Hallo,
derzeit kocht ja der Skandal um die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C ziemlich hoch. Bislang wurden lediglich Telekom-Kunden abgemahnt, aber der U+C-Geschäftsführer hat gestern in einem Interview gesagt, dass sie im kommenden Jahr auch bei anderen Landgerichten (z.B. München für Kabel Deutschland und O2) Herausgabebeschlüsse von Kundenadressen erwirken wollen.
1.
Jetzt mal eine rein technische Frage, die mir bei der ganzen Aufregung zu kurz kommt: Kann die Kanzlei mit IP-Adressen, die im Juli oder August wie auch immer identifiziert wurden, jetzt überhaupt noch etwas anfangen? Ist es nicht so, dass die Provider die IP-Adressen nur für wenige Tage speichern? Oder ist es auch noch Monate später möglich, das Surf-Verhalten anhand einer IP-Adresse einem bestimmten Nutzer zuzuordnen?
2.
Und sollte es so sein, dass lediglich die variablen IP-Adressen beim Surfen erfasst werden, dann wäre doch folgendes Szenario denkbar. User A surft mit einer IP-Adresse im August auf einer Streaming-Site und wird dort erfasst. Im Dezember bekomme ich diese IP-Adresse zugewiesen, und werde unter Umständen - wenn zu diesem Zeitpunkt die Kanzlei meinen Provider mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Kundenadressen auffordert - für das Surf-Verhalten von User A abgemahnt (Ich war zwar nie auf der Seite, habe aber jetzt die IP-Adresse, die damals von User A erfasst wurde). Ist das denkbar?
Würde mich über Eure fachkundigen Antworten sehr freuen.
Gruß
Jannis37
derzeit kocht ja der Skandal um die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C ziemlich hoch. Bislang wurden lediglich Telekom-Kunden abgemahnt, aber der U+C-Geschäftsführer hat gestern in einem Interview gesagt, dass sie im kommenden Jahr auch bei anderen Landgerichten (z.B. München für Kabel Deutschland und O2) Herausgabebeschlüsse von Kundenadressen erwirken wollen.
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Jetzt mal eine rein technische Frage, die mir bei der ganzen Aufregung zu kurz kommt: Kann die Kanzlei mit IP-Adressen, die im Juli oder August wie auch immer identifiziert wurden, jetzt überhaupt noch etwas anfangen? Ist es nicht so, dass die Provider die IP-Adressen nur für wenige Tage speichern? Oder ist es auch noch Monate später möglich, das Surf-Verhalten anhand einer IP-Adresse einem bestimmten Nutzer zuzuordnen?
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Und sollte es so sein, dass lediglich die variablen IP-Adressen beim Surfen erfasst werden, dann wäre doch folgendes Szenario denkbar. User A surft mit einer IP-Adresse im August auf einer Streaming-Site und wird dort erfasst. Im Dezember bekomme ich diese IP-Adresse zugewiesen, und werde unter Umständen - wenn zu diesem Zeitpunkt die Kanzlei meinen Provider mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Kundenadressen auffordert - für das Surf-Verhalten von User A abgemahnt (Ich war zwar nie auf der Seite, habe aber jetzt die IP-Adresse, die damals von User A erfasst wurde). Ist das denkbar?
Würde mich über Eure fachkundigen Antworten sehr freuen.
Gruß
Jannis37