Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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@GeeGee
Mein Post sagte doch dasgleiche aus, nur eben stark komprimiert. ;)
damit Dir die Anwälte überhaupt eine Abmahnung schreiben können bzw. deine Realadresse vom Staatsanwalt bekommen
Und die bekommen sie nunmal nicht, solange das Verfahren eben noch läuft, was eine Abmahnung vorher noch sinnloser machen würde.

GeeGee schrieb:
No-CD-cracks im P2P-Bereich zu downloaden halte ich übrigens für dumm
Sicher, aber für die Abmahnkanzleien scheint das irrelevant zu sein, die mahnen ja sogar .nfo files ab bzw. scheinen eher nur IP-Adressen zu sammeln oder aufzukaufen.
Auch unschuldige, die gar kein Filesharing betrieben oder die abgemahnte Datei heruntergeladen haben, wurden schon abgemahnt. Also kann was nicht ganz stimmen.

Bei den bekannten Abmahn-Kanzleien gehts ausschliesslich ums Geldverdienen, nicht ums Bekehren. Die Staatsanwaltschaften werden nur gebeugt, als Mittel zum Zweck. Eben um an die Realadressen zu kommen.

Aber auch das ändert sich ja (umstritten) mit dem neuen Telemediengesetz (seit 1.3. 07) zu Gunsten der Staatsanwaltschaften und der Privatwirtschaft bzw. deren Kanzleien, und zu Ungunsten des Verbrauchers und Datenschutzes. Zypris besorgt dann noch ihr übriges und spielt Abmahnkanzleien unfreiwillig in die Hände. :rolleyes:
 
Ralf B. schrieb:
In Deutschland gilt: 1 Gesetz = 10 Auslegungen :D

Na ja... so schlimm nun auch wieder nicht :D Es gibt halt meist eine "herrschende" Meinung und andere Meinungen (sog. "Mindermeinungen" die aber nicht immer falsch/abwegig sind) werden oft vorschnell abgetan. Gesetze in vielen anderen Bereichen sind aber recht eindeutig (Strafrecht, etc.).

Wenn solche Fälle mal in die 2. Instanz gingen (besser noch: BGH), dann wäre evtl. Schluss mit lustig, bzw. den willkürlichen Abmahnungen. Vielleicht müssten dann handfestere Beweise von den Agenturen/Abmahnern erbracht werden.

Relict schrieb:
@GeeGee
Mein Post sagte doch dasgleiche aus, nur eben stark komprimiert. ;)

Habe auch nicht behauptet die Aussage wäre generell falsch, ich habe es nur noch mal erläutert.

Und die bekommen sie nunmal nicht, solange das Verfahren eben noch läuft, was eine Abmahnung vorher noch sinnloser machen würde.

Da eine Kanzlei im Prinzip Strafanzeige gegen "Unbekannt" stellt, muss die Staatsanwaltschaft alle gewonnenen Informationen über die Identität des "Straftäters" umgehend weiterleiten. Dass dies erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen darf, glaube ich eher nicht. Das Verfahren muss zum Zeitpunkt der Weitergabe der Informationen auch nicht abgeschlossen sein; die Staatsanwaltschaft entscheidet jedenfalls dann ob es zur Anklageerhebung kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Eine Agentur/Kanzlei hat hierauf keinen Einfluss mehr, interessiert sich aber vermutlich sowieso nur für die Abmahnung oder einen Zivilprozess.


Sicher, aber für die Abmahnkanzleien scheint das irrelevant zu sein, die mahnen ja sogar .nfo files ab

NFO-Dateien? Woah . Ich sehe da keine rechtliche Grundlage. Es kann in einem solchen Fall evtl. nicht mal der Versuch einer strafbaren Handlung (Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material) nachgewiesen werden. Wer sagt denn dass der Beschuldigte die Dateien (eines Releases) überhaupt hat? Vielleicht hat er eben nur die nfo-Datei (weil er die vorab organisiert hat)?

Auch unschuldige, die gar kein Filesharing betrieben oder die abgemahnte Datei heruntergeladen haben, wurden schon abgemahnt. Also kann was nicht ganz stimmen.

Das dürften dann Beispiele für extreme Abmahnzocker sein, die 1. schlampig arbeiten, und 2. Abmahnungen im 4-stelligen Bereich raushauen. Bei denen zählt dann tatsächlich nur die Kasse.
Die Musikindustrie hat für das Jahr 2007 angekündigt dass sie 1000 User pro Monat "auffliegen" lassen will. Frei nach dem Motto, der (Straf-)Tatbestand steht bereits fest, der User wird sich finden. Hahaha...
Wenn das stimmt, dürfte auch aus der Ecke eine Abmahnwelle anrollen, und Liebhaber "kostenfreier" ;) Musik sollten sich aus (zu) bekannten Netzen heraushalten. Ich für meinen Teil kaufe Musik (mp3s) online, und fahre damit recht gut. Kann ich nur empfehlen.


Bei den bekannten Abmahn-Kanzleien gehts ausschliesslich ums Geldverdienen, nicht ums Bekehren. Die Staatsanwaltschaften werden nur gebeugt, als Mittel zum Zweck. Eben um an die Realadressen zu kommen.
Sie werden nicht gebeugt. Sie werden benutzt, und das ist leider legitim. Hehe

Welche Passage des Telemediengesetzes hast du denn da im Auge, wenn du sagst "zu Ungusten des Verbrauchers" ?

Die Herausgabe der Bestandsdaten (Name, Anschrift) vom Provider eines Users konnte vorher per richterlicher Verfügung eingefordert werden. Das konnte mitunter Wochen oder Monate dauern. Staatsanwaltschaften haben nun die Möglichkeit dies direkt anzuordnen, ohne richterliche Verfügung. Der Effekt ist der gleiche, denn die Richter haben eine solche Anordnung eigentlich immer verfügt, spart aber Zeit.

Ich kann da keinen Unterschied sehen. Was mich eher stört ist, dass mit der Neufassung des TMGs nun Geheimdienste und Dienste der Länderbehörden sich nun in Bestandsdaten suhlen konnen, OHNE dass eine richterliche Verfügung vorliegen muss, und dass die Provider zu (unfreiwilligen) Hilfspolizisten gemacht werden, die für die jetzt wohl häufiger eingehenden Anfragen auch noch Ressourcen freischaufeln müssen. Für kleinere Provider sicher mehr als lästig.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi
ich hab nen riesen problem - gestern flatterte mit der post nen brief rein von nem rechtsanwalt (schutt, waetke) wegen ner urheberrechtsverletzung von nem pc spiel (die römer)
hab das damals auf nen freetracker gezogen (bitreactor) und da haben die halt meine ip ermitteln können etc (bitte keine meinungen über freetracker^^)
ich soll jetzt bis zum 18.04 ne unterlassungserklärung zurüschschiken und bis zum 25.04 ne geldstraffe in höhe von 350€ zahlen
was soll ich machen - ich hab schonmal von jemand gehört der wegen dem spiel angezeigt wurde und er meinte es sei nich rechtskräftig
ich hab mir den ganzen thread hier durchgearbeitet und bin zu dem ergebniss gekommen, dass ich am besten nen anwalt aufsuchen soll der das ding auf die legitimation überprüfen soll - richtig?
bitte um hilfe
mfg harle
 
@Harlekin
Dann scheinst Du aber den Thread nicht gründlich genug gelsen zu haben. Sonst hättest du meinen Post mit Link zum Gulli-Forum nicht überlesen. ;)
https://www.computerbase.de/forum/t...rrechtsverletzung.179534/page-12#post-2666211

Eine Rechtsberatung wird Dir hier keiner geben können. Und auch nicht, ob die Kosten für die Hinzunahme eines Anwaltes und dessen Empfehlungen für Dich lohnenswert sind.

Nur soviel vorweg: Rechtskräftig wird das ganze soweiso erst in Form eines richterlichen Urteiles, welches in der Regel nach einem erfolgten Prozess gefällt wird. Bis dahin ist es eine blanke Anschuldigung oder Grusskarte von der Oma - ähm zur Abwechslung von privaten Anwälten, die selbstverständlich nur Dein bestes wollen. ^^
 
Ähm... sag´s ihm einfacher - einfach nicht darauf antworten und man ist in der Regel aus dem Schneider. Das klingt zwar alles unheimlich bedrohlich was da in dem Schreiben steht, ist aber nichts anderes als hochtrabendes Juristendeutsch - meistens kommt nach 4-5 Wochen nochmal eine zusätzliche Mahnung mit Verzugsgebühren, die man aber auch getrost ignorieren kann.

Die verfolgen das in der Regel nicht weiter - bei mir ist das gut ein 3/4 Jahr her und ich habe nichts mehr gehört... allerdings hab ich im Gegensatz zu dir auch wirklich nichts "verbrochen".

Den Weg zum Anwalt kannst du dir erst Recht sparen - kostet nur unnötig Geld und hilft in solchen Fällen auch nicht weiter.
 
Harlekin87 schrieb:
hi

ich hab mir den ganzen thread hier durchgearbeitet und bin zu dem ergebniss gekommen, dass ich am besten nen anwalt aufsuchen soll der das ding auf die legitimation überprüfen soll - richtig?
bitte um hilfe
mfg harle

Richtig. Aber es sollte dann schon ein Anwalt sein der Erfahrung in solchen Fällen, oder wenigstens im IT-Bereich vorzuweisen hat. Leider ist ein "Fachanwalt" nicht zwangsläufig eine "zertifizierte" Granate in seinem "Fachbereich". Jeder kann sich seinen Lieblingsbereich auswählen, und dann Fachanwalt nennen.

Trotzdem würde ich die örtliche Anwaltskammer kontaktieren, damit sie dir Fachanwälte nennen. Relevant wäre hier der Urheberrechtsbereich (digitale Medien, Internet) oder generell der IT-Bereich.

Relict schrieb:
[].....Hausdurchsuchung zu diesem Fall kann nicht mehr stattfinden, da das Strafverfahren für die zivilrechtliche Abmahnung bereits eingestellt ist.
Das Strafverfahren (das eigentlich in solchen Fällen IMMER eingestellt wird [wenn es kein Wiederholungsfall ist]) hat mit der Abmahnung nichts zu tun. Eine Abmahnung ist nichts anderes als eine schriftliche Warnung/Unterlassungsaufforderung, die (mit einer Geldforderung verbunden) bei Nichtbeachtung zum Zivilprozess führen kann (muss aber nicht, z.B. wenn die Beweise doch etwas dürftig sind). Wüssten diese Kanzleien einen anderen Weg um an die Bestandsdaten zu kommen, würden sie vermutlich noch nicht einmal Strafantrag stellen.

Bewährt hat sich in dieser Angelegegenheit übrigens wohl:
Nicht zahlen - Nicht reagieren - nicht anrufen, keine Mail - alles ignorieren !
Wie ist das denn gemeint? Wenn das Strafverfahren bereits eingestellt ist? Oder generell? Der Tip ist aber mal sehr pauschal. Je nachdem welcher Softwarehersteller dahinter steckt, kann es durchaus sein, dass man auf Gerichtsverfahren aus ist, und nicht auf ein paar lausige Abmahnpiepen.
Ich würde nach weiteren Hilfesuchenden googlen die nach Downloaden dieses besagten Spieles angeschrieben wurden, um zu erfahren ob es tatsächlich mit besagter Kanzlei als Bevollmächtigtem zu Zivilprozessen kam.

Einen Anwalt würde ich evtl. hinzuziehen, um mal eine Meinung einzuholen ob "Beweise" wie IP-Adresse und Zeit/Datum wirklich reichen.
Die Agentur/Kanzlei geht ja nur "davon aus" dass du heruntergeladen hast.... eigentlich können sie nur sagen dass du "aller Wahrscheinlichkeit nach" Teile oder alle Dateien des besagten Programms heruntergeladen hast. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast die den Fall übernimmt, würde ich es, je nach Beurteilung des Fachanwalts, vielleicht darauf ankommen lassen.
Rechtschutzversicherungen machen heutzutage richtig Sinn, hehe.
Wenn du ein solches Verfahren verlierst, wären die Anwaltskosten (vermutl. auch die Verfahrenskosten) abgedeckt, evtl. Entschädigungsleistungen die du zu zahlen hättest wären aber eventuell höher, da in einem Verfahren dann vom Gegner so argumentiert werden könnte, dass du natürlich auch hochgeladen hast und viele andere Leecher "versorgt" hast, Dateien also hunderfach weitergegeben hast. Das kann dann hinsichtlich des Streitwertes (also der Entschädigung) auch mal in den 4-stelligen Bereich (und höher) gehen. Aber auch das müsste die Agentur erst beweisen.
Was du recherchieren musst: Welche Agentur arbeitet mit deiner Kanzlei zusammen? Wie gingen Verfahren aus für welche diese Agentur die Ermittlungen startete und "Beweise" sammelte?

EDIT: Ich habe gerade die Beiträge im unten verlinkten Gulli-Forum gelesen, gerade dieser Thread ist recht interessant. Die Methoden einiger beteiligter Agenturen scheinen doch recht fragwürdig, und reichen meiner Meinung nach nicht aus, um Urheberrechtsverletzungen völlig zweifelsfrei zu belegen, denn eine HAUSDURCHSUCHUNG fand ja wohl nicht statt. Die Abmahnung basiert auf einem Indiz (IP-Adresse), nicht auf einem handfesten Beweis.

DIE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG AUF KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN.

Vielleicht Anwalt kontaktieren UND Auszüge aus dem gulli-Forum präsentieren (auch Passagen über zweifelhafte Machenschaften der Agenturen die dort ermitteln, ominöse Verstrickung eines Inhabers in Schneeballsysteme, etc.). Sollten die Freaks klagen, kann man die Glaubwürdigkeit solcher Firmen mit einem halbwegs intelligenten Anwalt vor Gericht sicher relativ leicht in Frage stellen.

Relict schrieb:
[].....Ich empfehle Dir mal ganz dringend, deine Fragen in diesem Forum zu stellen.
Sehr guter Tip ! :)

Und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Bewährt hat sich in dieser Angelegegenheit übrigens wohl:
Nicht zahlen - Nicht reagieren - nicht anrufen, keine Mail - alles ignorieren !
GeeGee schrieb:
Wie ist das denn gemeint? Wenn das Strafverfahren bereits eingestellt ist? Oder generell? Der Tip ist aber mal richtig schlecht, und zu pauschal. Je nachdem welcher Softwarehersteller dahinter steckt, kann es durchaus sein, dass man auf Gerichtsverfahren aus ist, und nicht auf ein paar lausige Abmahnpiepen.

Es ging um die bekannte Abmahnung von Schutt & Wattke und die besagte "Römer-Datei".
Also war das ganz klar eine Empfehlung zum Verhalten nach Erhalt dieser Abmahnung. :)

https://www.computerbase.de/forum/t...rrechtsverletzung.179534/page-12#post-2652461
https://www.computerbase.de/forum/t...rrechtsverletzung.179534/page-12#post-2666109
 
hi, @all

Ich möchte Euch ein Projekt vorstellen.
Alles Wissenwertes rund um das Thema Abmahnung-Verstoß gegen das UrhG.

Inhalt:

Regeln: was muss man beachten, wenn man
abgemahnt wird;

Wer/Was: Liste wer/was abmahnt;

Abmahnung: Zusammenfassung zum Thema Abmahnung

Praxis : Weg, vom erstatten der Strafanzeige gegen Unbekannt der
Abmahnanwälte bis hin zur Tätigkeit der Strafermittlungsbehörden, uvm

http://abmahnwahn.dreipage.de/

bild1mp1.jpg
 
Gulli.com Forum: Logistep,Schutt-Waetke:Abmahnung gegen Filesharer geschlossen!

Ich muss hier leider schliessen. Dieser Thread hat uns inzwischen *viel* Zeit und vor allem Geld gekostet, weil hier einige Leute nicht in der Lage sind, sich in einer Weise auszudruecken, die uns keine Rechtsprobleme macht. Sachen, die geloescht werden mussten, wurden teilweise wieder eingestellt, und da ist bei mir der Punkt erreicht, wo ich mich frage, ob ein paar Leute ein Rad am Wandern haben. Glaubt ihr, wir loeschen freiwillig Zeug? Nein, wir loeschen, weil es sonst verdamt teuer werden koennte, und dann haben manche Idioten nichts besseres zu tun, als den Kram wieder reinzustellen, die Deppen in Bochum koenens ja latzen.
Mir liegt eine robuse und znsurreistente Plattform sehr am Herzen, aber wenn manmit dieser nur zum Deppen gemacht wird, der fue andere den Hals und die Brieftasche hinhalten kann, dann fuehl ich mich verarscht.
EOD
Greetz Korrupt

Vorausgegangen waren Lösch-Wünsche der Regensburger Kanzlei KUW.

Wenn sich eine Warez-Site beugt, kann es das Aus der ganzen Foren bedeuten? :mad:
 
Lies deinen zitierten Schließungstext richtig. Darauf kommt es an. :

... weil hier einige Leute nicht in der Lage sind, sich in einer Weise auszudruecken, die uns keine Rechtsprobleme macht.

Das ist die Konsequenz wenn User meinen ihr geschriebener Text zeige keine Folgen.
 
Mhm ich weiss nicht ob ihr diese Video zum Thema Raubkopieren schon kennt

Sie haben das recht zu schweigen.

Das andere was mir so einfällt, is das sie einem Bekannten auch mal einen Brief geschrieben haben.

Da wollte EIDOS von ihm 350€ für irgend nen Spiel.
Daraufhin hat er geantwortet das er dieses Spiel seit längerem als Orginal besitzen, aber leider defekt war und daher habe er versucht eine Sicherheitskopie aus dem Netz zu laden.
Das Spiel hat er gebraucht über ebay besorgt und eingeschickt, mit absichtlichen Kratzern.
Er bekam ein beues udn damit war erstmal die Sache vom Tisch
 
Keyser Soze schrieb:
Mhm ich weiss nicht ob ihr diese Video zum Thema Raubkopieren schon kennt

Sie haben das recht zu schweigen.

Das andere was mir so einfällt, is das sie einem Bekannten auch mal einen Brief geschrieben haben.

Da wollte EIDOS von ihm 350€ für irgend nen Spiel.
Daraufhin hat er geantwortet das er dieses Spiel seit längerem als Orginal besitzen, aber leider defekt war und daher habe er versucht eine Sicherheitskopie aus dem Netz zu laden.
Das Spiel hat er gebraucht über ebay besorgt und eingeschickt, mit absichtlichen Kratzern.
Er bekam ein beues udn damit war erstmal die Sache vom Tisch

Wie kann man sich das GoogleVideo runterladen, habe keine Lust, über ne Stunde am Browser zu hängen.

MfG
Nachtwind
 
Natan schrieb:
@ Keyser Soze:

Das ist eindeutig Betrug.

Worum gehts den dann hier im Thread ?
Wohl darum, was man machen kann, wenn man beim runterladen von Urheberrechtlichgeschützter Software erwischt wird.
Oder nicht ?

Wenn nicht, dann kann man den thread schließen. Den wer nichts gemacht hat, wird ja wohl nicht zahlen müssen. Und wenn trotzdem nichts gemacht hat, sollte man sich trotzdem die Software besorgen für die man beschuldigt wird und kann dann wenigsten noch auf Doof tun:" Dachte das wäre ein patch für mein vermurkstes Spiel (ala Gothic3)"

Im übrigen is das ja keine Aufforderung zum Betrug sondern nur nen Beispiel wie es ein Bekannter gehandhabt hat.
 
Keyser Soze schrieb:
Worum gehts den dann hier im Thread ?


Darum gehts:
Keyser Soze schrieb:
]Wenn nicht, dann kann man den thread schließen. Den wer nichts gemacht hat, wird ja wohl nicht zahlen müssen.

Es geht NICHT darum, eine Anleitung für weiter betrügerische Delikte zu liefern (denn Computerbase ist auch für den inhalt in diesem thread verantwortlich!), es geht darum, was man tun kann, wenn man unschuldig in eine Abmahnwelle gekommen ist.

Das Vorgehen, was du hier geschildert und indirekt als "Lösung" vorgeschlagen hast, ist eindeutig ein Betrugsdelikt. Und zwar aller erster Güte.
 
Ja man nennt das "Vortäuschen falscher Tatsachen" und nicht Betrug erster Güte.

Mein Bekannter hatte natürlich auch "nichts" gemacht, wählte aber dafür diese Lösung.
Anstatt ne Verleumnungsklage gegen EIDOS einzureichen.

Da haben wohl beide unsauber gearbeitet
 
Da dein "Bekannter" nicht das Original-Spiel besaß zum Zeitpunkt der Eidos-Aktion (laut Deiner Darstellung zumindest), wäre eine Verleumdungsklage auch witzlos gewesen. Da hat keiner "unsauber" gearbeitet, es sei denn, dein "Bekannter".

Wie man dieses Delikt im einzelnen bezeichnen möchte, würde ich den Juristen überlassen. Ein betrügerisches VOrgehen steckt für mich aber dahinter.
 
Keyser Soze schrieb:
Mhm ich weiss nicht ob ihr diese Video zum Thema Raubkopieren schon kennt

Sie haben das recht zu schweigen.


Ganz informativ dieser Vortrag eines Rechtsanwaltes, der häufig mit diesem Copyright-vergehen in Berührung kommt zwecks seiner Klienten.

Eine Frage wurde allerdings noch nicht geklärt:

Wie ist es wenn man beruflich auf seine Privat-Rechner angewiesen ist und die Behörde die PCs mitnimmt (bis die Auswertung vorbei ist kann es gut 1-2 Jahre gehen).
Interessant für die schlechtbezahlten Beamten (--> Grünen) sind doch eigentlich nur die Festplatten des Tatverdächtigen.

Kann man deshalb verlangen, dass einem der PC zurückgegeben wird (zwecks der Berufsausübung) ohne die Festplatten ?
Das müsste doch logisch und menschlich sein.

MfG
 
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