Termy schrieb:
Nur, wenn die Güterabwägung zwischen Grundrechten und Verbrechensverfolgung entsprechendes hergibt - und das ist bei "Lapalien" wie Beleidigungen eben deutlich weniger gegeben als bei schweren Verbrechen.
Das stimmt. U.a. deswegen stoßen die VDS-Verfechter ja ins Horn "Kinder-Pornographie/Terrorismus".
Das Speichern einer IP-Adresse ist aber nicht mit dem Eindringen in die private(n) Wohnung/Rechner/Smartphones etc. gleichzusetzen. Zumal das Speichern noch nicht zur Herausgabe verpflichtet. Zur Herausgabe sind weiterhin juristische Mittel von Nöten. Ungefähr so hat auch der EuGH entschieden.
Dass es Missbrauch geben kann, steht vollkommen außer Frage. Nun gilt aber auch hier
möglicher Missbrauch gegen
möglichen Nutzen gegen
mögliche Verletzung der Privatsphäre etc. abzuwägen.
Ich sehe die Speicherung von IPs als (kriminaltechnisch) unnötig/unnütz an. Würde mich allerdings nicht wirklich daran stören - mag aber auch an meinem (immer noch vorhandenen) Vertrauen in Demokratie und Staat liegen.
Pepsi.Cola schrieb:
[...] aber Deutsche, welche nach Deutschland reisen wollten, sind natürlich mit den aktuellen Geschehnissen absolut gleichzusetzen. 🤡
Angenommen ca. 30% der westdeutschen Bevölkerung wäre dagegen gewesen, dass Bürger¹ eines anderen
Staates in ihr Land kommen und da (zumindest vorläufig) auf Kosten der Bürger leben.
Hätten diese 30% Recht oder Unrecht?
¹ mglw. politisch indoktriniert, vermeintlich niedriger gebildet, sprechen "fremdländisch", teilweise nicht anerkannte Berufe, etc.²
² Ich teile diese Ansicht nicht. Es ist eher
frei zitiert: die pösen
Ossis. Mir ist dieser Ossi-Wessi-Mist seit jeher zuwider.
Tja, es steht jedem Deutschen halt (leider) frei ausländerfeindlich zu sein. Aber dann wenigstens nach gleichen Regeln bitte schön.
Also Keule, pass uff. Wenn jemand meenen Berlina Dialekt nich mag, kann'a mir ditt sajen. Is' ja seen jutet Recht. "Berlina Schnauze" muss halt och ma sein, wah?
Pepsi.Cola schrieb:
Dies ist auch nicht m. M. n. mit dem GG vereinbar, welches u. a. den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützt.
Darüber hinaus soll das GG auch
Bürger Menschen vor anderen
Bürgern Menschen schützen.
Im GG (§1 - §20) wird "IP-Adresse" allerdings nicht einmal erwähnt - kann es aber auch überlesen haben.
