Abmahnung wegen angeblichem Download?

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Frantzelmann

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Hallo,

der Sohn eines Bekannten von mir hat eine Abmahnung bekommen, wegen einem angeblichen Download von einem Spiel über Torrent vor einem Jahr.
Um die Tausend Euro soll gezahlt werden, hat jemand von euch Ahnung davon oder schon mal selbst durchgemacht? Ich habe gegoogelt, aber quasi nur Werbemittel von Anwaltskanzleien gefunden, er hat keine Lust irgendwem einfach Geld in den Rachen zu werfen..
Ich weiß nicht der Post hier richtig passt, aber ich kenne leider kein besseres Forum für solche Sachen...

Freundliche Grüße

Frantzelmann
 
Ich habe lediglich Erfahrung mit Abmahnung wegen Musikdownloads über Torrent, bei meiner Ex-Freundin und einer Bekannten: Man wird wegen des Anbietens/Verbreitens/Uploads der urheberrechtlich geschützten Artikel abgemahnt - nicht wegen des Downloads.

Das sollte man unbedingt anwaltlich klären, weil eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung sehr wichtig ist. Sonst unterzeichnet man z.B., dass man es unterlässt, alle Produkte der Firma, die einen abmahnt, anzubieten über einen sehr langen Zeitraum. Modifiziert wurde das von den Anwälten meiner Ex-Freundin resp. der Bekannten so, dass man nur noch unterschreibt, es zu unterlassen, genau diesen einen Artikel/Song/Software, nicht mehr anzubieten - gültig über einen Zeitraum von x Jahren.

Leider gibt es eine Abmahnindustrie auf beiden Seiten: Nicht nur die Abmahnanwälte, sondern auch jene, die Hilfe gegen Abmahnung anbieten, sind oft nicht seriös.

meine Ex-Freundin musste sogar ihren eigenen Anwalt verklagen, weil seine Hilfe ein zehnfaches der Kosten des Verfahrens waren.

Das sind meine Erfahrungen, aber ich bin natürlich auch nur Laie.

Es hat sich seitdem auch einiges im Recht der sog. Störerhaftung getan.
 
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Beim Download steht dem Rechteinhaber eine Entschädigung zu, die sich nach dem Wert des legalen Erwerbs richtet. Kann also beim Spiel grob 100 Euro sein.
Torrent ist ein Sharenetz, d.h. es wurde auch öffentlich gemacht. Wie viel Schaden dem Rechte Inhaber entstanden ist, ist offensichtlich schwer zu beweisen.

Ich meine aber, dass in ähnlichen Fällen mittlere 4 stellige Beträge von Gerichten zugesprochen wurden.
 
Was willst du? Wirklich nur wissen, wer das schonmal mitgemacht hat oder wie man sich dagegen wehrt bzw. dabei verhält?

Bei ersterem sehe ich den Sinn nicht so Recht, da das dich oder deinen Bekannten nicht weiterbringt. Letzteres wäre konkrete Rechtsberatung und somit hier unzulässig. Bei dem Thema sollte man, wenn man sich enrsthaft wehren will, einen Anwalt nehmen und nichts anderes.
 
Mustis schrieb:
Was willst du? Wirklich nur wissen, wer das schonmal mitgemacht hat oder wie man sich dagegen wehrt bzw. dabei verhält?

Bei ersterem sehe ich den Sinn nicht so Recht, da das dich oder deinen Bekannten nicht weiterbringt. Letzteres wäre konkrete Rechtsberatung und somit hier unzulässig. Bei dem Thema sollte man, wenn man sich enrsthaft wehren will, einen Anwalt nehmen und nichts anderes.
Ich glaube kaum das irgendwas auf Foren einer professionellen Rechtsberatung gleichkommen kann.
Ich würde z.B. wissen ob oder wie viel am Ende gezahlt werden musste, gerne auch per P.M. oder E-Mail.
Ergänzung ()

@Abe81 Klingt sehr beschwerlich und vor allem teuer.
Hätte ich gewusst das Junge spiel lädt, dann hätte ich ihm gleich Lifetime VPN geschenkt.
Ich werde einfach mal ein paar Anwälten schreiben. Danke für die Antwort!
 
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Viel Erfolg und nochmal die Warnung: Es gibt auf beiden Seiten unseriöse Anwälte.

Viele werben mit Panikmach-Rhetorik ("Sofort und schnell tätig werden,es geht um jede Minute!") und entsprechenden, blinkenden Grafiken etc.

Also gut aufpassen und im Zweifel lieber zwei-, dreimal geringe Erstberatungsgebühren zahlen und zu dem gehen, der seriöser ist.
 
Frantzelmann schrieb:
Ich würde z.B. wissen ob oder wie viel am Ende gezahlt werden musste, gerne auch per P.M. oder E-Mail.
Das ist für dich bzw. deine Bekannten aber relativ uninteressant da du nicht weiß, was genau vorlag und wie genau vorgegangen worden ist, sprich, es ist nicht wirklich übertragbar. Ob und wieviel gezahlt werden muss hängt erheblich davon ab, welche Forderungen wie nachweisbar gestellt wurden und was du bzw. dein Bekannter tun oder nicht.
 
Mustis schrieb:
Das ist für dich bzw. deine Bekannten aber relativ uninteressant da du nicht weiß, was genau vorlag und wie genau vorgegangen worden ist, sprich, es ist nicht wirklich übertragbar. Ob und wieviel gezahlt werden muss hängt erheblich davon ab, welche Forderungen wie nachweisbar gestellt wurden und was du bzw. dein Bekannter tun oder nicht.
Also ich finde es schon interessant, auch wenn es nicht mit dem Fall vergleichbar ist.

Eig. scheint ja nich all zu viele Vorgehensweisen zu geben, leider hat noch niemand 'nen Guide dazu gemacht, wobei das wohl auch eine Tortur wäre, sich durch diese überkomplizierten Verfahren durchzukämpfen, die am Ende nur dazu da sind die Leute zu verwirren und Sie so auszunehmen.
 
Frantzelmann schrieb:
Ich glaube kaum das irgendwas auf Foren einer professionellen Rechtsberatung gleichkommen kann.

gibt genug Anwälte, die sich in Foren rumtreiben und manchmal sogar helfen.

wieso schreibst du Anwälte an, wenn es der Sohn des Bekannten war?!
 
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Das Abmahngeschäft ist zum Glück etwas "billiger" geworden, wenn man Beklagter ist. Ein Fachanwalt ist aber dennoch zwingend zu empfehlen, da selbst modifizierte Unterlassungserklärungen auch ganz schnell ganz böse in die Hose gehen können, wenn man Kleinigkeiten nicht beachtet. Daher bleibt nur der Rat des Fachanwaltes, da das Thema sehr komplex ist und auch Fingerspitzengefühl erfordert. Nicht alle erledigen laufende Verfahren so wie Günter Gravenreuth.

uincom schrieb:
wieso schreibst du Anwälte an, wenn es der Sohn des Bekannten war?!

Frage für einen Freund? :D
 
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uincom schrieb:
gibt genug Anwälte, die sich in Foren rumtreiben und manchmal sogar helfen.

wieso schreibst du Anwälte an, wenn es der Sohn des Bekannten war?!
Das ist dann aber nicht der Normalfall ;)
Und bei uns hilft man sich halt, Freundschaft und so, besonders da ich mit dem Internet besser bewandert bin als mein werter Kollege.
 
Für jemand anderen zum Anwalt gehen. Das ist wie zum Arzt gehen für jemanden. Das funktioniert in der Regel nicht. Alleine schon, weil du sicher nicht alles weißt. Das gibt ein endloses Herumgefrage und am Ende weißt du und dadurch der Anwalt sicher trotzdem nicht alles, weil fast jeder schmutzige Geheimnisse hat.
 
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Naja, der Anwalt wird aber nicht mit Dir sprechen wollen, sondern mit seinem eigentlichen Mandanten. Daher sollte sich schon ein Erziehungsberechtigter an ihn wenden. Du kannst die Sache ja mit diesem begleiten, wenn das gewünscht ist.
 
@--//--
Finde ich ja schlüssig, aber leider kenne ich jetzt persönlich keinen guten Anwalt vom Fach der meinem Freund da weiterhelfen könnte, also lieber im Internet schauen oder einfach den nächsten Anwalt um die Ecke nehmen? Beides wirkt wie eine Wundertüte auf mich, und nicht im positivem Sinne...
Und Begleiten wäre auch eine Idee, danke.
@uincom Na, selber werde ich natürlich nicht zum ihm hin gehen, allerdings habe ich wie gesagt etwas mehr mit dem Internet am Hut (immer noch zu wenig) und wollte mich deshalb mal hier für ihn ein wenig schlau machen. Also keine Sorge, am Ende wird schon ein Anwalt reichlich entlohnt, so oder so.
 
Spielt keine Rolle, die Abmahnung ist an den Anschlussinhaber gerichtet. Steht hier nicht, ist aber so. Die Nummer mit minderjährigem Personal zieht in diesen Fällen nicht.
 
Ich hatte das mal wegen zwei Filmen. Glaub so ca 1200 euro Lehrgeld beim Anwalt gelassen. Ist aber 6 Jahre her da hat die Abmahnwelle richtig geboomt.
 
Frantzelmann schrieb:
@--//-- Ich vermute mal der Sohn hat noch keinen eigenen Anschluss.

Ja, siehste? Und genau wegen solchen Vermutungen muss da jemand zum Anwalt, der Dinge weiß und nicht vermutet. Das bringt sonst alles nichts. Das sind Fragen, die aufkommen und beantwortet werden wollen. Ohne alle Informationen einen Anwalt "belästigen" kostet nur unnötig Zeit und Geld.

Der ganze Semmel mit Torrent und Abmahnung ist aber imho auch mittlerweile pro Titel gedeckelt. Sprich, da kommt man in der Regel mit einer Standardsumme raus, wenn man dann auch alles richtig macht.

Ich wünsche gutes Gelingen, eine Empfehlung kann ich leider nicht aussprechen, aber es gibt auch Vereine für sowas. Mal Google bemühen. Oder falls vorhanden einfach mal die Rechtschutzversicherung ausfragen. Sowas halt.
 
--//-- schrieb:
Ja, siehste? Und genau wegen solchen Vermutungen muss da jemand zum Anwalt, der Dinge weiß und nicht vermutet. Das bringt sonst alles nichts. Das sind Fragen, die aufkommen und beantwortet werden wollen. Ohne alle Informationen einen Anwalt "belästigen" kostet nur unnötig Zeit und Geld.
War ein kleiner Spaß, und zum Glück muss ich nirgendwo hin :)
 
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