Abmahnung bekommen

Das Du Dir das sparen willst ist verständlich, aber Du solltest _vorher_ noch überlegen ob die mit dem Vorwurf in ihrer Abmahnung Recht haben oder nicht, also ob Du es geladen hast oder nicht.

Wenn Du es geladen hast (und nur dann), würde ich mit denen einen Betrag aushandeln und die Mod. UE abgeben.
Wenn Du es nicht geladen hast reicht eine Mod.UE die Dir Google speziell für Deine Kanzlei ausspucken wird als Vorlage.

Grüße
Fallaxia
 
und ich würde wie ich das auch schon mehrfach geschrieben habe, absolut gar nix bezahlen!!!
wenn man es so macht wie Fallaxia empfiehlt, freun die sich um so mehr, das wieder ein dummer bezahlt hat!

@komposter
eine fertig ausgefüllte mod ue wird dir nicht weiter helfen, die daten hierzu musst du schon selbst eintragen!
ausreichend infos hierzu und über die richtige vorgehensweise findest du hier: http://www.netzwelt.de/forum/
 
Es wurde doch erst vor kurzem von einem Gericht festgestellt, dass die "industrieübliche Beweisaufnahme" nicht gültig ist. Jeder kann einfach eine IP Eintragen, selbst von der richtigen IP haben die Provider Probleme den richtigen Anschlussinhaber ausfindig zu machen und der Download irgendeiner Datei, was häufig mit irgendeinen komischen Hash Wert (häufig von der .Torrent Datei) belegt wird, ist absolut kein Beweis. Die müssen laut Urteil beweisen, dass die genannten Dateien wirklich geladen wurden.

Ich würde eine modifzierte Unterlassungserklärung abgeben und bei Bedarf zu einem Anwalt gehen und mich wegen den oben genannten Gründen wehren.
 
Schmeiß den Brief im Müll und gut ist, wer da Bezahlt ist selbst Schuld und vor allem würde ich lieber auf Boards Nachfragen wo User sind die des Öfteren damit zutun haben(Filesharing Szene zb.) und sich wirklich Auskennen und zwar nicht weil sie Müll Lesen von Anwälten die was vom Kuchen Abhaben wollen, sondern weil sie damit Erfahrung haben! Und jetzt kann wieder Gemeckert werden!!!
 
SlashRose schrieb:
Schmeiß den Brief im Müll und gut ist, wer da Bezahlt ist selbst Schuld und vor allem würde ich lieber auf Boards Nachfragen wo User sind die des Öfteren damit zutun haben(Filesharing Szene zb.) und sich wirklich Auskennen und zwar nicht weil sie Müll Lesen von Anwälten die was vom Kuchen Abhaben wollen, sondern weil sie damit Erfahrung haben! Und jetzt kann wieder Gemeckert werden!!!


also erstmal: nicht bezaheln ist soweit richtig, aber dein tipp mit dem mülleimer ist das dümmste was man machen kann, denn dann besteht die gefahr einer einstweiligen verfügung und dann kannst richtig blechen! diese anwälte haben leider einen "gesetzlichen anspruch" auf unterlassung, hierzu dient dann die modifizierte UE ohne jegliches schuldeingeständnis!
 
Hallo,
ich melde mich mal wieder, denn es gibt Neuigkeiten.
Nachdem seit dem letzten Brief (03.04.2013) Funkstille herrschte, hatte ich heute plötzlich wieder was im Postkasten.
Sie möchten nochmal versuchen, mir Geld - diesmal immerhin noch 190€ - abzunehmen. Ich darf sogar in Raten zahlen. Nach "furchtlosem Fristablauf" (ja, furchtlos), soll der Fall jetzt endlich vor Gericht landen.
Es ist nun 07/2018. Ist das Ganze nicht schon hoffnungslos verjährt?

Edit
Auf dem Formular zur Ratenzahlung habe ich noch folgenden Satz entdeckt:
"[..] zu zahlen und verzichte auf die Einrede der Verjährung."

Sollte ich eine solche Einrede der Verjährung verschicken? Oder bezieht sich das dann nur auf die Ratenzahlung? Ein Anspruch besteht doch ohnehin nicht mehr.
 
Ist es eigentlich noch so, daß die Verjährung von vorne beginnt, sofern der Gegenpart sich innerhalb des Verjährungszeitraums schriftlich bemerkbar macht?
 
Smagjus schrieb:
Bin zwar kein Jurist, aber zum Thema Verjährung hat sich in der Zwischenzeit das hier ergeben:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht...0-jahre-verjaehrung-fuer-lizenzschaden-69905/

Vielleicht hilft dir das ja weiter.
Das ist natürlich eher eine schlechte Nachricht. Allerdings insofern interessant, als dass ich selbst nicht der Anschlussinhaber bin.
Ltcrusher schrieb:
Ist es eigentlich noch so, daß die Verjährung von vorne beginnt, sofern der Gegenpart sich innerhalb des Verjährungszeitraums schriftlich bemerkbar macht?
Davon bin ich zumindest ausgegangen. Letzter Kontakt wie gesagt 2013, der vorgeworfene Download aber schon 2012.
 
Die Verjährung kann nur durch rechtliche Schritte wie Mahn-/Vollstreckungsbescheid gehemmt werden (glaube bei Mahnbescheid um bis zu 6 Monate). Von vorne beginnt diese dadurch aber nicht.
Ein einfacher Brief reicht natürlich nicht, um die Verjährung aufzuhalten, dass wäre etwas zu einfach.

Ich persönlich würde den Brief einfach abheften und gar nicht reagieren.
 
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