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Vorladung wegen Computerbetrug / Geldwäsche

Also ich sehe es auch nicht so schwarz.

Aussagen wie diese von blablubb1212
wobei man ihm mit der auktion theoretisch auch unterstellen kann, dass er es billigend in kauf genommen hat gestohlene bzw unrechtmäßigerworbene waren gekauft zu haben. denn im normalfall dürften 180 tage gametime (6 monate a 10€) ja wesentlich mehr kosten als 20€. ist irgendwie dasselbe wie wenn man in russland mp3s für einen cent kaufst ...
... halte ich für absurd.
Welches Möbelhaus bietet bei einem Abverkauf nicht auch mal Rabatte von 70 oder 80%? Muss man dann auch von gestohlender Ware ausgehen? Alternate bietet beispielsweise von JBL ein Boxenset für 199€ an. Auf der Herstellerseite wird eine UVP von 1199€ angegeben? 83% unter der UVP, das ebay angebot lag gerademal 67% unterm eigentlichen Preis. Muss ich jetzt davon ausgehen das Alternate gestohlene Ware vertreibt? Oder dürfen die solche Rabatte geben weil es Händler sind? Das würde bedeuten, dass ich als Privatverkäufer meine Sachen teuer verkaufen muss um eine fälschliche Anschuldigung, zum Verkauf von Diebesgut zu vermeiden...

Wie die Auktion damals vom Anbieter geschrieben würde weis ich nicht. Es gibt aber sicherlich genug Formulierungsmöglichkeiten die auch ein solches Angebot Glaubwürdig erscheinen lassen.

Wie dem auch sei. Ich denke auch, dass du, JackA$$ dich um einen Anwalt kümmern solltest. Geldwäsche kann je nach schwere der Tat, oder demnach wie schwer der Richter die Tat beurteilt, auch in einem vom Steuerzahler finanzierten Hotelzimmer enden.

Gruß,
OM
 
Dr. MaRV schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So ist nunmal die Rechtslage in Deutschland.

Nicht nur in Deutschland. Das ist der eine Rechtsgrundsatz, der weltweit gilt. Muß auch so sein, sonst redet sich jeder mit "Mord ist verboten? Sorry, das wußte ich nicht!" heraus.
 
Ich gebe dir auch erstmal einen Tipp:
Stell hier keine rechtlichen Fragen mehr. Ist echt schrecklich, was hier einige an Fachwissen raushauen.

1. Klar ist wohl, dass wegen "Computerbetrugs" ermittelt wird... und so wie du es schilderst, auch gegen dich.
2. Die Polizei sammelt nun Beweise, um den Fall aufzuklären. Dazu wirst natürlich auch du befragt. Wenn du wirklich keine Ahnung von dem Betrug hattest und alles mit Guten Wissen und Gewissen schilderst und so darstellst wie hier, dann ist das auf keinen Fall schlecht eine Aussage zu machen. FALSCH ist es überhaupt nicht auf die Ladung zu reagieren. Denn dann wird nach Aktenlage entschieden und falls es zu Anzeige durch die Staatsanwaltschaft kommt, kann es für dich böse ausgehen.

Ich sehe es hier auch als problematisch an, was passiert ist. Denn es hätte dir eigentlich klar sein müssen, dass ein so günstiger Preis einen Haken haben muss. Vor allem auch, weil du wohl nicht ganz ahnungslos bist, was die Materie angeht.

Noch was: Einige sollten sich auch mal klar machen, warum es hier geht. Es geht eben NICHT um eine Schadensersatzforderung von Blizzard in Höhe von 40-50 €, sondern um einen Straftatbestand. Und was einem da drohen kann, der kann gerne in den entsprechenden Paragraphen im StGB schauen. Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Ich denke auch, dass du einen Anwalt deines Vertrauens schon mal kontaktieren solltest, um ihm zumindest die Sachlage zu schildern und anzufragen, ob er dich im Falle des Falles vertritt. Er wird dir wahrscheinlich sagen, dass er jetzt noch nichts tun kann und du erstmal abwarten sollst, aber es wird nicht schaden.
Sobald es zur Strafanzeige kommt, ist der Anwalt pflicht.
 
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Kann den Thread Eröffner beruhigen. Bei mir was so, Vorladung hingegangen, Aussage gemacht, Unterlagen Paypal - TPay und EBAY der Polizei zukommen lassen, und nach 10 Tagen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, Verfahren eingestellt.

Grüße
 
vielleicht hast du ja glück und kriegst es irgendwie hin, dass das ganze als gutgläubiger erwerb behandelt wird.

edit: ups, grad nicht geckeckt, dass es sich hier ja um strafrecht und nicht um zivilrecht handelt
 
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ganz davon abgesehen: der TE wird sicherlich keine gametimecards oder codes erhalten haben..... dann wäre der vorwurf hehlerei.

ohne jetzt die genaue situation zu kennen gehe ich davon aus, dass es sich um so eine aktion mit gehackten t-online accounts handelt...
WENN dem so sein sollte, hat der TE dem "verkäufer" seine WoW account daten gegeben, die gametime wurde mit einem gehackten T-Online account erworben (für den "verkäufer" natürlich gratis), und der WoW account wieder dem TE übergeben...
 
Also ich muss gestehen, ich habs wie OrtusMalum gesehen.
So muss ich ja bei jedem Artikel, den ich unter den Herstellerkosten kaufe, davon ausehen, dass das Hehlerware ist. Das ist doch absurd.
Auch habe ich bei der ersten Vernehmung nur meinen Namen bestätigt, ich habe dann vom Beamten meine IP-Logs bekommen um nachzuprüfen, ob ich damit was zu tun habe. Mehr wurde nicht gemacht, nur eben durchgesprochen, wie der Schaden entstanden ist und wie es dann zur Anzeige kam.
Sehe immernoch nicht, wieso ich dazu paar Hundert Euro Anwaltskosten zahlen soll, nur damit die mir die Details zu meinem Fall sagen. Später dann schon, eben wegen Strafanzeige.
 
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Vulpecula schrieb:
Das ist ein Scherz, oder? Gegen Dich wird in einer Strafsache ermittelt, und Du hast es tatsächlich nicht für nötig gehalten, einen Anwalt zu konsultieren? Ich kann ja verstehen, wenn die Leute nicht gleich wegen jeder Lapalie ihren Rechtsbeistand anrufen, aber das hier ist schon ne ziemliche Hausnummer; Computerbetrug / Geldwäsche...

Ich nehm das hier mal Stellvertretend für alle die hier voll auf die Kacke hauen...

Für angebliche Geldwäscherei bzw Computerbetrug in Höhe von 10 EURO einen Anwalt einzuschalten ist doch nicht euer ernst oder? :freak:

In der Vorladung stehen seine Rechte drin... wenn er das nicht liest, selber Schuld.

Logischerweise muss die Polizei einem haargenau erklären was einem vorgeworfen wird und einem das auf Wunsch in schriftlicher Form geben. Akteneinsicht durch einen Anwalt ist garnicht nötig.

"Reden" kann man mit allen Polizisten... das ist der Sinn einer Befragung, du wollst reden, am besten wie mit deinem besten Kumpe. Ein Kommissar der einen bei sowas zusammenstaucht und einem Angst einjagt so das man lieber die Klappe hätl hat seinen Beruf verfehlt.


Generell gibt es die seltsamsten Ermittlungen... verkorkste Begründungen die zuviel Fantasie entspringen, "Serienbriefe" an alle Beteiligten mit zum Teil verwirrenden Formulierungen usw...

Es geht wohl vielmehr darum beweise gegen den Anbieter zu sammeln und typisch für Polizei und Justiz dauert das wegen erheblichen Personalmangel und bei IT sachen wegen mangelnder Sachkenntnis alles ewig.


Mal ein Beispiel... ein Bekannter von mir ist wegen zigfachen Betruges vorgeladen worden.
Angeblich zigmal mal Autos mit gefälschten Unterlagen gemietet... er hat als sich ein Kollege ein Auto geliehen hat als Fahrer unterschrieben, Einmal als Fahrer... im Kleingedruckten steht was davon das Fahrer voll haftende Mietmieter sind... auch nett, wenn auch sehr umstritten.

Der Typ hatte davor schon zig Autovermietungen geprellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt halt blind gegen alle, das hat sich aber mit der Aussage eigentlich schon erledigt, denn bei dem eigentlichen Halunken hat man die passenden Unterlagen gefunden.

Auch hier, solange keine Vorladung als Beschuldigter vor Gericht kommt braucht man keinen Anwalt... man muss sich nur Überlegen was man bei der Vorladung sagt und wenn die Schwammig formuliert ist, mal ne ordentliche anfordern.

Die Playtime kann genauso gut (je nach Umfang halt) eigene gewesen sein die man nur schnell zu Geld machen wollte.

Ich würd mir da garkeinen Kopf machen, für 10 Euro ALS KÄUFER auch noch interessiert das keine Sau :rolleyes:
 
Solange die erstmal nur rausfinden wollen was passiert ist, hat man noch gar kein Problem.
Denn niemand möchte den Leuten, die billige Playtime gekauft haben, was böses.
(Außer dem Verkäufer, der den Käufern ohne deren Wissen Hehlerware andreht... Aber lassen wir das.)
Und jemand der sich gegenüber den, meistens wirklich freundlichen, Polizisten wie ein ***** verhält, der hat schon schlechtere Karten.
Wenn du ihnen das Leben schwer machst, dann haben die auch kein Interesse daran dir gegenüber freundlich zu sein.

Jetzt ist natürlich niemand verpflichtet denen die Bankdaten zu geben.
Aber wenn man auf Null Kooperation macht, dann kommen die halt bei dir vorbei und nehmen die Kontoauszüge als Beweismittel mit, wenn du die nicht vernichtet hast.
Auch Computer und andere Gegenstände können als Beweismittel mitgenommen und eine ganze Zeit untersucht werden...

Wer denen aber kurz die paar Zettel gibt, die sie haben wollen, der hat in der Regel keinen Stress.
Ich habe z.B. Mal eine SoftAir Pistole mit Laserpointer gekauft, was verboten ist (der LaserPointer, sonst alles okay).
Das wusste ich nicht und plötzlich standen ein paar Jungs mit Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür.
Kurze Nachfrage worum es geht, SoftAir und Laserpointer mit Kaufbeleg und Verpackung etc rausgesucht und fertig.
Die haben sich noch kurz umgesehen, ob ich nicht doch irgendwo Drogen/Waffen/Koks/Böse Sachen habe und gut war's.
Kurz darauf kam Post, dass mir für meine Kooperation gedankt wird, die SoftAir einbehalten/vernichtet wird und das Verfahren ansonsten eingestellt wird.
Die wollten nicht mich, sondern den Händler, der verbotene Ware an unwissende Leute vertickt.

Also: Nett sein, Verstand einschalten, keinen Unsinn erzählen (Plaudern wollen die Polizisten auch nicht, sondern Infos bekommen).
Dann geht das alles ganz schnell vorbei und du kannst wieder WoW zocken, auch wenn ich nicht verstehen kann was man an dem Spiel findet.

Grüße vom:
Jokener
 
Du haust doch selbst nur so auf die Kacke das es spritzt. Fakt ist wir wissen alle nicht um welche genaue Schadenssumme es sich hier handelt. Wenn das ganze 1,5 Jahre zurück liegt kann es inkl. Zinsen schon deutlich mehr sein, nicht zu vergessen die Auslagen des Anklägers. Die Schadenssumme muss nicht dem Kaufpreis von damals entsprechen. Jeder normale Mensch hat eine Rechtsschutzversicherung und falls der TE auch eine hat (was ich nicht galube, da er ja angst hat hunderte Euro an einen Anwalt zu zahlen), kostet es ihm nicht einen Cent sich einen Anwalt zu nehmen, selbst wenn er vor Gericht vorgeladen würde und verliert. Die erste Rechtsauskunft ist zudem immer kostenlos, ich wäre zu einem Anwalt gegangen und hätte mich wenigstens informiert, da ich eine Rechtschutzversicherung habe, hätte ich das ganze auch über einen Anwalt klären lassen. Das schont meine Nerven und ich brauch keine Angst haben etwas falsches zu sagen, bin ich und alle anderen die ebenfalls so denken, das ist ja die Mehrheit hier in diesem Thread, deswegen alles Deppen? Ich denke nicht Tim. :rolleyes:
 
1. Gibt es genug Tarife mit Selbstbeteiligung

2. Ist nicht jede erste Rechtsauskunft für lau - Beratungsgutschein vom Amtsgericht gibts nur bei niedrigem Einkommen!

3. Was für Zinsen? Wo sollen die denn jetzt herkommen?
 
Dem Geschädigten fehlt infolge des Betruges Geld, wenn er das Geld angelegt und verzinst hätte, hätte er jetzt mehr Geld, ganz einfach. So wird in solchen Fällen gerechnet. Machen Inkassobüros auch nicht anders wenn sie ein Verfahren verfolgen.

Im übrigen könnten wir es uns sparen weiter offtopic darüber zu diskutieren, der TE wollte einen Rat hören wie andere verfahren würden oder ob es andere gibt, denen es wie ihm ergangen ist. Er hat Ratschläge bekommen und muss nun selbst entscheiden ob er etwas davon beherzigt oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler korrigiert)
Wattebaellchen schrieb:
[...] alle die hier voll auf die Kacke hauen...
Das tust du aber auch ein bisschen.

Wattebaellchen schrieb:
[...]
Logischerweise muss die Polizei einem haargenau erklären was einem vorgeworfen wird und einem das auf Wunsch in schriftlicher Form geben. "Reden" kann man mit allen Polizisten... das ist der Sinn einer Befragung, du wollst reden, am besten wie mit deinem besten Kumpe. Ein Kommissar der einen bei sowas zusammenstaucht und einem Angst einjagt so das man lieber die Klappe hätl hat seinen Beruf verfehlt.

So ist es vorgesehen. In der Praxis vergessen die Herren Beamten jedoch leider schonmal gerne Rechtsbelehrungen und maßen sich Befugnisse an. Beides Dinge aus denen dir als Vorgeladener Nachteile entstehen können.


Wattebaellchen schrieb:
[...]
Auch hier, solange keine Vorladung als Beschuldigter vor Gericht kommt braucht man keinen Anwalt... man muss sich nur Überlegen was man bei der Vorladung sagt und wenn die Schwammig formuliert ist, mal ne ordentliche anfordern.
Grundsätzlich richtig, aber durch Erscheinen und Vorsprechen können dir - wie oben bereits gesagt - Nachteile entstehen, während das Nichtwahrnehmen einer (Nicht-richterlichen)Vorladung keine rechtlichen Konsequenzen haben kann. Warum also das Risiko eingehen?

Wattebaellchen schrieb:
Ich würd mir da garkeinen Kopf machen, für 10 Euro ALS KÄUFER auch noch interessiert das keine Sau :rolleyes:

Da gebe ich dir grundsätzlich Recht, allerdings wäre der TE nicht der Erste der wegen einer Lappalie in die Mühlen der Justiz gerät.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wattebaellchen schrieb:
Ich nehm das hier mal Stellvertretend für alle die hier voll auf die Kacke hauen...
:daumen:

@te
wird vermutlich gar nichts passieren, die wollen nicht dich sondern den verkäufer.
in der vernehmung nur sagen das man nicht wusste das da was illegales dahintersteckte und das unschuldsgesicht aufsetzen ;)
mach dir keinen kopp, geniesse die vorweihnachtszeit und schöne festtage :daumen:
 
Kein Grund für Panik, ich gehe davon aus, dass das Verfahren zumindest in deinem Fall eingestellt wird - hättest du von vornerein einen Anwalt konsultiert, wärst du aber unter Umständen jetzt schon fein raus.

Generell bleibt zu sagen, dass man nicht gleich aus dem Nähkästchen plaudern sollte. Viele Beamte drehen dir da mal ganz schnell das Wort im Mund herum, selbst, wenn du vollkommen unschuldig bist. Anfangs sollte man immer erst den Rechtschutz/Anwalt konsultieren, man weiß nie, was für Dimensionen das Ganze annimmt.
 
ich kann immer noch nicht glauben, dass der TE so absolut keine ahnung hatte....


wenn mir jemand sagt, er kann mir einkaufsgutscheine für saturn im wert von 100€ für 30€ geben, aber nur, wenn ich dem "anbieter" sage, was ich haben möchte, und dieser "anbieter" mir diese waren dann organisiert..... hmmmm... wer da nicht skeptisch wird, dem ist nichtmehr zu helfen....


computerbetrug/geldwäsche ist da zwar ein wenig krass, aber sowas wie beihilfe ist das nach meinem verständnis in jedem fall
 
Das ist doch wie die Sache mit dem Entperren von SIM Locks. Da werden die, die den SIM Lock entfernt haben als Täter behandelt und die die ihr Handy dafür hergegeben haben, den SIM Lock also entfernt haben wollten, als Anstifter bzw. Mittäter dieser Tat behandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht ihm doch nicht solche Panik.

Bei Vorladungen zur Polizei gilt:
1. Einer polizeilichen Vorladung muß man nicht Folge leisten. Dein Erscheinen ist rein freiwillig. Nur Staatsanwälte/Gerichte können so laden, dass man wirklich hingehen muß. Trotzdem kann man ruhig mal zur Polizei gehen (oder vorher anrufen), um zu erfahren, worum es überhaupt geht.
2. Wenn du Beschuldigter bist, bei der Polizei am besten konsequent die Klappe halten. Es ist dein Recht, keinerlei Angaben (außer Personalien zu dir) zu machen. Nutze dieses Recht! Was du zu deinen Gunsten bei der Polizei sagst, wird sowieso ignoriert. Was du zu deinen Lasten sagst, reitet dich rein. Selbst wer nichts angestellt hat, reitet sich da schnell in irgendwas rein. Du kannst durchs Sprechen mit der Polizei als Beschuldigter nur verlieren. Wenn du der Polizei unbedingt helfen willst: Erkläre zusammenhängend was passiert ist, aber laß dich auf keine Fragen ein.

Bleib ruhig und spiel weiter. :)
 
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