Rechtschutzversicherung nützt einen recht wenig denn keine Rechtschutzversicherung
in Deutschland übernimmt Urheberrechtsverletzungen. Weil die Summen um denen prozessiert
wird zu hoch sind. Aber es wird ein Erstes Beratungsgespräch bezahlt. wird aber verschieden
gehändelt (Regel zw. 150 - 200 €) muss man sich bei seinen Rechtschutz informieren.
Eine Abmahnung läuft wie folgt ab:
1. eine Logg-Firma (neuerding geht es auch ohne) speichert die IP-Adresse,
gleichzeitig wird an den Provider ( was anderes sagt diese IP-Adresse auch nicht aus)
eine E-Mail geschrieben in der der Provider aufgefordert wird alle Verbindungsdaten
zu speichern für die Ermitllungen der Strafermitttlungsbehörden und keinesfalls zu löschen;
2. es wird durch eine Kanzlei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet (das geschieht
meistens gegen bis zu 10.000 Personen)
Wenn die Schwarze Witwe beißt - einfach anklicken!
3. der Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf und fordert den Provider auf alle Verbindungsdaten zu der emittelnden IP herauszugeben.
4 alle Provider müssen im Rahmen des staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß
§113 TGK alle Verbindungsdaten mitteilen, stellen aber dafür 35-40 Euro in Rechnung
für diese Bemühungen.
5.der Staatsanwalt übermittelt formlos alle Name/Postadresse dem Anwalt oder der
Anwalt nimmt Akteneinsicht die er mit der Strafanzeige gegen Unbekannt schon beantragt
hat.
Jetzt bekommt man Abmahnung + UE.
6. der Staatsanwalt stellt in der Regel bei einer Datei, auf Grund fehlenden Strafantrag
und fehlenden öffentlichen Interesse die Ermittlungen gegen Dich ein. Er brauch Dich nicht
darüber zu informieren.
So läuft diese Geschäftsmodell ab. Aber man muss auch Wissen, eine Abmahnung ist
ein außergerichtliches Angebot das man annehmen oder ablehnen kann.
Gruß
in Deutschland übernimmt Urheberrechtsverletzungen. Weil die Summen um denen prozessiert
wird zu hoch sind. Aber es wird ein Erstes Beratungsgespräch bezahlt. wird aber verschieden
gehändelt (Regel zw. 150 - 200 €) muss man sich bei seinen Rechtschutz informieren.
Eine Abmahnung läuft wie folgt ab:
1. eine Logg-Firma (neuerding geht es auch ohne) speichert die IP-Adresse,
gleichzeitig wird an den Provider ( was anderes sagt diese IP-Adresse auch nicht aus)
eine E-Mail geschrieben in der der Provider aufgefordert wird alle Verbindungsdaten
zu speichern für die Ermitllungen der Strafermitttlungsbehörden und keinesfalls zu löschen;
2. es wird durch eine Kanzlei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet (das geschieht
meistens gegen bis zu 10.000 Personen)
Wenn die Schwarze Witwe beißt - einfach anklicken!
3. der Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf und fordert den Provider auf alle Verbindungsdaten zu der emittelnden IP herauszugeben.
4 alle Provider müssen im Rahmen des staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß
§113 TGK alle Verbindungsdaten mitteilen, stellen aber dafür 35-40 Euro in Rechnung
für diese Bemühungen.
5.der Staatsanwalt übermittelt formlos alle Name/Postadresse dem Anwalt oder der
Anwalt nimmt Akteneinsicht die er mit der Strafanzeige gegen Unbekannt schon beantragt
hat.
Jetzt bekommt man Abmahnung + UE.
6. der Staatsanwalt stellt in der Regel bei einer Datei, auf Grund fehlenden Strafantrag
und fehlenden öffentlichen Interesse die Ermittlungen gegen Dich ein. Er brauch Dich nicht
darüber zu informieren.
So läuft diese Geschäftsmodell ab. Aber man muss auch Wissen, eine Abmahnung ist
ein außergerichtliches Angebot das man annehmen oder ablehnen kann.
Gruß
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