@sebko
Es ist so: Wenn Du Dich freiwillig schuldig bekennst, in dem Du deren außergerichtliches Angebot wahrnimmst, dann zahlst Du freiwillig auch deren Anwaltskosten und/ oder den gewünschten Schadenersatz. Sozusagen zur Entlastung ihres Mandanten, der die Anwaltskosten usw. ja vorgestreckt hat.
Darauf bestehen können die aber nicht, solange Du nicht für ein gesetzliches Vergehen schuldig gesprochen (verurteilt) wurdest oder Dich selbst vollumfänglich stellst. Um dies zu erreichen müssen sie also klagen und gewinnen oder auf Dein Entgegenkommen hoffen. Ansonsten bleiben sie auf ihren Kosten sitzen bzw. deren Mandant. (Die Anwälte selber kassieren ja in jedem Fall bzw. habens bereits um überhaupt tätig zu werden ^^)
Ein Mandant bzw. dessen Auftrag ist zwingend erforderlich, da Anwälte bei Selbstbeauftragung keine Rechnung stellen dürfen.
Wenn Du zur Abwehr aussergerichtlich einen Anwalt konsultierst oder weitere Kosten entstanden, besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn Dein Anwalt alles erfolgreich abgewehrt hat (aussergerichtlich).
Du selber bist schliesslich nicht gezwungen Dir einen Anwalt zu nehmen, die "Klageseite" allerdings auch nicht in jedem Falle.
Im Gewinnfalle vor Gericht bzw je nach Prozessausgang können die aussergerichtlichen Kosten allerdings teilweise der Gegebenseite angerechnet werden, aber wie gesagt nur nach Urteil und nicht vorher.
Auch deshalb klagen sie ja nur höchst ungern.
PS:
Lange Rede kurzer Sinn:
Ich könnte Dir auch mal nach Lust und Laune ne Abmahnung mit Kostennote zukommen lassen, ne kurze Frist setzen, mit Paragrafen spicken und Drohgeschütze auffahren, ne UE fordern und bei Verstreichen von willkürlich gesetzten Fristen nen weiteren Brief mit Mahngebühren und weiteren Kosten zusenden.
Solange wie Du nicht freiwillig darauf eingehst, bekäme ich nichts und müsste gegen Dich klagen und selbstverständlich siegen.
Nur weil diese Angebotsbriefe - ehm Abmahnungen von Anwälten kommen, sind sie noch lange nicht wichtiger, als von jedem anderen. Es bleibt ein privates Angebot, nichts weiter.
Briefe mit Absender "Gericht" sollten allerdings nicht mißachtet werden, da unbedingt reagieren! Sonst kanns teuer kommen, egal ob schuldig oder unschuldig.
Die modfizierte UE sendet man ja gerade auch deshalb, um eben solchen gerichtlichen Briefen (Einstweiligen Verfügungen) vorzubeugen. Es ist also nicht mehr empfehlenswert, überhaupt nicht zu reagieren.