Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Rechtschutzversicherung nützt einen recht wenig denn keine Rechtschutzversicherung
in Deutschland übernimmt Urheberrechtsverletzungen. Weil die Summen um denen prozessiert
wird zu hoch sind. Aber es wird ein Erstes Beratungsgespräch bezahlt. wird aber verschieden
gehändelt (Regel zw. 150 - 200 €) muss man sich bei seinen Rechtschutz informieren.

Eine Abmahnung läuft wie folgt ab:
1. eine Logg-Firma (neuerding geht es auch ohne) speichert die IP-Adresse,
gleichzeitig wird an den Provider ( was anderes sagt diese IP-Adresse auch nicht aus)
eine E-Mail geschrieben in der der Provider aufgefordert wird alle Verbindungsdaten
zu speichern für die Ermitllungen der Strafermitttlungsbehörden und keinesfalls zu löschen;
2. es wird durch eine Kanzlei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet (das geschieht
meistens gegen bis zu 10.000 Personen)
Wenn die Schwarze Witwe beißt - einfach anklicken!
3. der Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf und fordert den Provider auf alle Verbindungsdaten zu der emittelnden IP herauszugeben.
4 alle Provider müssen im Rahmen des staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß
§113 TGK alle Verbindungsdaten mitteilen, stellen aber dafür 35-40 Euro in Rechnung
für diese Bemühungen.
5.der Staatsanwalt übermittelt formlos alle Name/Postadresse dem Anwalt oder der
Anwalt nimmt Akteneinsicht die er mit der Strafanzeige gegen Unbekannt schon beantragt
hat.
Jetzt bekommt man Abmahnung + UE.
6. der Staatsanwalt stellt in der Regel bei einer Datei, auf Grund fehlenden Strafantrag
und fehlenden öffentlichen Interesse die Ermittlungen gegen Dich ein. Er brauch Dich nicht
darüber zu informieren.

So läuft diese Geschäftsmodell ab. Aber man muss auch Wissen, eine Abmahnung ist
ein außergerichtliches Angebot das man annehmen oder ablehnen kann
.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet: (Verbesserungen)
Einen Bekannten von mir hat jetzt leider auch ein Schreiben von Schutt & Waetke erreicht, bei Ihm geht es um das Spiel "Dream Pinball 3D"
300,-€ soll er zahlen binnen 14 Tagen und alles andere wie UE usw. wie hier schon x-mal erwähnt wurde.

Das übliche also, wie bei den vielen anderen auch!

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und einiges an Zeit geopfert die gesamten 15 Seiten (Posts) alleine hier im Forum in diesen Sammel-Thread fast alle genau durchzulesen.

Hier gibt es Leute die sofort gezahlt haben, andere sind zum Anwalt gegangen haben sich beraten lassen, einige haben gar nicht reagiert usw. und sofort. Dann gab es Leute die eine Gegenoffensive starten wollten, in Form einer Sammelklage oder ähnlichem…

Wenn man aber das ganze nun mal kurz und bündig zusammen fast, ein richtiges echtes Urteil eines ordentlichen deutschen Gerichts (bzw. eine echte Klage seitens Schutt & Waetke gegen den/die Beschuldigten/e) die nicht gezahlt haben bzw. auf nichts reagierten hat es offenbar noch gar nicht gegeben. Auch bei diversen suchen im Internet mit Google konnte ich nichts dergleichen hierzu finden.

Es ist doch schon mehr als merkwürdig wieso hier nach so einer langen Zeit (also knapp 1 1/2 Jahren und weit über 40.000 Klicks alleine nur in diesem Forum in diesem Sammel-Thread) und bei so vielen Betroffenen Leuten in ganz Deutschland noch immer nichts Derartiges zu finden ist, wie kann das wohl sein?


Ist hier eigentlich schon mal irgendwer auf die Idee gekommen sich ans Fernsehen zu wenden, RTL, SAT1 und Pro7 und wie sie alle heißen, die bringen doch gerne solche Beiträge im Fernsehen, solche Sachen laufen doch quasi ständig im TV, oder etwa nicht? Wo Reporter den Sachen mit Video-Kamera nachgehen, die Büros der Firmen aufsuchen und um Stellungnahmen bitten, meistens aber gleich an der Eingangstür rausgeschmissen werden bzw. das keiner was zu sagen hat usw.?

Was meint Ihr dazu, wieso ist alles nach so einer langen Zeit noch immer so „schwammig“ das es nichts definitiv Handfestes mal an Urteilen gibt? Ich meine betroffene Fälle gibt es ja offensichtlich mehr als genug. Werden die wohl alle „Mundtod“ gemacht (per Androhung weiterer Strafen) und dürfen keine konkreten Urteile mal preisgeben oder wie kann man das wohl deuten?

Ich finde es jedenfalls erstaunlich wie lange sich diese fragwürdige Kanzlei mit dieser Art von offensichtlicher Geldmacherei doch halten kann. Aber wenn man bedenkt wenn die wirklich massenweise Klagen würden was das Zeug halten würden, das die Summen nicht nur Dreistellig wären sondern sogar bis hin zu Fünfstellig werden könnten?

Die würden ja ein Vermögen machen, würden die mal Sachen vor Gericht bringen und es voll durchziehen, da bräuchten so Firmen wie Eidos eigentlich gar keine neuen Spiele mehr auf den Markt bringen, weil die Einnahmen nur alleine durch Klagen fett reinkommen würden und das ja Jahrelang für Spiele die schon eine halbe Ewigkeit alt und sind und mittlerweile für 10,-€ überall auf einem Ramschtisch liegen würden…

Mal ironisch betrachtet: Ich mache eine kleine Softwarefirma auf, lasse mir von ein paar guten Programmieren eine Anwendung oder Spiel programmieren. Lasse das ganze dann über eine 3. Person (einen Strohmann) im Internet verbreiten und jetzt müsste man so eine Software haben und ähnlich vorgehen wie die es hier aus der Schweiz her machen (Abmahnungen rauschicken usw.) und ich kassiere ab was das Zeug hält!

Betrachtet man das ganze Mal von dieser Seite, eine ganz klare dicke Gesetzeslücke wenn ich das mal so sieht, eine völlig neue Art der Massenabzocke würde hier entstehen. Man muß nur abgebrüht genug sein und so was machen, da ja viele Beschuldigte auf solche Dinge sofort ängstlich und in anbetracht vor weiteren Kosten usw. die Strafe ( + Anwaltskosten) bezahlen und die UE unterschreiben.

Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert zu handeln, bevor so eine Branche entsteht und es müssen Urteile her und zwar schnell!

Über Eure konkreten Meinungen oder Vorschläge hierzu bin ich mal sehr gespannt und freue mich über jede sachliche Diskussion die den Foren-Regeln entspricht!

Vielleicht sollte man eine gut geschriebene öffentliche Petition (mit Adressen) ins Leben rufen auf den Seiten des Deutschen Bundestages, siehe auch unter dem folgendem Link hier:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp


Ich bin mir da schon fast sicher das hier eine Menge an Leuten (Betroffene) sich Online in diese Liste eintragen würden, und ab einer bestimmten Anzahl müsste sich auch was in dieser Angelegenheit tun! Das diese Gesetzeslücke mal gestopft wird, bevor hier wirklich meine Ironischen Gedankengänge noch real werden würden…
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler und Verbesserungen bzw. Ergänzungen!)
Papa Schlumpf schrieb:
Mal ironisch betrachtet: Ich mache eine kleine Softwarefirma auf, lasse mir von ein paar guten Programmieren eine Anwendung oder Spiel programmieren. Lasse das ganze dann über eine 3. Person (einen Strohmann) im Internet verbreiten und jetzt müsste man so eine Software haben und ähnlich vorgehen wie die es hier aus der Schweiz her machen (Abmahnungen rauschicken usw.) und ich kassiere ab was das Zeug hält!

Ja, lieber Papa Schlumpf, so ist das Leben. Es gibt nun einemal ein Urheberrecht und wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat. So auch in Deinem Besiepiel.
Was man dagegen tun kann? Nichts illegales downloaden, d.h. Inhalte, die geschützt sind, rechtmäßig erwerben und nicht irgendwo saugen.

Für lau gibt es schon lange nichts mehr in dieser Gesellschaftsform. Warum sollte es bei geistigen Inhalten - unabhängig von ihrer Qualität, um auf dein Beispiel zurückzukommen - anders sein?
Was rechtfertigt die Annahme, daß geistige Arbeiten weniger wert sein sollen als Dienstleistungen und weniger metaphysische Waren anderer Industriezweige? Wo steht geschrieben, daß geistige Inhalte, für die die Urheber auch gearbeitet und geschwitzt haben, Rechnungen des täglichen Lebens bezahlt haben, wo steht also geschrieben, daß diese Leistungen umsonst für jeden Hansdampf verfügbar sein müssen?
 
Das eigentliche Problem sind ja eher die Massenabmahnungen. Ne Firma Namen suchen lassen, ins Worddokument einfügen und Briefmarke drauf. Das ist so ansich illegal, und weiterhin sind Abmahnungen dann illegal, wenn sie nur zum Zwecke des wirtschaftlichen Profits verschickt werden.
Gerechtfertigt werden die abartig hohen Summen dann mit "Abschreckung", welche aber offensichtlich kaum funktioniert. Andererseits gibt es in Deutschland dutzendfach mehr Abmahnungen (und daran folgende Gerichtsverfahren) gegen Privatpersonen wie in jedem anderen Staat in der EU. Sogar in der Wirtschaft wird sowas genutzt um Konkurrenten auszumanövrieren, einfach dahergedachten Gegenstandswert nehmen und sich dadurch massive Gebührenforderungen rechtfertigen.

Also ist es a) sinnvoll das Urheber- und Patentrecht mal zu modernisieren und b) die gebührenpflichtige 1. Abmahnung (im Rest der EU gilt es erst ab der 2.) zu untersagen, die momentan hauptsächlich sinnentfremdet verwendet wird.
 
@Natan, falls es Dir noch keiner gesagt hat, hier ist das Forum:
"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" und nicht
das Forum der Rechteinhaber!

Filesharing gab es und wird es immer geben!

Hier geht es um Abmahnungen und dessen Mißbrauch zu einer
lukrativen Geldeinnahmequelle.

GVU-Geschäftsführer Ronald Schäfer führt die zögerlichere Bearbeitung der Strafanträge durch die Staatsanwaltschaften unter anderem auf die Massenstrafanzeigen -und Abmahnungen der Anwaltskanzlei Schutt-Waetke zurück. "Da handelt es sich um einen Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden, der die Bereitschaft zur Ermittlung von Urheberrechtsdelikten bremst", kritisierte er. "Diese Massenanzeigen sind sicherlich ein Geschäftsmodell, sorgen aber dafür, dass uns große Fische durch die Lappen gehen."
Heise Online

Das große Märchen vom Raubkopierer der Schuld ist an Umsatzeinbusen.

Das Geschäftsmodell habe ich oben erläutert, kann ich auch jederzeit beweisen.

Nun nehmen wir "Dream Pinball 3D" von Zuxxez (24,99 €).
Es wird 10.000 mal abgemahnt, das bedeutet:
1,5 Millionen Euro für Zuxxez sowie
1,5 Millionen Euro für die Abmahnkanzlei.

Was hat das jetzt mit dem Ursprung der Abmahnung zu tun?

Schaut mal die Abmahnliste an:
Abmahnliste Link

Das hat sich seit 2005 zu einem Geschäft entwickelt, wo immer mehr dazustoßen
und ihr Stück vom Kuchen wollen.
Ich hätte nicht einmal was dagegen wenn die Abmahner es 100%ig sicher Beweisen
könnten aber dies können sie nicht.
Das einzige was sie haben ist eine IP-Adresse.
Die sagt nur aus das zu einem Datum/Uhrzeit irgend jemand den Internetanschluss des
Providers XYZ genutzt hat. Den Namen/Postadresse bekommen sie erst vom Provider
auf Anordnung der Strafermittlungsbehörden.
Das heißt immer noch nicht das es auch der Abgemahnte wahr!

Deshalb denkt daran, derjenige der nichts unternommen hat und nichts bezahlt hat
ist bis jetzt am Besten gefahren. Es kommen in der Regel noch ein, zwei Bettelbriefe und
das war es.
Und Gerichtsurteile gibt es nur gegen User die eine Teilschuld zugegeben haben.
 
Zuletzt bearbeitet: (Verbesserung)
Hallo alle zusammen,
hier wurde geschrieben, das die Rechtschutzversicherung Abmahnungen abdeckt. Bitte im ertrag nochmals genau duurchlesen, denn die meisten schließen sowas aus.
Übrigens sind dies Massenabmahnungen und denen reicht es wenn einige zahlen. Wenn Du den Wisch ignorierst, dann ist es denen eh egal.
Gruß Noi
 
@Papa Schlumpf stimmt nicht es gab in einzelnen Fällen Versuche die Beschuldigten vor Gericht zu ziehn siehe http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/83335&words=Schutt&T=schutt aber so weit ich weiß haben S&W die alle verloren in dem Zusammenhang noch http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/84201&words=Schutt&T=schutt das hier und hier der Link ins Gulli Forum wo sich schon viele Betroffene zu Wort gemeldet haben http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/

//edit/ uUnd hier noch der Spendenlink http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/
 
@xxxx

Ich bin der Meinung und das habe ich auch meinem Bekannten gesagt, sobald man sich in welcher Form auch immer gegen diese Anwälte wehrt, wird man zum Einzelfall!

Daher sollte er wirklich abwarten und erstmal gar nichts tun, erst wenn er ein Schreiben eines Gerichtes bekommt, sollte er sofort einen passenden Anwalt aufsuchen und sich Verteigung lassen, binnen 2 Wochen!

Ich glaube das die die Massen-Prozesse scheuen, weil die Mittel und die Art und Weise wie die das machen auch nicht so ganz sauber sind, zumindestens was die Berechnung der Anwaltsgebühren anbelangt, da gab es nämlich schon ein Urteil und die haben es verloren!
 
Nunja ich bin wohl der nächste der eine Abmahnung bekommen hat :D

Von ''kuw Rechtsanwaelte''
Forderung: 250€

Hatte erst mal kurz (ganz kurz :cool_alt:) einen Schrecken gehabt, dann dachte ich mir frag doch mal Google und siehe da es ist Müll *wiederindensesselzurücklehn*.

Voll die Umweltverschmutzer bei soviel Papier Verschwendung.:mad:

mfg
 
So ich hab nun auch eine bekommen. War echt geschockt erst.

Ich wüsste gern mal wie es da mit der Richtigkeit aussieht.
Das Teil wurde laut Briefstempel am 18.6. verschickt. Heute kam es an ( 20.6. )
Und die wollen eine Unterlassungserklärung bis spätestens 22.6. (Freitag) Und das Geld bis zum 29.06.

Solche Fristen ohne Möglichkeit mal nen Termin fürn Anwalt und so zu bekommen, sind doch sehr fraglich.

Ist das wirklich rechtens wie die da vorgehen?
 
@sketromi
@CrazyWolf

Es wird wohl in den meisten Fällen etwas dransein, wenn man eine Abmahnung bekommt... :rolleyes::
Eine grundlose Abmahnung halte ich eher für seltene Ausnahmefälle. Zumindestens würde ich mich persönlich nicht so "cool in den Sessel wieder zurücklehnen" und unter Umständen fröhlich und mit reinem Gewissen weiter leechen.

Ich finde das moralisch äußerst verwerflich... sollte etwas an den Vorwürfen dran sein, was natürlich jeder sofort abstreitet, gelle? :o
 
Es gibt auch Fälle wo dies nicht vorsetzlich geschieht.
Manchmal sieht man auch erst was man runterläd, wenns im Programm angezeigt wird. Kannst z.B. an nen Torrent geraten, der dir Hintergrundbilder verspricht, siehst dann aber ein File von 700 MB im Programm.
Wie siehts da denn aus, wenn man dort den Fehler bemerkt und das File (Download samt Torrents) direkt löscht?

Schließlich kann ein Anbieter Torrents einen beliebigen Namen geben, was man erst nach Start im Programm sieht (vielleicht, an der größe, oder auch erst wenns fertig runtergeladen ist).

Will mich sicher nicht als völliger Unschuldsengel hinstellen, hab auch meine Fehler gemacht.

Aber diese Fristen sind doch recht fraglich, ohne wirkliche Reaktionsmöglichkeit.
 
beim anwalt einreichen und strafanzeige mit der aufforderung wie dei an vertrauchliche daten gekommen sind, die müssen ja irgentwie einsicht auf deine platte gehabt haben wenn se behaupten das du das spiel aufer platte hattest und damit müssten die sich in den meisten fällen selbst einer straftat beschuldigen :)
 
Danke Papa Schlumpf, das ist recht Aufschlussreich.

Die einen sagen ja nichts machen, die anderen meinen es ist sicherer zu zahlen. Wenn man zahlt und die Erklärung unterschreibt, kann einem dann überhaupt noch was passieren? In der Erklärung heißt es ja *ab sofort zu unterlassen...*
Das Ganze liegt aber nun schon fast ein Jahr zurück. Können die einem dann nochmal wegen irgendwas kommen was z.B. vor nem halben Jahr war?
 
CrazyWolf schrieb:
Es gibt auch Fälle wo dies nicht vorsetzlich geschieht.
Manchmal sieht man auch erst was man runterläd, wenns im Programm angezeigt wird. Kannst z.B. an nen Torrent geraten, der dir Hintergrundbilder verspricht, siehst dann aber ein File von 700 MB im Programm.
Wie siehts da denn aus, wenn man dort den Fehler bemerkt und das File (Download samt Torrents) direkt löscht?
Ja sicher... :rolleyes:

Will mich sicher nicht als völliger Unschuldsengel hinstellen, hab auch meine Fehler gemacht.
Aber diese Fristen sind doch recht fraglich, ohne wirkliche Reaktionsmöglichkeit.

Welche Reakitionsmöglichkeit? Wofür brauchst du einen Anwalt, wenn du schuldig bist? Alles abstreiten? Du kannst eigentlich nur darauf hoffen, daß mal wieder eine Abmahnwelle stattgefunden hat und du durchrutscht. Wenn die sich an dir "festbeißen", dann würde ich mir in jedem Falle einen Anwalt nehmen, aber nur wenn du unschuldig bist.

Wenn du schuldig bist... tja dann entweder nichts machen, wei die anderen hier sagen und hoffen. Oder blechen und Reue zeigen.

Blackeagel schrieb:
beim anwalt einreichen und strafanzeige mit der aufforderung wie dei an vertrauchliche daten gekommen sind, die müssen ja irgentwie einsicht auf deine platte gehabt haben wenn se behaupten das du das spiel aufer platte hattest und damit müssten die sich in den meisten fällen selbst einer straftat beschuldigen

Woah, gut gebrüllt, Tiger. Wenn er illegale Sachen upgeloadet hat, und die das gelogged haben, dann brauchen die nichts weiteres. Bei Verdachtsmomenten muß der ISP sie rausrücken.
 
1.)die ip adressen dürfen nach momentanen gesetz nur per gerichts beschluss herausgegeben werden ist das der fall bekommt man nicht mehr von einem anwalt nen schrieb sondern direckt vom gericht da strafanzeige vorliegen muss

2.)desweiteren darf die telekom ip adressen von flatrates seit 2005 nicht mehr speicher( beschluss vom amtsgericht darmstadt),

also kannste dir mal ausrechnen wie viele gestze die umgehen um deine daten zu bekommen

meistens heist es auch in den briefen auf ihren rechner befinden sich "3333 dateien" die illegal sind, die feststellung davon ( es sei denn du bitest grade "3333 illegale dateien " zum upload an), setzt eine festplattendurchsuchung voraus und das darf niemand, ohne sich strafbar zu machen( war ja auch grade erst in den medien wegen durchsuchung bei verdachtsfall das du nen terrorist bist)
 
Kein Wunder dass die auf so schnelle Bereinigung gepocht haben, damit man damit nicht zu nem Anwalt geht.
 
CrazyWolf schrieb:
So ich hab nun auch eine bekommen. War echt geschockt erst.
Won wem ist der Brief? Rechtsanwalt ''kuw''?

Die haben ja noch nicht mal ne vernünftige Adresse nur Postfach.

Zum anderem wenn man die Unterlassung unterschreibt und nochmal erwischt wird dann gibt es grossen Ärger, also nichts machen.

mfg
 
Blackeagel schrieb:
1.)die ip adressen dürfen nach momentanen gesetz nur per gerichts beschluss herausgegeben werden ist das der fall bekommt man nicht mehr von einem anwalt nen schrieb sondern direckt vom gericht da strafanzeige vorliegen muss

2.)desweiteren darf die telekom ip adressen von flatrates seit 2005 nicht mehr speicher( beschluss vom amtsgericht darmstadt),

1) und 2) widersprechen sich bei dir gewaltig wobei 2) nach meinen Informationen absolut falsch bei dir ausgelegt ist.
 
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