OrtusMalum
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 340
Also ich sehe es auch nicht so schwarz.
Aussagen wie diese von blablubb1212
Welches Möbelhaus bietet bei einem Abverkauf nicht auch mal Rabatte von 70 oder 80%? Muss man dann auch von gestohlender Ware ausgehen? Alternate bietet beispielsweise von JBL ein Boxenset für 199€ an. Auf der Herstellerseite wird eine UVP von 1199€ angegeben? 83% unter der UVP, das ebay angebot lag gerademal 67% unterm eigentlichen Preis. Muss ich jetzt davon ausgehen das Alternate gestohlene Ware vertreibt? Oder dürfen die solche Rabatte geben weil es Händler sind? Das würde bedeuten, dass ich als Privatverkäufer meine Sachen teuer verkaufen muss um eine fälschliche Anschuldigung, zum Verkauf von Diebesgut zu vermeiden...
Wie die Auktion damals vom Anbieter geschrieben würde weis ich nicht. Es gibt aber sicherlich genug Formulierungsmöglichkeiten die auch ein solches Angebot Glaubwürdig erscheinen lassen.
Wie dem auch sei. Ich denke auch, dass du, JackA$$ dich um einen Anwalt kümmern solltest. Geldwäsche kann je nach schwere der Tat, oder demnach wie schwer der Richter die Tat beurteilt, auch in einem vom Steuerzahler finanzierten Hotelzimmer enden.
Gruß,
OM
Aussagen wie diese von blablubb1212
... halte ich für absurd.wobei man ihm mit der auktion theoretisch auch unterstellen kann, dass er es billigend in kauf genommen hat gestohlene bzw unrechtmäßigerworbene waren gekauft zu haben. denn im normalfall dürften 180 tage gametime (6 monate a 10€) ja wesentlich mehr kosten als 20€. ist irgendwie dasselbe wie wenn man in russland mp3s für einen cent kaufst ...
Welches Möbelhaus bietet bei einem Abverkauf nicht auch mal Rabatte von 70 oder 80%? Muss man dann auch von gestohlender Ware ausgehen? Alternate bietet beispielsweise von JBL ein Boxenset für 199€ an. Auf der Herstellerseite wird eine UVP von 1199€ angegeben? 83% unter der UVP, das ebay angebot lag gerademal 67% unterm eigentlichen Preis. Muss ich jetzt davon ausgehen das Alternate gestohlene Ware vertreibt? Oder dürfen die solche Rabatte geben weil es Händler sind? Das würde bedeuten, dass ich als Privatverkäufer meine Sachen teuer verkaufen muss um eine fälschliche Anschuldigung, zum Verkauf von Diebesgut zu vermeiden...
Wie die Auktion damals vom Anbieter geschrieben würde weis ich nicht. Es gibt aber sicherlich genug Formulierungsmöglichkeiten die auch ein solches Angebot Glaubwürdig erscheinen lassen.
Wie dem auch sei. Ich denke auch, dass du, JackA$$ dich um einen Anwalt kümmern solltest. Geldwäsche kann je nach schwere der Tat, oder demnach wie schwer der Richter die Tat beurteilt, auch in einem vom Steuerzahler finanzierten Hotelzimmer enden.
Gruß,
OM