Abmahnung bekommen

Lag denn sowas wie bei mir dabei, dass deine Adresse weitergegeben werden darf?
evtl. ist es auch grade noch so auf den stapel gekommen, bevor er verschickt wurde.
 
Bei mir war fast genau 1 Monat dazwischen.
Kann mir vorstellen, dass du einfach nur Pech gehabt hast (wobei es ja eiegntlich egal ist).

Wird schon via Gericht gelaufen sein, sonst kannst du deinen Provider verklagen xD
 
auf gar keinen fall antworten!!! gibst du ne antwort, signalisierst du der gegenseite: ES LEBT! und sie machen munter weiter!

in dem fall ist es so, das immer der anschlussinhaber haftet, egal wer was gemacht hat!

wenn du den threat hier schon gelesen hast, weisst du eigentlich mittlerweile die vorgehensweise, die man im "normalfall" einschlagen sollte! in sachen mod ue ist eine pauschale mod ue nicht möglich, da die immer auf das abgemahnte thema passen MUSS! ich kann ja schließlich keine mod ue verschicken in der es um musik geht, aber abgemahnt wird eine andere software, ...!


wieviel zeit zwischen solchen log daten und der abmahnung vergeht, ist extrem unterschiedlich und liegt meisst daran, wieviel die jeweils zuständige stelle zu verarbeiten/zu bearbeiten hat! im normalfall sind es ein paar wochen, können aber auch ein paar tage oder manchmal auch ein paar monate sein!
 
Worauf Linse hinaus will, ist dass es in vorgefertigten UEs Angaben wir "das Musikstück/Spiel/Datei" oder so gibt.
Das muss natürlich auf deinen Fall angepasst werden.
 
kampion schrieb:
warum nicht antworten? man darf doch nicht ignorieren... oder meinst du die originale UE?

antworten nur in form der modifizierten MOD UE! nur das schreiben der mod ue mit einschreiben und rückschein verschicken und gut ist es, kein weiterer dialog sollte geführt werden, denn wenn die merken du reagierst, werden die wie hunde, die dann blut geleckt haben! ignorieren nicht in der form der unterlassung, denn diesen einzigen anspruch haben sie, da ein rechtlicher anspruch auf unterlassung besteht!!! ich meine hier ganz klar die originale UE ignorieren und hierfür die modifizierte UE verschicken! unterschied: originale ue ist so formuliert, das diese ein schuldeingeständnis darstellt und jedes gericht gegen dich entscheiden wird! die mod ue hingegen ist so formuliert, das diese kein schuldeingeständnis darstellt und die gegenpartei vor gericht keine chance hat, diese anzufechten! desweiteren meine ich mit ignorieren noch den schriftwechsel in form von "unterhaltung" wie z.b. aussagen wie: das was sie mir da vorwerfen stimmt nicht, ... deswegen keine "brieffreundschaft" mit denen anfangen und denen nur das schicken was denen zusteht: eine modifizierte UE die korrekt ausgefüllt ist und fürs passende thema geeignet ist!!!!!!!!!!

@sapto91 genau so is es, denn jeglicher form und schriftfehler kann dazu führen, das die mod ue ungültig ist oder falsch ausgelegt werden kann oder noch schlimmer, sich auf das abgemahnte gar nicht bezieht oder ein schuldeingeständnis darstellen kann!
 
Linse83 schrieb:
antworten nur in form der modifizierten MOD UE! nur das schreiben der mod ue mit einschreiben und rückschein verschicken und gut ist

Damit ist nichts gut, weil du dich Schuldig bekennst. Es reicht schon, wenn du dich bei denen meldest und sie haben dich im Register. Schaust du keine Nachrichten? Im Moment wird darüber Groß diskutiert und es soll dafür ein Gesetzt geben. Das Geschäft mit dieser Masche scheint lukrativ zu sein, dass es so viele machen.

Sammelt die Mahnbescheide, heftet sie ab und reagiert erst gar nicht drauf. (Meine Empfehlung)
 
Turbulence schrieb:
Damit ist nichts gut, weil du dich Schuldig bekennst.
Genau das tut man eben nicht, deswegen modifiziert man die ja auch.
Schickt man keine Mod. UE, so kann es passieren, das eine einstweilige Verfügung kommt und das wird dann erstmal richtig teuer.
 
WhiteShark schrieb:
Genau das tut man eben nicht, deswegen modifiziert man die ja auch.
Schickt man keine Mod. UE, so kann es passieren, das eine einstweilige Verfügung kommt und das wird dann erstmal richtig teuer.

genau so is es! die originale UE ist ein schuldeingeständnis, aber mit sicherheit nicht die modifizierte!

nichts machen ist immerhin die dümmste empfehlung, die man machen kann, den grund hat whiteshark ja schon genannt!

@turbulence
hast du schon mal eine abmahnung bekommen? hast du die verjährung erfolgreich überstanden? falls ja, hast du mit deiner vorgehenswweise einfach nur nen haufen glück gehabt!!! bevor du also so nen schwachsinn postet, übersteh erstmal so eine verjährungsfrist erfolgreich, informier dich vorher was welche vorgehensweise für auswirkungen haben kann und fange bitte erst dann zum posten an, denn irgend ein aufgeschnappter irrglaube oder unwissen hilft hier keinem weiter und schon gar nicht weiteren fällen, die dann solche aussagen lesen und dann falsch vorgehn, das hilft hier absolut nicht weiter!!!
 
Um das ganze mal aktuell zu halten^^
sapto91 schrieb:
Download: 28.09.12
Beschluss, dass Adresse rausgegeben werden darf: 24.10.12
Brief von dene datiert: 09.11.12
modUE rausgegangen: 18.11.12
Neues Angebot: 19.11.12
Nächste Mahnung 09.01.13
 
Nein, ich hab mich nur mal wieder durch das Thema geklickt und wollte es der Vollständigkeit halber einfügen.
 
immerhin mal irgendeine Regelung.
Habe mir diesen Artikel nun nicht durchgelesen, vermute aber dass es um die Begrenzung auf 100€ geht, richtig?
Ist zwar eine deutliche Begrenzung, zumal ein Freund von mir einen Brief mit 10-facher Forderung erhalten hat, dennoch sind 100€ noch ne Menge Geld.
 
Hatte ich in den Nachrichten gehört und mir irgendwie 100€ gemerkt.
Aber 155 sind immer noch aktzeptabel, wenn man sich zum Vergleich den im Artikel genannten Durschnittspreis von 800€ ansieht.
 
Leider ist das ganze aber ein Gesetz für die Tonne. Bei gewerblichen Verstößen kann der Streitwert auch höher sein.
Und "gewerblich" ist es normalerweise immer, da es dafür keine wirkliche Definition gibt.
Desweiteren handelt es sich nur um eine Begrenzung des Streitwerts. Heißt man zahlt zwar nur 155€ Anwaltskosten, aber der Schadensersatz wird sich natürlich weiterhin über 500€ bewegen.

Es ändert sich also leider überhaupt nichts.
 
Heute wieder ein neuer Brief gekommen
sapto91 schrieb:
Download: 28.09.12
Beschluss, dass Adresse rausgegeben werden darf: 24.10.12
Brief von dene datiert: 09.11.12
modUE rausgegangen: 18.11.12
Neues Angebot: 19.11.12
Nächste Mahnung 09.01.13
"Es besteht hier letztmalig die Möglichkeit, ..."
wieder 350€
Letzte Chance: 3.4.13
Frist bis 15.4.

Wie nur um den Fall aktuelle zu halten.
 
Hallo, habe heute Abmahnung von waldorf frommer bekommen. Zwei sogar(( je 950 euro.

hat hier jemand das exemplar der modifizierten unterlassungserklaerung (eventuell auch ausgefuellt) die ich dann an die idiotos abschicken kann ohne spaeter probleme (falsche Unterlage, falsch ausgefuellt) zu bekommen?

Die Anwälte wollen 450 euro fuer den Job- das will ich mir sparen.
Die schlagen vor, 200 euro an die fromer boys & girls zu ueberweisen damit ich dann mehr ruhe habe. Das will ich mir auch sparen.

Wie gesagt, brauch ein anständiges Formular der UE.
vielen Dank im Voraus!
 
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