Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Natan schrieb:
1) und 2) widersprechen sich bei dir gewaltig wobei 2) nach meinen Informationen absolut falsch bei dir ausgelegt ist.

jo das ist ja das schlimme normal darf die telekom die daten nicht speicher tut es aber wie man sieht trozdem, zumindest nach eigenen angaben nur 8 wochen,
das 2 ist datenschutzerklährung, daten dürfen nicht an 3 weitergegeben werden ohne deine erlaubnis oder es ist vertraglich geregelt, naja und wo bekommen die dann die adressen zu den ips die hat nur die telekom.

das ja schon so verwirrend wie das verbraucherschutzgesetz: §.. sie dürfen von allen medien sicherheitskopien anfertigen
§...sie dürfen keine sicherheitskopien anfertigen wenn sie einen kopierschutz umgehen müssen( hä?? passt ja schon nicht zusammen)
dann folgt noch das digitale medien wie cds und dvds darin nicht erfasst werden, die gabs einfach zu der zeit noch nicht
desweiteren war grade vor gericht (artikel war glaub ich hier aufer page), haben einen typen vor gericht gehabt der daten zum umgehen eines kopierschutzes geliefert hat, bloß das gericht hat gesagtdas ist ja so einfach zu umgehen das kann man keinen kopierschutz nennen.....

na wer steigt da noch durch
 
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Blackeagel schrieb:
das ja schon so verwirrend wie das verbraucherschutzgesetz: §.. sie dürfen von allen medien sicherheitskopien anfertigen
§...sie dürfen keine sicherheitskopien anfertigen wenn sie einen kopierschutz umgehen müssen( hä?? passt ja schon nicht zusammen)

Doch, paßt wunderbar.

Du darfst eine SIcherheitskopie ziehen, solange du damit nicht irgendeinen Kopierschutz umgehst.

desweiteren war grade vor gericht (artikel war glaub ich hier aufer page), haben einen typen vor gericht gehabt der daten zum umgehen eines kopierschutzes geliefert hat, bloß das gericht hat gesagtdas ist ja so einfach zu umgehen das kann man keinen kopierschutz nennen.....

Das glaube ich so nicht. Der Sachverhalt wird sich anders dargestellt haben.
 
Natan schrieb:
Doch, paßt wunderbar.

Du darfst eine SIcherheitskopie ziehen, solange du damit nicht irgendeinen Kopierschutz umgehst.



Das glaube ich so nicht. Der Sachverhalt wird sich anders dargestellt haben.

nein die paragraphen passen nicht zueinader weil es 2 verschiedene sind ich kann nicht einmal schreiben ich darf von allen und in einem anderen ich darf nicht wenn, das schliesst sich gegenseitig aus

zu dem vor gericht hab grade nochmal nachgelesen, der sachverhalt hat sich so dargestellt, das der kopierschutz so einfach zu knacken war das nach ansicht des gerichtes, der kopierschutz keinen wirksamen kopierschutz darstellt und sich deswegen nicht so nennen darf, das hatte den hintergrund das man nicht mal tools oder nen crack brauchte um den schutz zu umgehen, sondern nur ein paar einstellungen nötig waren, um die allgemeinheit zu beruhigen der kopierschtuz ist schon älter:D
 
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Blackeagel schrieb:
das der kopierschutz so einfach zu knacken war das nach ansicht des gerichtes, der kopierschutz keinen wirksamen kopierschutz darstellt und sich deswegen nicht so nennen darf, das hatte den hintergrund das man nicht mal tools oder nen crack brauchte um den schutz zu umgehen, sondern nur ein paar einstellungen nötig waren, um die allgemeinheit zu beruhigen der kopierschtuz ist schon älter:D

So macht es mehr Sinn.
 
Ist das Urteil eigentlich noch aktiv vom Januar, in dem man die Anwaltskosten in so einem Falle nicht erstatten muss?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
Habe bisher nichts mehr gelesen davon, weil Schutt & Waetke ja gegen vorgehen wollte.
 
@CrazyWolf
es geht um das Urteil des AG Mannheim (AZ: 1 C 463/06) vom 15.12.2006.
In diesem Urteil attestiert der Richter dem Massenabmahner Gebührenschinderei
und rügt dessen Mandantin. Sie hätte die Kanzlei schalten und walten lassen,
dabei wäre nur ein Musterbrief notwendig gewesen von Seiten der Kanzlei.

Tut mir leid.
"Dies stellt eine Einzelfallentscheidung dar und entfaltet keine
Bindungswirkung für vergleichbare Ansprüche."

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
 
Danke, die Info hatte ich nicht gefunden.
Hat eigentlich jemand nochmal was von denen gehört, nachdem die Unterlassungserklärung abgegeben und bezahlt wurde?
 
Ich habe von S&W nun die 2 Abmahnungen wegen der Römer bekommen.
Soll dieses mal über 600 Euro bezahlen oder es kommt zur Gerichts Verhandlung.
Der Brief ist sogar per einschreiben gekommen.
Die haben sich nun richtig mühe auf ihrer Internet Seite zwecks Information und Glaubwürdigkeit gegeben.
www.internetpiraterie-portal.de.
Suche auf diesen Wege betroffene zum austauschen von Informationen.
 
Ich habe da einpaar Zitate von der Seite rausgesucht:
Wird der geltend gemachte Schadensersatzbetrag nicht bezahlt, so riskiert man, dass dieser sodann gerichtlich eingeklagt wird. Dies löst weitere, nicht unerhebliche Kosten und Gebühren aus.
Riskiert heisst nicht unbedingt dass man angeklagt wird.

Bedarf es eines Nachweises, dass die die anwaltliche Abmahnung veranlassende Person Urheberrechtsinhaber(in) ist?

Nein.

Zum einen ist anerkannt, dass einem Abmahnschreiben überhaupt keine Nachweise beigefügt werden müssen (KG Berlin, GRUR 1983, 673), da keine Verpflichtung zur vorgerichtlichen Abmahnung besteht und der Verletzte hierdurch lediglich dem Verletzer die Chance zur Streitbeilegung ohne langes und kostenintensives Gerichtsverfahren eröffnet.
Und genau das wollen die ja nicht.

mfg
 
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Eine Abmahnung ist nix anderes, wie eine Grußkarte oder besser gesagt ein unverbindliches Angebot. Verbindlich wird erst was, wenn man die UE unterschreibt und zurückschickt. Nur wer unterschreibt schon blanko sein Todesurteil?

Klagen können die auch ohne, wenn sie wollten.
Das ganze hochtrabende mit Paragraphen und teils schon extremen Vorwürfen gespickte Serienschreiben mit bewusst sehr kurz gesetzen Fristen dient nur der Einschüchterung.
Druck und Angst werden erzeugt. Zahlen und Schnauze halten ist das Ziel. Alles andere nur Mittel zum Zweck. Wenn von 50000 Abgemahnten nur 1000 zahlen haben sie schon fast ihren 3. Porsche rein.

Die wollen nur Dein bestes, Deine Kohle und keinen teuren und riskanten Prozess, welcher die lukrative Einnahmequelle in Zukunft vernichten könnte. Hier geht es auch nicht um moralischen Hintergrund, der ist nur dienlicher Vorwand.

Für Leute die zahlen wollen und ne abgänderte UE zurückschicken:
Wer zahlt (auch nur einen Teil) gibt irgendwo Schuld zu, niemand zahlt, der unschuldig ist. Kann nachteilig ausgelegt werden.
 
schwolli schrieb:
Ich habe von S&W nun die 2 Abmahnungen wegen der Römer bekommen.
Soll dieses mal über 600 Euro bezahlen oder es kommt zur Gerichts Verhandlung.
Der Brief ist sogar per einschreiben gekommen.
Die haben sich nun richtig mühe auf ihrer Internet Seite zwecks Information und Glaubwürdigkeit gegeben.
www.internetpiraterie-portal.de.
Suche auf diesen Wege betroffene zum austauschen von Informationen.

Ist bei uns auch eingetroffen, genau das gleiche...
Kann nur hoffen, dass wir nicht die einzigen sind, der Brief schüchtert einen mal wieder ordentlich ein T_T
Bin etwas beunruhigt, weil der Thread im Gulli-Forum geschlossen wurde und fühle mich dieses Mal ziemlich allein gelassen -.-

Hab auch keinen Plan, was man machen soll - der Rat, den wir damals von nem Anwalt bekommen hatten, war entweder zahlen und unterschreiben oder riskieren und warten und hoffen - auf jeden Fall soll mal halt reagieren, wenn ein gelber (oranger?) Brief im Kasten liegt - also ne Gerichtsvorladung oder kA, weiß nicht mehr genau, dann muss man natürlich sofort sich nen Anwalt besorgen, vorher sei alles nur "Geschwätz".
 
Hallo,
bei mir kam Vorgestern auch ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Schutt&Waetke.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung beauftragt von der Firma Peppermint Jam Records.

Wollte mal fragen was aus denen geworden ist die den Forderungen nicht nachgekommen.
Ist es zu Verhandlungen gekommen.
Oder wie ist der aktuelle Stand???
Einige Leute wollten doch auch Klagen gegen die Kanzlei!

Gruß W
 
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Vorladung ins Polizeipresidium

Hi,

eben ist Posteingetrudelt, dass wir "Sonstige Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmung" begangen haben.

Der Brief ging an meinen Vater, da alles über ihn läuft. Er selber hat aber noch nie im Internet gesurft, ich war auswerts am Arbeiten, also war es meine Schwester.

So, wie kann ich denn herausfinden, was am Stichtag auf den Pc gesaugt wurde? Oder, habe versucht die Festplatte nach Datum zu durchsuchen, finde diese Funktion aber nicht wieder. Wo gibt es diese nochmal.

Und, 1und1 konnte mir selbst nicht helfen, die haben keinen Einblick sagte mir der Mann.

Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit zu gucken was da passiert ist?


___
Jan
 
AW: Vorladung ins Polizeipresidium

Immer locker bleiben. Wer oder was hat da einen Brief geschickt?

Was genau wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen und was verlangt?

Handelt es sich um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Kostenote?

Ohne Infos keine Hilfe.
 
AW: Vorladung ins Polizeipresidium

Hm, eben darum habe ich Panik, weil dort nichts steht ausser das worum es sich handel...

"Sonstige Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmung"


Also nix...ich hoffe nicht, oder sollte ich doch hoffen dass es was mit Emule zu tun hat ;)

Oh man, nun und heute ist Freitag und ich kann erst alles am Montag...aaaah ..ich könnte mich hängen.... :(


___
Jan
 
Beantworte doch einfach meine Fragen, dann kann ich dir auch helfen.

Wer hat den Brief geschickt? Was wird vorgeworfen und verlangt? Mit welcher Begründung?

Ob das dann zutrifft, interessiert mich nicht im geringsten.
 
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