Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Ich tippe einfach mal ab was dort steht:

Meine Adress bzw Vater's...

Polizeiinspektion Osnabrück blabla


Vorladung

Sehr geehrter Herr Sieklucki,

zur Ihrer Vernehmung als beschuldigte Person in der Ermittlungssache

"Sonstige Straftaten gegen Urheberbestimmungen"

Ereignisort: meine Adresse, Internet
Ereigniszeit: Mo., 07.05.2007, 13.33Uhr

kontaktieren Sie bitte bis zum Freitag den 24.08.2007, um 10.00 Uhr den Sachbearbeiter zwecks Terminabsprache.

Ausweis mitbringen ....

Und dann steht da noch was, dass man Fahrtkosten erstattet bekomm falls bla bla..


Im Auftrag


Potthoff, KHK





Da steht nix Hilfreiches :(


___
Jan
 
Ausgehend von diesem Schreiben, vermute ich, dass gegen den Anschlussinhaber ermittelt wird. Der wird nun aufgefordert, zu den Ermittlungen Stellung zu nehmen. Folge leisten muss er dem jedoch nicht. Eine polizeiliche Vorladung ist nicht verpflichtend. Nur vor Gericht besteht Präsenzpflicht.

Es kann zwar durchaus Sinn machen, Stellung zu nehmen, doch rate ich in allen Fällen davon ab. Denn zu gern wird das als willkommener Anlass genommen, den Beschuldigten zu einer Aussage zu verleiten.

Der Anschlussinhaber sollte dem zuständigen Sachbearbeiter mitteilen, dass er derzeit keine Aussage zur Sache macht. Das ist sein gutes Recht.

Wende dich an einen Anwalt, der Akteneinsicht verlangt. Oft hilft es, dass man vorgibt, nach Akteneinsicht Stellung zu nehmen. Ob man das nachher macht, bleibt dir überlassen. Es erhöht aber die baldige Einsicht.

Meist werden solche Straftaten wegen Geringfügigkeit sowieso eingestellt. Die strafrechtlichen Ermittlungen dienen den Rechteinhabern deshalb als Vehikel zur Erlangung der Anschrift des Rechteinhabers, damit dieser zivilrechtlich belangt werden kann. Näheres erläutert dir ein Anwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert sein sollte.
 
Meine Familie hat auch letze woche einen Brief bekommen von

KUW, es geht um Gothik 3 ... angeboten über P2P

hab mich auch schon informiert, ist nicht all zu schwer auf infos zu stoßen ...

da ich bei all dem was geschrieben worden ist, nicht vor habe zu zahlen würden mich trotzdem noch folgende dinge interressieren:

- Wurde bis heute überhaupt schon jemand vor Gericht gebracht?!

- Kann es zur hausdurchsuchung kommen, wenn ja muss diese angemeldet sein?!
 
Von KUW meines Wissens nicht, allgemein ja, aber dort wo die Klagen erfolgreich waren, erschien entweder der Angeklagte nicht vor Gericht, oder gab (s)eine Schuld sofort zu.

Hausdurchsuchung kann beim Erhalt der Abmahnung nicht mehr zu diesem Falle stattfinden. Die findet erstens nur bei Strafverfahren statt und nicht zivilrechtlich. Und 2. ist das Strafverfahren mit Erhalt bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, sonst dürftest Du die Abmahnung garnicht erhalten. -> Aufforderung zur Beweismittelvernichtung

An Deine Adresse vom Provider konnten sie bislang nur über die Staatsanwaltschaft, also aufgrund einer Anzeige gelangen, mit anschliessender Akteneinsicht nach Einstellung des Verfahrens.
Unterschreiben eine modifizierte Unterlassungserklärung, um einer möglichen kostenintensiven einstweiligen Verfügung vorzubeugen. Es sei denn, Du bist absolut und möglichst nachweisbar unschuldig und auch Störerhaftung kommt nicht in Frage.
Mehr Infos hier: http://www.dunkelfalke.de/forum/
 
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vielen dank für den link, ...

ich habe mich wie gesagt auch schon umgehört ... nur möchte ich ungern eine mod. UE zurückschicken, da ich mich damit der tat schuldig erkenne (selbst wenn ich es gemacht habe) und ich angst ahbe auf irgend welchen listen aufzutauchen ...

wenn eine mod. UE dann ... punkt 2,3 und 4 streichen und im punkt 1 "Hamburger ***" erwähnen richtig?!

die links wo genau stand wie man das formulieren soll, gab es nicht mehr ... :(
 
Nein, genau das tust Du mit der modifizierten nicht. Du verpflichtest Dich nur für zukünftige Delikte ab UE-Datum für den abgemahnten Titel.
"ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" Gibts übrigens auch im Link als Muster.
http://www.dunkelfalke.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=46
Die dient nur dazu, die EV zu verhindern. Zahlen solltest Du dann mit einer derartigen UE natürlich nicht. Wer unschuldig ist, zahlt nicht.
Die erkennen die mod-UE.sowieso in vielen Fällen garnicht an. Aber das ist hierfür irrelevant.
Die könnten dich jederzeit verklagen, auch ohne vorige Abmahnung, wenn sie wollten.

Das ist der aktuell empfohlene Weg, egal ob schuldig oder unschuldig. Um keine Formfehler zu machen, die für Dich/euch nachteilig werden können.
Was Du tatsächlich machst bleibt Dir überlassen. Ich bin weder Anwalt, noch dürfte ich als solcher hier eine Rechtsberatung geben.
 
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Wenn die Anwälte nur durch die Staatsanwaltschaft an die Daten des Providers zu der IP gelangen, müsste doch eine Anzeige gegen Unbekannt vorliegen. Wandelt die sich nicht nach Angabe der Daten in eine Anzeige gegen die Person um? Weil vor Herausgabe der Daten ist die Person ja unbekannt, danach bekannt.

Bye, Markus
 
Hallo,
habe zweite Mahnung vom ersten Brief bekommen mit deutlich höheren Kosten.
Ist vielleicht inzwieschen mehr drüber bekannt wie man sich am besten verhalten soll als nur ''nicht zahlen'' oder '' zahlen'' ?

mfg
 
Aaah... super danke dir!

mfg
 
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