Abmahnung Streaming IP-Adressen

Jannis37

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Hallo,

derzeit kocht ja der Skandal um die Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C ziemlich hoch. Bislang wurden lediglich Telekom-Kunden abgemahnt, aber der U+C-Geschäftsführer hat gestern in einem Interview gesagt, dass sie im kommenden Jahr auch bei anderen Landgerichten (z.B. München für Kabel Deutschland und O2) Herausgabebeschlüsse von Kundenadressen erwirken wollen.

1.
Jetzt mal eine rein technische Frage, die mir bei der ganzen Aufregung zu kurz kommt: Kann die Kanzlei mit IP-Adressen, die im Juli oder August wie auch immer identifiziert wurden, jetzt überhaupt noch etwas anfangen? Ist es nicht so, dass die Provider die IP-Adressen nur für wenige Tage speichern? Oder ist es auch noch Monate später möglich, das Surf-Verhalten anhand einer IP-Adresse einem bestimmten Nutzer zuzuordnen?

2.
Und sollte es so sein, dass lediglich die variablen IP-Adressen beim Surfen erfasst werden, dann wäre doch folgendes Szenario denkbar. User A surft mit einer IP-Adresse im August auf einer Streaming-Site und wird dort erfasst. Im Dezember bekomme ich diese IP-Adresse zugewiesen, und werde unter Umständen - wenn zu diesem Zeitpunkt die Kanzlei meinen Provider mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Kundenadressen auffordert - für das Surf-Verhalten von User A abgemahnt (Ich war zwar nie auf der Seite, habe aber jetzt die IP-Adresse, die damals von User A erfasst wurde). Ist das denkbar?

Würde mich über Eure fachkundigen Antworten sehr freuen.

Gruß

Jannis37
 
Die IP Adressen und die entsprechenden Nutzerdaten werden beim Provider länger gespeichert als ein paar Tage.

Die Kanzlei bzw. wer auch immer die IP besorgt, hat auch andere Daten wie den Zeitpunkt des Zugriffs auf das Streamingangebot. IP und Zeitpunkt lassen sich dann beim Provider abgleichen und eindeutig zuordnen.

Dynamische IP Vergabe ändert daran offensichtlich nichts.
 
Fall Zwei ist so nicht denkbar denn es wird natürlich auch immer die Uhrzeit mitgeloggt. Wie lange die einzelnen Provider die Daten zur Zeit speichern (müssen) weiß ich allerdings auch nicht.
 
Hi
In der Regel sind ja die IP Adressen mit einem Datum also lässt sich das auch genau Zuweisen. Zu der ganzen Abmahnwelle kann man nur sagen abwarten, vermutlich ist sie Unrecht, die Kanzlei versucht da was einmaliges, Streams ansich sind ja nicht verboten, nur die Anwälte sagen, auch bei einem Stream wird was gespeichert !

Zudem sind auch Unmengen an gefälschten Mails unterwegs. Diese haben aber meistens Unseriöse Email adressen und der angebliche Stream log liegt in der Zukunft. ich hatte eine solche vom 23.12.13 ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
jurrasstoil schrieb:
Die IP Adressen und die entsprechenden Nutzerdaten werden beim Provider länger gespeichert als ein paar Tage.

Die Kanzlei bzw. wer auch immer die IP besorgt, hat auch andere Daten wie den Zeitpunkt des Zugriffs auf das Streamingangebot. IP und Zeitpunkt lassen sich dann beim Provider abgleichen und eindeutig zuordnen.

Dynamische IP Vergabe ändert daran offensichtlich nichts.



Aber die Zuordnung dürfte doch Monate später nicht mehr möglich sein - oder irre ich mich da?
 
Die Telekom oder ein anderes Telekomunikationsunternehmen ist verpflichtet zu protokollieren welchem Nutzer zu welchem Zeitpunkt welche IP zugeordnet wurde. Hier kannst du dich mal in Sachen Vorratsdatenspeicherung einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Wenn also ein Gerichtsbeschluss bei der Telekom eintrudelt, dass die Daten herauszugeben sind dann schaut die Telekom sich die IP Adresse + den Zeitpunkt der Nutzung dieser IP Adresse an z.B. am 05.06.2013 um 13 Uhr = Nutzer Hans Peter .

Und dann muss die Telekom die Anschrift des Nutzers herausgeben und diese dem Gericht / den Anwälten mitteilen. Die mahnen damit dann halt ab. Früher musste man noch Strafantrag stellen damit die Telekommunikationsanbieter überhaupt die IP herausgeben mussten, heutzutage geht es wohl auch ohne Strafanzeige. Es ist eher davon auszugehen, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft ausgeweitet wird.
Danke CDU und SPD. ;)
 
Natürlich lässt sich das zuordnen , es Kommt immer drauf an wie lange die daten gespeichert werden. Und dann wiederum wie lange eine Kanzlei zur auswertung usw. brauch
 
Am Besten keine Gedanken darüber machen , die Kanzlei U+C ist schon im Sommer wegen Abmahnungsbetrug verurteilt worden .

http://www.regensburg-digital.de/warum-entzieht-man-uc-nicht-die-lizenz/09122013/

Die Sache jetzt mit den Streaming Abmahnungen ist nicht besser und offensichtlich vor Gericht noch weniger haltbar, von daher lautet auch der eingängige Experten-Rat an die Betroffenen , nichts unternehmen und die Sache aussitzen. Die Kanzlei U+C wird es nicht auf Verhandlungen vor Gericht ankommen lassen , sie wollen nur das schnelle Geld.
Man muss erst reagieren wenn man von einem Gericht angeschrieben wird und dort Wiederspruch einlegen.
 
Jannis37 schrieb:
Würde mich über Eure fachkundigen Antworten sehr freuen.

Mal ganz am Rande. Diese schwachsinnigen Abzockereien von halbseidenen Anwaltsimitationen können doch nur funktionieren, weil fast alle Internetnutzer nicht fähig sind, das System zu verstehen welches sie benutzen und tatsächlich täglich ohne Proxy, also mit ihrer Hausnummer und ihrem Türschild im Internet unterwegs sind. Von daher ist es aus meiner Sicht nicht mehr als ein "interessantes Spektakel" des Mißbrauchs des Rechtssystems (welches mich nicht betreffen kann), das von Zeit zu Zeit aus den irrsinnigsten Vorwänden abgespult wird.

Viel andere "fachkundige" Antworten wird es wohl nicht geben, da der einzelne auch in Zukunft sich nicht wirklich der Gier und der kriminellen Energie dieser Figuren wirksam entgegenstellen kann. Gründe findet man immer, irgenwen zu verklagen. Und seine Unschuld muß man erstmal beweisen. Wenn man Glück hat, bricht die "Anklage" von selbst vorher in sich zusammen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Also: Proxy oder gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess schrieb:
Die Telekom oder ein anderes Telekomunikationsunternehmen ist verpflichtet zu protokollieren welchem Nutzer zu welchem Zeitpunkt welche IP zugeordnet wurde. Hier kannst du dich mal in Sachen Vorratsdatenspeicherung einlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

Wenn also ein Gerichtsbeschluss bei der Telekom eintrudelt, dass die Daten herauszugeben sind dann schaut die Telekom sich die IP Adresse + den Zeitpunkt der Nutzung dieser IP Adresse an z.B. am 05.06.2013 um 13 Uhr = Nutzer Hans Peter .

Und dann muss die Telekom die Anschrift des Nutzers herausgeben und diese dem Gericht / den Anwälten mitteilen. Die mahnen damit dann halt ab. Früher musste man noch Strafantrag stellen damit die Telekommunikationsanbieter überhaupt die IP herausgeben mussten, heutzutage geht es wohl auch ohne Strafanzeige. Es ist eher davon auszugehen, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft ausgeweitet wird.
Danke CDU und SPD. ;)



Das stimmt nicht! Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2010 das deutsche Gesetz zur Voratsdatenspeicherung für nichtig, weil es gegen Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstoße. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden.
 
Laut http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer speichern Telekom, Kabel Deutschland und Vodafone aber nur 7 Bis 0 Tage. Wie da solche Abmahnungen funktionieren können ist mir deswegen schleierhaft. Oder speichern die ISP doch länger als sie zugeben?
 
LinuxMcBook schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Genau das meine ich ja! Im aktuellen Fall lagen zwischen Sammlung und Antrag nur wenige Tage. Deshalb frage ich mich ja, ob die Kanzlei mit den weiteren IP-Adressen jetzt überhaupt noch etwas anfangen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt.)
Die speichern teilweise länger. Kann mich noch an einen Fall erinnern, wo die Telekom das alles für Monate gespeichert hatte. Damals gab es die VS noch nicht. Stand mal auf Heise als News. Da hatte nämlich ein Kunde geklagt, wenn ich mich recht entsinne.
 
Jannis37 schrieb:
Hallo,

Kann die Kanzlei mit IP-Adressen, die im Juli oder August wie auch immer identifiziert wurden, jetzt überhaupt noch etwas anfangen? Ist es nicht so, dass die Provider die IP-Adressen nur für wenige Tage speichern? Oder ist es auch noch Monate später möglich, das Surf-Verhalten anhand einer IP-Adresse einem bestimmten Nutzer zuzuordnen?

Offiziell darf man IP Adressen nur zum Zwecke der Rechnungslegung speichern. Diese Frist ist normalerweise 90 Tage. Für eine Flatrate ist eigentlich nichtmal das zulässig weil der Provider ja nicht wissen muss welche bestimmte IP ein Nutzer wie lange hatte: ist ja ne Flatrate. Um das nicht Speichern zu erzwigen musst du allerdings vor Gericht gehen und einen wirklichen Prozess führen.

aber nur 7 Bis 0 Tage
Nein, Rechnungslegung dauert länger, Kunde Widerspruchsfristen auch noch, etc. Normalerweise 90 Tage afaik.
 
http://www.youtube.com/user/SemperVideo hat auch schon ermittelt das es dieses beschuldigte Video "Amandas Secrets" nie auf Redtube gab , unter dem Link der Kanzlei U+C Abmahnung waren nur andere Videos in der History der Porno Webseite auffindbar, im Netz gibt es ja History Portale die Snapshots von Webseiten aller paar Monate abspeichern.

Die Betrügerbanden haben sich nichtmal die Mühe gemacht eine beweissichere Kette zu erstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der Richter nicht mal die Mühe, da mal nach zugucken...

Hatte wahrscheinlich Angst, dass er Ärger bekommt, wenn er seiner Assistentin so einen Job gibt :D
 
Ich war auch der Meinung, dass bei Flatrate-Kunden maximal 7 Tage lt. Gesetz erlaubt sind.
Danach müssen die IP Adressen gelöscht werden.

Aber nicht alle halten sich an das Gesetz...

Was hingegen aus meiner Sicht relativ sicher ist, dass die TK-Kunden sind momentan die dummen sind.
10.000ende Abmahnungen zu bearbeiten dauert (erst recht bei dem aktuellen Widerstand).

Ich hoffe nur, dass ich als o2 Kunde nicht auch dass "Vergnügen" habe mit den "feinen Herren" Bekanntschaft zu machen.
 
Wie da solche Abmahnungen funktionieren können ist mir deswegen schleierhaft. Oder speichern die ISP doch länger als sie zugeben?

Das Auskunftsersuchen geht schnell raus und wird schnell bearbeitet ("durchgewunken"...), so dass die Adresse durchaus innerhalb der 7-tägigen Speicherfrist herausgegeben wird. Haben sie erst mal die Adresse, können sie sich mit der Abmahnung Zeit lassen.
 
Wenn es weiter so geht dann kann man verklagt werden weil man auf Computerbase was gelesen hat. Wer sagt mir das die Videos die da oben verlinkt sind urheberrechtlich frei sind? Was ist mit Lets Play auf YouTube? ...
Ich höre gerade ein online Radio? Ist das legal? Darf ich noch darüber reden was ich in einen Buch las?

Fakt ist das dieses Verhalten der Anwälte nur den schnellen Geld dient. Und die Filmindustrie versucht ja nicht mal so ein Angebot wie kinox aufzubauen. Maxdome zB ist ein Witz.

Ich bin für die Kulturflatrate. Danach sollte alles von Serienfans zb überall legal hochgeladen werden.

Wenigstens macht Redtube was:

http://www.focus.de/digital/ungerei...aelte-urheberrechtsverletzung_id_3480546.html

Hoffentlich wirds was. Denn mir reicht's mit den Verhalten solcher Anwälte.

edit
http://winfuture.de/news,79357.html

http://www.pcgameshardware.de/Files...pecials/Porno-Abmahnungen-Redtube-UC-1100881/
 
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