahner ist glücklich
dann hat er schnelles geld verdient! <<< bitte nicht machen!!!!!!!!!!!!!
wie gesagt diese mod-ue richtig ausfüllen und mit einschreiben und rückschein abschicken und die kosten belaufen sich auf 5-6€
da ich damals einer der erstfälle 2006 war, wollte die hamburger kanzlei 6000€ von mir, für ein paar hundert dateien! ein gewöhnliches e-mule, bearshare, ... opfer war ich damals! gezahlt habe ich damals keinen einzigen cent, ausser eben diese besagte post-gebühr für diesen brief!
heutzutage ist es so,das einzelne dateien abgemahnt werden, meisst belaufen sich die summen pro datei um die 600-1200 euro die in so einer abmahnung verlangt werden! somit bleibt den abmahnern mehr spielraum, eventuell bei erfolgter zahlung und unterschriebenem schuldeingeständis (die mitgelieferte abmahnung ist ein schuldeingeständnis) weiter geld aus jemandem herauszupressen wie bei einer zitrone den saft!
im normalfall bekommt eben jeder anwalt eine datenauskunft über den anschlussinhaber,