Abmahnung wegen P2P von Schutt, Waetke

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das Problem ist das verbreiten von Dateien, nich das herunterladen.
und das tust du gleichzeitig beim herunterladen.
 
ja stimmt auch wieder :)

aber bei rapidshare hat man keinen upload ... nur download also nächstes mal rapid benutzen :)
(natürlich nur bei legalen sachen)
 
Hallo!

So, jetzt habe ich mich hier auch mal angemeldet! Habe auch wie gleich am Anfang gleiches Schreiben erhalten!
Ich werde auf jeden Fall bezahlen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, da ich seiner Zeit versucht hatte, mir das Spiel zu laden, aber niemals abgeschlossen hatte! Ich hatte mir damals die Beschreibung von dem Spiel genau durchgelesen, und dann doch festgestellt, dass es nicht meinem Geschmack entspricht! Aber eine Frage habe ich, hier wird oft von einer modifizierten UE gesprochen! Wie meint ihr das? Kann ich die selbst ändern, wenn ja, wie und was?
 
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@keineahnung: Woher weisst du, daß du so weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg gehst?


1. Der Anwalt kann dein Bezahlen auch als Schuldeingeständnis deuten und die Sache dann der Staatsanwaltschaft übergeben. Da du deine Schuld bereits gestanden hast, ists dann für die Staatsanwaltschaft auch nur noch eine Kleinigkeit das weiter zu verfolgen. Ermittlungsarbeiten entfallen ja aufgrund deines Geständnisses.

2. Da du dich als zahlungswillig und eingeschüchtert outest, kann der Anwalt dir ja weitere Zahlungsaufforderungen schicken, für jede weitere Datei die du geladen hast.


Schon mal so weit gedacht?
 
keineahnung123 schrieb:
hier wird oft von einer modifizierten UE gesprochen! Wie meint ihr das? Kann ich die selbst ändern, wenn ja, wie und was?

Wenn Du wie Dein Nick verrät auch selbige nicht hast: Wieso zahlst Du dann gerade hierbei so sang- und klanglos und das mit voller Überzeugung zum Schutz vor weiterem Schaden?
Wie treudoof und naiv kann man sein?
Verschenkst Du auch jedem anderen Deine Scheine auf der Straße, der mal eben Bedarf anmeldet? Ich melde mich schon mal vorsorglich an, könnte auch noch bisserl was gebrauchen. :D

Wie ich schon schrieb. Es ist ein Angebot.
Wenn man sich so manche UE von diesen Anwälten durchliest, wird einem Angst und Bange. Der gutgläubige Unterzeichner sollte im unveränderten Rücksendefall am besten gleich darauf seinen PC verkaufen, sein Internet abmelden und sich unauffällig einbunkern, für die nächsten 30 Jahre! ;)
A La Du hast jemandem mal eine Ohrfeige verteilt und verpflichtest Dich darin, jeden einzelnen Familienangehörigen für sich (und nicht nur das Opfer) die nächsten 30 Jahre nicht mehr zu ohrfeigen. Ganz nebenbei gestehst Du auch (d) eine! Schuld ungeprüft ein. Bei Zuwiederhandlung verpflichtest Du Dich desweiteren freiwillig vertraglich sofort zur Zahlung der vereinbarten (meist auch noch überhöhten) vollen Vertragsstrafe, gerichtsfest und sofort pfändbar. Sind wir bei Wünsch-Dir-Was?

Aber zurück zur Frage: Da es ein außergerichtliches Angebot ist, musst Du nicht zwingend darauf eingehen, Du kannst. Genauso müssen sie dir auch keine Abmahnung schicken, sie können. ^^
Genauso kannst aber Du auch ein Gegenangebot, sprich eine abgeänderte UE zurücksenden. Man will sich ja mit Dir privat außergerichtlich einigen und unterbreitet Dir deshalb diesen "großzügigen" Vorschlag.
Der Grundgedanke einer Abmahnung diente ursprünglich zur Entlastung der Gerichte. Leider - wie viele unserer halbgaren Gesetze ein voller Schuß in den Ofen.

Hier ein paar Tipps zum Muster einer mod. UE.
http://www.dunkelfalke.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=46

Es ist auch irrelevant ob ihr dieses Abmahnschreiben überhaupt erhalten habt. Es bringt überhaupt nichts dies abzustreiten oder sich dumm zu stellen.
1: Ein Brief gilt bei nachweisbarer Absendung (Einschreiben o. Zeuge) bereits rechtlich als "zugestellt". Ist leider so.
2. Es ist "nur" ein Angebot, wie quasi jede Postwurfwerbesendung mit diversen Kreditangeboten. Klagen könnten sie auch jederzeit ohne vorausgehende Abmahnung.
Nur dass sie ohne Abmahnung halt erhöhte (Prozess-) Kosten hätten, die sie so zusätzlich elegant umschiffen. 2 Fliegen, Klappe, na ihr wisst schon.

Man kann übrigens Abmahnungen auch ohne Kostennote versenden. Ja man bräuchte nichtmal nen Anwalt dafür beauftragen.
Aber dann wären sie ja keine Raubritter und moderne Wegelagerer mehr, wollen sie doch nehmen, nicht warnen oder gar noch geben oder sich mit Prozessen verausgaben. Soviel könnten die auch garnicht zeitlich klagen, wie sie Abmahnungen versenden. ;)

4. Sie müssen wiederum auch Deine zurückgesende UE nicht SO akzeptieren, wie Du ja deren auch nicht. Um Dich vor jeglichen Risiken und Umständen abzusichern solltest DU allerdings Deine UE per Einschreiben und Rückschein zurückschicken.
Wenn Du keine Fehler machen willst bzw. unsicher bist, dann nimm einen Anwalt.

Ruhig Blut. Auf weitere Briefe zu gleichem Fall kannst Du nach abgesenderter UE gelassener entgegen sehen. Schuld legt immer noch ein Richter fest, niemand sonst.

Aber wenn Du nur durch uneingeschränkte Erfüllung der Forderungen wieder ruhig schlafen kannst, dann zahl. Psyche ist schließlich nicht zu unterschätzen, genauso wie mancher schiefer Haussegen dadurch. ^^


@easy.2ci
Staatsanwälte gibts nur beim Strafrecht. Es ist Zivilrecht!
Für den Staatsanwalt ist mit Erhalt der Abmahnung der Fall bereits wegen meist Geringfügigkeit und/oder mangels öffentl. Interesse niedergelegt worden.
Die einzigen die noch vor Gericht erscheinen könnten, sind die "Geschädigten" und deren Raubanwälte und natürlich der Richter und Du. ;)
 
Also ich weiß jetzt nicht, wem man glauben soll, der eine hier sagt so, der andere so! Außerdem steht in dem Schreiben, dass somit die Sache erledigt wäre! Auch macht jeder mal einen "Fehler"! Was bei mir sicherlich niemals mehr der Fehler sein wird!
 
easy.2ci schrieb:
1. Der Anwalt kann dein Bezahlen auch als Schuldeingeständnis deuten und die Sache dann der Staatsanwaltschaft übergeben. Da du deine Schuld bereits gestanden hast, ists dann für die Staatsanwaltschaft auch nur noch eine Kleinigkeit das weiter zu verfolgen. Ermittlungsarbeiten entfallen ja aufgrund deines Geständnisses.

Das kann er nicht da die Staatsanwaltschaft bereits zur Einholung des IP<->Nutzer Abgleichs beim Provider eingeschaltet wurde und die Anzeigensteller (Kanzleien) um an die Daten zu kommen die Anzeige dort zurückziehen und auf privatem Wege (zivilrechtlich) weiter machen. Mit dem gleichen Fall dann wieder zur Stattsanwaltschaft zu gehen funktioniert nicht.
Im moment wird wohl sogar von Seiten der Staatsanwaltschaften versucht dem ganzen Einhalt zu gebieten um die durch 1000de von Monatlichen Anzeigen herbeigeführte Überlastung zu mindern (hoffentlich finden bzw. schaffen sie da bald eine Möglichkeit).

Die Masche zielt ohnehin nur darauf ab mit der Angst der Leute Profit zu machen. Meines Wissens nach ist trotz x tausender nicht zahlender Abgemahnter (ich bin einer von ihnen :D) kein einziger Fall (wegen eines Films o.ä.) vor Gericht gelandet.
Sorgen sollten sich m.M.n. nur die Leute machen welche im ganz großen Stil dabei sind. Diese Leute werden in der Regel auch direkt vor Gericht gezehrt und nicht wie z.B. ich als "Einzeltäter" der sich natürlich keiner Schuld bewusst ist mit nunmehr 3 "Letztes Außergerichtliches Angebot"´s Briefen genervt (und ich kann nur betonen das jedes Angebot LETZTMALIG war :D). Interessant ist das der Streitwert mit jeder Mahnung niedriger, die Forderung zur aussergerichtlichen Einigung immer höher und die Frist zu zahlen immer kürzer werden.
Ich warte schon aufs nächste "Angebot" ;) .
Erst wenn wieder erwarten ein Brief kommen sollte dessen Inhalt mehr wert ist als das Papier aus dem er besteht (z.B. eine Gerichtsvorladung) werde ich überhaupt erst reagieren. So lange gibt es überhaupt nichts (weder eine UE in irgendeiner Form noch Geld oder eine irgendeine Antwort).

In einem anderen Forum haben wir Betroffene die nach x Briefen sogar schon vom Anwaltsbüro angerufen wurden. Ein Mituser dort tat das m.M.n. beste bei einem dieser Anrufe. Er sagte nur den folgenden Satz : "Sie werden gleich etwas hören das kööönnte sich so äääähnlich anhören als wenn jemand auflegt" .*klick* ...tut..tut..tut :D . Seither hat er bereits wieder 2 "Letztmalige Ausergerichtliche Angebote" derselben Kanzlei per Post erhalten :D . Er hat bis heute nicht gezahlt (und bei ihm zieht sich das bereits 2 Jahre).
Die Abmahnenden Firmen bleiben dann natürlich irgendwann auf den Anwaltskosten des "wehrfähigen" sitzen (was aber nicht weiter zu stören scheint da dem geschätzte 10 Abgemahnte gegenüberstehen die zu zahlen bereit sind).

Betroffene sollten am besten mal auf dem Gulliboard nach dem "Abmahnungs-Monster-Tread" suchen (dort ist auch ein hilfbereiter Anwalt Boarduser :D).
 
Zuletzt bearbeitet:
@keineahnung123
Ja, genau diese spezielle Sache wird bei Erfüllung aller Forderungen bzw. Einigung auch erledigt sein. Du hast ja dann (mit der UE) einen Vertrag geschlossen, an welchen sich beide Seiten zu halten haben, für die nächsten 30 Jahre.
Nur zu welchem Preis? Und das in jeder Hinsicht.
Wie gesagt dann unterwerf Dich und zahl eben, wenn Du nur dann wieder ruhig schlafen kannst oder wenn Du dies als Selbstkasteiung betrachten willst. ;)
Steht doch schliesslich jedem frei. Die Anwälte wirds jedenfalls freuen. Schnelles Geld, Ziel erreicht, nächster bitte.
Die Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen wurden hier bereits erläutert. Doch die entgültige Entscheidung kann und wird Dir weder hier, noch sonstwo einer abnehmen.

Ach und nochwas:
Wenn überhaupt, dann entweder beides, also UE und vollen Betrag zahlen (ggf. über die Höhe verhandeln)
oder nur modifizierte UE abgeben (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht usw.) und nichts zahlen.
Alles andere wäre eher ein weiterer Fehler, der u.U. nachteilig zurückprallen könnte bzw. Dich keinen Schritt weiter bringt.
 
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Das Problem welches ich sehe ist folgendes (vielleicht nicht auf 123 als nach eigenen Angaben "Ersttäter" bezogen) : Wenn jemand für z.B. Film Xyz einmal gezahlt hat liegt bei einer solchen Abmahnmaschinerie der Verdacht nahe das sie eine "Liste der Willigen" führen welche für zurückliegende oder zukünftige Downloads als leichte Opfer gerne wieder zur Kasse gebeten werden. Auch ich habe einen Bekannten der vor 2 Jahre gezahlt hat und nun wegen 2 Sachen momentan wieder abgemahnt wird (von der selben Kanzlei wie damals). Ob dies Zufall ist oder nicht sei dahin gestellt...

Gerade deshalb sei das mit dem bezahlen und "wieder ruhig schlafen" mal wohl überlegt.

Natürlich kann ich auch die Kanzleien verstehen. Es ist gutes Geld und der 2. Siebener schluckt auch eine Menge ;) (kenne ich von meinem AOcta :D)

Jeder sollte selbst entscheiden was er macht.
Von mir jedenfalls werden die nichts bekommen was sie sich nicht in einem Gerichtsstreit bis zur letzten Instanz "erarbeiten" (wie oben geschrieben nicht mal eine abgeänderte UE).

Bei mir war es so
1. Brief -> Streitwert 30000€ -> ähhmmm wir geben uns mit ~200€ zufrieden
2. Brief -> Streitwert 18000€ -> ..... ich bin der böse Anwalt und will auch noch was und es sind nun ~500€
3. Brief -> Streitwert 10000€ -> nun ja der Anwalt musste nun auch noch den Brief kopieren und 3 Wörter ändern, es sind nun ~1000€
Allen gemein ist nur das "Letztmalige Angebot" :)


Nachtrag :

Ich schlafe auch so gut :D
 
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@coupefx2
Garnichts unternehmen und abwarten ist natürlich auch eine Möglichkeit, allerdings - gerade in letzter Zeit eine riskante. Diesen Weg kann man gehen, wenn man sich sicher ist, absolut nichts unterstelltes geladen zu haben oder der Zeitraum des Logdatums schon sehr weit zurückliegt. Oder andersherum, dass man im Streitfall vor Gericht mit guter Wahrscheinlichkeit obsiegt. Wer eine gerichtliche Auseinandersetzung hingegen soweit es geht vermeiden will, sollte von diesem riskanten Weg eher absehen.

Nach 3 Briefen (und sicher damit verbundenen größeren Zeitraum) dürfte auch die Chance Deiner Anwälte noch eine EV durchzubekommen stark gesunken sein und sie müssten nun tätsächlich ohne Zuhilfenahme dieses Rechtsmittels klagen. Du hattest in dieser Hinsicht schlicht Glück. :daumen: Naja sie haben noch paar Jahre Zeit dafür (zum klagen). ;)
 
Die letzte Zahlungsfrist ist irgendwann um den 26.-28.11. abgelaufen (da ich den 3. Brief wie die vorhergehenden umgehend in den Müll gefeuert habe weiß ich es nicht mehr ganz genau).
Nun harre ich mal der Dinge die da kommen :D .
 
wie lange werden momentan eigtl. verbindungsdaten beim provider gespeichert? :)
 
Das macht jeder Provider, wie er es so braucht ;)
Bisher dürfen nur Daten zur Rechnungstellungen gespeichert werden, danach sind sie zu löschen.
Deshalb dürfte zb. bei einer Internetflatrate gar nichts gespeichert werden.

Gruß

olly
 
Mal eine Frage an Snaf1, was ist denn nun bei dir rausgekommen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein ? am Satzende langt)
Uh Entschuldigung, dass ich erst so spät wieder reinschaue. :eek:
Naja ich habe auf die Anwaltsspezies in Karlsruhe nicht geantwortet. Bisher kam kein Brief von denen, geschweige denn ein Anruf oder sonstiges.
Naja ich vermute mal stark das der nächste Brief eine höhere Forderung enthalten wird. :o


Und was hat sich sonst so bei den anderen Mitgliedern getan? besuch von grünen Engeln, danksagung für das Geld o.ä?
 
JA JA die pösen pösen geldgeilen Rechtsanwaltskanzleien....

Hättet ihr nicht unrechtsmäßig Spiele , Musik usw über P2P heruntergeladen, würdet Ihr jetzt auch keine Mitteilungen bekommen...

Was ihr da gemacht habt, ist auch nichts anderes als Geldgeilheit...

Solltet euch die Musik & Spiele kaufen .... dann gibts auch keine Strafen ;-)
 
Woooow, Toomas, klasse Ansicht!

Klar sind Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material illegal.

Aber was meinst Du mit "Strafen"? Strafen wären es dann, wenn Du vom Staatsanwalt angeklagt wirst und von einem Gericht dazu verurteilt.
Aber hier bereichern sich ein paar Anwaltskanzleien und spielen mit der Angst der (zumeist wohl) illegalen Downloader. Und wenn wohl ihr vorgehen gerade so noch legal sein mag, so ist es doch moralisch nicht zu vertreten.

Vielleicht hat die Anwaltskanzlei ja gaaanz zufällig Deine IP auch mal geloggt, obwohl Du nix verbotenes getan hast. Dann könnten die Dir auch so einen Brief schicken...
Würde das Deine Einschätzung ändern?
 
@Toomas
Das so ein Kindergartenbeitrag kommen musste, war irgendwie klar. :rolleyes:
Bis jetzt ist dieser Thread ganz gut ohne Moralpredigen ausgekommen. Finde ich toll.

@Snaf1
Hast du dich denn irgendwie rechtlich informiert? Warst du beim Rechtsanwalt oder beim Verbraucherschutz? Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen, dass nix mehr kommt. Und verabschiede dich von P2P-Downloads. Ist zur Zeit das blödeste, was man machen kann.
 
@sebko :

Ach aber die Leute die illegal herunterladen bereichern sich nicht , oder was .... Es ist auch nicht moralisch zu vertreten Gedankengut anderer illegal zu kopieren ...

Raubkopierer sind Verbrecher :D

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