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Vorladung wegen Computerbetrug / Geldwäsche

Garnichts wird Blizzard machen. Die gehen ja dann davon aus das du deinen Account weiter bezahlst.
Ausserdem hat Blizzard ja die 65 € bekommen.....
 
So Morgen Früh muss ich auch hin ;)
Ergänzung ()

So war dort und hab meine Aussage gemacht, das war der Netteste Beamte den ich jeh kennen Gelernt habe :D Hab soger nen Kaffee bekommen :)

Naja er sagt warscheinlich wird es eingestellt hab meine Aussage gemacht und durfte gehen :)
 
Grats!
 
Hi, gabs denn eine Erklärung. Warum DU vorgeladen und beschuldigt wurdest? Ich meine immerhin hat doch jemand anderes, "zu" günstig verkauft.

gruß
 
Hallo zusammen,

Ich wurde da auch dummerweise mit reingezogen und war schon im Oktober letzen Jahres bei der Polizei. Ohne Rechtsbeistand versteht sich (wer nichts zu verbergen hat... auch wenn es naiv ist).
Jetzt wurde mir angeboten (von der Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen eine geringe Gebühr einzustellen. Für mich heißt das wohl, dass ich doch nicht um den Anwalt herumkomme...
Schön, dass die Rechtssprechung in Deutschland derart uniform ist...
Nur, damit die Leute hier auch mal mehr dazu lesen ;-).
 
Wurdest du als "Zeuge" oder als "Verdächtiger" vorgeladen damals ?
 
Als Verdächtiger...

P.S.: Für alle Betroffenen gilt: Zivilrechtliche Folgen könnte es dennoch geben...
 
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Wir sind 4Kumpels
3 von uns haben das über 2Jahre lang so gemacht (10€ für 6Monate Gametime), der letzte hats einmal gemacht 6€ für 3Monate und direkt Anzeige wg Computerbetrug xD
 
Das kann euch aber auch noch so gehen :-).
Ich hatte übrigens eine Anzeige wegen Geldwäsche. Von Computerbetrug keine Rede...

Btw.: Unglaublich, aber wahr. Es gibt immernoch Leute, die das auf ebay verkaufen und kaufen...
 
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Jo, die 6 Monate für 35,99 € bekommt man weiterhin bei E-Bay. Das E-Bay solche Auktionen nicht sperrt, wo die doch wissen das das illegale Auktionen sind ist mir schleierhaft.
Der Beamte damals sagte nur, solange E-bay Geld damit verdient usw.
Aber warum sperrt E-Bay dann Auktionen, wo z.B. gemoddete Konsolen verkauft werden ?

Und angeblich solle die Sicherheitslücke bei T-Pay geschlossen worden sein seit anfang des Jahres. Aber warum verkaufen die dann noch fleissig ?
 
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Unglaublich. Aber wir wissen ja alle, dass die Kleinen zuerst am A**** sind :-). Nur wofür ich die paar Euronen da jetzt abdrücken soll ist mir schleierhaft...
 
Also ich würde da nichts bezahlen. Du hast als Gutgläubiger Käufer bei Ebay was erstanden und sollst nun "Strafe" zahlen ? Würde ich nicht machen. Könnte man ja dann als Schuldeingeständniss sehen.
 
Ehrlich gesagt sehe ich das ähnlich. Vor allem wofür? Mal meinen Juri fragen :-(. Oder das Gericht. Aber seltsam ist es schon...
 
Naja, man muss schon ausschalgskräftige Beweise abliefern um freigesprochen zu werden.
Ohne meine Beweise, dass der Ebayverkäufer seriös gewirkt hat, wär ich genauso strafrechtlich dran gewesen.
Denn man muss es auch aus den Augen von der Staatsanwaltschaft sehen. Woher sollen die wissen, dass du nicht wirklich mit dem Verkäufer unter einer Decke steckst, wenn du nicht beweisen kannst, dass dem nicht so ist.

Achja, im Großen und Ganzen handelt es sich um Geldwäsche. Wurde zwar auch wegen Computerbetrug vorgeladen, was aber in meinen Augen nur der Überbegriff ist. Im Prinzip hat man Geldwäsche begangen, das hat mir der nette Beamte auch so dargestellt.
 
Glaub mir, das habe ich getan. Sicherlich mindestens genauso viele wie du :-).
Aber ich lebe in einem Bundesland, dass scheinbar Geld nötiger hat als deins und derartige Rechtsgeschäfte sind nun mal Landessache...
Und mit "freisprechen" hat das nicht viel zu tun. Denn einen Prozess gab es ja nicht.
Wie dem auch sei, folgende Dinge ziehe ich als Schlüsse daraus:
1.) Nie wieder irgendwas bei eBay kaufen. Wer seine Kunden so ins offene Messer laufen lässt aus Profitgier, hat es einfach nicht mehr verdient.
2.) Ich habe jetzt eine Rechtsschutzversicherung. Das nächste Mal lass ich mir vom Land/Staat die Kohle nicht so dreist aus der Tasche ziehen. Denn die Unschuldsvermutung wird in diesem Fall wohl nicht immer aufrecht erhalten...
3.) Wer glaubt, dass man mit offen und ehrlich in diesem System ans Ziel kommt... hat leider nicht immer recht

Achja: Was ich zahlen muss, ist eine Wiedergutmachung an die Öffentlichkeit für den Schaden, den ich angerichtet haben soll. Auch wenn ich keinen Schaden angerichtet habe. Allerdings ist der Betrag so gering, dass der Anwalt nur für ein Schreiben schon ein Vielfaches davon verlangen müsste... Also kein Sinn Widerspruch einzulegen...
 
Also auf meiner Vorladung stand damals "als Zeuge wegen ausspähen von Daten".
Ich denk mal das ich nichts davon weiter hören werde.
 
@TaoHan

Wenn du zahlst dann setzt ein Schreiben auf in dem du nochmal klarstellst das du dir keiner Schuld bewusst bist, da du nicht wissentlich bei einem Betrüger gekauft hast und dieser den Schaden angerichtet hat und nicht du.

Das sollte jeder Esel verstehen...
 
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