Abmahnung wegen P2P von Schutt, Waetke

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Komisch ist es allerdings wie die herausgefunden haben welches Rarteil du geladen hast, es sei denn die haben es selbst über P2P verteilt, oder runtergeladen und die Ips mitgeloggt.

Wenn die das so gemacht haben, dann würden die ja auch Illegal handeln
 
Sie können Dich zivilrechtlich verklagen. Da stehen sich dann beide Parteien gegenüber. Und die verklagen Dich auf das Geld, Du sagst, Du warst es nicht und der Richter entscheidet.
 
auf keinen fall auch nur einen cent bezahlen !

setz dich mit deinem anwalt in verbindung und mach nen termin aus. der weiß dann schon was zu tun ist ! in 99 % der fälle kommst du ohne folgen raus!

und in zukunft fake proggies und proxy verwenden , damimt deine ip nicht mehr bekannt wird ;P
 
Also ich kann nur von nem Kumpel erzählen, der sich nen Musiktitel bei emule gesaugt hat und auch so einen Brief bekommen hat...glaube 150 Euro.
Er hat lediglich 50 Euro überwiesen...danach hat er nie wieder was von denen gehört!
....

mfg offensiv
 
Leon schrieb:
Selber schuld wenn man sich erwischen läßt. Es ist seit langem bekannt, dass EDonkey und Co. nicht ohne sind.

Das stimmt schon. Da stimme ich Dir zu!

Ich möchte auch nicht, dass der Verdacht aufkommt, ich hätte bei so etwas kein Unrechtsbewusstsein. Hab ich wohl, deshalb hab ich ja auch kein P2P...

Aber gerade deshalb, weil ich ein Unrechtsbewusstsein habe, finde ich das Vorgehen der Anwälte HÖCHST bedenklich. Ihnen geht es nämlich nicht um Recht/Unrecht, sondern nur um Geld.

Ich kann eben den Tipp "Zahl lieber gleich, so ists am billigsten" nicht teilen, aus einem ganz einfachen Grund: Stell Dir vor, Dir geht so ein schreiben zu. Einfach so. Mit irgendeiner Datei. Was machst Du dann? Es kann doch nicht sein, dass jeder einfach zahlt, nur weil die so Schreiben verschicken!
 
@hembi
Solange du in solchen p2p netzwerken eine datei lädst laden andere die teile die du schon hast von dir -> du bietest die datei an.


woher willst du das wissen? man kann es auch ausstellen, das man etwas für andere zum download bereitstellt
 
Wir reden aber hier über jemanden der es zugiebt soetwas getan zu haben.
Er hat es ja zugegeben daher sollte er sich bewegen und jemanden um rat frag z.B. eine Anwalt oder der gleichen.
Aber auf den Tip zu hören sich nicht zu bewegen den finde ich genauso bedenklich wie die Tatsache mit welch vorgehn das ablaeuft.

Das die da eine masche abziehn ist jedem klar und deshalb nutzt man auch soetwas nicht.
Er ist schuld also soll er nun was tun.

Auf keinen fall zahlen das ist die eine Sache aber nix zu unternehmen die andere.....

*net boes sein :)
sebko schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab nicht gesagt, er soll nichts tun. Man sollte nur nicht gleich leichtfertig bezahlen. Das Geld ist dann nämlich SICHER weg.

Rat einholen ist da bestimmt nicht verkehrt. Außerdem Kontakt zu dem Inkasso-Büro aufnehmen.
 
Lieber Leon,

bevor Du solche Tiraden verbreitest informiere Dich bitte zuerst über die juristischen Tatsachen. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein ist KEIN rechtlich sicherer Zugang. Der Briefträger protokolliert zwar den Erhalt des Schreibens, aber nicht was da drin ist! Richter zerpflücken gerne solche Zugangsdinge vor Gericht. Selbst wenn man das ausgehende Schreiben kopiert und archiviert hat ist das KEIN Beweis. Und darum geht es mir Leon. Es gibt sogar Zweifel ob ein Fax ein beweis- und somit rechtssicherer Zugang ist.
 
sebko schrieb:
Ich kann eben den Tipp "Zahl lieber gleich, so ists am billigsten" nicht teilen, aus einem ganz einfachen Grund: Stell Dir vor, Dir geht so ein schreiben zu. Einfach so. Mit irgendeiner Datei. Was machst Du dann? Es kann doch nicht sein, dass jeder einfach zahlt, nur weil die so Schreiben verschicken!

Es geht nicht darum, gleich zu bezahlen, sondern darum, die Sache so günstig wie möglich zu überstehen. Das die Praxis der Anwälte nicht toll ist ist klar.

Das aggressive drauf zuwarten, kann in solchen Fällen teure Konsequenzen haben.
 
Ja gut dann snd wir uns einig^^
Nicht zahlen und sich Informieren bei der Verbrauchrzentrale oder bei nem Anwalt.

Und was anderes gibs dazu net zu sagen als sich gegenseitig wegen *Einschreiben zu zerfetzen*
Damit helft ihr ihm auch net weiter ;) ^^
sebko schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hmm, Anwalt irgendwie streube ich mich dagegen. Die abgeänderte UE ist bisher das Sinnvollste was ich amchen kann. Dann aheb ich zwar gehandelt aber nichts gezalht, was dann zeigt ob sie es weiter ernst meinen.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Nicht zahlen.

Denn was ist bisher passiert? Nichts. Du hast einen Brief von einem Anwalt bekommen. Okay schön und gut. Das bedeutet allerdings nichts, denn bevor du nicht Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, ist nichts offiziell.

Ich kann auch befreundete Anwälte dazu bringen dir Mahnschreiben zu senden. Es sind alles erstmal nur Aufforderungen. Und Aufforderungen muss man nicht nachkommen. Ich kann auch das Finanzamt auffordern meinen Rasen zu mähen, nachkommen müssen sie dem nicht.


Also warte erstmal ab, ob der Anwalt die Sache überhaupt dem Staatsanwalt übergibt. Erst dann würde ich antworten. Und auch nur in angemessener Weise. Die Staatsanwaltschaft müsste dann nämlich erstmal prüfen, woher die Kanzlei denn von deinem Download weiss. Und wenn die Kanzlei (oder eine beauftragte Firma) selber dieses Spiel als Köder angeboten haben, dann sind sie nämlich auch strafbar. Von daher glaube ich kaum, daß die Firma zur Staatsanwaltschaft geht.

Denn wenn du jetzt zahlst, dann gilt das als Schuldeingeständnis und wenn die Firma skrupellos ist, fordern sie dann noch mehr, da du die Schuld bereits indirekt eingestanden hast.

Natürlich kann eine Datei namens WindowsXP.zip auch lediglich ein Word Dokument mit deinen Hausaufgaben sein. Aber auf ein so dünnes Eis würd ich mich nicht einlassen.

Die Tatsache daß du nur die Hälfte des Spiels hast rettet dich nicht, da Upload schon in der ersten Sekunde beginnt und nur der Upload auch strafbar ist.



Gruß
 
... die werden dir sicher noch was schreiben, 2. evtl. 3. Mahnung, dann mit Inkasso drohen etc. Einfach das du eingeschüchtert wirst.

Auch wenn du "kein bock" hast dein Anwalt einzuschalten, ist das ne rechtliche Sache, wo du dir mind. mal Rat eines Anwalts anhören solltest. Wie schon gesagt i.d.R. sollte er dich dafür nicht zur Kasse bitten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie können Dir aber kein Geld wegnehmen, ohne Dich zu verklagen. Außer mit irgendeinem russischen Schläger-Inkasso. Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.

Ich frag mich halt, ob Die Lust haben Zeit in ein Verfahren zu investieren, das sie gut und gerne verlieren könnten und dann noch Deinen Anwalt zahlen. Ich glaube, da stehen die Chancen nicht schlecht. Aber wenn se Dich verklagen, brauchst den Anwalt auf jeden Fall!
 
Sie können Dir aber kein Geld wegnehmen, ohne Dich zu verklagen. Außer mit irgendeinem russischen Schläger-Inkasso

... auch die Ochsen die vor der Tür stehn können kein Geld eintreiben.
Die sind auch nur da um einzuschüchtern.

EDIT: Die Inkassounternehmen sind zwar mit dem Auftrag gekommen das Geld einzutreiben bzw. haben die Rechte übergeben bekommen für den Gläubiger das Geld zu besorgen. Wenn du das nicht machst können die nix machen außer sich aufplustern & böse gucken ;)
Die sind nicht das gleiche wie ein Gerichtsvollzieher. Die sind hauptsächlich nur da um einzuschüchtern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm doch nicht alles so ernst... das ist mir doch klar. Nur können die schon sehr überzeugende Argumente liefern^^
Aber war nicht ernst gemeint.
 
ich hab auch noch etwas bezin fürs feuer:

"Zu § 112 Verjährung
Nach geltendem Recht (§ § 50, 51 LUG, §§ 47, 48 KUG) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen abweichend von § 852 BGB nicht mit dem Zeitpunkt, indem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, sondern mit dem Zeitpunkt der Verletzungshandlung. Dadurch sollen die an der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke beteiligten Wirtschaftskreise vor einer übermäßig späten Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bewahrt werden. Diese Regelung bedeutet jedoch eine nicht ausreichend gerechtfertigte Benachteiligung der Urheber und wird deshalb vom Entwurf nicht übernommen. Statt dessen ist nunmehr für die Verjährung auch der Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen eine dem § 852 BGB entsprechende Regelung vorgesehen. (Absatz 1). Absatz 22 entspricht § 52 LUG und § 50 KUG."

Quelle (nicht das ich jetzt hier ein urheberrecht verletze...)

also muss man ja 3 jahre keusch leben um sicher zu gehen das nichts mehr kommen kann...

bitte korrigiert mich, falls ich das falsch verstanden habe.
 
Erst wenn sie mit Staatsanwalt und Hausdurchsuchung drohen, würde ich mir Gedanken machen.

PS: Solange du vor Angst fast stirbst, wenn du den Emule-Button klickst, haben die doch schon was erreicht... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt 1:
Du hast eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Download angeboten! Damit hast Du Dich strafbar gemacht!

Fakt 2:
Der Urheberrechtsinhaber hat einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch an Dich!

Fakt 3:
Unterschreibst Du die UE, im Original oder in abgeänderter Form wird dieses juristisch als Schuldanerkenntnis gewertet!

Auch mein Tip an Dich:
Wende Dich an einen Rechtsbeistand, der sich mit Urheberrecht gut auskennt! Lies die Artikel und dazu gehörigen Querverweise vom Stern (irgendwo auf den ersten Seiten des Threads). Da findest Du Ansprechpartner und Infos!
 
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