Abmahnung wegen P2P von Schutt, Waetke

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Diese Meinung vertrete ich auch - teilweise.

Was mich etwas stutzig macht, ist woher sie wissen was du runtergeladen hast - klar bei emule sieht man die IP Adresse des anderen, aber irgend woher müssen sie ja auch deine Kontaktdaten mittels IP-Adresse haben.


Gruß Rodney
 
skiperr schrieb:
vielleicht kriegst du noch ein brief, im stil von "da sie jetzt noch nicht bezahlt haben, so zahlen sie jetzt doppelt so viel und dann lassen wir sie in ruhe" .

Genau so wird es laufen. Ein Inkassoeinschreiben wird kommen.

Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt konsultieren. Keine Ahnung, ob in so einem Fall die Rechtsschutzversicherung greift...
 
Hm auf der einen Seite welche für diese geschichtchen gemacht ist wird geraten abzuwarten.
Ich habe aber selber kp ob wir überhaupt einen Anwalt kennen oder was ich da großartig machen soll. Zum Gericht in unserer Stadt gehen und einen Anwalt verlangen? ja gut er sollte sic mit der Rechtslage gut auskennen^^
 
Was mich in dieser ganzen Thematik (bin nicht betroffen, aber habe einige der Links hier mal eingelesen) ist die Geschichte mit der Beweislast.

In Deutschland ist es doch immer so (bis auf wenige Ausnahmen), dass der, der etwas für sich haben möchte, die Umstände beweisen muss.
Die wollen unser Geld, also müssen DIE doch beweisen, dass wir online waren. Und nicht umgekehrt. Und ich kann auch ein Programm schreiben, das mir 10.000 zufällige IPs generiert und ich geh dann zum Staatsanwalt und sag: "Geb mir mal die Anschlusseigentümer"...

Wenn ich also nicht zahle, dann können die mich am Ende nur verklagen. Okay, dann brauch ich einen Anwalt, aber wenn der Richter passt (und da hab ich keine Erfahrung wie das gehandhabt wird) und ich gewinne, dann zahlen die mir auch meinen Anwalt.
Gehen die Überhaupt vor Gericht? Da haben die bestimmt doch zuviel Schiss. Und es ist auch zu unbequem. Warum den 20 %, die nicht Zahlen mit teurem Geld hinterherlaufen, wenn 80 % ohne Murren zahlen.

Warum nicht:
Widersprechen. Sagen Du warst es nicht. Deinen PC cleanen und am Ende auf eine Klage ankommen lassen.
 
Ich geh davon aus das Schreiben ist normal per Post, nicht als Einschreiben gekommen oder?

Schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-wg-Filesharing-Was-erwartet-mich-strafrechtlich__f26960.html

Im Endeffekt zahlst du also die "Arbeit" des Anwalts sowie für das auffinden deiner Ip. Was dich jedoch nicht vor weiteren Schritten schützt.
Ein Kumpel von mir hat auch vor 3 Wochen einen Brief von den KUW-Anwälten bekommen und sich auch noch nicht gerührt und da kam bisher auch nocht nichts weiter.
 
habe ich mir auch schon überlegt den PC zu säubern, sprich alles auf ne externe Platte und irgendwo hinbringen^^ und alles was normal ist draufzulassen.
Naja ich muss mir da noch was überlegen, aber warum sollten die so einen Aufwand für 385€ machen. Und hieb und stichfeste Beweise gibt es wirklich nicht. Mir kommt auch das genantne Datum sehr komsich vor. Da ich mir serhr sicher bin zu dem Zeitpunkt das ding nichtmal auf der Platte gehabt zu haben.
Edit: Wie erkenne ich bo ein brief per einschreiben kommt? Der brief ist in einem völlig normalen Umschlag mit Fesnter für Empfänger und ganz kelin über uns eben die Adresse von denen. Da steht nirgendswo etwas von Einschreiben
 
Zuletzt bearbeitet:
sebko schrieb:
Und ich kann auch ein Programm schreiben, das mir 10.000 zufällige IPs generiert und ich geh dann zum Staatsanwalt und sag: "Geb mir mal die Anschlusseigentümer"...

Nagut, aber die wußten ja sogar welche Datei er heruntergeladen hat.
 
Nur bei Einschreiben mit Rückschein. Bei nem Einwurfeinschreiben bestätigt der Postbote, es eingeworfen zu haben. Ich weiss aber nicht, woran man das letztere erkennt. Aber ich denke es ist ein normaler Brief gewesen.
 
Jas scheint auch ein völlig normaler Brief zu sein. Er war jedenfalsl ganz normal mit der anderen post im kasten.
 
Ihr seid witzig, echt!

1. Sie haben deine IP und somit auch das Datum!
2. Hast Du hier clevererweise zugegeben, dass Du die datei gezogen und angeboten hast.
3. Ist es völlig irrelevant ob Du die Platte säuberst, denn es interessiert niemanden was du drauf hast.
4. Es geht rein um den Tatbestand, dass Du die Datei zum Tausch angeboten hast. Hättest Du die Datei per rapidshare oder direktdownload irgendwo gezogen, wäre nix passiert, aber due hast dummerweise ein Tauschprogramm genommen. Das ist ungefähr so, als hättest Du direkt beim Anwalt angerufen und gesagt "schau mal, was ich gemacht habe!".

Du wirst aus dieser Sache aller Wahrscheinlichkeit nicht kostenlos rauskommen. Nur weil bei anderen 3-4 Wochen nichts mehr zu hören ist, heißt das noch lange nicht, dass es vergessen wird. Es gibt das Fach "Zur Wiedervorlage!" in den Büros!

Also Anwalt nehmen und mal nachfragen, in der Regel kostet das nichts.
 
Rodney schrieb:
Nagut, aber die wußten ja sogar welche Datei er heruntergeladen hat.

Aha... und diese Datei hat er also tatsächlich geladen...?! Glaub ich nicht. Hat er bestimmt nicht. Nein hat er nicht. Zumindest wenn der Richter fragt.

Du lädst übrigens grad die Datei "fasiffadsdfa.part223455.rar" sagt mir meine Glaskugel ;)
 
Im Endeffekt zahlst du also die "Arbeit" des Anwalts sowie für das auffinden deiner Ip. Was dich jedoch nicht vor weiteren Schritten schützt.

Falsch.

Das "Abmahnunternehmen" oder der Anwalt ertstellen Strafanzeige.
Der Staatsanwalt MUSS nach gängigem Recht ermittlungen aufnehmen- IP Adressermittlung.
Anschließend wird das Verfahren aus Nichtigkeit eingestellt, die Ermittlung zahlt der STEUERZAHLER.
Im Anschluss nimmt der Abmahnanwalt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, kopiert die Adresse in seinen Serienbrief, hat nichts bezahlt und bis zu 300 oder 400€ verdient mit 1x Porto.
 
Naja ich werde denen erstmal eine abgeänderte UE zukommen lassen. Geld sehen die keins.

Danach werde ich mal abwarten was von denen kommt.
 
Selbst ein Einschreiben ist keine Bestätigung für den inhalt. Es hätten in dem Schreiben ja auch Kochrezepte drin sein können.

Den wirklich nachweisbaren Zugang eines Schreibens gibt es nur mit Zeugen oder mit formeller Zustellung per Gericht/Behörde.

Ich bin wahrlich kein Freund von Tauschbörsen und auch nicht von Leuten die unrechtmäßig Kram nutzen, allerdings ist dieses Verhalten der Anwälte einfach Käse.

Nun, welchen Rat kann ich geben? Ich würde mich darauf zurückziehen das Schreiben nicht bekommen zu haben (Nachweis des Zugangs) und abwarten. Wenn dann nichts mehr kommt, Glück gehabt, wenn was anderes kommt kannst Du immer noch Deinen Vater bitten einen Anwalt einzuschalten (bevor er den PC zerstört). Anspruchsgegner sind nämlich Deine Eltern, sofern Du noch nicht 18 bist.
 
habe vor nem monat so einen brief bekommen.. mit 2 fristen...
innerhalb der ersten woche sollte ich die unterlassungserklärung abschicken,
innerhalb 2 wochen sollte ich 500€ zahlen.

noch innerhalb der ersten woche (vor ablauf der frist) habe ich post von der staatsanwaltschaft bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Verfahren eingestellt wurde.

also hätte ich gleich bezahlt, wäre es auch umsonst gewesen.....

das muss sicher nicht die regel sein, aber ich denke mal wegen 1 oder 2 dateien wird nicht viel ernsthaft passieren.....
 
@lord_aKiRa: Du verwechselst strafrechtliche mit zivilrechtlichen Konsequenzen. Der Staatsanwalt wird auch in diesem Fall einstellen, mit Sicherheit.
 
@ anaxagoras was kann denn noch passieren? letztendlich muss es doch über die gerichte laufen oder nicht? sorry, aber so genau steck ich da auch ned drin
 
Naja bin schon 19 im März 20.
Und iich selber halte es erstmal am ebsten die abgeänderte UE eunzusenden, da man sich medlet aber noch nicht zahlt. So kann ich selber am besten beobachten, wie es weitergeht.
 
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