Vorladung wegen angeblichen Betrugs (Ebay Kleinanzeige)

DTFM schrieb:
indem du in den Verwendungszweck bspw. deinen Ebay-Namen sowie die Auktionsnummer mit aufnimmst.

Das wäre jetzt aus Sicht des Bezahlers, oder? Anders ergibt das keinen Sinn für mich. Die Frage ist ja gerade, was der ehrliche Verkäufer (TE) als Verwendungszweck vorgeben soll. Alles, was er vorgibt, kann der Betrüger entsprechend weiterleiten an den Bezahler.

edit: jetzt hat es Klick gemacht. Sorry, es ist Freitag.
 
ayngush schrieb:
Einen Amtshilfeersuch schreiben und das Ergebnis abwarten.

vermutlich eher nicht. die staatsanwaltschaften gehen von einem einzelfall aus und verzichten auf den bürokratischen weg ins ausland.
 
Die im dem Video ist nun wirklich auf simple Tricks reingefallen, denn alleine auf einen Käufer im Ausland einzugehen, ist schon grob fahrlässig, PayPal anzubieten ist für Verkäufer extrem riskant und dann noch aufgrund einer email zu verschicken, statt den Geldeingang direkt im eigenen Konto zu prüfen....

Aber ja, die Staatsanwaltschaft wird kaum etwas bei Tätern im Ausland unternehmen, daher kann man auch nur intensiv davor warnen ins Ausland zu verschicken.
 
die Frau im Video ist wirklich sehr blauäugig an die Sache ran gegangen....

Aber nochmal zur "Einladung" der Polizei.
Kann nicht so genau verstehen warum hier alle Leute Angst haben dor hin zu gehen. Es geht hier um eine Spielekonsole mit geringem Wert. Da wird kein guter Bulle böser Bulle mit euch gespielt. Waterboarding auch nicht. Auch wird hier kein Scheinwerfer auf euch gerichtet während ihr alleine auf einem Stuhl in einem dunklen Raum sitz.
Da sind ganz normale Menschen die Fragen an euch haben zu einer Situation.
Wenn ihr unschuldig seit einfach die Warheit sagen und anschliessend heim gehen :-).

Bei einem größerem Verbrechen mag das vielleicht anders aussehen. Aber doch nicht wg. einer Playstation...
 
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@Skywalker27

Joa, doch, genau auch bei kleinen Dingen ist der, der unschuldig und ehrlich an die Sache ran geht, immer wieder der Gearschte, weil ihm etwas unterstellt wird. Auf sowas reagieren viele unerfahrene und ehrliche Menschen falsch.

Das passiert nicht immer. Aber eben doch immer wieder.
 
Naja für mich war das so gesehen die erste Erfahrung als "Beschuldigter" und durch das lesen im Inet wie da so die Erfahrungen sind...ja da wurde es mir schon etwas komisch (Ja auch wenn es nur um eine Spiel Konsole ging :D Allgemein habe ich mich etwas zu sehr verrückt gemacht auch weil ich bis zum Termin gar nicht wusste was genau mir vorgeworfen wird (Das mit den Dreiecksbetrug war bis dahin nur Vermutung)

Als ich dann aber bei der Polizei selber drin war , war die Erfahrung wirklich Positiv. Gut hängt sicher von Fall zu Fall ab und wie der/die Polizist selber so drauf ist. Gibt sicherlich einige die ihren Job zu ernst nehmen....aber in mein Fall hatte ich wirklich eine nette Frau die ganz Neutral war, mir alles freundlich erklärt hat und selber auch schnell auf den Nenner kam das es sich hier um Dreiecksbetrug handelt (War natürlich für mich auch eine Erleichterung dann)

Ich warte jetzt erst mal auf den Staatsanwalt Brief keine Ahnung wie lange das dauert. Danach schau ich mal weiter wie es weiter geht. War übrigens überrascht das man mir anbot Akteneinsicht zu verlangen so ganz ohne Anwalt. (Dieser muss am Ende aber zustimmen) Dachte immer ginge nur mit Anwalt.

Für das nächste mal aber bei Ebay (So schnell handel ich da nicht mehr :D) schaue ich aber wirklich genauer hin ob Adresse,Bankto ecz überein stimmt. Damals habe ich zwar gesehen das der Name vom Konto nicht der selbe ist wie von der Lieferadresse. Aber irgendwie dachte ich mir dabei auch nichts. Ich wusste Geld kommt rein, Geld kam rein mit der exakten summe + Ebay Konsole. Da war für mich irgendwie klar > Ja Geld ist drauf. Und habs abgeschickt.

Ein Fehler der mir hoffentlich nicht noch mal passiert ._.
ps. Das dass Geld von einer Stuttgarter Bank kommt hatte ich aber erst hier bemerkt als ich noch mal genauer hinschaute.
 
Welche Angaben man für den Verwendungszweck verlangen sollten, hatte wir doch hier besprochen, dies solltest Du Dir fürs nächste mal merken.
 
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Skywalker27 schrieb:
wie kann man "falsch" auf eine Frage antworten, wenn man die Wahrheit sagt ohne zu lügen?

Dass es sich um die Wahrheit handelt, ist ja erstmal nur eine Behauptung des Beschuldigten. Geschicktes Nachfragen lässt plötzlich Verstrickungen erkennen, die so vorher gar nicht da waren. Plötzlich hat man einen Fall, in dem es eigentlich ganz wenige andere Unterlagen gibt - und damit liegt viel Gewicht auf solchen Aussagen.

Das ist Abstrakt schwer zu erklären. Nicht grundlos ist die allgemeine Regel, dass man zu solchen Veranstaltungen nur hin geht, wenn man muss. Und dann mit einem Anwalt.

In vielen Fällen geht es auch anders gut - aber für den Optimalfall berät man ja (hoffentlich) nicht.
 
Kam mir gerade unter und ich denke das passt zu dem Thema.

Ich habe eine Vorladung bekommen, muss ich auf dem Polizeirevier erscheinen?


Eine Vorladung ist ganz allgemein nur die Aufforderung, persönlich vor einer staatlichen Stelle wie der Polizei zu erscheinen. Eine rechtliche Pflicht, dieser Aufforderung nachzukommen, besteht jedoch nur bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei. „Wer einer staatsanwaltlichen Ladung nicht folgt, muss mit einer Vorführung und als Zeuge außerdem mit einem Ordnungsgeld rechnen“, erklärt die Rechtsanwältin. In diesem Fall wird der Beschuldigte von der Polizei zum Staatsanwalt gebracht.
 
Sachlich richtig, aber das Thema ist doch lange durch.
Ich würde jedenfalls lieber bei der Polizei erscheinen als beim Staatsanwalt. :D
 
Natürlich ist das Thema durch :) Aber es kam ja zwischendurch die Frage auf ob man zu so einer Vorladung gehen muss :)
 
Nur so als abschließende Rückmeldung von mir:
Der Brief vom Staatsanwalt lag heute im Briefkasten und wie erwartet wurde das verfahren gemäß §170 Abs. 2StPO eingestellt.

Von mir noch mal an großes Danke an alle hier für die Unterstützung!
 

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