Abmahnung wegen P2P von Schutt, Waetke

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Naja, was heißt hier "nummer Sicher gehen". Wenn man irgendwas an die schickt, wissen die ja das man reagiert und ich schätze mal, genau dann ist die Wahrscheinlichkeit höher das noch was kommt.

Ist halt alles ein "was passiert wenn...", und die Antwort auf diese Fragen ist immer zwispältig.
Allerdings, ich hab jetzt etwas nachgelesen auf Abmahnwahn-direpage.de . Bringt einem zumindest Erfahrungsberichte.
 
n kumpel kam mit 2 briefen gestern abend zu mir , er muss 1168€ für das runterladen von gothic 3 zahlen :evillol: wurde damals von div. anti piracy unternehmen überwacht , und er hat keinen ip blocker usw verwendet ... selbst schuld :freaky:
 
Relict schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt

Ich habe jetzt erstmal per Einschreiben+Rückschein die geänderte Unterlassungserklärung an die Anwälte geschickt und warte dann mal ab. Scheint im Moment der empfohlene Weg zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt, bitte Regeln lesen.)
Bekam auch schon mal so eine Email....Kick! (Löschen), und hatte meine Ruhe:evillol:




greetZ
 
Bei einer eMail is das auch vollkommen normal das man die gleich löscht.
Aber bei einem Brief der mit pers. Daten ins Haus flattert, siehts schon etwas anders aus.
 
[Stephan] schrieb:
Die Software ermittelt die IP. Mit der IP geht man zur Staatsanwaltschaft und erstattet Anzeige. Der Staatsanwalt lässt die Zugangsdaten ermitteln, stellt den Anschlussinhaber fest und ggf das Verfahren ein.

Nun kann XYZ Akteneinsicht beantragen und mit diesen Daten zivilrechtlich gegen dich vorgehen. Strafrechtlich muss es keine Relevanz haben!

und genau dieses vorgehen ist nach urteilen einiger gerichte nicht rechtmässig: denn es kann nicht angehen, dass nur zum zwecke einer zivilklage ein strafverfahren "vorgeschoben" wird, nur um dieses dann nach erhalt der daten wieder einzustellen. es wird also die ermittlungsarbeit per strafanzeige auf den staat abgeschoben, um private interessen durchzusetzen. links habe ich zur sekunde nicht, aber schon alleine deshalb ist die ganze vorgehensweise einiger kanzleien fragwürdig.

Herzstaub schrieb:
Beraten ja! Aber mehr auch nicht. Das der Volksirrtum Nr.1 so gut wie KEINE Rechtschutzversicherung springt nämlich bei Urheberrecht oder einer Unterlasssungserklärung ein. Mal das kleingedruckte lesen ;)

richtig, eine urheberrechtsverletztung ist eine vorsätzliche tat, und für diese zahlt keine rechtschutzversicherung. oder diese versicherung geht nur in vorlage, um sich nach klärung der sachlage dann irgendwann das geld vom versicherten wieder zu holen. und mit zahlung des verfahrens aus kulanz der versicherung würde ich nicht rechnen ;)

der einfachste weg mit derartigen dingen umzugehen ist allerdings, einfach keine daten illegal auf welchem weg auch immer zu laden.

bis denne

baFh
 
Zuletzt bearbeitet:
@mon0
Gute Entscheidung. Damit hast Du erstmal einer kostenintensiven Einstweiligen Verfügung vorgebeugt. (Neue Masche der Raubanwälte.)
Evt. kann es sein, dass noch 1,2 weitere Briefe mit noch mehr Paragraphengeschwafel, noch übleren Einschüchterungsversuchen und höheren Forderungen kommen. Lass Dich von diesen Bittbriefen nicht beeindrucken und vorallem nicht unterkriegen.

Wer klagen will, kann dies auch ohne Abmahnung direkt und jederzeit tun. Bei der überwältigenden und eineindeutigen Beweislast in den Schreiben fragt man sich schon, warum sie es dann nicht tun. ^^
Und noch was: Wer zahlt (auch nur einen Teil) gibt in gewisser Weise eine Schuld zu. Kann im Zweifel vor Gericht nachteilig ausgelegt werden. Wer unschuldig ist, zahlt nicht!
Schuld kann nur ein Richter festlegen und keine Wald- und Wiesenanwälte mit ihren Geburtstagskarten - ehm "Angeboten".
Da müssen Maschinen kommen, keine Ersatzteile. :D
Viel Glück.
 
Mal ne allgemeine Frage zum Vorgehen.

Man bekommt so einen Brief, ist aber unschuldig.

Man geht zum Anwalt und lässt die Sache klären. Kann der Anwalt seine angefallenen Kosten dann Schutt & Raffzahn aufs Auge drücken?
Also ich mein: Er setzt ein Schreiben auf: "ungerechtfertigte Forderung gegenüber meines Mandaten [..] desweiteren erlaube ich mir für meine Leistungen zu berechnen [..]".
Läuft das so? Oder muss ich (wohlgemerkt außergerichtlich) den Anwalt IMMER selber zahlen, auch wenn ich Recht habe / in einem Verfahren Recht bekommen würde?
 
in einem Verfahren Recht bekommen WÜRDE ?

Aber wenns kein Verfahren gibt, dann weißt du doch nicht, wer Recht bekommen würde. Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar Schuhe.

Wenn du von deinem Anwalt einen Brief geschrieben haben willst, dann kann der Anwalt nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz dafür Geld verlangen. Das musst natürlich du bezahlen. (oder deine Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden)


Von daher nun zum 3. mal mein Rat in diesem Thread: Nichts machen, bevor es nicht zu einer Anklage vor Gericht kommt. Ist das so schwer zu verstehen?

Wer zahlt gesteht seine Schuld und wenn die Anwälte die üble Schiene fahren, dann kommt die dicke Keule erst Recht.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nochmal:

Wenn ich zu einem Anwalt gehe, dann kostet das nach dem RVG natürlich Geld. Ist mir klar.

Die wollen mir aber ja IHRE Anwaltskosten auch aufs Auge drücken. Mit welchem Recht kann dann mein Anwalt nicht MEINE Kosten auch denen aufs Auge drücken?

Hätten die mich nicht unrechtmäßig angeschrieben, hätte ich den Rechtsanwalt ja auch nicht gebraucht. Die sind also "Verursacher" der Kosten.

Es ist doch so viel ich weiß so: wenn es zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommt (weil die mich dann, nachdem ich auf Mahnung etc. pp. nicht geantwortet habe verklagen), dass der Verlierer ja auch die Rechtsanwaltskosten des "Gewinners" tragen muss.

Mein Frage ist: Wie ist das, wenn die den Schwanz einziehen und ihre Forderung fallen lassen?! Kann dann nicht mein Rechtsanwalt seine Kosten auch geltend machen?!
Wär doch ne absolute Schweinerei, wenn ich auf den Kosten auf jeden Fall sitzen bleib, oder?
 
ich weiß nich ob's hier schon mal irgendwo stand...

Ein Staatsanwalt, der solche Klagen alle schon im Vorfeld abweist sagte (glaube auch Stern TV),
"Grundsätzlich ist es nur möglich von demjenigen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen, der die Urheberrechtsverletzung persönlich begangen hat"
Nur wer ist das?!
Dieses muss ja nicht zwangsläufig der Anschluss/IP-Besitzer sein.
 
Ellipse schrieb:
Bei einer eMail is das auch vollkommen normal das man die gleich löscht.
Aber bei einem Brief der mit pers. Daten ins Haus flattert, siehts schon etwas anders aus.

Da muesste ich dann eben meinen Ofen bemuehen:D. Sowas kann man doch garnicht ernst nehmen.

Da wird schon nix Groesseres passieren.

greetZ
 
sebko..die rechnen die Kosten des eigenen Anwalts einfach noch mit drauf, um den hohen Betrag irgendwie zu rechtfertigen. (typische Masche von Abzocker Kanzleien) Zahlen musst du gar nichts.

Und auch wenn die Gegenseite dies so versucht, so ergibt sich daraus für dich nicht die Möglichkeit, deine Anwaltskosten denen aufzudrücken.


(wenn ich bestohlen werde habe ich ja auch nicht das Recht, dann beim Täter als Ausgleich stehlen zu gehen)


Gruß
 
So einfach ist das doch nicht easy.2ci.

Wenn ich Zahlungsaufforderungen verstreichen lasse, kommen zuerst Mahngebühren drauf. Wenn die Gegenseite dann noch versucht, Ihre rechtmäßige Forderung mittels Anwalt durchsetzen zu lassen, kommen für mich noch Anwaltskosten drauf.

Es ist da doch anscheinend normal, entstandene Anwaltskosten der Gegenseite (sofern man im Recht ist) mit anzurechnen. Die Gegenseite kann dann zahlen, oder es auf eine Klage ankommen lassen. Wenn sie verliert, muss sie die Anwaltskosten eh tragen.

Oder lieg ich da so falsch?!
 
@sebko
Es ist so: Wenn Du Dich freiwillig schuldig bekennst, in dem Du deren außergerichtliches Angebot wahrnimmst, dann zahlst Du freiwillig auch deren Anwaltskosten und/ oder den gewünschten Schadenersatz. Sozusagen zur Entlastung ihres Mandanten, der die Anwaltskosten usw. ja vorgestreckt hat.
Darauf bestehen können die aber nicht, solange Du nicht für ein gesetzliches Vergehen schuldig gesprochen (verurteilt) wurdest oder Dich selbst vollumfänglich stellst. Um dies zu erreichen müssen sie also klagen und gewinnen oder auf Dein Entgegenkommen hoffen. Ansonsten bleiben sie auf ihren Kosten sitzen bzw. deren Mandant. (Die Anwälte selber kassieren ja in jedem Fall bzw. habens bereits um überhaupt tätig zu werden ^^)
Ein Mandant bzw. dessen Auftrag ist zwingend erforderlich, da Anwälte bei Selbstbeauftragung keine Rechnung stellen dürfen.

Wenn Du zur Abwehr aussergerichtlich einen Anwalt konsultierst oder weitere Kosten entstanden, besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn Dein Anwalt alles erfolgreich abgewehrt hat (aussergerichtlich).
Du selber bist schliesslich nicht gezwungen Dir einen Anwalt zu nehmen, die "Klageseite" allerdings auch nicht in jedem Falle.
Im Gewinnfalle vor Gericht bzw je nach Prozessausgang können die aussergerichtlichen Kosten allerdings teilweise der Gegebenseite angerechnet werden, aber wie gesagt nur nach Urteil und nicht vorher.
Auch deshalb klagen sie ja nur höchst ungern. ;)

PS:
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich könnte Dir auch mal nach Lust und Laune ne Abmahnung mit Kostennote zukommen lassen, ne kurze Frist setzen, mit Paragrafen spicken und Drohgeschütze auffahren, ne UE fordern und bei Verstreichen von willkürlich gesetzten Fristen nen weiteren Brief mit Mahngebühren und weiteren Kosten zusenden.
Solange wie Du nicht freiwillig darauf eingehst, bekäme ich nichts und müsste gegen Dich klagen und selbstverständlich siegen.
Nur weil diese Angebotsbriefe - ehm Abmahnungen von Anwälten kommen, sind sie noch lange nicht wichtiger, als von jedem anderen. Es bleibt ein privates Angebot, nichts weiter.

Briefe mit Absender "Gericht" sollten allerdings nicht mißachtet werden, da unbedingt reagieren! Sonst kanns teuer kommen, egal ob schuldig oder unschuldig.
Die modfizierte UE sendet man ja gerade auch deshalb, um eben solchen gerichtlichen Briefen (Einstweiligen Verfügungen) vorzubeugen. Es ist also nicht mehr empfehlenswert, überhaupt nicht zu reagieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Supi, danke Relict.

Klingt fundiert und ich glaube, jetzt habe ich es verstanden.
Man ist also entweder rechtschutzversichert, oder man sollte den Anwalt erst konsultieren, wenn eine Klage ins Haus steht.
Ist ja ne irre Welt... die Anwaltszunft macht sich selbst wichtig und sorgt damit für den eigenen Bestand. Eigentlich gar nicht dumm :) Gott sei Dank gibt es schon so viele von denen, sonst hätte ich wohl glatt Jura studieren sollen...
 
Prima erklärt von Relict. Respekt... wohl vom Fach.

Frage mich, warum größere Anwaltsvereinigungen nicht gegen diese Abzockeranwälte vorgehen, da sie schließlich doch deren ganze Branche in Misskredit bringen.


Gruß
 
So,

ich hab mich auch mal in den Thread hier eingelesen, und auch diverse andere dazu verfolgt. Betroffen bin ich selbst nicht.
Was aber sehr auffällig ist, ist das alle Briefe dieser Art unmittelbar vor dem Wochenende, Feiertagen oder ähnlichem zugestellt wurden.
Zusätzlich wird keine "angemessene Frist gesezt". Nun eine Angemessene Frist wird im normalen Gebrauch auf minimal 5 Arbeitstage gesetzt.
Wenn aber an einem Donnerstag zugestellt wird, und die am darauffolgenden Dienstag was unterschriebenes von mir Vorliegen haben wollen ist dass mehr als bedenklich.
Ohne dies unterstellen zu wollen, vermittelt dies doch alles den Eindruck von Einschüchterung. Es dürfte wohl bei vielen den drang auslösen, sofort zur Bank zu gehen und die Überweisung zu veranlassen, um weitere Folgen, und somit Kosten, zu vermeiden.

Ich erlaube mir hier nicht ihrgendwelche Ratschläge zu geben, da ich dazu nicht das nötige Fachwissen habe. Allerdings, sollte mir so ein Brief ins Haus flattern, würd ich unverzüglich Wiederspruch einlegen und abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch eine interessante Meldung dazu:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/100845

Genau genommen kann man also die Anwaltskanzlei nun selbst verklagen, sofern Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Sogar Schadensersatzforderungen sind möglich.

Da der Threadersteller aber schon zugegeben hat, die genannte Datei heruntergeladen zu haben, nützt ihm das nicht viel, aber für alle die unschuldig sind, ists doch sehr interessant.



Gruß

edit: Ich seh grad.. du kannst sie des weiteren verklagen wegen Verletzung deines Persönlichkeitsrechts durch den erheblichen Eingriff mittels Standardschreiben

Deinen Provider kannst du übrigens verklagen nicht den Datenschutzbestimmungen nachgekommen zu sein, da er deinen Namen an einen Anwalt herausgegeben hat. Dazu ist ein Provider nicht berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Frage, ich hab mir nur die ersten 4 Seiten durchgelesen, aber wie sieht es aus wenn er einfach in einen Laden geht und sich das Spiel oder die CD im ´nachhinein kauft? damit ist es doch nicht illegal wenn er sich das Spiel aus dem Internet ladet, oder wie sieht es da rechtlich aus?
 
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