Abmahnung wegen angeblichen Filesharings

die unterlassungserklärung auf keinen fall unterschreiben! so gibst du ja zu es gemacht zu haben. oder sehe ich das falsch??
 
Ich würde davon abraten nichts zu tun. Geh zu einem Rechtsanwalt, der sich auf das Thema speziallisiert hat und lass dich beraten. Fakt ist, dass man dir nachweisen muss, dass du den Film tatsächlich verbreitet hast. Sollte der Kläger ein Verfahren anstrengen, wird sich schnell herausstellen, dass du unschuldig bist. Höchst wahrscheinlich wird es dazu gar nicht erst kommen. Es ist eine Betrugsmasche möcht Ich schon fast sagen, die schon seig einigen Jahren immer stärker um sich greift. Zigtausende Abmahnschreiben werden durch die ganze Republik geschickt, alle mit ähnlichem Inhalt. "Zahlen sie bis zum XX.XX.XX den Betrag XXXXX und wir lassen sie in Ruhe, zahlen sie nicht, verklagen wir sie und sie müssen zig tausende Euro bezahlen.". Der Trick dabei ist, die Leute zu verunsichern. Viele sagen sich "Lieber zahl Ich 1000€ als 10.000 oder noch mehr". Wenn einer 100.000 solcher Schreiben verschickt und 10% bezahlen die 1000€, dann sind das schon 10 Millionen €.

Es kommt auch oft vor, dass Firmen in der Schweiz von dubiosen Personen beauftragt werden, Filesharer zu ermitteln. Dabei werden aber oft falsche IP-Adressen ermitteln, so dass unschuldige Leute beschuldigt werden.

Ich würde zum Anwalt gehen und es auf ein Verfahren ankommen lassen. Sollte danach keine Reaktion von dem Anwaltsbüro kommen, würde Ich Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten und die Entstandenen Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld einklagen. Schließlich ist das auch eine seelische Belastung, die nicht hätte sein müssen.
 
Smartin schrieb:
mir erscheint die Abmahnung schon mal überhöht, da es meines Wissens nur 100 € sein dürfen.

Die Begrenzung auf 100 Euro für ein erstes Abmahnverfahren war so eine typische Idee der Politik. Gut gemeint (weil im Falle eines echten Verschuldens ein Warnschuß auch erst mal genügen muß), aber schlecht durchdacht.

Die Abmahnindustrie, deren (man muß es so sagen) kriminelles Geschäftsmodell nun bedroht war, hat sich sofort umgestellt, und mahnt seitdem wegen Urheberrechtsverletzung "in gewerblichem Ausmaß" ab. Und leider sind die Gerichte darauf voll eingestiegen, und definieren "gewerbliches Ausmaß" keineswegs mit finanziellen Interessen, sondern haben die Interpretation der Abmahnindustrie übernommen, womit allein die Zahl derer, denen man Dateien zukommen läßt, ohne das Urheberrecht zu besitzen, entscheidend ist. Anwälte und Richter sind nunmal leider derselbe Klüngel, schützen sich also gegenseitig.

Und da P2P-Netzwerke einen Download paketweise sofort wieder als Upload anbieten, geht die Zahl potenzieller Empfänger einer einzigen Datei schnell in die tausenden. Und damit ist laut Meinung der Abmahnindustrie das "gewerbliche Ausmaß" gegeben, womit die Bagatellgrenze für eine 100-Euro-Abmahnung immer überschritten ist.
 
GUG mein reden nicht ignorieren sondern denen ins gesicht schlagen auf rechtliche art.
 
modifizierte unterlassungserklärung per einschreiben zusenden. dann wirst du sehen, was die dann machen.

meistens passiert danach nichts mehr. es werden nichtmal 1% per gericht verklagt. bei ca. 300000 abmahnungen pro jahr, kannst du dir ja die wahrscheinlichkeit ausrechnen.
 
Danke für die vielen Posts, ich habe erstmal auf Netzwelt & Co weitergelesen, und die beste Lösung ist wohl die modifizierte Unterlassungserklärung und Nichtzahlung, danach Aussitzen und Verjährung abwarten.
 
Anders siehts aus, wenn der TE wirklich was angeboten hat. Dann würde ich die 750 zahlen und daraus lernen.
Gehts noch? Dann ist es immer noch der Abmahnwahn (seit ca. 2005 gehen 100.000de solcher Abzock Schreiben, jeden Monat raus) auf den er dann reingefallen wäre. 100€ beim Rechtsanwalt für eine Unterlassungserklärung und das wars. Auch wenn die Abmahner 1.000.000 verlangen. Wer da was zahlt ist selber schuld...

Ein Harz IV Empfänger könnte sich rein gar nichts leisten, auch wenn sein W-lan offen war. Das ist pure Abzocke und darf auf keinen Fall mit dem eingehen der Forderungen unterstützt werden.

es werden nichtmal 1% per gericht verklagt.
Würden die Gerichte das annehmen würde unser ganzes Rechtssystem zusammenbrechen und verstopft werden durch den Mist. (viel zu viel Arbeit, für nix und wieder nix) Abzocke nix anderes ist das. Profiteure sind immer die Anwälte, einmal die Abmahner und quasi mit Sicherheit die Anwälte die dann die UE verschicken. Ohne Anwalt geht es nicht.
Somit haben sie einen Weg zum Geld Drucken gefunden. Netter Kreislauf...
 
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Fussballgott//1 schrieb:
modifizierte unterlassungserklärung per einschreiben zusenden. dann wirst du sehen, was die dann machen.

meistens passiert danach nichts mehr. es werden nichtmal 1% per gericht verklagt. bei ca. 300000 abmahnungen pro jahr, kannst du dir ja die wahrscheinlichkeit ausrechnen.

Das Risiko, vor Gericht verklagt zu werden, ist noch viel geringer, als das reine Zahlenspiel beschreibt. Die Abmahnanwälte wissen, daß ihre Klagen nicht unbedingt auf sicherne Füßen stehen. Zudem müssen sie in einem Prozeß damit herausrücken, woher ihre Daten stammen, und das scheuen die meisten. Zum einen, weil sie damit ihr Geschäftsmodell offenlegen müßten, und deutlich würde, daß es eben wirklich nur um Abzocke geht und nicht um die Wahrung von Urheberrechten (sonst würden sie massenhaft die gesetzlich vorgesehen 100-Euro-Bescheide verschicken).

Zweitens spricht einiges dafür, daß beim Adressensammeln massenhaft Unschuldige registiert werden, womit die Beweiskraft der angeblich unfehlbaren IP auf das Niveau eines reinen Indizes absinken würde. In der Folge würde kaum noch eine Klage Erfolg haben, da man außer der IP in der Regel keine "Beweise" hat.

Und drittens wird hinter vorgehaltener Hand und sicher nicht zu Unrecht spekuliert, daß die für Abmahnkanzleien arbeitenden IP-Sammler in nicht geringem Ausmaß selbst die "zu klauenden" Dateien ins Netz stellen, um so die Zugriffe direkt protokollieren zu können. das "Honey-Pot"-Prinzip wird das genannt. In dem Falle wäre die Klage geplatzt, da das als Anstiftung zum Rechtsbruch gälte.


Unter dem Strich erheben die Abmahner also nur dann Klage, wenn sie sich ihrer Sache absolut sicher sind, und zB. Massen von Dateien zum Download angeboten wurden, und nicht nur einzelne. Damit ist das Risiko eines Prozesses also recht gut abschätzbar.

Dennoch sollte man im Zweifelsfall die genannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, um wirklich Ruhe zu haben. Dazu kann man einen Anwalt hinzuziehen. Wem das Geld dazu fehlt, der kann einen Beratungsschein beantragen, mit dem dann sowohl die Beratung als auch das Aufsetzen der Unterlassungserklärung bezahlt werden kann.

http://www.antispam.de/wiki/Anwaltskosten_-_Beratungsschein

Erfahrungsgemäß vermindert auch dies das Risiko einer weiteren Belästigung durch die Abmahnanwälte, weil sie zumeist "leichte Opfer" auszunehmen versuchen. Einem Anwalt gegenüber können sie keinen ihrer Überrumplungs- oder Drohtricks anwenden. Deshalb unterlassen sie es meist.
 
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Klassikfan

sehr gut geschrieben. mehr ist dazu nicht zusagen.


man braucht keinen anwalt, geldverschwendung. mod. unterlassungserklärung reicht völlig aus.

es reicht den anwählten völlig aus, das nur jeder 10. die forderung zahlt. die machen damit schon ihren schnitt. daher sind gerichtsferfahren sehr selten.
 
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Danke für den erstklassigen Beitrag, Klassikfan. :daumen:

Das lässt mich doch gleich wesentlich gelassener und zuversichtlicher auf die Sache blicken.
 
Hurricane.de schrieb:
Danke für die vielen Posts, ich habe erstmal auf Netzwelt & Co weitergelesen, und die beste Lösung ist wohl die modifizierte Unterlassungserklärung und Nichtzahlung, danach Aussitzen und Verjährung abwarten.

Ganz Genau! :D

Und hüte Dich hier vor den vielen Postst mit erscheckendem Halbwissen!
Ist natürlich gut gemeint kann aber seeeehr teuer für DICH werden den falschen Weg einzuschlagen.


Gruß Otzelot666

PS: full ACK @"Klassikfan"
 
Hurricane.de schrieb:
... in einem Bittorrent Netzwerk ...

Das reicht mir schon.

Wenn Du es nicht warst (jeder sagt ja gerne er wars nicht, ist vielleicht auch so) und jemand dein Wlan gehackt / benutzt hat und Du der Anschlussinhaber bist, was die ja via IP aka Providerauskunft festgestellt haben, dann hat jemand über DEINEN Anschluss etwas illegal runtergeladen.

Das Ding ist nu nder Staatsanwaltschaft isses scheissegal wers war, Du bist für den Anschluss und die Sicherung dessen verantwortlich, also wirst Du zur Rechenschaft gezogen.

Ist völlig legitim - solange Du nicht handfest beweisen kannst da ein Verbrechen an Dir verübt wurde (Hacking, etc).
 
also ich muss auch mal sagen, einige haben hier ein sehr verzerrtes und einseitiges Bild der Dinge:

1. gibt es zweifelslos "schwarze Schafe" bei den Anwälten. Diese können aber an einer Hand abgezählt werden und sind teilweise namentlich bekannt.

2. ist es völlig legitim, abzumahnen.
Es werden Rechte von Inhabern verletzt, denn leider sind viele Inhalte im Internet "Freiwild"., werden kopiert, weitergegeben und viele haben kein Unrechtsbewusstsein. Das gilt insbesondere auch in der Pornobranche, hier wahrscheinlich in einem Ausmaße, das man sonst nirgendwo findet.
Es wird immer behauptet, die Anwälte schicken einfach wahllos Abmahnungen raus und die Leute zahlen schon. Wie gesagt, die schwarzen Schafe gibts, aber es wird hier teilweise der Eindruck erweckt, viele Anwälte würden sich hier in betrügerischer Sicht bereichern. Die Regel ist das aber sicher nicht.

3. Abmahnung ist oft der einzige Weg, die Inhalte noch irgendwie zu schützen und zugegebener Maßen haben Inhaber dieser Rechte teilweise auch dies als Einnahmemöglichkeit entdeckt. Auch das ist legitim, denn niemand ist gezwungen, illegale Inhalte runterzuladen.
Wenn ihr Inhaber solcher Rechte wärt, würdet ihr das auch nicht anders machen. Pornohersteller haben oft gar keine andere CHance.

4. Ich kann nur dringlich davor warnen, Pornos per Filesharing zu "konsumieren", es sei denn man will neben der Abmahnung auch noch ein Strafverfahren riskieren.
 
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Smartin schrieb:
1. gibt es zweifelslos "schwarze Schafe" bei den Anwälten. Diese können aber an einer Hand abgezählt werden und sind teilweise namentlich bekannt.

Die Kanzlei, von der die nette Post kam, gehört zu diesen. ;)
 
nur weil eine Kanzlei Massenabmahnung verschickt, ist das noch nicht automatisch illegal
Es ist nur dann illegal, wenn kein Anspruch besteht und das auch die Anwälte wissen. D.h. wenn bspw Rechteinhaber mit Anwälten gemeinsame Sache machen. Eine Kandidatin dafür ist Katja Günther, die auch schon vor Gericht verurteilt wurde. Solche Anwälte sind aber nicht die Regel.

Auch wenn ANwälte gezielt das Netz nach Verstößen durchsuchen, ist das mE nicht verwerflich, sondern legitime Geschäftsbesorgung. Die Leute müssen endlich mal begreifen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.


@klassikfan
bezüglich des "gewerblichen Ausmaßes" müssten aber die Rechteinhaber aber auch erstmal beweisen, dass der Inhalt einer großen Zahl von Usern verschafft wurde, was wiederum bei Filesharing ggf auch problematisch sein könnte. Schließlich werden ja in der Regel nur (als solche unbrauchbare) Teile von Inhalten bereitgestellt. Nur wenn der Austausch zwischen einer überschaubaren Menge von Menschen getauscht wurde, ließe sich das komplette Bereitstellen/Verschaffen beweisen. Und in solchen Fällen würde sich das Argument der Gewerblichkeit/gewerblichen Ausmaßes wohl kaum halten lassen.
Das kann natürlich anders aussehen, wenn einer einen Inhalt über eine sehr lange Zeit anbietet und so zwangsläufig diesen auch komplett einer großen Zahl von Leuten verschafft.
 
Smartin schrieb:
@klassikfan
bezüglich des "gewerblichen Ausmaßes" müssten aber die Rechteinhaber aber auch erstmal beweisen, dass der Inhalt einer großen Zahl von Usern verschafft wurde, was wiederum bei Filesharing ggf auch problematisch sein könnte. Schließlich werden ja in der Regel nur (als solche unbrauchbare) Teile von Inhalten bereitgestellt. Nur wenn der Austausch zwischen einer überschaubaren Menge von Menschen getauscht wurde, ließe sich das komplette Bereitstellen/Verschaffen beweisen. Und in solchen Fällen würde sich das Argument der Gewerblichkeit/gewerblichen Ausmaßes wohl kaum halten lassen.
Das kann natürlich anders aussehen, wenn einer einen Inhalt über eine sehr lange Zeit anbietet und so zwangsläufig diesen auch komplett einer großen Zahl von Leuten verschafft.

Der Witz ist nur, daß die IP-Logger sich nie die Mühe machen, einen User über längere Zeit zu beobachten. Das ist ja auch unmöglich, da spätestens nach 24 Stunden die IP wechselt. Die müßten also über einen langen Zeitraum viele IPs loggen können, die zum selben User gehören, um solch einen Sachverhalt zu beweisen. Das tun sie aber nicht. Die IP-Logs sind immer nur "Momentaufnahmen".

Dennoch folgen die Gerichte weitgehend der Interpretation der Abmahnabzocker vom "gewerblichen Ausmaß" aufgrund der potenziell vielen User, denen man illegal Dateien zum Donsload anbietet.
 
Eine Menge gefährliche Halbwahrheiten, zu Deinen Dir hier geraten wird.
Die meisten Kanzlein schicken Dir trotz abgegebener Unterlassungserkärung eine weitere Forderng Ihres Mandanten zu, die dann höher ausfällt. Kann man alles ganz gut auf der von mir geschrieben Seite nachlesen.
http://www.dr-abmahnung.de/

Die Kanzleien haben allerdings einen großen zeitlichen Spielraum, wenn Sie Dich erst einmal angeschrieben haben. Nach der mod Unterlassungserklärung vergehen in der Regel Monate, ehe die sich wieder melden.
Das passiert aber gemäß der Seite oben häufig. Nur weile die zeitlichen Abstände sehr groß sind füheln sich einige in trügerischer Sicherheit.

c't hat das Thema auch mal ausgiebig behandelt. Problematisch ist für Dich der Nachweis. Und genau da kannst Du schnell vor Gericht landen und den kürzeren ziehen. Empfohlen ist lauf c't auch ein spezialisierter Anwalt.
Ruf doch den Anwalt auf der Seite mal an, ist doch kostenlos. Da bekommst Du mehr Infos.
 
@klassikfan
Na in der Beweispflicht sind erstmal die Rechteinhaber.

Ja das ist alles noch nicht so ganz ausgegoren. Bin mir aber auch nicht sicher, ob die bisherige Rechtsprechung von der oberen Rechsprechung gehalten wird, denn sie ist absurd und widerspricht der eigentlichen Definition von Gewerblichkeit, die ja im Recht nicht so selten vorkommt. Und ein gewerbliches Ausmaß ist das auch nicht.
Ich denke, dass da Berufung und Revision gute Erfolgsaussichten haben, wobei da die Schwierigkeiten darin bestehen, erstmal so weit vorzustoßen.
 
Ich denke auch, dass Du dich eher anwaltlich beraten lassen solltest. Letztendlich kann Dir hier keiner eine fundierte Rechtsberatung geben. Es ist nicht damit getan einfach einen Gesetzestext zu kennen oder auf einen artikel einer anderen Seite zu verweisen. Bei solchen Beträgen und bei der von Dir geschilderten Situation wirst du um einen juristischen Beistand nicht herumkommen.
 
Jelais99 schrieb:
Ich denke auch, dass Du dich eher anwaltlich beraten lassen solltest.

Das ist zu diesem Zeitppunkt nicht notwendig. Eine Mod-UE mit Rückschein und abwarten.
Sollte es DANN weitergehen kann er immer noch einen Anwalt aufsuchen und sich außergerichtlich auf einen Betrag einigen. -Es geht nicht um Recht/Unrecht sondern nur ums Geld.



Gruß Otzelot666
 
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