Abmahnung bekommen

Warum sollte er Anwaltskosten tragen und noch den Abzockanwälten Geld schenken, wenn er auch komplett kostenfrei (abgesehen von den paar Euro fürs Einschreiben) rauskommt?

Das sind Massenabmahnungen die sehr oft auch Unschuldige treffen. Es sind sehr wohl Abzocker.
Das merkt man schon daran das Anwaltskosten verlangt werden die schlichtweg vor Gericht nicht haltbar sind. Vom Schadensersatz mal ganz zu schweigen.
Wenn es seriöse Anwälte sind, warum wandert die Forderung dann von einem Anwaltsbüro(!) zu einem Inkasso und dann wieder zu einem anderem Anwalt?
Seriöse Anwälte machen sowas nicht, die schicken selbst nen Mahnbescheid.
Deren Ermittlungsmethoden sind auch fehleranfällig.


Eine UE ist nicht wirklich tragisch wenn sie sich nur auf ein Spiel, ein Lied oder einen Film bezieht.
Jeder Anwalt wird einem empfehlen eine Mod-UE zu verschicken.
 
Fallaxia schrieb:
Eigentlich wollte ich ja zu diesem alt bekannten Thema gar nichts schreiben, aber nachdem ich das hier so gelesen habe kann ich nicht anders:

Erstmal @Shalva:

Wie kannst Du dem TE raten einfach NICHTS zu tun. Ich meine, sicher gibt es Leute die Abmahnschreiben sammeln, weil bei denen z.B. aufgrund Überschuldung EV etc. eh nix zu holen ist, denen ist das dann egal zu was die für Geldstrafen verurteilt werden.

(...)

Dein Wort in Gottes Ohr!
Kann mich Dir in weiten TEilen nur anschließen!

Und an Whiteshark wegen Infoscore:
Ich empfehle Dir dringend, Dich mal mit dem BDSG auseinanderzusetzen.
Sowohl Meldungen, als auch Einträge ins Infoscore- Verzeichnis sind an genaue Voraussetzungen gebunden. Sollten diese nicht vorliegen, oder der Eintrag fälschlicherweise bestehen, hast Du einen Löschungsanspruch und ggf. sogar einen Schadensersatzanspruch gegen die ungerechtfertigt meldende Stelle.

Schau hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Insbesondere:
§§ 13, 14, 19 (beachte Abs. 7!), 28, 28a (insb. Abs. 1), 33-35, 43 und 44.

Erstmal sollte man daher eine kostenlose Auskunft einfordern,
wenn ein Eintrag zu Unrecht besteht, unter Fristsetzung zur Löschung auffordern und spätestens dann, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, einen RA einschalten.
Schriftstücke nur per Einschreiben (kein Einwurf!), oder Fax mit Deckblattscan und mit angemessener Frist von 2-3 Wochen.
Sofern der Eintrag zu Unrecht besteht und die Löschung dennoch nicht in der Frist vollzogen wird, muss Infoscore/ Schufa/ ... idR sogar für die RA-Kosten (Rechtsverfolgungskosten) aufkommen.
Aber Details weiß dann schon der RA.

LG,
gogo
 
Zuletzt bearbeitet:
Das solch ein Eintrag da nicht stehen darf ist mir bewusst. Allerdings wollten die zusätzliche Daten von mir (frühere Wohnorte und sowas), da sie angeblich mehrere Adressen von mir hätten. Bei der Schufa das gleiche. Wollte denen aber nicht noch weitere Daten geben :-)

Wenn ich einen neuen Vertrag abschließen will, werd ich ja sehen ob es klappt oder nicht. Wenn nicht werden die massiv was zu hören bekommen.
 
Und was willst denen erzählen? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, keiner muss mit dir Geschäfte machen.
 
killray schrieb:
Und was willst denen erzählen? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, keiner muss mit dir Geschäfte machen.

Auch dies ist so nicht richtig. Stichwort: Kontrahierungszwang. In manchen Branchen (z.B. Strom, öffentliches Transportwesen, Krankenversicherung, ...) ist die Vertragsfreiheit z.T. eingeschränkt

Ob das bei Telekommunikationsunternehmen auch so ist, lässt sich nicht generell beantworten, hängt aber immer auch von den Details des Einzelfalls ab.

Also, mal abwarten, was sich dann ergibt...

greetz, gogo
 
SlashRose schrieb:
Ihr müßt ja die Uhr Erfahrung auf diesem Gebiet haben, habt ihr schon einige Abmahnungen erhalten oder woher eure Erfahrung damit? Das was Turbulence Schreibt Trifft es genau auf dem Punkt!!!

!! Wenn !! man !! nur !! genug !! Ausrufungszeichen !! verwendet, !! hat !! man !! automatisch !! immer !! Recht !! !!!! !!

... welche Qualifikation berechtigt Dich bitte zu solche einer 1. vollkommen pauschalierten und 2. daher falschen Aussage?

... ich nehme an, Du bist Jurist mit einigen Jahren Berufserfahrung zu dieser Frage?

greetz, gogo
 
Danke für die zwischenzeitlichen weiteren Antworten, obwohl es ja z.T. auch sehr OT wurde^^
Also bisher hat es mich 4,60€ gekostet.
Da ich das irgendwo auf Seite 3 gelesen habe:
Ne Steuer- und Kontonummer ist auf dem Brief zu finden ;)
Wichtig ist natürlich, dass diese Briefe auf Papier aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft stammen!

Naja, wieder zum Thema:
Ich habe doch eine UE abgeschickt, die sich ganz allein auf dieses bestimmte Werk bezieht, oder nicht?!
Ich habs nun auch nicht mehr genau im Kopf und weiß auch grad nicht wo ich das grad finden kann, aber laut UE verstoße ich nur in einem Fall dagegen:
Wenn ich den Song x nochmal zum Download bereitstelle (und erwischt werde natürlich).
oder sehe ich das falsch?
 
es ist echt schlimm, das manche echt keine ahnung haben und dann einfach empfehlen nichts zu tun!!! klar kann man mit dieser methode glück haben, aber da ein rechtlicher anspruch auf unterlassung besteht, ist das eher sehr gefährlich nichts zu tun!!!

welche unterlassungserklärung man abgibt, ist im ersten moment egal, da ein rechtlicher anspruch seitens der abmahner besteht! im zweiten punkt allerdings ist es nicht mehr egal welche UE man abgibt, da die mitgelieferte version ein schuldeingeständnis ist und somit nur noch der weg einer modifizierten UE übrig bleibt und die kein schuldeingeständnis einräumt!

ich hab mich damals tage und nächte damit befasst, aus dieser thematik heil und ohne zahlung horrender summen heraus zu kommen! damals war das allerdings noch etwas schwieriger als heute, da ich einer der ersten fälle war und es kaum infos zu dem thema gegeben hat!

selbst mein damaliger anwalt hat mir empfohlen zu zahlen, aus reiner unwissenheit versteht sich, da mein anwalt in sachen medienrecht so gut wie nie tätig gewesen ist! erst als ICH meinem anwalt diverses material zur verfügung gestellt habe, prüfte er mein material, informierte sich, ...!

ich bin mittlerweile aus der verjährung heraus ohne irgendwelche strafen an die abmahnabzocker gezahlt zu haben und ich denke ich darf behaupten, das ich weiss von was ich hier schreibe und welche tipps für andere vielleicht gold wert sein könnten!!! ich war damals immerhin auch sehr froh, das mir andere user in einem anderen forum ebenfalls nützliche tipps geben konnten und das ganze mit nem geringen betrag für knapp 6€ (einschreiben mit rückschein) erledigt zu haben und das OHNE gericht und einstweilige verfügung, ...!

ich kann immerhin behaupten, das ganze überstandenzu haben und ohne einen fehler gemacht zu haben! wenn dann user der meinung sind, alles besser wissen zu müssen folgender tipp:
übersteht erstmal eure vorgehensweise mit nichts tun, mit viel glück passiert auch nix und wenn ihr pech habt was dann??? desweiteren macht euch erstmal schlau, bevor ihr so einen quatsch mit nichts tun hier postet, mit solchen gefählrichen NICHTS TUN geplappel gefährdet ihr immerhin andere! wer immernoch behauptet nichts tun sei die beste wahl, der soll lesen lernen und sich schlau machen was man damit anrichten kann!!! im falle eines NICHTS TUN kann je nach streitwert eine strafe vom GERICHT in höhe von ca 2500-12000€ entstehn!
 
gogoland2002 schrieb:
!! Wenn !! man !! nur !! genug !! Ausrufungszeichen !! verwendet, !! hat !! man !! automatisch !! immer !! Recht !! !!!! !!

... welche Qualifikation berechtigt Dich bitte zu solche einer 1. vollkommen pauschalierten und 2. daher falschen Aussage?

... ich nehme an, Du bist Jurist mit einigen Jahren Berufserfahrung zu dieser Frage?

greetz, gogo

Ich bin der der Beruflich sehr oft mit Leuten die das am Arsch haben zutun haben!!!
 
Wenn ich das so lese, dann bin ich richtig froh, dass ich in der Schweiz lebe. Downloaden ist legal (ausser es ist illegale Pornografie oder ähnliches), Uploaden hingegen verboten. Und sowas wie Abmahnungen kennen wir hier nicht.

Als Linux-User, welcher sich ab und zu mal ne DVD/Blu-Ray käuflich gönnt, ist die DL-Problematik sowieso nicht wirklich relevant für mich. Ich kaufe aber nur selten Filme: Schlicht weil es nicht allzu viel gute Filme gibt. Die meisten Schrott-Filme darf Hollywood ruhig behalten. Die würde ich mir nicht mal umsonst runterladen.
 
Nur das du was übersiehst. Die Abzock-, äh Abmahnanwälte fordern Schadensersatz nicht für das Runterladen, sondern für das Verbreiten. Das geschieht in den Tauschbörsen wie Torrent nämlich automatisch.
Für das bloße runterladen könnten die auch nícht so hohe Schadensersatzforderung verlangen.
 
Man kann Torrent-Clients so einstellen, dass man nicht als Seeder aktiv ist (Upload ist dann geblockt).

Torrents waren aber gestern. Heute z.B. Usenet.

Soll übrigens keine Einladung zum freien Saugen sein.

Das aktuelle Grundproblem ist aber ein anderes: Die Urheberrechte gehören weltweit an's digitale Zeitalter angepasst. Dies auch in der eher liberalen Schweiz.
 
SlashRose schrieb:
Ich bin der der Beruflich sehr oft mit Leuten die das am Arsch haben zutun haben!!!
Wenn Du damit ausdrücken willst, dass Du Jurist bist und tatsächlich der pauschalierten Aussage zustimmen willst, tust Du mir Leid.

1. Zeigst Du dadurch, dass Du zu Differenzierungen nicht in der Lage bist,
2. solltest Du im durchaus langen Studium gelernt haben, dass wiederholte Satzzeichen eine Unart sind und Deine Aussagen nicht gerade unterstreichen.

De facto ist es ganz einfach:

Entweder:
die Abmahnung ist eine recht leicht zu entlarvende Fake-Abmahnung, die offensichtlich nicht zustimmen kann. Dann und nur dann ist es sinnvoll, auf diese Abmahnung nicht zu reagieren.

Oder:
An der Sache ist wahrscheinlich was dran - was z.B. auch bedeuten kann, der Sohnemann/ Bruder/ Mitbewohner, oder wer auch immer hat geshared.
*Sonderfall siehe unten.
In den Fällen sollten die Abmahnschreiben keinesfalls schlicht ignoriert werden, sondern - wie zuvor schon von jemandem gepostet - spätestens bei Erhalt des Mahnbescheides - sinnvollerweise aber schon vorher - geschult dagegen vorgegangen werden!
Andernfalls ist das geringste, was ich zu befürchten habe, dass ich berechtigte Eintragungen bei der Schufa oder Infoscore erhalte.
Sollte man nicht 100%ig ausschließen können, dass tatsächlich vom Anschluss aus geshared wurde, ist es daher sinnvoll, eine stark modifizierte und auf das unbedingt Notwendige beschränkte UE zu unterschreiben.

Hinsichtlich des Finanziellen kann die Angelegenheit dann unter Hinweis auf den erst zum 01.09.2008 geänderten bzw. eingeführten § 97a Abs 2 UrhG im leicht verdaubaren Rahmen abgehandelt werden.

Zu beachten übrigens: Da das unerlaubte Hochladen schnell einen Straftatbestand darstellt, zahlen in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherungen nicht, sodass gerade die finanzielle Seite für den Abgemahnten von besonderem Interesse ist.
Gerade daher sollte mit Vorsicht vorgegangen und der richtige Schritt gewählt werden. Eine anwaltliche Unterstützung, die manche Anwälte sogar für eine geringe Pauschalgebühr von 50- 80 € anbieten, ist da fast nie schlecht investiert.

Hör also bitte auf, solchen Unsinn, wie er hier zum Teil geschrieben wurde, auch noch zu bestätigen. Falls Du wirklich Jurist sein solltest - umso schlimmer!

Und am Rande noch ein Hinweis:
Falls es wirklich eine Massenabmahnung darstellen sollte, bei der ein echter Rechtsanwalt mitgewirkt hat - oder, in machen Fällen, sogar RAuN (Rechtsanwälte und Notare) - riskieren die schlimmsten Falls sogar Abmahnungen der berufsständischen Kammern, die bei Wiederholung zum Entzug der Zulassung (zunächst) auf Zeit führen können.
Da mittlerweile einige dieser Fälle sogar vom BGH bestätigt sind, eine zunehmend ernst zu nehmendes Kehrseite, die ein beteiliger Jursit durchaus Ernst nehmen solte,

greetz, gogo

*Sonderfall: Der BGH hat erst kürzlich in einem Fall, in dem unwidersprochen vorgetragen wurde, der Sohn habe geshared (Kind <14 Jahren), keine Haftung der Eltern angenommen. Welche Auswirkungen dieses Urteil haben wird, kann -aufgrund der recht ungewöhnlichen Nichtbeachtung der Möglichkeit, der Vater könne geshared haben- noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden; spricht jedoch dafür, dass es Abmahner in Zukunft (erfreulicherweise) noch schwieriger haben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
SlashRose schrieb:
gogoland2002Interpretiere nicht irgendwas hinein was ich nicht sagte, aber es gibt auch noch andere Berufssparten wo man mit so etwas aus Verschiedenen Gründen zutun haben kann aber das anscheinend Übersteigt deinen Horizont!!
Meinen Horizont übersteigt das keineswegs.

Schlimm ist jedoch, wie Du oben den Eindruck zu erwecken versuchst, Du hättest -aufgrund juristischer Schulung, entsprechender Erfahrung, oder was auch immer- die entsprechende Qualifikation zu einer solchen "Beratung".

Nicht ohne Grund sind solche Beratung einer nur sehr kleinen Gruppe von Berufsträgern vorbehalten. Selbst von diesen erzählen manche sogar noch Schwachsinn, wie das Beispiel von "Linse83" zeigt.

Du aber bestätigst hahnebüchende Behauptungen, die schlicht falsch sind und versuchst nach meinem begründeten Widerspruch dagegen auch noch Deine Aussagen als glaubhaft zu verkaufen, indem Du bewusst den Eindruck eines entsprechenden beruflichen Backrounds als "Stütze" Deiner Behauptungen anführst.

Das ist schlicht unverantwortlich.

Manche Leute verlassen sich auf Dinge, die sie hier lesen und stehen dann "mit heruntergelassenen Hosen" im Regen, wenn Sie sich auf Deine Ausführungen verlassen.

Ich frage mich, warum Du es nötig hast, in derartiger Manier falsche Behauptungen zu stützen und was es Dir bringt; ebenso, warum Du nun meinst, persönlich werden zu müssen.

Ich jedenfalls denke, ich kann sehr detailliert begründet und mit ausreichendem beruflichen Backround und Erfahrungsschatz stützen, was ich schreibe.

Umso mehr geht mir aber der Hut, wenn ich erlebe, wie hier Leute wie Du schlicht falsche Behauptungen stützen und damit anderre u.U. fatal in die Irre laufen lassen!

Du kennst sich einen Spruch, den Dieter Nuhr oft verwendet:

"Wennn man keine Ahnung hat, einfach mal....."

Manche sollten es damit manchmal etwas genauer nehmen, wie ich finde.

In diesem Sinne:
Bitte verbreite nicht weiter solchen Unsinn. Ein schönes WE!

greetz,
gogo
 
Zuletzt bearbeitet:
gogoland2002 schrieb:
Manche Leute verlassen sich auf Dinge, die sie hier lesen und stehen dann "mit heruntergelassenen Hosen" im Regen, wenn Sie sich auf Deine Ausführungen verlassen.

Darauf können sie sich Verlassen, aber vieleicht trifft der Satz von Herrn Nuhr auch auf dich zu!
 
Also jetzt fetzt euch hier mal nicht so.
Ich habe die UE nun abgeschickt. In meinem Fall spielt es keine Rolle mehr, wer von euch beiden Recht hat.
 
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