Vorladung wegen angeblichen Betrugs (Ebay Kleinanzeige)

Nichts sagen ohne Akteneinsicht plus Anwalt.
Je nach emotionaler Stabilität und wahrer Unschuld kann man das aussitzen und erst einmal nichts tun. Ansonsten Anwalt nehmen. Vergiss nicht, dass die Unschuldsvermutung gilt. Du musst deine Unschuld nicht beweisen.
Lass dich hier nicht von den Postern verunsichern. Betrug ist nur bei Vorsatz strafbar. Da ist weder "guter Glaube" noch "Fahrlässigkeit" relevant.
 
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onesworld schrieb:
Wenn ich keine Fragen beantworten will, dann gehe ich da auch nicht hin.

Vielleicht bekommt man ja konkretere Informationen zu dem Vorwurf? Und wenn nicht, hat man auch nichts verloren.
Davon abgesehen glaube ich, dass das Verfahren direkt eingestellt wird, wenn der TE dort aussagt, wie er es hier auch getan hat.
Aber er kann auch gerne nichts tun und das dann vor Gericht klären lassen. Kostet ja nur seine Zeit und Geld.
Ergänzung ()

Holt schrieb:
die dürften so aussehen als hättest Du einen Betrug begangen

S.o. Warum das ganze einfach aus der Welt schaffen, wenn es auch kompliziert geht.
Ergänzung ()

turbo1 schrieb:
Lehne die Vorladung höflich ab und sitze es aus.

Aussitzen ist da nicht. Vor Gericht wird das ziemlich sicher gehen.
 
Ohne Akteneinsicht kriegst du keine konkreten Informationen zum Vorwurf. Der TE kackt sich jetzt schon komplett ein. Auf dem Revier nehmen die den auseinander. Die Chance sich was kaputt zu machen ist deutlich höher als die Chance sich zu entlasten.
Der Vorsatz, der sich nur im eigenen Kopf abspielt, ist der Knackpunkt bei fast allen Verfahren. Wenn er sich ungeschickt ausdrückt, ist es gelaufen.
 
kisser schrieb:
wenn der TE dort aussagt, wie er es hier auch getan hat.

...wird er wahrscheinlich Probleme bekommen, denn wenn es ein Dreiecksbetrug ist, wovon fast auszugehen ist, dann ist er im Besitz von Geld, welches ihm nicht gehört. Eingestellt wird da dann gar nichts, aber die Ermittlungen werden sich in evtl. unerwartete Richtungen ausweiten.

Und das war jetzt eins der einfachen Beispiele. Da lässt sich viel mehr raus holen.

Und nein, ich sage nicht, er soll das Geld in dem Fall einfach behalten. Klar muss er das zurückbezahlen.
 
Das einzige was mich bei der Theorie vom Dreiecksbetrug stutzig macht, ist der zeitliche Ablauf_
DerSnake schrieb:
das ich am 15.9.2018 mit eine Spielkonsole verkauft hätte oder angeboten habe.
...
Ich habe in der Tat am 17.9.2018 eine PS4 verkauft
Wenn der 17. der Tag war an dem die Auktion bei eBay geendet hat, wieso sollte der Betrug dann schon zwei Tage vorher über Kleinanzeigen stattgefunden haben? Oder wurde die PS4 gar nicht am 17.09. verkauft, sondern vorher und erst am 17.09. verschickt?
 
onesworld schrieb:
dann ist er im Besitz von Geld, welches ihm nicht gehört.

Strafrechtlich irrelevant. Das muss sich der Käufer dann auf zivilrechtlichem Wege holen.
Ergänzung ()

Holt schrieb:
Wenn der 17. der Tag war an dem die Auktion bei eBay geendet hat, wieso sollte der Betrug dann schon zwei Tage vorher über Kleinanzeigen stattgefunden haben?

Der Betrüger muss doch nicht das Ende der Auktion abwarten.
 
kisser schrieb:
Der Betrüger muss doch nicht das Ende der Auktion abwarten.
Doch, denn wenn es eine Auktion und kein Sofortverkauf zum Festpreis ist, kennt er ja erst danach den konkreten Preis und weiß auch erst dann, ob er wirklich den Zuschlag bekommen hat.
 
ist ein Dreiecksbetrug auf 2 Plattformen nicht auch ecth kompliziert?

Da ich ja als der Betrüger auf Ebay direkt ja nicht sagen kann, wie lange das Angebot noch verfügbar ist und zu welchem Preis
 
ich kann doch etwas kaufen. (was ich tatsächlich will)
Und dann auf gut glück einfach schauen ob es möglich ist, das für Umsonnst zu bekommen:
Hierzu wartet man mit der Bezahlung.
Stellt ein Identisches Angebot bei Kleinanzeigen ein.
Hofft, dass sich ein Käufer zum gleichen Preis findet.
Und teilt ihm dann die falschen Bankdaten mit.

So Kompliziert find ich das nicht.
klar, es gehört etwas Glück dazu.
 
Eben, ich würde mal unterstellen, dass der Betrug über zwei Plattformen in diesem Fall sogar leichter ist, denn wenn der Betrüger bei eBay kauft und dann selbst den gleichen Artikel einstellt, fällt dies ja auf und er müsste zum gleichen Preis den Sofortkauf anbieten, sonst würde am Ende wahrscheinlich ja ein anderer Preis bei seiner eigenen Verkaufsaktion rauskommen, die außerdem auch einige Tage laufen würde. Da ist es doch viel einfacher und schneller sich den Zahlemann über Kleinanzeigen zu suchen, indem man dort direkt das Produkt zu dem Preis einstellt, der an den eigentlichen Verkäufer überwiesen werden soll.
 
Acrylium schrieb:
Check doch mal auf Deinem Kontoauszug von damals genau, welcher Name da bei der Überweisung steht und dann prüf nach, ob das der selbe Name ist, an den Du die PS4 damals geschickt hast.

Sehr interessantes Thema, von dieser Masche lese ich zum ersten Mal. Wenn ich das richtig verstehe, funktioniert das nicht nur bei Überweisungen, sondern beispielsweise auch, wenn man bei eBay alles über Paypal abwickelt.

Dazu noch 2 Fragen:

1.) Angenommen der Name des Bank-Kontoinhabers stimmt nicht mit dem Namen der Lieferadresse überein. Ich schreibe der Person über eBay eine Nachricht um das abzuklären, Person antwortet nicht. Darf ich dann als Verkäufer vom Verkauf zurücktreten und ihm das Geld zurücküberweisen?

2.) Angenommen der Name des Kontoinhabers stimmt nicht mit dem Namen der Lieferadresse überein. Ich schreibe der Person über eBay eine Nachricht um das abzuklären. Die Person sichert mir zu, dass alles mit rechten Dingen zuginge. Tatsächlich ist das aber eine Lüge, denn ich habe das Geld von einer dritten Person (Käufer des Betrügers) erhalten und meine Ware an den Betrüger geschickt. Dadurch, dass ich vom Betrüger die Nachricht bekommen habe, es sei alles in Ordnung, und diese Nachricht aufbewahrt habe, bin ich aber rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, oder?
 
Rexus schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, funktioniert das nicht nur bei Überweisungen, sondern beispielsweise auch, wenn man bei eBay alles über Paypal abwickelt.
Ja, aber bei PayPal gibt es obendrein noch die Möglichkeit das der Zahlende behauptet, sein Konto wäre gehackt worden und dann zieht PP das Geld zurück und überweist wieder dem Inhaber des Kontos vom dem es kommt. Bei normalen Banküberweisungen ist ein anders Vorgehen üblich.

Zu den Fragen:
1.) Der Betrüger wird immer sagen, ein Freund oder Bekannter habe für ihn die Überweisung vorgenommen, daher der andere Name. Rücküberweisen sollte man grundsätzlich nur auf das Konto von dem das Geld gekommen ist, niemals auf igrendein anderen Konto.

2.) Nein, es wird dann zwar wohl zu keiner Anzeige wegen Betrugs kommen, aber der Zahlende hat dann immer noch den Anspruch auf Rückerstattung des Geldes, da er es Dir ja nicht schuldet und Du muss dem Betrüger hinterherrennen, denn nur gegen den hast Du den Anspruch auf Bezahlung.

Der beste Weg sich zu schützen ist Bargeld bei Selbstabholung! Der zweitbeste ist eine Überweisung bei der man sich im Verwendungszweck die Lieferadresse, Handelsplattform und die Anzeigennummer schreiben lasst, aber dann muss man auch konsequent handeln, sollten diese Daten nicht 100%ig korrekt sein und sich nicht beschwatzen lassen, dass da was verwechselt wurden, der Käufer gerade umgezogen wäre, der Kumpel an den die Ware geschickt werden sollte dringend zur kranken Mutter musste oder gerade im Urlaub ist, etc. pp. Also klar Kante machen, die Angaben verlangen, fehlen sie oder stemmen sie nicht, keine Ware verschicken, denn man hat dann sehr wahrscheinlich Kontakt zu einem Betrüger der natürlich alles erzählt um doch noch die Ware zu bekommen oder das Geld zurück, also wird er ggf. auch die Rücküberweisung auf ein anderen Konto zu erhalten, also alle möglichen Geschichten erzählen um dieses Ziel zu erreichen. Daher kann es nur funktionieren, wenn man die an die im Verwendungszweck angegeben Adresse schickt, sofern die Anzeigen- oder Auktionsnummer stimmt oder schickt wieder an das Konto von dem es gekommen ist. Es gibt keine dritte Option, egal was der angeblich Käufer schreibt oder androht.
 
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Holt schrieb:
Der beste Weg sich zu schützen ist Bargeld bei Selbstabholung!

Wichtig dabei ist das Bargeld, die Selbstabholung alleine bietet auch keinen Schutz vor Betrug. Also nicht in Sicherheit wiegen lassen, nur weil jemand auf Selbstabholung eingeht, aber mit PP o.ä. bezahlt.
 
Hallo

Erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten! Ich wollte mich dazu erst mal nicht mehr groß schreiben weil ich selber noch nichts neues wusste. Ich habe mich (Auch wenn es eher abgeraten wurde) heute doch entschieden zur Polizei zu gehen. Zu einen weil ich selber wissen wollte was mir den nun endlich vorgeworfen wird und zum anderen da ich ebenfalls vermutete das es hier im Dreiecksbetrug handelt. So hatte ich gestern auch sämtliche Belege ect ausgedruckt und ging heute 10:00 zum Termin.

Und zu meinen erstaunen > Es lief besser als gedacht also die Polizisten war soweit sehr freundlich und nicht so Böse wie befürchtet.

Aber erst mal zur Tat selber bzw vorwurf:
Ich hätte am 15.9 bei Ebay Kleinanzeige eine Nintendo Konsole angeboten und wäre dann in Kontakt mit Frau ** gekommen. Darauf kam es zu ein Deal von der 406€ Summe worauf die Frau.** das Geld mir überwießen hätte und ich darauf nie die Ware geliefert und auch auf Anfragen nicht reagiert hätte.

Wie ich eine Seite vorher schrieb habe ich in der Tat Geld von dieser Frau bekommen in den glauben es handele sich um den Ebay Käufer der meine PlayStation 4 Konsole kaufte. Und auf Antworten von der Frau konnte ich ja nie reagieren weil nie Kontakt gab geschweige sie mit ein ganz anderen Ebay Kleinanzeigen Account geschrieben hat.

Die Polizei sagte dann sie hätte kurz nach der Geldüberweisung Anzeige erstattet. Da diese aber nur meine IBAN Nummer hatte dauerte das alles etwas bis man wusste wer ich genau bin.

Auf jeden Fall habe ich überlegt geantwortet + mit Nachweißen zur der Sache geäußert und soweit auch die Wahrheit erzählt was ich zu den Zeitraum machte. Ohne das ich selber was sagte, sagte die Polizei Dame schon das der Fall hier soweit klar ist > Dreiecksbetrug. Ich habe wirklich alle Nachweiße hier ausgedruckt die mich soweit Entlasten könnten sprich > Wer der Deal auf normalen Ebay zustande kam, Das der Ebay Käufer den Kauf zugestimmt hat + ich auch die Konsole dann halt an der Adresse geschickt habe. Und dieser halt mich anschließend auch Positiv bewertet hat. Auch belege das ich ein ganz anderen Ebay Kleinanzeigen Account habe als der mit dem die Frau da geschrieben hat.

Die Polizei Dame sagte sie geht sehr stark davon aus das dass verfahren gegen mich eingestellt wird. Obs stimmt keine Ahnung muss jetzt warten. Verpflichtet der Frau.*** das Geld zurück zugeben bin ich erst mal nicht. Dazu müsste sie wie von jemand hier wähnt extra einklagen. Ob es soweit kommt steht noch in den Sternen aber denke mal das es dazu kommen wird...verständlich. An ihre stelle würde es auch machen. Aber wenn es soweit kommt könnte man auch manchmal was aushandeln z.B das man sich in die Mitte trifft (Also nur die Hälfte Zahle) oder so. Aber ka mal schauen.

Habe zwar auch gleich Gegenanzeige gemacht (Wurde von der Polizei Dame auch dingend empfohlen) aber hat schon die Bemerkung gemacht: In all den Jahren wo sie solche fälle hätte konnte nie ein Betrüger gefunden werden weil zig Gründe > Konnten nicht gefunden werden, Name der Anschrift gibt es nicht usw.

Also wenn es ganz Dumm kommt muss ich die 406€ zurückzahlen und würde trz auf ein gewissen Schaden sitzen bleiben. Weil wird der Betrüger nicht ermittelt ist Konsole & Geld weg also habe ich am Ende ein Verlust gemacht.

Ja das war es soweit. Nun heißt es warten wie der Staatsanwalt reagiert + was die Frau. **** danach macht. Wenn sie das Geld einklagt > Ja scheiße hauptsache aber ich konnte meine Unschuld hoffentlich beweißen denke ich mir.
 
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Ich kann dir ein bisschen Mut machen, bei meinem Ebay Kleinanzeigen Betrugsfall wurde sogar eine ganze Gruppe von Tätern ermittelt.
Alle minderjährig, herrlich auf was für Ideen Leute mit 14-16 heutzutage kommen.
Naja, mir sollte es recht sein, sie sind jetzt ein Leben lang vorbestraft.
 
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boarder-winterman schrieb:
Alle minderjährig, herrlich auf was für Ideen Leute mit 14-16 heutzutage kommen.
Naja, mir sollte es recht sein, sie sind jetzt ein Leben lang vorbestraft.

Minderjährig und vorbestraft? Sicher? Warum wohl werden Minderjährige für sowas "eingesetzt"?
 
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Japp minderjährig und vorbestraft.
Bandenmäßiger Betrug bei Wiederholungstätern.
 
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Freut mich das Du den Schritt gegangen bist und bist der Vorladung gefolgt. Das sollte Dir aber auch zeigen, glaube nicht allen Verfolgungswahnsinnigen hier, deren Motto „ACAB“ ist.
 
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