SlashRose schrieb:
Ich bin der der Beruflich sehr oft mit Leuten die das am Arsch haben zutun haben!!!
Wenn Du damit ausdrücken willst, dass Du Jurist bist und tatsächlich der pauschalierten Aussage zustimmen willst, tust Du mir Leid.
1. Zeigst Du dadurch, dass Du zu Differenzierungen nicht in der Lage bist,
2. solltest Du im durchaus langen Studium gelernt haben, dass wiederholte Satzzeichen eine Unart sind und Deine Aussagen nicht gerade unterstreichen.
De facto ist es ganz einfach:
Entweder:
die Abmahnung ist eine recht leicht zu entlarvende Fake-Abmahnung, die offensichtlich nicht zustimmen kann. Dann und
nur dann ist es sinnvoll, auf diese Abmahnung nicht zu reagieren.
Oder:
An der Sache ist wahrscheinlich was dran - was z.B. auch bedeuten kann, der Sohnemann/ Bruder/ Mitbewohner, oder wer auch immer hat geshared.
*Sonderfall siehe unten.
In den Fällen sollten die Abmahnschreiben
keinesfalls schlicht ignoriert werden, sondern - wie zuvor schon von jemandem gepostet -
spätestens bei Erhalt des Mahnbescheides - sinnvollerweise aber schon vorher - geschult dagegen vorgegangen werden!
Andernfalls ist das geringste, was ich zu befürchten habe, dass ich berechtigte Eintragungen bei der Schufa oder Infoscore erhalte.
Sollte man nicht 100%ig ausschließen können, dass tatsächlich vom Anschluss aus geshared wurde, ist es daher sinnvoll, eine stark modifizierte und auf das unbedingt Notwendige beschränkte UE zu unterschreiben.
Hinsichtlich des Finanziellen kann die Angelegenheit dann unter Hinweis auf den erst zum 01.09.2008 geänderten bzw. eingeführten § 97a Abs 2 UrhG im leicht verdaubaren Rahmen abgehandelt werden.
Zu beachten übrigens: Da das unerlaubte Hochladen schnell einen Straftatbestand darstellt, zahlen in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherungen nicht, sodass gerade die finanzielle Seite für den Abgemahnten von besonderem Interesse ist.
Gerade daher sollte mit Vorsicht vorgegangen und der richtige Schritt gewählt werden. Eine anwaltliche Unterstützung, die manche Anwälte sogar für eine geringe Pauschalgebühr von 50- 80 € anbieten, ist da fast nie schlecht investiert.
Hör also bitte auf, solchen Unsinn, wie er hier zum Teil geschrieben wurde, auch noch zu bestätigen. Falls Du wirklich Jurist sein solltest - umso schlimmer!
Und am Rande noch ein Hinweis:
Falls es wirklich eine Massenabmahnung darstellen sollte, bei der ein echter Rechtsanwalt mitgewirkt hat - oder, in machen Fällen, sogar RAuN (Rechtsanwälte und Notare) - riskieren die schlimmsten Falls sogar Abmahnungen der berufsständischen Kammern, die bei Wiederholung zum Entzug der Zulassung (zunächst) auf Zeit führen können.
Da mittlerweile einige dieser Fälle sogar vom BGH bestätigt sind, eine zunehmend ernst zu nehmendes Kehrseite, die ein beteiliger Jursit durchaus Ernst nehmen solte,
greetz, gogo
*Sonderfall: Der BGH hat erst kürzlich in einem Fall, in dem unwidersprochen vorgetragen wurde, der Sohn habe geshared (Kind <14 Jahren),
keine Haftung der Eltern angenommen. Welche Auswirkungen dieses Urteil haben wird, kann -aufgrund der recht ungewöhnlichen Nichtbeachtung der Möglichkeit, der Vater könne geshared haben- noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden; spricht jedoch dafür, dass es Abmahner in Zukunft (erfreulicherweise) noch schwieriger haben werden.